IGNV - Interessengemeinschaft Neuenkirchen-Vörden

"Es kommt nicht darauf an, wie der Wind weht sondern wie die Segel gesetzt werden"

 

Finanzausschuss

 

Hier informieren wir Sie regelmäßig über die Finanzausschuss-Sitzungen im Rathaus Neuenkirchen-Vörden: 


Neu - Heftige Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer Erweiterung des Niedersachsenparks

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 17.09.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Heinrich Brandt und der Feststellung der Beschlussfähigkeit, übernahm unser Bürgermeister Ansgar Brockmann das Wort und führte aus, dass die IGNV Fraktion einen Dringlichkeitsantrag gestellt habe, nachdem die Beschlussfassung über die Erweiterung des Niedersachsenparks in den Finanzausschuss aufgenommen werden sollte. Hier geht es in erster Linie um den Punkt 3, die Laufzeitverlängerung der Niedersachsenpark GmbH bis zum Jahr 2045 und darüber hinaus. Für einige Mitglieder des Ausschusses gab es keinen Bedarf sich, außerhalb des Bauauschusses, Sitzung vom 16.09.2024, mit der Thematik zu befassen. So folgte das was in vielen Bereichen der Politik üblich ist, die Ablehnung des Antrags der IGNV. 

So folgte der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung des Finanzausschusses vom 04.06.2024 der Tagesordnungspunkt 3 "Eingänge und Mitteilungen". Hier standen Informationen zu der Erweiterung des Niedersachsenparks auf der Tagesordnung. Unser Bürgermeister Ansgar Brockmann betonte in seinem Plädoyer noch einmal die  Zweckmäßigkeit der Erweiterung des Niedersachsenparks im Bereich östlich der Autobahn und nördlich des "Riester Damms". Nach seiner Auffassung bieten sich diese Flächen an um den Niedersachsenpark und damit das Erfolgsmodell weiterzuführen. Er betonte, dass die Gemeinde lediglich einen Anteil von 1/6 tel der Einnahmen abzüglich 1/6 tel der Ausgaben aus dem Niedersachsenpark erhalte, das Industrie- und Gewerbeobjekt aber trotz allem ein Vorzeigeprojekt sei. Dabei hob er die Beteiligung der Stadt Damme am Niedersachsenpark hervor, die Ansiedlung von Produktionsstätten der  Firmen Grimme und Zerhusen. Die Stadt Damme wäre sehr dankbar, einen geeigneten Standort für die Erweiterung ihrer Firmen gefunden zu haben. Weiter führte er aus, dass ein von einigen gefordertes eigenes Gewerbegebiet für unsere Gemeinde nicht umsetzbar wäre. Man rechne mit einem Kostenvolumen, für den Kauf und die Erschließung, in Höhe von min. 15 Millionen Euro. Um diese Investition tragbar zu gestalten, bedarf es einer Laufzeitverlängerung des Vertrags mit der Niedersachsenpark GmbH um weitere 20 Jahre bis zum Jahr 2045. Bis zur Ansiedlung von Firmen im dem Bereich der Erweiterung würde es noch Jahre dauern. Anfang August hätten die Pläne für die Erweiterung noch Applaus eingebracht, wären alle damit einverstanden gewesen. Die aktuelle Diskussion könne er nicht nachvollziehen. Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes würden bei diesem Verfahren berücksichtigt, es wäre aber erst in dem späteren Verfahren ein Thema. Weitere Informationen und Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hier . 

In der anschließenden Diskussion betonte Herr Heinz Fehrmann, von der IGNV, dass der Gemeinde in Zukunft dringend notwendige Einnahmen fehlen. Der Niedersachsenpark verfüge noch über genügend Flächen, die man nutzen könnte. Aus diesem Grund sei eine Erweiterung nicht notwendig. Das wäre auch aus Sicht der Landwirtschaft sinnvoll. Ohne die Erweiterung hätten wir in Zukunft alle Möglichkeiten um mehr Einnahmen aus dem Niedersachsenpark zu generieren. Auf seine Frage nach dem Rang unserer Gemeinde bezüglich gewerbliche Einnahmen im Landkreis Vechta, folgte die Antwort, dass wir die niedrigsten Einnahmen vorweisen und noch Geld vom Landkreis als Ausgleich bekommen. Herr Heinrich Brandt sieht dagegen, in der Diskussion um die Erweiterung des NDS-Parks, keinen Sinn. Er ist der Meinung, dass eine Diskussion und die Argumente, die vorgebracht werden, eher als gefährlich einzustufen sind und das Vertrauen zerstören könnten, "Punkt, Diskussion beendet". 

Ich bin der Meinung, dass eine Laufzeitverlängerung für die Beteiligung am Niedersachsenpark schon einen gravierenden Einfluss auf die Zukunft unserer Gemeinde haben kann und gut überlegt sein will. Auf unsere Gemeinde kommen in naher Zukunft hohe Ausgaben zu, während auf der anderen Seite die Einnahmen überschaubar bleiben. Unsere Nachbargemeinden zeigen doch, wie wichtig ein gemeindeeigener Gewerbepark sein kann um Einnahmen zu generieren. Die Stadt Damme requiriert so sehr hohe Einnahmen, Gelder die vermutlich auch aus den Produktionsstätten der in der Stadt Damme ansässigen Firmen im NDS-Park stammen. So kann man die Ansiedlung der Firmen aus Damme im NDS-Park durchaus mit anderen Augen betrachten. Firmen, die sich im Park ansiedeln, sollten an Ort und Stelle ihren Obolus leisten. Dazu kommt, dass sich die Entwicklung des NDS-Parks in den letzten Jahren einzig und allein durch die Ansiedlung von drei Lagerstätten ausgezeichnet hat. Flächenversiegelung auf Kosten der Natur und kaum Arbeitsplätze. Das ist zu wenig um die dringend erforderlichen Erlöse für die beteiligten Kommunen zu sichern. So komme ich zu dem Schluss: wenn Erweiterung, dann in der Eigenverantwortlichkeit gemeinsam mit der Gemeinde Rieste und der Samtgemeinde Bersenbrück. Es sind Flächen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und der Gemeinde Rieste, die hier zur Diskussion stehen. Das sollte auch im besonderen Maße gewürdigt werden. Es soll nur ein Denkanstoss sein. Einfach mal darüber nachdenken. H.B.M.  

Unter Top 4 folgte die Vorstellung und der Beschluss über die 2. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Danach stand das neue kommunales Rechnungswesen (NKR) - unterjähriges Berichtswesen mit Stand 30.08.2024 auf der Agenda. Beide Punkte fanden die volle Zustimmung durch den Ausschuss.Unterlagen zu diesen Themen finden Sie hier, hier, hier, hier

Unter Top 6 und 7 stand neben der Zustimmung zur Beteiligung der Gemeinde Neuenkirchen an der Einrichtung einer Wissenswerkstatt im Landkreis Vechta, hier Diepholz, die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen auf der Agenda. Im Punkt Wissenwerkstatt, war man sich schnell einig, dass die Gemeinde sich an den Kosten für eine Einrichtung um Schüler für Handwerksberufe zu sensibilisieren beteiligt. Diese Einrichtungen existieren schon seit einigen Jahren und haben sich durchaus als Erfolgsmodell bewiesen. Neben den Kommunen beteiligen sich auch Handwerksbetriebe an der Förderung der Einrichtungen. Unterlagen zu diesen Themen finden Sie hier, hier, hier

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung folgte die Beratung und Beschlussfassung über die 2.  Nachtragshaushaltssatzung 2024 nebst Nachtragshaushaltsplan. Unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock hat noch einmal die wichtigsten Fakten zusammengefasst und erläutert. Dem schloss sich der Ausschuss an. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

 

Neu - Jahresabschluss 2020 genehmigt, Verzögerungen bei Investitionen geben Anlass zu Fragen

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 04.06.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Herr Kurt Grefenkamp (CDU) übernahm an diesem Tag, als Vertretung für Herrn Heinrich Brandt, den Vorsitz des Finanzausschuss. Nach der Begrüßung aller Anwesenden, der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses, folgte die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses vom 09.04.2024 Unter Eingänge und Mitteilungen führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 von der Kommunalaufsicht grünes Licht erhalten hat, Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 29.04.2024, die Auslegung in der Zeit vom 30.04. - 13.05.2024. Mit dem 14.05.2024 ist die Satzung rechtskräftig. Am 26.03.2024 hat das RPA Vechta (Rechnungsprüfungsamt) eine unangemeldete Kassenprüfung durchgeführt. Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Es stellte sich heraus, dass der buchungsmäßige Bestand der Zahlungsmittel mit den Bankkonten übereinstimmte. Die Kassengeschäfte sind ordnungsgemäß abgewickelt und das Kassenwesen ist grundsätzlich zuverlässig eingerichtet. Weiter teilte sie mit, dass 2.787,43 Euro an Spenden vom Förderverein OBS für 2023 eingegangen sind. Dazu kommt eine Spende des Fördervereins Grundschule Neuenkirchen für 2023 in Höhe von 2.549,10 Euro. Beschlussvorlage für die Annahme von Spenden wird vorbereitet. 

     Es folgte die Vorstellung der Zahlen im Rahmen des kommunalen Rechnungswesen Stand 30.04.2024, die Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Auszahlung für eine Kita - Übergangsgruppe im Lutherhaus in Vörden und die Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Stichtag 31.12.2020. Dem stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier, hier, hierhier

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung standen die Grundlagen zur Einschätzung der zukünftigen Abwassergebühren auf der Agenda. Hier ging es darum ob man in Zukunft eine Grundgebühr erhebt - oder nicht. Am Ende hat sich der Ausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, dass in unserer Gemeinde auch in Zukunft keine Grundgebühr berechnet wird, alle Abwasserkosten werden nach dem Wasserverbrauch abgerechnet. Unterlage dazu: hier

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Nachtragshaushalt 2024 wirft Fragen zur Vorgehenweise des Verwaltungsausschusses auf

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 09.04.2024 

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Begrüßung aller Anwesenden und der Presse durch Herrn Dr. Heinrich Brandt (CDU), der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses, folgte die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11.2023 und des Protokolls von einer gemeinsamen Sitzung mit dem Umweltausschuss am 01.02.2024. Unter Eingänge und Mitteilungen führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass mit dem 26.02.2024 die Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch die Kommunalaufsicht erfolgt ist. Mit dem Datum 28.02.2024 folgte die Bekanntmachung der Satzung und im Zeitraum vom 29.02.2024 bis 08.03.2024 die öffentliche Auslegung. Die Haushaltssatzung ist seit dem 09.03.2024 rechtskräftig. Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Haushaltssatzung hat die kommunale Aufsicht darauf hingewiesen, dass die in Aussicht gestellte Gesamtverschuldung bis Ende 2027 als zu hoch anzusehen sei.

     Es folgte der Bericht unserer Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock über das neue kommunale Rechnungswesen, hier: unterjähriges Berichtswesen Stand 31.12.2023 und Stand 29.02.2024. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier. Als nächster Punkt stand die Grundlagenberechnung zur Gebührenkalkulation in Punkto Abwasserbeseitigung auf der Agenda. Am Ende hat man sich darauf geeinigt, dass die bisherige Gebührenkalkulation, die auf der einen Seite eine Grundgebühr und auf der anderen Seite eine Gebühr für Verbrauchsmengen vorsieht, beibehalen wird. Die Grundlagen zur Berechnung der Abwassergebühr finden Sie hier. Einig war man sich, dass die Schließung der Firma Butcher in Vörden zu einem Anstieg der Kosten in Punkto Abwasser führen wird. Genaue Zahlen oder auch Schätzungen sind noch nicht möglich. Der Betrieb endet Ende April 2024, die Auswirkungen auf die Kosten wird man erst einige Monate nach der Schließung beurteilen können. 

     Nach der Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen, hier: Annahme der Spende des Fördervereins der Grundschule Vörden in Höhe von 6.120,17 EUR für die Herrichtung einer Boulderwand an der Grundschule Vörden, stand die Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 nebst Nachtragshaushaltsplan auf der Agenda: die Zahlung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Vörden soll nicht mehr, wie bisher geplant, bei Fertigstellung in einer Summe erfolgen. Es ist nunmehr lt. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2024 vorgesehen, dass je nach Baufortschritt Abschlagszahlungen geleistet werden. Dadurch sollen Einsparungen bei den Finanzierungskosten erzielt werden. Durch die Umstellung der Zahlungsweise werden in diesem Jahr bereits erste Abschläge für das Feuerwehrhaus Vörden fällig, die im Haushaltsplan 2024 nicht vorgesehen sind. Auf Grund der Höhe der zusätzlich benötigten Mittel besteht gem. § 115 NkomVG eine Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragssatzung. Neben den zusätzlichen Investitionskosten von 1,2 Mio. EUR, wurden Zins- und Tilgungsleistungen berücksichtigt. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Es handelt sich um eine Verschiebung der bisher für das Jahr 2026 vorgesehenen Summe in Höhe von 6 Mio. Euro. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt erhöht sich um 11.000 EUR auf 1.361.810 EUR. Die Kreditaufnahme erhöht sich um 1,2 Mio. EUR auf jetzt 3.094.750 EUR, gleichzeitig reduzieren sich die Verpflichtungsermächtigungen um 1,2 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR. Sollte die übertragenen Kreditermächtigung aus 2023 in Höhe von 5,42 Mio. EUR sowie die komplette Ermächtigung aus 2024 in voller Höhe in Anspruch genommen werden, würde sich der Schuldenstand auf 13,49 Mio. EUR zum Ende des Jahres erhöhen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Kreditermächtigung bis zum Ende des Jahres in voller Höhe ausgeschöpft wird, so dass der tatsächliche Kreditstand niedriger sein dürfte. Die Mitglieder des Aussschusses waren sich schnell einig, dass man der Änderung des Nachtragshaushalts zustimmt. Die ganze Sache hatte aber einen "bitteren Beigeschmack": Herr Helmut Steinkamp meldete sich zu Wort, in seinem Statement betonte er, dass die Vorgehensweise des VA, in dieser Sache, vom Prinzip her falsch sei. Zur Erläuterung: der Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 19.03.2024, ohne Rücksicht auf die dafür zuständigen Gremien, sein "OK" und damit grünes Licht in Punkto Teilzahlung gegeben. Ihm komme es so vor, als wenn in dieser Sache der Finanzausschuss außen vor bleibt. Ähnlich sah es unser Aussschussmitglied Heinz Fehrmann: die Vorgehensweise ist so nicht korrekt, der VA darf keine Entscheidungen treffen die dem Rat obliegen. Unterlage dazu finden Sie hier.  Der abschließende Punkt "Einsparmöglichkeiten" brachte keine neuen Erkenntnisse.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.



Div. Anträge auf Erhöhung der Zuschüsse - steigende Neuverschuldung

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 28.11.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nachdem der Vorsitzende Dr. Heinrich Brandt (CDU) alle Anwesenden begrüßt- und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses festgestellt hatte, folgte die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses vom 18.09.2023. Unter Eingänge und Mitteilungen führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass man aus der Ermächtigung für 2022 in Höhe von 4,5 Mio. Euro zum 14.11.2023 einen Kredit in Höhe von 2 Mio. Euro aufgenommen habe. 8 Banken wurden angeschrieben um ein entsprechendes Angebot zu machen. Man hat schließlich einer Bank den Zuschlag mit den folgenden Konditionen erteilt: Laufzeit 10 Jahre, Zinsbindung auf 10 Jahre nominal 3,84 % und 3,92 % effektiv. Tilgung liegt bei 2 % zzgl. ersparter Zinsen. Die vierteljährliche Rate liegt bei 29.200 Euro. Weiter führte sie aus, dass am 27.11.2023 die Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht erteilt wurde. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 28.11.2023. Auslegungzeitraum vom 29.11.2023 bis zum 07.12.2023. Danach ist die Nachtragshaushaltssatzung rechtskräftig.

     Unter Top 4 stand der Antrag des Vereins Naturbad Vörden e.V. auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf der Agenda. Dazu führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass der Verein Naturbad Vörden am 28.08.2023 einen Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses gestellt hat. Die Gründe sind Kostensteigerungen durch tarifliche Entgelterhöhungen, gestiegene Energiekosten und die allgemeine Inflationsentwicklung. Der Verein beantragt eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 30.000 Euro auf dann 130.000 Euro. Mitglieder des Vorstands waren zu dieser Sitzung eingeladen und erörterten die aktuelle Situation und die zukünftigen Herausforderungen für das Naturbad Vörden. Der anschließenden Beschlussempfehlung schlossen sich alle Ausschussmitglieder an. Unterlagen zur dieser Thematik finden Sie: hier, hier 

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Antrag auf Sanierung des Filterbereichs im Naturbad Vörden. Zum Ende der Badesaison hat sich gezeigt, dass die Einhaltung der notwendigen Wasserqualität nur noch sehr schwierig zu erreichen war. Der Filterbereich des Bades hat die zu erwartende Nutzungszeit von 12 Jahren um mindestens 5 Jahre überschritten. Aus diesem Grund muss der 3-stufige Regenerationsbereich (Dorfteich) komplett entfernt und neu aufgebaut werden. Das Wasservorratsvolumen muss überprüft- und die Höhen der Reinigungsstufen neu angepasst werden. Zu diesem Zweck hat der Vorstand des Naturbads Vörden mit dem damaligen Planer des Bades (vor 20 Jahren) Kontakt aufgenommen. Für die Planung und den Bau, entsprechend der Empfehlungen für öffentliche Schwimm- und Badeteichanlagen, rechnet man mit Kosten in Höhe von min.1,5 Millionen Euro. Die Umsetzung würde 1 Jahr in Anspruch nehmen, im Jahr 2024 und ev. teilweise in 2025 würde der Badebetrieb ausfallen. Nach Gesprächen der Verwaltung mit dem Vorstand am 06.10.2023 sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass die Sanierung in mehreren Abschnitten erfolgen soll um den Betrieb im Sommer 2024 und 2025 zu gewährleisten. Als 1. Maßnahme soll der Teich Nr. 3 saniert werden. Diese Maßnahme umfasst die Entfernung und der Neuaufbau des Kiesfilters, die Erneuerung der Drainagestränge, die Erneuerung der Folienabdichtung und die Sanierung des nachgelagerten Pumpenschachtes. Diese Maßnahme soll bis Sommeranfang 2024 abgeschlossen sein. Die geschätzten Kosten liegen bei 100.000 Euro. Die Maßnahme 2, die Sanierung der übrigen Teiche soll direkt nach Abschluss der Badesaison 2024 in Angriff genommen werden um sicherzustellen, dass die Maßnahme in dem Zeitraum von Oktober 2024 bis Mai 2025 umgesetzt werden kann. Über die Umsetzung der  Maßnahme 3, Sanierung des Badebereiches, soll direkt im Anschluss an die ersten Maßnahmen eine Entscheidung getroffen werden. Dem folgte der Finanzausschuss einstimmig. Wir von der IGNV stehen ganz klar hinter den Sanierungsmaßnahmen im Naturbad Vörden. Nach einer Betriebsdauer von 20 Jahren besteht die absolute Notwendigkeit einer Generalüberholung der Anlage. Bei der aktuellen Entwicklung im Kostensektor sehen wir aber eher eine 2 vor dem Komma als eine 1. Unterlagen zur dieser Thematik finden Sie: hier, hier, hier, hier

     Als nächste Punkte standen der Antrag der Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V. auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses und der Antrag des Schützenvereins Nellinghof auf Förderung einer Baumaßnahme und der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Tourist-Information Dammer Berge e.V. auf der Agenda. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass die Musikschule Neuenkirchen-Vörden bisher jährlich 85.000 Euro von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden erhalten hat. Diese Förderung reicht nicht mehr aus um die alltäglichen Kosten zu decken. Daher beantragt die Muskschule eine Erhöhung der jährlichen Förderung für den Zeitraum von 2024 bis 2026 auf 130.000 Euro. Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu. Der Schützenverein Nellinghof hat einen Antrag auf Zuschuss zur Sanierung des Dachs der Schützenhalle und für eine PV Anlage zur Eigenstromnutzung und zur Einspeisung gestellt. Dazu führte Frau Suhrenbrock aus, dass die Förderfähigkeit der vom Schützenverein Nellinghof e.V. beantragen Baumaßnahme zur Dachsanierung gem. den Richtlinien zu Förderung von Vereinen und Verbänden grundsätzlich anerkannt wird. Die genaue Zuschusshöhe ist jedoch von der nachzuweisenden Zahl der Jugendlichen Mitglieder abhängig. Eine Förderung der gleichzeitig beantragten Photovoltaikanlage wird auf Grund der Einschränkung, dass keine Einnahmen durch die geförderte Baumaßnahme erzielt werden dürfen, abgelehnt. Weiter führte sie aus, dass die Tourist Information Damme einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses gestellt hat. Die Tourist Information Dammer Berge feiert im Jahre 2024 ihr 25 jähriges Bestehen. Das jährliche Finanzvolumen beläuft sich auf 180.000 bis 200.000 Euro. Dort sind 1,5 Mitarbeiter fest angestellt. Dazu kommen rd. 140 Mitglieder aus dem touristischem Bereich. Die Bezuschussung erfolgt durch den Landkreis Vechta, der Stadt Damme, der Gemeinde Steinfeld und durch die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Aktuell liegt der Zuschuss bei 1,35 Euro pro Einwohner. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen ist die Finanzierung der Tourist Information Dammer Berge nicht mehr gesichert. So liegt ein Antrag vor, mit der Bitte den Zuschuss auf 1,60 Euro je Einwohner zu erhöhen. Gleichzeitig soll auch die Kofinanzierung der Kommunen auf die gleiche Summe angepasst werden. Abschließend stimmte der Ausschuss diesem und dem Antrag des Schützenvereins Nellinghof zu. Unterlagen zu dieser Thematik erhalten Sie: hier, hier, hier, hier, hier.

   Nach der Zustimmung des Finanzausschusses zur Übernahme der Erschließungsanlagen im Baugebiet Nr. 71, "Koppeln Süd" in Vörden, folgte die Debatte über die Festlegung der Steuerhebesätze ab 2024. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass der aktuelle Haushaltsentwurf für 2024 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von rd. 1,83 Mio. Euro ausweist. In den Folgejahren wird ebenfalls mit einem Fehlbetrag von durchschnittlich 1,69 Millionen Euro gerechnet. Das sei kein Einmaleffekt, sondern ein dauerhaftes strukturelles Problem. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, die Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung, die Sicherstellung der Vereinförderung, eine für die Daseinsvorsorge wichtige gesellschaftliche Säule in der Gemeinde, zu erhalten und darüber hinaus die Sicherstellung des freiwilligen Ganztagsangebots an den Grundschulen und der Ganztagsbetreuung in den KITAS zu erhalten bedarf es zusätzlicher Einnahmen. So sieht die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden die Möglichkeit einer Verbesserung der Einnahmesituation durch Steuererhöhungen als gegeben an. Dazu soll die Erhöhung der Vergnügungssteuer mit ca. 35.000 Euro zusätzliche Einnahmen kommen. Auf der Ausgabenseite sind Kürzungen nur im Bereich freiwilliger Leistungen möglich. Die Kürzung bzw. Einstellung freiwilliger Leistungen ist aber nicht vorgesehen. Die Gemeinde sieht es als vorrangig an, den Kulturbahnhof, die Musikschule und das Naturbad in Vörden auch in Zukunft zu unterstützen. Aus diesem Grund werden höhere Förderungen auf den Weg gebracht. Dazu kommt der Klimaschutzmanager etc. der mit rd. 60.000 Euro an Eigenmitteln veranschlagt ist. Man ist der Meinung, dass Beschlüsse zu den o.g. Punkten notwendig, sinnvoll und nachvollziehbar sind. Die jüngst bekannt gewordene Erhöhung der Kreisumlage um 3 Punkte wird unseren Haushalt mit 345.000 Euro belasten. So stand am Ende die Erkenntnis, dass man die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer für das Jahr 2024 um jeweils 10 Punkte oberhalb des Nivellierungssatzes festsetzen wird. So steigt die Grundsteuer A von 354 % auf 366 %, Grundsteuer B von 375 % auf 388 % und die Gewerbesteuer von 352 % auf 363%. Durch die o.g. Maßnahmen rechnet man mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 150.000 Euro. In der anschließenden Diskussion stellte Heinz Fehrmann von der IGNV fest, dass die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit ihrem Vorgehen die höchsten Steuersätze im gesamten Landkreis Vechta aufweise. "Dazu kommen, durch die Erhöhung der Abwassergebühren, noch weitere Kosten auf die Bürger zu". Die Kosten steigen, nach seiner Aussage, ins Uferlose. Er rechnet damit, dass sich in unserem Gemeindegebiet auf Dauer keine Firmen ansiedeln werden. Herr Helmut Steinkamp, von der CDU, ist der Ansicht, dass die Gelder trotz Erhöhung der Steuern bei weitem nicht reichen. "Nächstes Jahr sitzen wir wieder vor dem gleichen Problem". Heinz Fehrmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Grundsteuerreform noch wesentlich mehr Probleme bereiten werde. Unruhe in der Bevölkerung ist, nach seiner Meinung, vorprogrammiert. Am Ende schloss sich der Finanzausschuss den Aussagen von Frau Suhrenbrock an. Nach meiner Meinung könnte die Erhöhung der Hebesätze schnell zu einem Boomerang für die Gemeinde werden. Dazu kommt, dass die Niedersachsenpark GmbH kaum Einnahmen für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden generiert. H.B.M. Unterlagen zu dieser Thematik finden Sie: hier, hier, hier, hier   

   Unter Top 12 und 13 stand die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 und die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 nebst Haushaltsplan auf der Agenda. Unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock stellte zunächst das Investitionsprogramm für die Jahre 2024-2027 vor. Zu den wesentlichen Investitionen gehören Investitionen in die Schulen mit rd. 1,43 Mio. Euro, davon 1,25 Mio. Euro für die Erweiterung der Grundschule in Neuenkirchen, 550.000 Euro für den Sportplatz in Vörden, 500.000 Euro für die Sanierung des Naturbads in Vörden, 450.000 Euro für Grunderwerb, 497.500 Euro für die Feuerwehren, davon 460.000 Euro für ein neues HLF Fahrzeug in Vörden, 355.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen , u.a. für den GW 83, die Stickteichkreuzung, den Stichweg "Wallgrasweg" und die Erschließungsstraße im Bereich Lindenstraße in Vörden.Dazu kommen 348.000 Euro für die Abwasserbeseitigung, u.a. Schmutz- und Regenkanal im Bereich Lindenstraße und das Pumpwerk an der Rastanlage Dammer Berge. Die Einzahlungen für Investitionen liegen bei rd. 3 Mio. Euro, Auszahlungen für Investitionen 4,9 Mio. Euro. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro liegen vor, 6 Mio. Euro für das Feuerwehrgebäude in Vörden, 2 Mio. Euro für die Erweiterung der Grundschule in Neuenkirchen, 400.000 Euro für einen Gerätewagen für die Feuerwehr in Vörden und 200.000 Euro für die Sanierung des Naturbads in Vörden. Unterlagen zu diesem Thema finden Sie: hier, hier.

     Im Anschluss stand die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für 2024 im Mittelpunkt der Beratungen. Frau Suhrenbrock stellte fest, dass der Ergebnishaushalt in 2024 ordentliche Erträge in Höhe von rd. 18,13 Millionen Euro aufweist. Die wichtigsten Ertragspositionen: Einkommensteueranteil: 4.07 Mio. Euro, Gewerbesteuereinnahmen: 3,94 Mio. Euro, Schlüsselzuweisungen: 2,63 Mio. Euro, dazu führte sie aus, dass die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Schlüsselzuweisungen erhält, weil sie die niedrigsten Gewerbesteuereinnahmen im gesamten Landkreis Vechta vorweise. Dazu kommen Einnahmen aus Benutzungsgebühren in Höhe von 1,44 Mio. Euro, Grundsteuer A und B: 1,39 Mio. Euro und ein Umsatzsteueranteil in Höhe von 654.000 Euro. Die Rücklagen der Gemeinde liegen aktuell bei ca. 10 Mio. Euro. Wir von der IGNV stellen uns hier die Frage: wo hat die Firma "Family Butchers" in den letzten Jahren ihre Gewerbesteuer gezahlt? - angesichts gleichbleibender Gewerbesteuereinnahmen kommt der Verdacht auf, dass sie in unserer Gemeinde keinen Cent gezahlt hat.

Der Ergebnishaushalt umfasst ordentliche Aufwendungen in Höhe von 19,96 Millionen Euro. Zu den wichtigsten Aufwandspositionen gehören die Kreisumlage mit 4,32 Mio. Euro, Personalaufwendungen 3,5 Millionen Euro, Zuschüsse an Kindergärten und Großtagespflegstellen 2,96 Mio. Euro, Abschreibungen 2,43 Mio. Euro und Bewirtschaftungskosten 1,07 Millionen Euro. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 1.69 Mio. Euro auf. In diesem Zusammenhang wies unsere Kämmerin darauf hin, dass auch die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum von 2025-2027 einen jährlichen Fehlbetrag ausweist. Insgesamt rechnet sie mit weiteren 5,06 Mio. Euro. Der negative Finanzmittelsaldo liegt bei 1,25 Mio. Euro, die geplante Kreditaufnahme bei 1.894.750 Euro vonwon 187.550 Euro zinslos sind. Die jährliche Tilgung liegt bei 408.300 Euro, die Nettokreditaufnahme bei 1.486.450 Euro. Der Schuldstand könnte, wenn alle Ermächtigungen aus 2023 und 2024 in Anspruch genommen werden Ende 2024 bei rd. 12,3 Mio. Euro liegen. Für den Finanzplanzeitraum bis 2027 sind weitere Nettokreditaufnahmen in Höhe von 12,5 Mio. Euro denkbar. Weil man die Fehlsummen bis dato durch vorhandene Überschussrücklagen ausgleichen kann, ist kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich. In der anschließenden Aussprache stellte Herr Heinz Fehrmann (IGNV) noch einmal die Entwicklung der Kosten in Bezug auf das neue Feuerwehrgerätehaus in Vörden dar. Die ersten Planungen in 2019 ergaben einen Kostenfaktor in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Bei den nächsten Erörterungsterminen und der Bauleitplanung in 2022 ging man noch von 4 Mio. Euro für das Feuerwehrgerätehaus aus. Jetzt, im Jahre 2023 liegen die voraussichtlichen Kosten schon bei 6 Mio. Euro. "Wir schieben alles auf die lange Bank und dann wird alles teurer. Dagegen steigen die Einnahmen nur langsam". Zum Abschluss stimmte die Mehrheit des Ausschusses für die Finanzplanung für die Jahre 2024 und den Haushalt für das Jahr 2024. Unterlagen zu dem Haushalt in 2024 finden Sie: hier, hier  

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stellte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, im Rahmen des neuen kommunalen Rechnungswesen (NKR), die neuesten Werte aus dem unterjährigen Berichtswesen, Stand 31.10..2023 vor. Eine Unterlage zur dieser Thematik finden Sie: hier      Einsparmöglichkeiten: Fehlanzeige

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Haushaltslage verschärft sich weiter - große Herausforderungen warten auf uns

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 18.09.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Dr. Heinrich Brandt (CDU), der Begrüßung aller Anwesenden und die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses vom 19.06.2023 führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass am 20. und 21.07.2023 eine unangemeldete Kassenprüfung durch das RPA Vechta durchgeführt worden sei. Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Die Prüfung ergab, dass der buchungsmäßige Bestand der Zahlungsmittel mit den Bankkonten übereinstimmt, das die Kassengeschäfte ordnungsgemäß abgewickelt wurden und das Kassenwesen grundsätzlich zuverlässig eingerichtet ist. Unser Dank geht an die Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock.

     Es folgte die Vorstellung der neuesten Zahlen aus dem neuen kommunalen unterjährigen Rechnungswesens Stand 31.08.2023 durch unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock: die Gewerbesteuereinnahmen liegen deutlich unter dem Stand vom 31.08.2022. Der Grund liegt darin, dass in 2022 eine größere Gewerbesteuernachzahlung erfolgte. Der Einkommensteueranteil liegt um ca. 200.000 Euro unter dem des Vorjahres, der Umsatzsteueranteil ist in etwa auf dem Level des Vorjahres. Auf der anderen Seite sind die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Zeitraum in 2022 um ca. 1,4 Mio. Euro angestiegen liegen aber deutlich unter dem Haushaltsansatz für 2023. Der Schuldenstand zum 31.08.2023 liegt auf dem Level vom 31.08.2022. Die Aufstellung dazu finden Sie hierAls nächster Punkt stand die Annahme einer Spende des Fördervereins der Oberschule Neuenkirchen in Höhe von 2.132,29 Euro für die Erstellung eines Schaukel-Rondells an der Oberschule Neuenkirchen-Vörden auf der Agenda. Dem schlossen sich die Ausschussmitglieder an.

     Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst Nachtragshaushaltsplan. Im Laufe des Jahres 2023 sind einige Änderungen eingetreten. Die ordentlichen Erträge steigen um 585.687 Euro auf 17.306.243 Euro. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Steuern sowie Einmalzahlungen des Landes im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und die Erstattung von Zahlungen durch die Niedersachsenpark GmbH zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen steigen um 450.576 Euro auf 19.117.857 Euro. Davon entfallen 284.000 Euro auf die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse an die Kindergärten und 56.500 Euro auf die Erhöhung der Kreisumlage auf 4,06 Mio. Euro. Die anderen Beträge verteilen sich auf verschiedene Positionen im Haushalt. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 1.811.614 Euro. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten reduzieren sich um 1.105.800 Euro. Davon entfallen u. a. ca. 800.000 Euro für den Verkauf von Gewerbeflächen, der in diesem Jahr nicht durchgeführt wird. Bei den Auszahlungen wurde der Ansatz für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen um 500.000 Euro reduziert, da in diesem Jahr lediglich die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt. Zusätzlich hat man die Ansätze für den Neubau eines Kindergartens in Vörden und die Raumlufttechnische Anlage an der Oberschule Neuenkirchen gestrichen. Teurer werden hingegen die Brandschutzmaßnahmen an der Oberschule, + 70.000 Euro, die Erweiterung des Kindergarten St. Elisabeth in Vörden, + 60.000 Euro, Beleuchtung für die Feuerwehr Neuenkirchen, + 50.000 Euro, und die Errichtung einer Mobilitätsstation + 45.000 Euro. Damit bleibt der Ansatz für die Verpflichtungsermächtigungen unverändert bei 6,76 Mio. Euro. Die Kreditaufnahme erhöht sich um 32.700 Euro auf 5.421.150 Euro, die Investitionen belaufen sich auf ca. 6,73 Mio. Euro, wovon 80,5 % mit Krediten finanziert sind. Die Nettokreditaufnahme liegt bei rd. 5,09 Mio. Euro. Somit wäre Ende 2023, wenn alle Ermächtigungen und der Übertrag aus 2022 in Anspruch genommen werden, ein Schuldenstand von 13,3 Mio. Euro möglich. Man rechnet aber mit einem niedrigeren Schuldenstand.

In der anschließenden Diskussion stellte unser Ratsherr Heinz Fehrmann (IGNV) den Haushalts-Fehlbetrag in Höhe von 1.811.614 Euro in Frage: es ist der höchste Fehlbetrag seit langer Zeit, wann wird dieser Fehlbetrag wieder sinken um einen gesunden Haushalt zu erreichen?. Darauf antwortete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass in den nächsten Jahren mit noch höheren Belastungen für die Kommunen zu rechnen sei. Die Ganztagsschule wird kommen, die Gewerbesteuereinnahmen könnten durch politische Vorgaben sinken. Zudem rechnet man mit einigen Auswirkungen durch die Schließung des "Butcher Werks" (ehemals Sickendick) in Vörden. So müssen die Abwassergebühren, weil ein großer "Kunde" wegfällt, neu berechnet-, die Kosten für den Betrieb der Kläranlage auf die übrigen "Lieferanten" aufgeteilt werden. Dazu kommt der Wegfall der Gewerbesteuer-einnahmen. Auf die Nachfrage ob der Haushalt 2024 ausgeglichen sei, antwortete unsere Kämmerin Frau Suhrenbrock, dass es auf die Herausforderungen durch den Staat wie z. B. die Flüchtlingsproblematik ankommt. Man kann heute noch nicht abschätzen wann der Haushalt wieder ausgeglichen ist. Aktuell nutzen wir noch Überschüsse aus den Vorjahren um den Fehlbetrag auszugleichen. Herr Karl-Heinz Rohe (CDU) stellte fest, dass es notwendig werden könnte auf Dauer die freiwilligen Leistungen der Gemeinde einzuschränken. "Gelder werden knapp, Dinge müssen zurückgesellt werden. Am Ende schloss sich der Ausschuss den Ausführungen an und stimmte für die 1. Nachtragshaushaltssatzung.So endete der öffentliche Teil einer Nachdenklich machenden  Sitzung.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  

   

Neu - Haushaltslage zwischen Hoffen und Bangen

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 19.06.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   An einem schönen warmen Sommertag eröffnete der Vorsitzende Dr. Heinrich Brandt (CDU) die Finanzausschusssitzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Nach der Begrüßung aller Anwesenden und die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses vom 20.04.2023 führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass für die Baumaßnahme Oberschule Neuenkirchen, hier Schaffung eines 2. Rettungswegs, 330.000 Euro aus Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen. Die Kostenschätzung vom 16.05.2023 hat ergeben, dass man mit Mehrkosten von 35.000 Euro rechnen muss. Dadurch würde sich der Kostenaufwand auf 365.000 Euro erhöhen. Es folgte die Vorstellung der Haushaltslage mit Stand vom 31.05.2023 gemäß dem neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) und die Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Stichtag 31.12.2019. Der Jahresabschluss ist geprüft, man hat festgestellt, dass der Haushaltsplan eingehalten- und die Buchführung ordnungsgemäß vollzogen worden ist. Die Unterlagen dazu finden Sie hier, hier. In der anschließenden Diskussion betonte Herr Heinz Fehrmann (IGNV) noch einmal, dass der Jahresabschluss nur die halbe Wahrheit widerspiegelt weil man wichtige Investitionen immer wieder verschiebt. Am Ende sprach sich der Ausschuss für den Jahresabschluss aus und dankte Frau Doris Suhrenbrock für ihre gute Arbeit. Wir von der IGNV betonen an dieser Stelle noch einmal, dass es für eine Gemeinde unabdingbar ist anstehende Investionen unverzüglich umzusetzen. Die aktuelle Entwicklung im Bausektor zeigt uns ganz klar, dass es ein Fehler war Investionen wie z. B. das Feuerwehrgerätehaus in Vörden auf die lange Bank zu schieben. Diese Fehler fallen uns in naher Zukunft auf die Füße. 

   Es folgte die Abstimmung über den Antrag des Vereins Kulturbahnhof Neuenkirchen-Vörden e.V. auf Änderung der Nutzungsvereinbarung. Bisher waren jährlich 15.000 Euro für den Betrieb und den Erhalt des Kulturbahnhofs im Haushalt der Kommune vorgesehen. In der konstituierenden Sitzung des neuen Vorstands des Kulturbahnhofs Neuenkirchen-Vörden war man zu der Erkenntnis gekommen, dass in den nächsten Jahren einige Sanierungs-maßnahmen im Bereich Gebäudestruktur fällig werden. Da die Einnahmen des Kulturbahnhofs in den letzten Jahren coronabedingt eingebrochen waren und die Zuwendungen der Gemeinde nur für die Technik und sonstigen Maßnahmen im Bereich der Inneneinrichtung reichen, hat man den Antrag gestellt, dass die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, um Schäden zu vermeiden und den Kulturbahnhof in seiner Substanz zu erhalten, die Sanierung der Gebäudehülle übernimmt. Ein vorliegendes Angebot für erste Sanierungsmaßnahmen (Malerarbeiten) hat einen Umfang von ca. 16.000 Euro. In der anschließenden Diskussion war man sich schnell einig, dass der Kulturbahnhof für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ein wichtiges Aushängeschild ist und das sich hier etwas ändern muss. So schloss sich der Ausschuss mit einer Stimme dem Antrag an. Eine Vorlage dazu finden Sie hier.

     Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung bestand in der Rückzahlung von Zuwendungen an die Niedersachsenpark GmbH aus den Jahren 2021 und 2022. In der Vergangenheit standen alle Beteiligten am Niedersachsenpark in der Pflicht eine jährliche finanzielle Unterstützung zu leisten um den Betrieb der Niedersachsenpark GmbH zu gewährleisten. In den Jahren 2021 und 2022 lag jedoch eine Überkompensation in voller Höhe der geleisteten Zuwendungen vor. Eine Übertragung der Überkompensation auf die nächstfolgende Ausgleichsperiode kommt nicht in Betracht, da die geleisteten Ausgleichszahlungen den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um mehr als 10 % übersteigen. Daher sind die an die Niedersachsenpark GmbH in den Jahren 2021 und 2022 geleisteten Zuwendungen von insgesamt 886.630,90 Euro durch gemeinsamen Bescheid der beauftragenden Kommunen zurückzufordern und die Ausgleichzahlung auf 0,- Euro festzusetzen. Für unsere Gemeinde ergibt sich so eine Rückzahlung von insgesamt 147.771,72 Euro. Wir von der IGNV sehen darin eine positive Entwicklung. So wird die angespannte Haushaltslage zumindest etwas entlastet. Unser Ausschussmitglied Heinz Fehrmann stellte darauf hin den Antrag auf Offenlegung der Gewerbesteuer-einnahmen für unser Gemeinde aus dem Niedersachsenpark. Dazu teilte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock mit, dass man die Zahlen nicht vorliegen habe, sie aber in der nächsten Ratssitzung nachreichen würde. 

     Unter Top 8 folgte die Zustimmung des Ausschusses zu der Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen. Hier ging es um die Übernahme der Erschließungsanlagen im Baugebiet Nr. 70 "Westlich Holdorfer Straße II" in Neuenkirchen und die Übernahme der Erschließungsanlagen im Baugebiet Nr. 63 "Westlich Holdorfer Straße" in Neuenkirchen (2.BA). Unter "Einsparmöglichkeiten" berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, auf Nachfrage von Herrn Kurt Grefenkamp (CDU), dass der Umbau der Friedhofskapelle in Vörden bis auf das neue Fenster abgeschlossen ist. Man habe für das Vorhaben insgesamt eine Summe von 640.000 Euro veranlagt, die Ausgaben liegen bis hierher bei 554.000 Euro. Das fehlende Fenster wurde mit ca. 40.000 Euro veranschlagt. Somit würde sich ein Rest von 45.000 Euro ergeben. Herr Heinz Fehrmann (IGNV) forderte in seinem Statement, dass der Umzug des Bauhofs Neuenkirchen jetzt zeitnah vollzogen werden sollte. Seit mehr als 1 Jahr befindet sich das Anwesen Kruse in Hörsten im Besitz der Kommune. In dieser Zeit hätte sich nicht viel getan.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  


Neu - Haushaltslage zwischen Euphorie und Herausforderungen

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 20.04.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Aufgrund eines Antrags des Kulturbahnhofs Neuenkirchen fand die Finanzausschusssitzung dieses Mal in den Räumen des Kulturbahnhofs statt. Nachdem der Vorsitzende Dr. Heinrich Brandt die Sitzung eröffnet, alle Anwesenden begrüsst und die Beschlussfähigkeit festgestellt hatte, stand ein Antrag des Vereins Kulturbahnhof-Neuenkirchen-Vörden e.V. auf der Agenda. Der Vorsitzende des Vereins erläuterte den Antrag: der Kulturbahnhof ist für die Gemeinde eine sehr wichtige kulturelle Einrichtung. Bisher waren jährlich 15.000 Euro für den Betrieb des Kulturbahnhofs im Haushalt der Kommune vorgesehen. In der konstituierenden Sitzung des neuen Vorstands des Kulturbahnhofs Neuenkirchen-Vörden war man zu der Erkenntnis gekommen, dass in den nächsten Jahren einige Sanierungsmaßnahmen im Bereich Gebäudestruktur fällig werden. Da die Einnahmen des Kulturbahnhofs in den letzten Jahren coronabedingt eingebrochen waren und die Zuwendungen der Gemeinde nur für die Technik und sonstige Maßnahmen im Bereich der Inneneinrichtung reichen, hat man den Antrag gestellt, dass die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, um Schäden zu vermeiden und den Kulturbahnhof in seiner Substandz zu erhalten, die Sanierung der Gebäudehülle übernimmt. Ein vorliegendes Angebot für erste Sanierungsmaßnahmen (Malerarbeiten) hat einen Umfang von ca. 16.000 Euro. In der anschließenden Diskussion war man sich schnell einig, dass hier etwas geschehen muss. Der Antrag soll zunächst zu einem Thema in den Fraktionen werden um anschließend einen Beschluss zu fassen wie es weitergehen kann. Unterlagen dazu: hier, hier 

     Es folgte die Genehmigung des Protokolls der letzten Finanzausschusssitzung vom 01.12.2022. Unter Eingänge und Mitteilungen berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass die Auswirkungen der neuen Grundsteuerreform für unsere Gemeinde immer noch nicht abschließend beurteilt werden können. Es liegen noch keine Messbetragsbescheide für 2025 vor. Rückmeldungen aus der Bevölkerung, von Menschen die schon ihren Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, lassen den Schluss zu, dass bei neueren Gebäuden der Messbetrag in etwa gleich bleibt, bei älteren Gebäuden aber durchaus eine Steigerung der Messbeträge um 50 % - 100 % zu erwarten ist. Die Auswirkungen zukünftiger Bewertungen landwirtschaftlicher Wohngebäude mit der Grundsteuer B ist noch nicht bekannt. Das Aufkommen der Grundsteuer soll für die Kommunen gleichbleiben, Verschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen sind jedoch wahrscheinlich. Zu den zukünftigen Hebesätzen ist noch keine Aussage möglich. Zu der Thematik Schließung des Betriebsstandorts der Familly Butchers in Vörden teilte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann mit, dass man mit dem Datum 17.04.2023 die Mitteilung erhalten habe, dass der Standort in Vörden aufgegeben wird. Davon betroffen sind 290 Mitarbeiter, die durch Übernahmeangebote an anderen Standorten und durch Sozialklauseln aufgefangen werden sollen. Unser Bürgermeister betonte, dass damit ein weiterer Traditionsbetrieb und ein wichtiger Bestandteil von Vörden verloren geht, was man sehr bedauert. Für unsere Gemeinde ist die Nachnutzung des Geländes ein wichtiges Thema. Dazu sollen Gespräche mit den Verantwortlichen und besonders mit Herrn Reinert aufgenommen werden. Die Schießung des Werks wird sich negativ auf unseren Gemeindehaushalt und die Kosten der Abwasserbeseitigung auswirken. Die möglichen Auswirkungen waren Bestandteil des nichtöffentlichen Teils der Sitzung. 

   Es folgte die Vorstellung der vorläufigen Zahlen aus dem Finanzhaushalt für das Jahr 2022, im Rahmen des neuen kommunalen Rechnungswesen (NKR) - unterjähriges Berichtswesen durch unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock. Auffallend war in diesem Zeitraum der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen um 78,63 %. Unsere Kämmerin erklärte es damit, dass in dem Jahr 2022 einige Nachzahlungen erfolgt sind. Als nächster Punkt stand die Genehmigung überplanmäßiger Transferaufwendungen und Auszahlungen für 2022 auf der Agenda. Weiter führte sie aus, dass mittlerweile die Genehmigung der Kommunalaufsicht für den Haushalt 2023 vorliegt. Dabei betonte sie, dass in die Jahresabschlüsse in Zukunft innerhalb eines Zeitrahmens von 3 Jahren vorliegen müssen. Bei Nichtbeachtung drohen der Gemeinde Einschränkungen bei den Kreditgenehmigungen. Weiter führte sie aus, dass die Kommunalaufsicht im Rahmen der Genehmigung daraufhin weist, dass die Verschuldung unter Berücksichtigung der Kreditermächtigung 2022 bis Ende des Jahres auf rd. 13,2 Mio. EUR ansteigen könnte. Das ergäbe eine Schuldenbestand von rd. 1.430 EUR je Einwohner und liegt damit oberhalb des Landesdurchschnitts von 966 EUR je Einwohner. Unter Berücksichtigung der geplanten Kreditaufnahmen könnte der Schuldenstand auf 3.217 EUR je Einwohner anwachsen. Die Verschuldung wird von der Kommunalaufsicht als zu hoch angesehen. Es sind Anstrengungen zur Rückführung der Verschuldung z.B. durch Einschränkungen bei der Investitionsplanung und den Einsatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen für den Schuldenabbau vorzunehmen. In der anschließenden Diskussion war man sich einig, dass hier gegengesteuert werden muss. Unser Bürgermeister führte dazu aus, dass unsere Gemeinde zahlreiche Verpflichtungen hat, auf der anderen Seite aber nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen. So habe man im Bereich der Kitas eine Kostensteigerung von ca. 30 % festgestellt, während die Einnahmen nur um 5 % gestiegen wären. Herr Kurt Grefenkamp von der CDU stellte dazu fest, dass es in Zukunft Aufgabe der Kommune sei mehr Einnahmen zu generieren. Wir von der IGNV sehen es genauso. Neue Gewerbegebiete, um Einnahmen zu generieren, hätte man schon längst realisieren können. Hier hat die Gemeinde zu viel Zeit verloren. Zudem besteht die Gefahr, dass unsere Betriebe in den Niedersachsenpark abwandern, wo der Anteil an den Steuereinnahmen für unsere Gemeinde nur im Bereich von Peanuts liegt. 

Abschließend folgte die Vorstellung des unterjährigen Haushaltsberichts Stand 31.03.2023 durch unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock. Auf die Frage zu Einsparungsmöglichkeiten gab es keine neuen Erkenntnisse.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Fazit dieser Sitzung: die finanzielle Lage der Gemeinde wird schwieriger, der Schuldenstand steigt 

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 01.12.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Dr. Heinrich Brandt (CDU) berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass am 04.11.2022 die Nachtragshaushaltssatzung 2022 genehmigt worden ist und die Auslegung in der Zeit vom 09.11.22 - 17.11.2022 erfolgte. Zur Umsatzsteuerreform § 2b UStG teilte sie mit, dass die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen erst zum 01.01.2025 kommen soll. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Gemeinde keine Umsatzsteuer erheben. Es folgte ein Bericht über das neue kommunale Rechnungswesen (NKR) einschließlich Informationen über die aktuelle Finanzsituation. Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Festlegung der Steuerhebesätze ab dem 01.01.2023. Einzelheiten dazu finden Sie hier. Wir sind als Gemeinde verpflichtet die Steuerhebesätze dem Nivellierungssatz in Niedersachsen anzugleichen. Herr Heinz Fehrmann von der IGNV sieht hier, in Bezug auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen, eine Doppelbelastung der Bürger. Nach seiner Aussage verzichten mittlerweile viele Kommunen auf diese Mehrbelastung. Es folgte die Gebührenkalkulation für die zentrale- und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für den Zeitraum ab dem 01.01.2023. Folgende Kriterien gelten für die neue Kalkulation: es wird eine Benutzungsgebühr erhoben, es wird keine Grundgebühr erhoben, die Abschreibung erfolgt nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Kalkulationszeitraum beträgt 2 Jahre, für die kalkulatorische Verzinsung wird ein Mischzinssatz aus Fremd- und Eigenkapital in Höhe von 0,33 % p.a. zugrunde gelegt. Der Ausgleich von Überdeckungen erfolgt in einem Kalkulationszeitraum von 2 Jahren. Die Überdeckungen werden jeweils zur Hälfte bei der Vorauskalkulation 2023 und 2024 gebührenmindernd und die Unterdeckung gebührensteigend berücksichtigt. So ergeben sich folgende Gebührensätze für die Zeit ab dem 01.01.2023: hier. Die o.g. Punkte der Tagesordnung fanden die Zustimmung des Ausschusses. 

     Es folgte die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2026 und die Haushaltssatzung 2023 nebst Haushaltsplan. Frau Doris Suhrenbrock (Kämmerin der Gemeinde Neuenkirchen - Vörden) stellte die voraussichtlichen Zahlen vor: Einnahmen: Gewerbesteuer: 3,8 Mio., Einkommenssteueranteil: 3,9 Mio., Schlüsselzuweisungen: 1,5 Mio., Gebühren: 1,7 Mio., Grundsteuer: 1,36 Mio. und Umsatzsteueranteil: 590.000 Euro. Auf der Ausgabenseite u. a.: Kreisumlage: 4 Mio., Personalaufwendungen: 3,3 Mio., Zuschüsse für Kita und Großtagespflege: 2,52 Mio., Abschreibungen: 2,29 Mio. und Bewirtschaftungskosten: 1,24 Mio Euro, davon entfallen 418.400 Euro auf die Versorgung mit Gas (Vorjahr 120.000 Euro)  Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von 1.863.225 Euro aus, in den Folgejahren bis 2026 wird ein jährlicher Fehlbetrag in Höhe von 2,22 Mio Euro erwartet. Der Ausgleich ist, lt. Frau Suhrenbrock, durch vorhandene Überschussrücklagen möglich, ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.

Das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 umfasst Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 7,8 Mio. EUR und Einzahlungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR. Damit werden erneut Investitionen im erheblichen Umfang veranschlagt. Im Finanzplanungszeitraum wurden für Investitionen weitere rd. 20,2 Mio. EUR eingeplant. Ob die Planung in den Folgejahren auch tatsächlich so umgesetzt werden kann, wird die weitere finanzielle Entwicklung zeigen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2023 beträgt 5.388.450 EUR. Zur Finanzierung des Saldos ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.036.450 EUR erforderlich, da aus laufender Verwaltungstätigkeit keine Mittel zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen. Der Schuldenstand könnte Ende des Jahres 2023 bei 12,89 Mio. Euro liegen. Für die Folgejahre ist im Finanzplan eine weitere Nettokreditaufnahme in Höhe von 16,6 Mio. Euro vorgesehen.
Für. Investitionen in den Grunderwerb von Bauland und Gewerbeflächen sind 1.200.000 EUR eingeplant. Für Schulen und Sporthallen sind Kosten in Höhe von rd. 1,86 Mio. EUR eingeplant. Diese Mittel sind u. a. für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen, der Grundschule Vörden, digitale Tafeln für die Oberschule, KSBK und Budget`s für Schulen vorgesehen.Für den Ausbau der Kinderbetreuung werden 500.000 EUR zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Abwasserbeseitigung sollen rd. 2,01 Mio. EUR investiert werden. Diese Mittel sind u. a. für ein Entlastungspumpwerk in Neuenkirchen, ein Regenrückhaltebecken und eine Druckrohrleitung Kläranlage - Neuenkirchen vorgesehen.Für Straßenbaumaßnahmen hat man 865.000 EUR eingeplant. Diese Mittel sind u. a. für die Enderschließung Hollersbach, Sanierung des Gemeindewegs Nr. 90 in Severinghausen/Westrup und als Kostenanteil für die Stickteichkreuzung vorgesehen. In der anschließenden Diskussion betonte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass 2023 ein schwieriges Haushaltsjahr werden könnte. Der Schuldenstand Ende 2026 könnte sich, falls alle Maßnahmen umgesetzt werden und der Investitionsstau aufgelöst wird, auf 30 Millionen Euro summieren. Herr Heinz Fehrmann (IGNV) kommt zu dem Schluss, dass unsere Gemeinde zu schnell wächst und die Kommune in Punkto Infrastruktur nicht mithalten kann. Außerdem bemängelte er die schleppende Sanierung der Straßen im Gemeindegebiet. Dem schloss sich Herr Andreas Frankenberg (SPD) an, stellte aber gleichzeitig fest, dass unser Ort wachsen muss um eine Zukunft zu haben. Dabei sei leider kein Einsparpotenzial vorhanden.

Wir von der IGNV weisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass unsere Gemeinde die niedrigsten Gewerbesteuereinnahmen im gesamten Landkreis Vechta verzeichnet. Dazu kommt die geringste Kaufkraft im Landkreis Vechta. In den nächsten Jahren wird unser Haushalt vor großen Herausforderungen gestellt. Fehler der Vergangenheit und Investitionsrückstände werden unseren Haushalt zusätzlich belasten. Herausforderungen, denen wir möglicherweise nicht gewachsen sind. Wachstum ist die eine Sache, wirtschaftliches Überleben die andere. 

Der Investitions- und Haushaltsplan fand am Ende die Zustimmung der Mitglieder des Finanzausschusses.            

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.                   


Gewerbe- und Einkommensteuernachzahlungen sorgen für eine Verbesserung der Haushaltslage

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 26.09.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden Dr. Heinrich Brandt (CDU) stand als erstes die Gratulation an die Adresse unserer Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock für ihre 20 jährige Tätigkeit als Kämmerin in unserer Gemeinde auf der Agenda. Der Vorsitzende und der Ausschuss bedankten sich unter Applaus für die großartige Leistung. Da es unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" nichts Neues zu berichten gab, übernahm unsere Kämmerin zu dem Thema "Neues kommunales Rechnungswesen (NKR), hier unterjähriges Berichtswesen" das Wort und führte aus, dass am 30.08.2022 eine sporadische Kassenprüfung durchgeführt worden sei. Nach Prüfung aller Unterlagen stand fest, dass alles in Ordnung ist. Weiter führte sie aus, dass Nachzahlungen für die höheren Gewerbe- und Einkommensteuer-einnahmen verantwortlich sind. Bei den Ausgaben muss beachtet werden, dass noch nicht alle Positionen abgeschlossen sind. Auf Nachfrage nach den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge im Gemeindegebiet teilte unsere Kämmerin Frau Suhrenbrock mit, dass die Gemeinde pro Person und Monat ca. 300 Euro zahlt. Man erwarte weitere Zuschüsse vom Land. Unterlage dazu finden Sie hier 

   Im weiteren Verlauf der Sitzung stand die Erhöhung des Zuschusses für die Sanierung und Erweiterung des Sportlerheimes durch den Verein BS Vörden e.V. auf der Agenda. Der BS Vörden hat am 31.08.2022 einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Baukosten von 325.000 Euro auf 440.000 Euro gestellt. Durch die allgemeine Kostensteigerung in Bezug auf Material und Löhne rechnet man mit Gesamtkosten in Höhe von 880.000 Euro für die Sanierung und Teilerneuerung des Sportlerheimes. In einer Richtlinie zur Förderung der Vereine vom 06.10.2020 hatte die Gemeinde 50 % von den Kosten als Zuschuss in Aussicht gestellt. Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen an und billigte die Zuschusserhöhung um 115.000 Euro. Nach Ansicht des Ausschusses ist die Sanierung des Sportlerheimes sehr gut gelungen. Ein Antrag des BS Vörden auf Überbrückungsfinanzierung bis zur Ausschüttung der Fördergelder musste jedoch abgelehnt werden, weil es hier rechtliche Bedenken gibt.        Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hier, hier, hier, hier, hier

     Als letzter Punkt auf der Tagesordnung stand die Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2022 nebst Nachtragshaushaltsplan auf der Agenda. Unsere Kämmerin führte dazu aus, dass die ordentlichen Erträge in diesem Jahr um 2.650.145 Euro auf 18.192.168 Euro gestiegen sind. Dabei steigen die Einnahmen für Gewerbesteuer um ca. 2,2 Mio. Euro auf 5,7 Millionen Euro, der Einkommensteueranteil steigt um 150.000 Euro auf 3,62 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren für Flüchtlingseinrichtungen steigen um 220.000 Euro auf 340.000 Euro. Dem gegenüber steigen die ordentlichen Aufwendungen um rd. 970.000 Euro auf 17,12 Mio. Euro. Dazu gehört die Gewerbesteuerumlage die um 220.000 Euro auf 569.000 Euro steigt, die Kreisumlage steigt um 171.000 Euro auf 3,62 Mio. Euro, die Aufwendungen für Flüchtlinge (Mieten, Bewirtschaftungskosten etc.) steigen um 157.000 Euro auf 437.100 Euro. Dazu kommen Ausgaben für Betriebskosten der Kindergärten die um 112.000 Euro auf 2.147.000 Euro steigen. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.076.870 Euro, es ergibt sich ein Fehlbetrag bis dato von 604.348 Euro. Trotzdem ist eine Verbesserung des Ergebnisses um rd. 1,68 Mio. Euro zu erwarten. Änderungen der Investitionen: Grunderwerb: +400.000 Euro, Schlammeindickungsanlage Kläranlage +188.700 Euro. Für die Brandschutzanlage an der Oberschule erhöhen sich die Ausgaben um 215.000 Euro abzügl. Zuschuss vom LK 75.400 Euro. Die Sanierung der Friedhofskapelle in Vörden verschlingt zusätzlich 150.000 Euro, die Einrichtung und der Spielplatz der neuen Kita "Charly`s Kinderparadies" kostet 160.000 Euro und die Erweiterung des Kindergarten St. Elisabeth in Vörden +170.000 Euro. Für die Erweiterung des Kindergarten Sonnenland in Neuenkirchen und St. Christophorus in Vörden erwartet die Gemeinde Zuschüsse in Höhe von 419.300 Euro. An Maßnahmen gestrichten wurden: Erwerb Bauland -200.000 Euro, Parkplatz Feuerwehr -40.000 Euro und Sandklassierer Kläranlage -50.000 Euro.

      Frau Doris Suhrenbrock fügte abschließend hinzu, dass sich die Kreditaufnahme um 1.295.000 Euro auf 4,4 Mio. Euro reduziert. Die Investitionen belaufen sich in diesem Haushaltsjahr auf ca. 8,9 Mio. Euro wovon 49,6 % durch Kredite finanziert werden müssen. Am Ende des Jahres rechnet sie mit einem Schuldenstand in Höhe von 10,3 Mio. Euro. Bisher war man von einem Schuldenstand in Höhe von 12,19 Mio. Euro ausgegangen. Sie fügte hinzu, dass die Gemeinde im nächsten Haushaltsjahr wohl mit weniger Schlüsselzuweisungen und Gewerbesteuer einnahmen rechnen muss. Daher erwartet sie für 2023 ein schwieriges Haushaltsjahr. Unterlagen dazu finden Sie hierhier  Abschließend bedankte sich der Vorsitzende Dr. Heinrich Brandt bei Frau Doris Suhrenbrock für die gute Arbeit und die Veranschaulichung der Zahlen. Herr Hermann Schütte mahnte an, dass man in nächster Zeit die Ausgaben der Gemeinde nicht aus den Augen verlieren sollten. Alles in allem sei 2022 ein erfolgreiches Jahr. Dem schloss sich der Ausschuss an.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.   


Investitionsstau hält an

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 14.06.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden Dr. Heinrich Brandt (CDU) standen unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" Erläuterungen zu der aktuell durchgeführten Grundsteuererhebung auf der Agenda: im Jahre 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke für verfassungswidrig erklärt. Als Folge hat man am 26.11.2019 das Bundes-Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Die Neufassung des Nds. Grundsteuergesetzes hat man am 07.07.2021 beschlossen. Die Finanzämter verschicken dazu entsprechende Informationsschreiben. Die Neuberechnung erfolgt zum Stichtag 01.01.2022. Jeder Haus und Grundstücksbesitzer ist verpflichtet in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 entsprechende Angaben zu machen. Einen Grundstücksrechner des Finanzamtes finden Sie hier

     Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Vorstellung des unterjährigen Haushalts-Berichts durch unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock. Unterlagen und Zahlen dazu finden Sie hier. Bemerkenswert ist, dass ca. 1,8 Millionen Euro der Gewerbesteuereinnahmen in diesem Jahr, aus Nachzahlungen für das Vorjahr stammen. Das ist lt. Frau Suhrenbrock außergewöhnlich. Es folgte die Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen zum Stichtag 31.12.2018. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier. Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen an und stimmte auch dem Verzicht auf Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses bis einschließlich 2020 zu.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Finanzausschuss - Sitzung mit hohem Diskussionsbedarf

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 10.02.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Unter dem Vorsitz von Dr. Heinrich Brandt (CDU) entstand unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" eine heftige Debatte über den Sinn einer Finanzausschusssitzung. Herr Heinz Fehrmann (IGNV) brachte den Aspekt, das die Finanzierung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, der Erweiterung der Schulen und Kindergärten wichtige Punkte für den Finanzausschuss sind und dort auf der Tagesordnung platziert werden müssen. Diese Punkte habe man aber in der jüngsten Vergangenheit nur im Schul- und Umweltausschuss abgehandelt. In Bezug auf die Finanzierung des neuen Feuerwehrgerätehauses und stellte einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung oder Ansetzung eines neuen Sitzungstermins für den Finanzausschuss. Unser Bürgermeister Ansgar Brockmann entgegnete darauf, dass der Kredit und die Tilgung in den Finanzhaushalt und die Zinsen in den Ergebnishaushalt fließen werden. Ansonsten sah man keinen Anlass für eine Behandlung des Themas im Finanzausschuss und lehnte den Antrag, mit der Mehrheit der CDU und SPD/FDP Fraktion, ab.  

     Es folgte die Vorstellung der Zahlen aus dem Finanzhaushalt für die Jahre 2020 und 2021, im Rahmen des neuen kommunalen Rechnungswesen (NKR) - unterjähriges Berichtswesen. Auffallend war der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um 17,66 % im Jahre 2021. Unser Bürgermeister erklärte es damit, dass noch nicht alle Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2021 vorliegen. Ich frage mich: welche Rolle spielt dabei die Firma Thye-Lokenberg in Neuenkirchen?. Als nächster Punkt stand die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Stichtag 31.12.2016 und 31.2.2017 auf der Agenda. Unser Bürgermeister Ansgar Brockmann verwies dabei explizit auf den fallenden Schuldenstand am Ende des Jahres 2017. Nach Meinung unseres Ratsherrn Heinz Fehrmann war es wohl ein Resultat aus der Investitionsbremse. Ein Fakt, den man an den nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ablesen kann. Am Ende fanden die Jahresabschlüsse die Zustimmung der anwesenden Mitglieder. Unter Punkt 8 folgte die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden. Nach einer Diskussion über die zukünftige Förderung von Vereinen und Verbänden in unserer Gemeinde hat man sich darauf geeinigt, dass Fördervereine von Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehren nicht nach dieser Richtlinie gefördert werden, da bereits eine Vollfinanzierung der notwendigen Anschaffungen dieser Einrichtungen durch die Gemeinde erfolgt.  

     In dem Zusammenhang stand ein Antrag des Naturbads Vörden auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 80.000 Euro auf 100.000 Euro, um Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden, auf der Agenda. Dieser Punkt führte zu einer heftigen Diskussion: Herr Heinz Fehrmann (IGNV) betonte, dass das Naturbad in Vörden sicherlich eine herausragende Einrichtung in unserer Gemeinde ist und wir stolz darauf sind. Aber vor nicht allzu langer Zeit ist eine Satzung durch den Rat verabschiedet worden, in der geregelt wurde, dass bis zum Jahr 2023 die Zuschüsse für das Naturbad auf jährlich 80.000 Euro gedeckelt werden. Daher forderte er das Naturbad auf, hier genaue Zahlen zu liefern um den Antrag zu begründen. Herr Heinrich Brandt (CDU) sieht es jedoch anders und sprach sich in seinem Plädoyer dafür aus, den Zuschuss für das Jahr 2022 auf 100.000 Euro aufzustocken und damit die Satzung außer Kraft zu setzen. Dem konnten sich die Mitglieder des Ausschusses Herr Kurt Grefenkamp (CDU), Helmut Steinkamp (CDU und Heinz Fehrmann nicht anschließen: es ist totaler Quatsch, da z. Zt. kein aktueller Bedarf besteht und man nur Rücklagen bilden möchte. Herr Kurt Grefenkamp sieht es zudem als ungerecht an, an einer Stelle mehr Gelder locker zu machen während man an anderer Stelle spart. Gleiches Recht für Alle!. Unser Bürgermeister Ansgar Brockmann forderte jedoch ausdrücklich den Zuschuss für das Naturbad zu erhöhen. Dem schloss sich Andreas Frankenberg (SPD) an. Am Ende der Debatte fand der Antrag des Naturbads Vörden mit 1 x Nein und 1 Enthaltung, seine Zustimmung. Nach meiner Meinung gibt es hier Spielregeln die man einhalten muss. Das gilt aber wohl nicht für die Lobbyisten unserer Gemeinde. H.B.M.

  Zum Abschluss des öffentlichen Teils stand unter dem Punkt 9 "Grundlagen der Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung" die künftige Berechnung der Abwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 auf der Agenda. Man war sich schnell einig, dass die Abwassergebühren auch in Zukunft nach der Abwassermenge berechnet werden und keine Grundgebühr, wie jüngst in Steinfeld eingeführt, in Neuenkirchen-Vörden erhoben wird. Eine Diskussion löste aber eine angedachte Gebühr für Absetzungszähler (Gartenwasserzähler) aus. Bisher war die Erfassung der Zählerstände immer gebührenfrei. Durch die hohe Anzahl der Zähler (520) und dem damit verbunden erhöhten Verwaltungsaufwand möchte man eine Gebühr pro Zähler einführen. Herr Helmut Steinkamp (CDU) sprach sich dafür aus, die Zähler abzuschaffen und somit den gesamten Wasserverbrauch, ermittelt durch den OOWV, als Abwassergebühr in Rechnung zu stellen. Das sah Herr Kurt Grefenkamp (CDU) jedoch komplett anders, damit würde man eine Gebühr für Mengen erheben, die unsere Kläranlage nicht belasten. Das wäre rechtlich fraglich und müsse abgeklärt werden. "Man kann doch kein Geld für eine nicht erbrachte Leistung einfordern". Ich bin der Meinung, dass hier kein Änderungsbedarf besteht. Die Erfassung der Zählerstände erfolgt teilweise digital und teilweise per Telefon. Die Zeit und der Aufwand der dafür betrieben wird ist Bestandteil der Verwaltungskosten unserer Gemeinde. H.B.M.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

   

Das schnelle Wachstum fordert seinen Tribut: angespannte Haushaltslage und steigender Schuldenstand!. 

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 02.12.2021

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   Unter dem Vorsitz von Dr. Heinrich Brandt (CDU) berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass am 19.10.2021 eine unerwartete Kassenprüfung durchgeführt worden ist. Die Prüfung ergab, dass alles in Ordnung ist, keine Beanstandungen. Es folgte ein Bericht über das neue kommunale Rechnungswesen (NKR) einschließlich Informationen über die aktuelle Finanzsituation. Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Festlegung der Steuerhebesätze ab dem 01.01.2022. Einzelheiten dazu finden Sie hier. Wir sind als Gemeinde verpflichtet die Steuerhebesätze dem Nivellierungssatz in Niedersachsen anzugleichen. Ein weiterer Punkt auf der Agenda bestand in dem Antrag des TC Neuenkirchen -Vörden e.V. auf einen Zuschuss zu einer geplanten Investition. Der TC Neuenkirchen-Vörden e.V. hat bereits im Jahr 2020 einen Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses für die Sanierung der Tennisanlage des TC Neuenkirchen-Vörden gestellt. Dem Antrag wurde auch stattgegeben. In einem aktuellen Schreiben bittet der TC Neuenkirchen-Vörden e.V. um Prüfung ob für das Jahr 2022 ein Zuschuss auf Grundlage der jetzt geschätzten Baukosten von 213.710 EUR netto möglich ist. Die Zahl der jugendlichen Mitglieder liegt laut Verein bei 59. Nach den Förderrichtlinien wäre demnach eine Förderung in Höhe von 40 % der Nettokosten möglich. Hermann Schütte (SPD) und Helmut Steinkamp (CDU) sehen darin eine gute Investition. Dem schloss sich der Ausschuss an. 

     Es folgte die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2025 und die Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan. Frau Doris Suhrenbrock (Kämmerin der Gemeinde Neuenkirchen - Vörden) stellte die voraussichtlichen Zahlen vor: Einnahmen: Gewerbesteuer: 3,45 Mio., Einkommenssteueranteil: 3,47 Mio., Schlüsselzuweisungen: 1,92 Mio., Gebühren: 1,42 Mio., Grundsteuer: 1,34 Mio. und Umsatzsteueranteil: 547.700 Euro. Auf der Ausgabenseite u. a.: Kreisumlage: 3,45 Mio., Personalaufwendungen: 3,11 Mio., Zuschüsse für Kita und Großtagespflege: 2,11 Mio. und Abschreibungen: 2,09 Mio. Euro. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von 604.348 Euro auf, in den Folgejahren bis 2025 wird ein jährlicher Fehlbetrag in Höhe von 1,01 Mio Euro erwartet. Der Ausgleich ist, lt. Frau Suhrenbrock, durch vorhandene Überschussrücklagen möglich, ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich. Das Investitionsprogramm umfasst für das Jahr 2022 Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 7.902.350 EUR und Einzahlungen von 2.199.760 EUR. Damit wurden erneut Investitionen im erheblichen Umfang veranschlagt. Im Finanzplanungszeitraum wurden weitere rd. 20,2 Mio. EUR für Investitionen eingeplant. Ob das in den Folgejahren auch tatsächlich so umgesetzt werden kann, muss die weitere finanzielle Entwicklung zeigen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2022 beträgt 5.702.590 EUR. Zur Finanzierung des Saldos ist eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe erforderlich, da aus laufender Verwaltungs-tätigkeit keine Mittel zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen. Der Schuldenstand könnte Ende des Jahres 2022 bei 12 Mio. Euro liegen. Für die Folgejahre ist im Finanzplan eine weitere Nettokreditaufnahme in Höhe von 12 Mio. Euro vorgesehen. 

     Es sind u.a. Investitionen in den Grunderwerb in Höhe von 1.375.000 EUR eingeplant. Davon ca. 200.000 Euro für Bauland, 575.000 Euro für Gewerbeflächen und 600.000 Euro für sonstige Flächen. Für Schulen und Sporthallen wurden Kosten in Höhe von rd. 1,98 Mio. EUR eingeplant. Davon 810.000 Euro für Raumlufttechnische Anlagen, 700.000 Euro für die Erweiterung der Grundschule in Vörden, 100.000 Euro für die Erweiterung der Grundschule in Neuenkirchen, 132.600 Euro für digitale Tafeln an der OBS in Neuenkirchen. Nach Abzug der erwarteten Zuschüsse verbleiben Nettoinvestitionen von rd. 895.000 EUR.  Für den Ausbau der Kinderbetreuung werden 590.000 EUR für die Erweiterung der Kita St. Elisabeth zur Verfügung gestellt. Für den Erwerb von Werteinheiten (Ökopunkten) wurden 191.500 EUR eingeplant. Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden rd. 1,7 Mio. EUR investiert. Davon  833.000 Euro für eine Klärschlamm - Eindickungsanlage, 560.000 Euro für die Erweiterung der Schmutz- und Regenwasserkanäle und 200.000 Euro für den Bau eines Regenrückhaltebeckens. Für Straßenbaumaßnahmen sind 695.000 EUR vorgesehen. Davon 385.000 Euro für den ländlichen Wegebau. Außerdem stehen noch verschiedene Haushaltsreste u.a. für die Schulerweiterung in Vörden, Grunderwerb oder auch den Endausbau von Wohngebieten zur Verfügung.

     In der anschließenden Diskussion sprach sich Hermann Schütte (SPD) dafür aus dem Haushaltsplan so zuzustimmen. "Die Investitionen sind notwendig". Auf Nachfrage von Herrn Heinz Fehrmann (IGNV) warum die Aufnahme der Nettokredite so enorm ansteigen würde, teilte unsere Kämmerin mit, dass die Kommune keine entsprechenden Einnahmen vorweisen könne und nur die Kreditaufnahme die notwendige Mittel in den Haushalt spült. Wir von der IGNV sehen es anders. Unsere Gemeinde hat mittlerweile die niedrigsten Gewerbesteuer-einnahmen im gesamten Landkreis Vechta. Dazu kommt die geringste Kaufkraft im Landkreis. Gemeinden, in der Größe unserer Kommune, haben oft das Doppelte und mehr an Gewerbesteuereinnahmen. Gemeinden wie Holdorf, Steinfeld und Visbek sind im Laufe der Zeit, durch ihre gemeindeeigenen Gewerbegebiete, an unserer Gemeinde vorbeigezogen. Sie haben das Rüstzeug für die Zukunft, wir nicht!!!. Die Frage von Herrn Helmut Steinkamp (CDU), wie man mehr Einnahmen generieren könne, ergab keine neuen Erkenntnisse. Abschließend stellte Herr Heinz Fehrmann (IGNV) die Frage, warum das neue gemeindeeigene Gewerbegebiet, südlich Aral, immer noch nicht zur Verfügung stehen würde um den ansässigen Betrieben Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Stattdessen habe die Gemeinde keine Bedenken, dass die Niedersachsenpark GmbH ein neues Gewerbegebiet im beschleunigten Verfahren ausweise. Jeder Betrieb, der unsere Gemeinde in Richtung Niedersachsenpark verlässt, nimmt 83 % unserer Gewerbesteuereinnahmen mit in den Niedersachsenpark. Darauf entgegnete Herr Heinrich Brandt (CDU) lapidar, diese Frage sei obsolet (überflüssig)!!!!. Der Investitions- und Haushaltsplan fand am Ende bei der Mehrheit der Ausschussmitglieder seine Zustimmung. 

     Zum Abschluss folgten Ausführungen unserer Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock zu der überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes über die "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände". Infos dazu finden Sie hier.

Es folgte, wie immer, ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Mal eine gute Nachricht in diesen schwierigen Zeiten: die Gebühren für die Abwasserbeseitigung sinken.

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 16.11.2020

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Dr. Heinrich Brandt (CDU) berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass die Bürgschaft für den Niedersachsenpark genehmigt worden ist. Weiter führte sie aus, dass ein Zuwendungsbescheid für das neue Dach des Sportlerheims in Vörden eingegangen ist. Es folgte die Offenlegung der neuen Gebührenkalkulation für die Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2021 und 2022. In den Jahren 2017 und 2018 ergab sich eine Überdeckung, die Einnahmen sind höher als die Ausgaben, in Höhe von 311.453 Euro. Dadurch, dass eine Kläranlage keine Gewinne erwirtschaften darf, werden diese "Gewinne" in den nächsten 2 Jahren an die Verbraucher weiter gegeben, was zu einer Senkung der Gebühren führt. Für die Schmutzwasser Entsorgung werden statt wie bisher 1,68 Euro, 1,53 Euro je m³, für die Oberflächenentwässerung statt 19 Cents zukünftig 17 Cents je m² und für die Kleinkläranlagen statt 40 Euro nur noch 35,61 Euro veranlagt. Damit sind wir die einzige Kommune im Landkreis Vechta, die die Gebühren für die nächsten 2 Jahre senken kann. Der Grund liegt darin, dass sich die Kläranlage im Eigentum unserer Gemeinde befindet. Dadurch, dass in den nächsten 2 Jahren einige Investitionen im Bereich der Kläranlage Neuenkirchen-Vörden anstehen (u. a. Bau einer neue Lagerhalle) rechnet man mit einem Anstieg der Gebühren ab dem Jahr 2023. Dem schloss sich der Ausschuss an. Unterlagen dazu: hier, hier, hier, hier, hier 

    Unter Top 7 stimmte der Ausschuss für die Übernahme der Erschließungsanlagen im Baugebiet Nr. 62 "Auf den Höfften III" in Vörden. Nach der Fertigstellung eines Baugebietes ist es üblich, dass die städtebaulichen Entwickler, hier die IDB Oldenburg GmbH (Landessparkasse zu Oldenburg), die Vermögensgegenstände wie Straßen, Beleuchtung usw., unentgeltlich auf die Kommune übertragen. Der Wert liegt bei 242.000 Euro. Diese "Schenkung" muss durch den entsprechenden Ausschuss und Rat gebilligt werden. Es ist ein ideologischer Wert, denn am Ende trägt unsere Gemeinde die laufenden Kosten der kommenden Jahre. Ein Ausschussmitglied enthielt sich der Stimme. Es folgte die Festlegung der Steuerhebesätze ab dem Jahr 2021. Unsere Gemeinde ist verpflichtet eine jährliche Überprüfung der Steuerhebesätze durchzuführen. Falls notwendig müssen wir unsere Hebesätze den allgemein üblichen Hebesätzen in dem Kreis Vechta anpassen. Bei einer Nichtbeachtung müssen wir mit Nachteilen bei den Zulagen durch den Landkreis rechnen. Somit ergeben sich für das Jahr 2021 folgende Steuersätze: Grundsteuer A von 345 auf 348, Grundsteuer B von 365 auf 367 und Gewerbesteuer von 349 auf 351. Unterlagen dazu: hier, hier, hier

    Es folgten Einzelanträge zum Haushalt 2021: Die Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V. hat einen Antrag auf Erhöhung der jährlichen Zuwendungen um 20.000 Euro von 65.000 Euro auf 85.000 Euro gestellt. Ich, Heinrich-Bernhard Münzebrock, stellte mir dabei die Frage: was ist mit den Zuwendungen für das Jahr 2020? - in Zeiten von Corona ist doch auch der Betrieb der Musikschule teilweise zum Erliegen gekommen. Sind da nicht noch Überstände zu verzeichnen?. Ein weiterer Antrag liegt vom TC Neuenkirchen-Vörden e.V. vor. Der Tennisverein möchte seine Anlagen und die Unterkunft sanieren. Nach der neuen Satzung zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird dem Tennisverein ein Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 65.086 Euro in Aussicht gestellt. Am Ende sprach sich der Finanzausschuss einstimmig für die Genehmigung der Einzelanträge aus. Unterlagen dazu: hier, hier, hier.

    Es folgte die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 -  2024 und über die Haushaltssatzung 2021 nebst Haushaltsplan. Für das Jahr 2021 stehen voraussichtlich Ausgaben für Investitionen in Höhe von 4.617.000 Euro, voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von 1.624.000 Euro gegenüber. Der Saldo aus den Investitionstätigkeiten in 2021 würde bei 3.352.000 Euro liegen. Zur Finanzierung ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 2.914.000 Euro notwendig. Zu den größten Posten der Ausgaben gehören 1.008.000 Euro für den Grunderwerb, 570.650 Euro für Schulen und Sporthallen nach Abzug der Förderungen, 120.000 Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung und Planung eines weiteren Kindergartens, 200.000 Euro für sog. Ökopunkte im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen, 265.000 Euro im Bereich der Abwasserbeseitigung (Kläranlage), und 850.000 Euro, ohne Abzug von Fördermitteln, für den Ausbau / Sanierung von Gemeindestraßen. Unterlagen dazu: hier, hier, hier.

Eine der großen Aufgaben für die Zukunft und Bestandteil des Haushaltsplans für die nächsten Jahre ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Vörden. Hier besteht schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf. Angesichts der schwierigen Zeiten und der angespannten Haushaltslage in unserer Kommune sind wir, von der IGNV, zum Schluss gekommen, dass in Punkto Feuerwehrhaus Vörden eine Lösung gefunden werden muss. ...und wir haben eine Lösung gefunden, sie trägt den Namen ÖPP, eine öffentlich - private Partnerschaft. In diesem Modell baut ein privater Investor das neue Feuerwehrhaus nach den neuesten Vorgaben und überlässt es dann unter noch festzulegenden Konditionen der Gemeinde. Diese Vorgehensweise hat mehrere Vorteile: die Kosten für den Architekten, für die Baumaßnahme usw. sind wesentlich geringer anzusetzen als bei einem kommunalen Vorhaben. Zusätzlich kann der Investor die Mehrwertsteuer geltend machen. Es bleibt jedoch im Interesse der Gemeinde - Verwaltung, wie sie hier vorgehen will. Eines steht aber fest: das Feuerwehrgerätehaus in Vörden muss höchste Priorität haben. Ein vergleichbares Vorgehen wäre, nach unserer Meinung, auch im Bereich der Kindergärten usw. denkbar. 

    Zum Abschluss des öffentlichen Teils stand, nachdem der Punkt "Einsparungsmöglichkeiten" keine neuen Erkenntnisse brachte, die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen aus dem Jahr 2015 und der Beschluss über den Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Stichtag 31.12.2015 auf der Agenda. Die nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendung im Jahr 2015 war von der kommunalen Aufsichtsbehörde eingefordert worden. Die Ausschussmitglieder schlossen sich den Ausführungen an. Unterlagen dazu: hier, hier, hier, hier.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.    

   

Neue Straßenbaubeitragssatzung, Förder-Richtlinien und Änderung im Haushalt 2020 

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 24.09.2020

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Heinrich Brandt (CDU) berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass unsere Kommune Ende 2022 Umsatzsteuerpflichtig wird. Weiter führte sie aus, dass die 4. Prüfung der Wasserqualität im Naturbad Vörden ergeben hat, dass z. Zt. alle Parameter in Ordnung sind. Zur aktuellen Corana Pandemie teilte sie mit, dass unsere Gemeinde nicht von dem neu aufgelegten kommunalen Rettungsschirm profitieren kann, da unsere Gemeinde die geforderten Bedingungen nicht erfüllt. Profitieren werden wir aber von dem geplanten Aufwandsausgleich durch das Land Niedersachen: für unsere Schulen werden insgesamt 4.800 Euro und je Einwohner 11 Euro = 96.100 Euro bereit gestellt. 

    Es folgte die Vorstellung der Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung durch Herrn Jürgen Rolfsen, Bauamtsleiter in Neuenkirchen-Vörden: Eine Arbeitsgruppe hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit einer neuen und gerechten Straßenausbausatzung beschäftigt. Er ist der Meinung, dass man eine gute und gelungene Lösung gefunden hat und die Benachteiligungen der alten Satzung beseitigen konnte. Ein wichtiger Punkt ist hierbei, dass Eigentümer von Eckgrundstücken nur noch max. 50 % der Kosten tragen sollen. Außerdem hat man die Kostenbeteiligung entsprechend der Einordnung der Straßen neu definiert. Herr Heinz Fehrmann (IGNV) sieht hier aber noch erheblichen Änderungsbedarf. Er kann der neuen Satzung so nicht zustimmen, da sie, nach seiner Meinung, immer noch Benachteiligungen enthält. Außerdem hält er eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Straßenbaumaßnahmen in der heutigen Zeit für überholt. Viele Kommunen hätten ihre Straßenausbau-satzungen aus dem Programm genommen und nutzen stattdessen die Grundsteuereinnahmen für diese Maßnahmen. Herr Plohr (SPD), einer der Initiatoren, sieht die neue Satzung dagegen als guten Kompromiss und gerechte Lösung.    

    Als nächster Punkt stand die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zur Förderung von Vereinen und Verbänden auf der Agenda. Mit diesem Thema hat sich eine Arbeitsgruppe beschäftigt und neue Vorschläge erarbeitet. Unser Bürgermeister führte dazu aus, dass man viele Punkte geändert und angepasst hat. Unter diese neue Richtlinie fallen auch die Anträge des TC (Tennisclub)- und der Musikschule Neuenkirchen - Vörden e.V. Der TC Neuenkirchen-Vörden e.V. hat mit Schreiben vom 05.05.2020 einen Antrag auf Zuschuss für die Sanierung der Tennisanlage gestellt. Bei zu erwartenden Baukosten in Höhe von 192.173,87 Euro wird bei einem Anteil von 25 jugendlichen Mitgliedern ein Zuschuss in Höhe von 30 %, somit 57.652,16 Euro, beantragt. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass der Zuschuss, nach Bewilligung der neuen Richtlinien im Rat, in den Haushalt 2021 aufgenommen wird. Zusätzlich hat der Ausschuss grünes Licht für den Baubeginn im Oktober 2020 gegeben. Die Musikschule Neuenkirchen - Vörden e.V. hat die Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Gemeinde NKV für den Zeitraum von 2021 bis 2023, auf Grund von höheren Personalkosten, von 65.000 Euro auf 85.000 Euro per Anno beantragt. Dieser Antrag entspricht den neuen Richtlinien, die Abstimmung darüber soll aber erst in der nächsten Sitzungsschiene erfolgen. Im weiteren Verlauf berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass eine Spende der Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden für die Feuerwehr und Jugendwehr Neuenkirchen in Höhe von 2.500 Euro eingegangen ist. Die Höhe dieser Spende bedingt die Zustimmung des Ausschusses und Rates. Dem konnte sich der Ausschuss nicht enthalten.

    Es folgte die Abstimmung über das neue kommunale Rechnungswesen (NKR) - unterjähriges Berichtswesen und die Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 nebst Nachtrags-Haushaltsplan. Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen von Frau Doris Suhrenbrock, Kämmerin der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden an. Es folgte ein Antrag des Ratsmitglieds Holger Walter (CDU) auf Löschung der im Haushalt 2020 eingeplanten Investition für den Kindergarten St. Elisabeth in Vörden um den Haushalt zu entlasten. Zur Begründung führte er aus, dass die geplante Erweiterung um 2 Regelgruppen z. Zt. nicht realisierbar sei. Außerdem ist an Ort und Stelle nur ein Anbau mit einer Gruppe möglich. Daher sollte diese Planung in einen der nächsten Haushalte verwiesen werden. Der Ausschuss schloss sich dem Antrag an. Abschließend standen noch Einsparmöglichkeiten auf der Agenda, da hier aber keine neuen Erkenntnisse oder Ideen vorlagen, schloss Herr Heinrich Brandt den öffentlichen Teil. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  


Sanierungsbedarf der Friedhofskapelle in Vörden löst heftige Diskussionen aus

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 11.06.2020

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Heinrich Brandt (CDU) berichtete unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass der Tennisclub Neuenkirchen-Vörden eine Antrag auf Zuschuss zu den geplanten Umbauaßnahmen über 192.000 Euro gestellt hat. Der Anteil für unsere Kommune würde hier bei max. 96.000 Euro liegen. Ein Arbeitskreis wird sich vor der Sommerpause mit diesem Thema beschäftigen um nach der Pause eine Entscheidung herbeizuführen. Weiter führte er aus, dass die Abwassergebühren für den Zeitraum ab 2021 neu kalkuliert werden müssen. Hier hat man sich die Prämisse gesetzt, die Gebührensatzungen alle 2 Jahre zu prüfen und falls notwendig anzupassen.

     Im weiteren Verlauf referierte Frau Kopp von der Firma MQuadrat-Architektur zum anstehenden 2. Bauabschnitt "Sanierung der Friedhofskapelle in Vörden". In den Jahren 2018/19 hat man, im 1. Bauabschnitt, das komplette Untergeschoss mit den Aufbahrungs- und Verabschiedungsräumen saniert. Im zweiten Schritt steht nun die Sanierung der Kapelle im Erdgeschoss an. Dieser Bereich besteht seit 50 Jahren und ist, wie man so schön sagt, "in die Jahre gekommen". Frau Kopp konnte dem Ausschuss, anhand diverser Fotos, das gesamte Ausmaß der Schäden aufzeigen. Hier herrscht großer Handlungsbedarf. Die strukturellen Schädigungen am Gebäude müssen zeitnah beseitigt werden um einen weiteren Verfall zu verhindern. Als erste Maßnahme soll das Dach neu eingedeckt und gedämmt werden. Als Dacheindeckung könnten Aluminium- oder Zinkplatten zum Einsatz kommen. Die Betonfertigteile im Giebel an der Ostseite könnten einem neuen Fenster mit christlichen Motiven weichen. An der Westseite der Kapelle soll ein neues Vordach seinen Platz finden um den Trauernden außerhalb der Kapelle eine angemessene Unterstellmöglichkeit zu geben. Im Seitenbereich der Überdachung ist eine teilweise geschlossene Wandung möglich um den Trauernden, auch bei widrigen Wetterbedingungen, einen ausreichenden Schutz zu bieten. Der Vorplatz zur Kapelle und die Seitenbereiche sollen, in diesem Zuge, neu gestaltet werden. Im südlichen Bereich der Kapelle ist, in Höhe der Aufbahrung und des Altars, ein neuer Ausgang mit einer Breite von 1,70 - 2 mtr. in Planung, um den Ablauf der Beerdigung zu verbessern. Frau Kopp betonte, dass in vielen Kommunen und christlichen Gemeinschaften immer mehr der seitliche Ausgang bevorzugt wird. Es sei für die trauernden Angehörigen oftmals "schwierig" den letzten Gang durch die gesamte trauernde Gemeinde zu beschreiten. In diesem Zuge wird die vorhandene Außentreppe verlegt bzw. erneuert. 

     Im Innenbereich sollen die Bänke einer neuen Bestuhlung weichen. Diese soll im Halbkreis angeordnet werden um mehr trauernden Angehörigen und Freunden das Mitfeiern in der Kapelle zu ermöglichen. Zusätzlich wird ein neuer Boden eingezogen. Die bisher vorhandene Brüstung an der Hebebühne entällt. Die Beheizung durch Nachtspeicheröfen soll einer neuen Infrarotheizung im Deckenbereich weichen. Die Orgel könnte einen neuen Platz im Bereich des Altars finden. In diesem Zuge könnte man auch ein neues Interieur wie Kerzen, Ständer usw. etablieren. Die vorhandene Beleuchtung soll erst einmal erhalten bleiben, wird aber mit LED Leuchtmitteln bestückt. Frau Kopp betonte noch einmal, dass durch diese Maßnahmen die Innenfläche der Kapelle nicht verkleinert wird. Die gesamten Kosten bezifferte Frau Kopp mit ca. 300.000 Euro. Unser Bürgermeister, Ansgar Brockmann, bedankte sich bei Frau Kopp für den gelungenen Vortrag. 

     Die Sanierung der Friedhofskapelle hatte schon im Vorfeld der Ausschusssitzung hohe Wellen geschlagen: In der OV und den Bramscher Nachrichten wurden einige Stellungnahmen veröffentlicht. Hierbei stellten sich zwei gegensätzliche Lager heraus, die Befürworter und Gegner. Zu den Befürwortern gehörte u. a. ein Bestattungs-unternehmen, die evangelische- und katholische Kirche. Sie alle begrüßen die Pläne der Firma MQuadrat-Architektur. Sie sehen die absolute und dringende Notwendigkeit einer Sanierung der Friedhofskapelle in Vörden. Sie betonten, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen und Umgestaltungen im Untergeschoss sehr gelungen seien. Die Pläne für den Kapellenbereich sind zeitgemäß und entsprechen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an eine Bestattung. So sei die Umgestaltung des Innenraums zu begrüßen. Besonders zu begrüßen sei die Schaffung eines 2. Ausgangs um den Ablauf der Bestattung und die trauernden Angehörigen zu entlasten. Zu begrüßen sei auch, dass im Außenbereich des 2. Ausgangs eine stilvolle Anlage vorhanden ist. Dazu ein Zitat aus der Stellungnahme der kath. Kirche: "...durch den Ausgang an der vorgesehenen Seite deutlich zu machen, dass der Tod auch der Eintritt in ein neues Leben ist. Der/die Verstorbene tritt durch die dann vorhandene Tür quasi in die neue Wirklichkeit, die des Himmels, ein." Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses befürwortete, in ihren Plädoyers, die geplanten Maßnahmen. Es gab auch mahnende Stimmen die dazu appellierten die Kosten im Auge zu behalten. Man einigte sich darauf, das Vorhaben im Rahmen der Ratssitzung am 23.06.2020 auf den Weg zu bringen. Der abschließenden Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, mit folgendem Wortlaut: "Dem Konzept wird zugestimmt, die Details werden im einzelnen abgestimmt" folgte die Mehrheit. Ein Mitglied des Ausschusses enthielt sich. 

Wir, von der IGNV, sehen die Sanierung der Kapelle und den 2. Ausgang absolut positiv und werden, in der nächsten Ratssitzung, für die rasche Umsetzung stimmen. Bei der Umsetzung werden wir darauf achten, dass die Kosten nicht steigen. Außerdem halten wir es für sinnvoll, dass sich die Kirchengemeinden in Vörden an dem Vorhaben beteiligen.

     Ein weiteres Thema war die neue Ausfallbürgschaft der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden für den Niedersachsenpark in Höhe von 646.198,63. Das alte Darlehn läuft Ende 2020 aus. Für die geplante Darlehnsverlängerung muss eine neue Bürgschaft der beteiligten Partner bestellt werden. Abschließend berichtete unsere Kämmerin, Frau Doris Suhrenbrock, über die vierteljährliche Zwischenbilanz zum Haushalt 2020. Unterlagen dazu finden sie hier

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Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.   


Weiterer erheblicher Sanierungsbedarf bei der Friedhofskapelle in Vörden

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 02.03.2020 (für weitere Unterlagen klicken Sie bitte auf die blaue Schrift)  

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Heinrich Brandt (CDU) führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass in Zukunft Fördermittel zur Verfügung stehen um einen barrierefreien Ausbau der ÖPNV Haltestellen zu ermöglichen. Bis zum 31.12.2022 können Zuschüsse beantragt werden. Der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen) beteiligt sich zu 75 % an den Kosten. Für bis zu 8 Haltestellen je Antragsteller können Förderanträge gestellt werden. Im weiteren Verlauf berichtete unsere Kämmerin, Frau Doris Suhrenbrock, zum unterjährigen Bericht im neuen kommunalen Rechnungswesen (NKR). Hier sind noch nicht alle Posten verbucht, sodass nur ein vorläufiger Bericht erstellt werden konnte. Sie betonte aber, dass bei Inanspruchnahme aller Kreditermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2019 der Schuldenstand zum Ende des Jahres um ca. 30 % über den jetzt ausgewiesenen Zahlen liegen würde. Der Grund liegt darin, dass einige Vorhaben nicht umgesetzt- und somit aus dem Jahr 2019 in das Wirtschaftsjahr 2020 verschoben worden sind.  

     Zum Abschluss referierte Frau Kopp von der Firma MQuadrat-Architektur zum anstehenden 2. Bauabschnitt "Sanierung der Friedhofskapelle in Vörden". In den Jahren 2018/19 hat man, im 1. Bauabschnitt, das komplette Untergeschoss mit den Aufbahrungs- und Verabschiedungsräumen saniert. Im zweiten Schritt steht nun die Sanierung der Kapelle im Erdgeschoss an. Dieser Bereich besteht seit 50 Jahren und ist, wie man so schön sagt, "in die Jahre gekommen". Frau Kopp konnte dem Ausschuss, anhand diverser Fotos, das gesamte Ausmass der Schäden aufzeigen. Hier herrscht großer Handlungsbedarf. Die strukturellen Schädigungen am Gebäude müssen zeitnah beseitigt werden um einen weiteren Verfall zu verhindern. Als erste Massnahme soll das Dach neu eingedeckt und gedämmt werden. Als Dacheindeckung könnten Aluminium- oder Zinkplatten zum Einsatz kommen. Die Betonfertigteile im Giebel an der Ostseite könnten einem neuen Fenster mit christlichen Motiven weichen. An der Westseite der Kapelle soll ein neues Vordach seinen Platz finden um den Trauernden außerhalb der Kapelle eine angemessene Unterstellmöglichkeit zu geben. Im Seitenbereich der Überdachung ist eine teilweise geschlossene Wandung möglich um den Trauernden, auch bei widrigen Wetterbedingungen, einen ausreichenden Schutz zu bieten. Der Vorplatz zur Kapelle und die Seitenbereiche sollen, in diesem Zuge, neu gestaltet werden. Im nördlichen Bereich der Kapelle soll in Höhe der Aufbahrung und des Altars ein neuer Seiten - Ausgang geschaffen werden um den Ablauf der Beerdigung zu verbessern. Frau Kopp betonte, dass in vielen Kommunen und christlichen Gemeinschaften immer mehr der seitliche Ausgang bevorzugt wird. Es sei für die trauernden Angehörigen oftmals "schwierig" den letzten Gang durch die gesamte trauernde Gemeinde zu beschreiten. 

Im Innenbereich sollen die Bänke einer neuen Bestuhlung weichen. Diese soll im Halbkreis angeordnet werden um mehr trauernden Angehörigen und Freunden das mitfeiern in der Kapelle zu ermöglichen. Zusätzlich soll ein neuer Boden eingezogen werden. Die Beheizung durch Nachtspeicheröfen soll einer neuen Infrarotheizung im Deckenbereich weichen. Die gesamten Kosten bezifferte Frau Kopp mit ca. 300.000 Euro. Unser Bürgermeister, Ansgar Brockmann, bedankte sich bei Frau Kopp für den gelungenen Vortrag. Die Fraktionen und Ausschüsse werden sich zeitnah mit diesem Thema beschäftigen. Zusätzlich ist die Beteiligung beider Kirchengemeinden an den Überlegungen zur Umsetzung vorgesehen. Die Umsetzung, unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten, soll möglichst noch in diesem Jahr beginnen.  

Damit schloss der öffentliche Teil der Sitzung. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Weitere Ausgaben für das Naturbad in Vörden bewilligt - Investitionsstau in unserer Kommune

Bericht von der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.11.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   Unter dem Vorsitz von Heinrich Brandt (CDU) berichtete unsere Kämmerin, Frau Doris Suhrenbrock, dass der Nachtragshaushalt 2019 am 24.10.2019 genehmigt wurde. Es folgten Ausführungen zum neuen kommunalen Rechnungswesen (unterjähriges Berichtswesen). Einen Link zu den Unterlagen finden Sie hier. Danach stellte Frau Suhrenbrock die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Naturbad Vörden vor. Herr H. Brandt betonte, dass man beim letzten Ortstermin im Naturbad feststellen musste, nachdem man in diesem Jahr einige kostenintensiven Sanierungen durchgeführt hatte, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Das Pumpenhaus des Naturbades muss saniert- der Kies im ersten Regenerationsbecken gereinigt und wieder eingebaut- und die Drainagerohre ausgewechselt werden. Die gesamten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 Euro. Da diese Maßnahmen nicht im aktuellen Haushalt berücksichtigt sind, müssen die Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss sieht das Naturbad Vörden als Aushängeschild unserer Gemeinde. So stimmten die Mitglieder einstimmig für die weiteren Maßnahmen.

     Zur Anpassung der Steuerhebesätze für das Jahr 2020, führte Frau Doris Suhrenbrock aus, dass seit 2017 eine jährliche Angleichung der Hebesätze an den Nivellierungssatz (=90 % des Durchschnittswertes aller Hebesätze von Kommunen unter 100.000 Einwohner in Niedersachsen) erfolgt. Da dieser Satz vom Land angehoben wurde, muss unsere Kommune entsprechend ihre Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer in 2020 anpassen. Als nächster Punkt stand die Budgetierung an Schulen ab dem Jahr 2020 auf der Agenda. Hier wird ab dem Haushaltsjahr 2020 für das Schulbudget ein schülerbezogener Jahresbetrag von 205 Euro gezahlt, von dem mindestens 50 Euro pro Schüler für investive Maßnahmen vorgesehen sind. Der inhaltliche Umfang des Schulbudgets ergibt sich aus der Aufstellung "Budget Schulen" in Neuenkirchen-Vörden ab dem Haushaltsjahr 2020. Herr Karl - Heinz Rohe von der CDU, findet den Ansatz gut und betont, dass die Schulen damit gut wirtschaften können. Der Ausschuss stimmte diesem Antrag und dem Antrag auf Erhöhung der Steuerhebesätze einstimmig zu.

     Unter Top 8 stand die Bezuschussung der Kolpingfamilie und des Schützenvereins, beide in Vörden, auf der Agenda. Im Bezug auf den Antrag der Kolpingfamilie kann, nach den aktuellen Richtlinien für Kommunen, unsere Gemeinde nur einen Zuschuss von 150 - 300 Euro gewähren. Im Bezug auf den Antrag des Schützenvereins Vörden kann die Gemeinde für die Dachsanierung nur einen Zuschuss in Höhe von 510 Euro und für die Abwasseranschlüsse einen Zuschuss in Höhe von 605 Euro gewähren. Der Ausschuss sieht auf der einen Seite die Notwendigkeit unsere Vereine zu unterstützen, kann aber, nach den aktuellen Richtlinien, nicht anders entscheiden. Sie betonten, dass man für 2020 die Überarbeitung der Richtlinien geplant hat. 

     Abschließend stand die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2023 und die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 nebst Haushaltsplan auf der Agenda: hier sind u. a. für die Anschaffung eines Schleppers (Bauhof) 140.000 Euro, für den ländlichen Wegebau (ZILE) ca. 825.000 Euro, Weg Nr. 274 in Campemoor (Hof Hemker) ca. 250.000 Euro, für Kompensationsflächen ca. 250.000 Euro, für eine Fußgängerbrücke über die Vördener Aue ca. 25.000 Euro und für die Erweiterung und Ausstattung der Schulen ca. 904.000 Euro eingeplant. Der Schuldenstand liegt Ende 2020 voraussichtlich bei 8,59 Mio Euro. "Unsere Gemeinde verschiebt immer mehr Investitionen. Kreditermächtigungen für Vorhaben aus dem Jahre 2018, die nicht umgesetzt wurden, verfallen Ende 2019. Auch in 2019 wurden längst nicht alle Vorhaben umgesetzt. So befindet sich unsere Kommune z. Zt. in einem sog. Investitionsstau. Nach Meinung der IGNV muss unsere Kommune die Vorhaben besser planen und umsetzen um zusätzliche Kosten durch die rasanten Kostensteigerungen zu vermeiden". Bei der abschließenden Abstimmung hat man das Investitionsprogramm und die Haushaltssatzung mit einer Enthaltung auf den Weg gebracht.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Zusätzliche Kosten belasten den Nachtragshaushalt 2019

Bericht von der Sitzung des Ausschusses für Finanzen vom 10.09.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Herrn Heinrich Brand (CDU) stand das Thema Budgeterhöhung der Bücherei Vörden, nachdem unter "Eingänge und Mitteilungen" nichts neues zu berichten war, auf der Tagesordnung. Die Bücherei beschäftigte in 2018 8 ehrenamtliche Helfer, hatte 1000 Ausleiher die ca. 5000 Medien geliehen haben und hat 3.872 Medien im Bestand. Hierzu gehören auch Hörbücher usw.. Da die Buchpreise in den letzten Jahren gestiegen sind und die Bücherei Vörden auch neue Medien wie z.B. Tiptoi anbieten möchte, damit auch kleine Besucher den Weg in die Bücherei finden, muss der Grundetat von 3.000 € auf 3.800 € erhöht werden. Diesem stimmten die Ausschussmitglieder zu. Zusätzlich stimmte der Ausschuss der Annahme von Spendengeldern zu: 5.655,59 Euro für einen Niedrigseilgarten bei der Grundschule in Vörden, 10.710 Euro für die Stele zur 675 -Jahrfeier in Vörden, 1.500 Euro für die Feuerwehrkapelle in Vörden und 3.000 Euro für das Feuerwehr -Jugendorchester.

     Im Anschluss stand die Aufstockung des Betriebskostenzuschusses für den Verein Naturbad Vörden e.V. für das Jahr 2019 auf der Agenda. Hier wurde ein Antrag auf eine zusätzliche Kostenübernahme durch die Kommune in Höhe von 32.000 Euro gestellt. Die Kosten sind aufgrund der Sanierung des Naturbads im Frühjahr 2019 entstanden. Zusätzlich hat die Firma Friedrich Wiebold, Neuenkirchen-Vörden, Material im Wert von 10.000 Euro gespendet. Die gesamten Aufwendungen incl. Spende belaufen sich somit auf ca. 100.000 Euro in 2019. Der Ausschuss hat die zusätzlichen Kosten mit einigen "Bauchschmerzen" abgesegnet. 

     Als vorletzter Punkt auf der Tagesordnung folgte die Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2019 nebst Nachtragshaushaltsplan. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass in diesem Jahr die Gewerbesteuereinnahmen um 400.000 Euro, die Grundsteuer B um 30.000 Euro, die Umsatzsteuereinnahmen um 60.000 Euro und die Schlüsselzuweisungen um 140.000 Euro steigen. 

Höhere Ausgaben: 34.000 Euro für die Gebäudeerhaltung, 14.000 Euro für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule, 50.000 Euro für die Beseitigung der Eichenprozessionsspinner, 28.100 Euro für die Anschaffung von Vermögensgegenstände, 32.000 für das Naturbad Vörden, 74.000 Euro Gewerbesteuerumlage und 50.000 Euro für  die Kreisumlage. Für verschiedene Baumaßnahmen wurden u.a. auf Grund der steigenden Baupreise ebenfalls Nachfinanzierungen vorgenommen: 60.000 Euro für die Sanierung des Gemeindewegs 152 in Hinnenkamp. Hier belaufen sich die Gesamtkosten auf 160.000 Euro, für die Sanierung der Holdorfer Straße zusätzlich 100.000 Euro, 40.000 Euro für eine Brückensanierung am Gemeindeweg 236, für Leerrohre im Zuge des Breitbandausbaus 50.000 Euro und für die Einrichtung der Krippengruppe im Kindergarten Regenbogen in Neuenkirchen 25.000 Euro.

Somit liegt der Schuldenstand der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Ende 2019 bei 8,98 Mio. Euro. Heinz Fehrmann von der IGNV bemängelte, in der anschließenden Diskussion, die Kostensteigerung für den Gemeinde-weg 152 in Höhe von 60 % oder 60.000 Euro. Dazu führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass man die Kosten erstmal hochgesetzt hat, um eine Unterfinanzierung zu vermeiden. Was die Straße am Ende kostet ist heute noch nicht abzusehen. Der letzte Punkt "Einsparungsmöglichkeiten" blieb wie immer ohne Ergebnis. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Neu - Bald nur noch 4 Ratssitzungen pro Jahr?

Bericht von der Finanzausschuss-Sitzung vom 02.04.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Im Vorfeld dieser Sitzung besichtigten die Ausschussmitglieder in Begleitung  unseres Bürgermeisters Ansgar Brockmann das Naturbad in Vörden. Die Sanierungsmaßnahmen sind abgeschlossen. Ein Steg soll noch erneuert werden. Alles in allem waren die Anwesenden mit der Arbeit und den Ausführungen im Naturbad Vörden sehr zufrieden. Herr Brockmann erklärte dazu, dass sich das Naturbad im Besitz der Kommune befindet. Gleichzeitig betonte er, dass diese Einrichtung ein wichtiger Bestandteil unserer Gemeinde ist. Vor Jahren hatte man dem Naturbad keine Zukunft prognostiziert. Diese Skeptiker wurden eines Besseren belehrt und heute präsentiert sich das Naturbad, dank der vielen ehrenamtlichen Helfer und Freiwilligen, als Vorzeigeobjekt.

     In der anschließenden durch  Herrn Heinrich Brandt (CDU) geleiteten Sitzung war das neue Einzelhandelsgutachten noch einmal ein Thema. Laut Aussage von Herrn Brockmann ist in Vörden in der gesamten Ortslage eine Ansiedlung von Einzel-handelsgeschäften möglich. Somit sind auch die Ortschaften wie Hinnenkamp, Campemoor, Hörsten usw. als Standorte geeignet. Es besteht die Möglichkeit, dass sich u.a. auch ein Drogeriemarkt ansiedeln könnte. Er rechnet damit, dass schon in naher Zukunft ein weiterer Supermarkt seine Türen öffnen wird. In diesem Sinne soll im Eingangsbereich von Vörden, von der BAB kommend, in absehbarer Zeit eine Einzelhandelsfläche ausgewiesen werden. Herr Heinz Fehrmann (IGNV) stellte diese Absicht in Frage, da in den Fraktionen eine weitere Ansiedlung eines Supermarktes in Vörden als No-Go dargestellt wurde. Dazu meine Meinung: "Ein wichtiger Aspekt in dieser Situation ist, dass die Kaufkraft in unserem Ort nur bei 90 % liegt. Das ist deutlich unter dem Durchschnitt in Niedersachsen und dem Kreis Vechta. Mehr als 50% der vorhandenen Kaufkraft wandert in das Umland ab. Das bedeutet, dass von jedem Euro mehr als 50 Cent in den umliegenden Städten und Gemeinden oder im Internet ausgegeben werden. In dem o.g. Gutachten kommt die Firma CIMA zu der Erkenntnis, dass im Ortsteil Vörden z. Zt. kein zusätzlicher Bedarf im Einzelhandelsbereich besteht. Selbst bei der von der Biregio-Gruppe prognostizierten Bevölkerungsentwicklung werden in Vörden max. nur 1.400 m² Verkaufsfläche benötigt."  

     Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte unser Bürgermeister in Aussicht, dass die Verwaltung in absehbarer Zeit nur noch 4 statt wie bisher 6 Sitzungsschienen (Ausschüsse und Rat) pro Jahr ansetzen wird. Stattdessen sollen die Angelegen-heiten vermehrt in den Fraktionen abgehandelt werden. Der Verteilungsschlüssel für die Sitzungsgelder wird entsprechend angepasst. Meine Meinung dazu: "Dieses Vorgehen sorgt für endlos lange Sitzungen. Sitzungsschienen im 2 monatlichen  Rhythmus sind einfacher und übersichtlicher zu gestalten als im 3 monatlichen Rhythmus mit entsprechend dimensionierten Tagesordnungen!. Dabei kommt bei mir der Verdacht auf, dass man das Licht der Öffentlichkeit scheut. Ich nenne es Angst vor der eigenen Courage!!."

     Anschließend stellte unsere Kämmerin, Frau Doris Suhrenbrock, den viertel-jährigen Bericht zum Haushalt 2018 vor. Der Haushalt 2018 weist einen Überschuss in Höhe von 1,1 Mio. Euro aus. Von dieser Summe müssen aber, da die Jahres-abrechnung noch nicht erstellt wurde, ca. 75.000 Euro für die Straßenbeleuchtung gezahlt werden. Für 2019 besteht z. Zt. eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,1 Mio Euro, die in 2019 genutzt werden muss, da sie Ende des Jahres verfällt. Weiter führte sie aus, dass einige für dieses Jahr geplante Maßnahmen in das nächste Jahr 2020 verschoben werden könnten. Der aktuelle Schuldenstand liegt z. Zt. bei 4,8 Mio. Euro. Wenn alle für 2018 geplante Maßnahmen realisiert worden wären, dann läge der Schuldenstand bei knapp 7 Mio. Euro!. Herr Heinz Fehrmann (IGNV) bemängelte dazu, dass unsere Kommune immer mehr Maßnahmen auf die "lange Bank" schiebt und sich die Projekte entsprechend verteuern. Er stellte auch die Daseinsberechtigung des Rates in Frage, da in diesem Gremium Entscheidungen getroffen-, aber nicht von der Verwaltung umgesetzt werden.

     Zum Abschluss der Sitzung, nachdem festgestellt wurde, dass es kein Einspar-potenzial gibt, gab unsere Kämmerin noch einen Überblick über die Kosten für die Sanierung der Böden in den Sporthallen Vörden und Neuenkirchen: Pro m² rechnet die Gemeinde mit Kosten in Höhe von 154,20 Euro. Für Neuenkirchen fallen somit 175.000 Euro und für Vörden ca. 205.000 Euro Sanierungskosten an. In Vörden sind die Kosten gestiegen, da auch der Boden unter der ausfahrbaren Tribüne erneuert werden muss. Vom Land Niedersachsen erhalten wir hierzu eine Förderung in Höhe von 150.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  

  

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 04.12.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Heinrich Brandt geleiteten Sitzung genehmigte der Ausschuss zunächst das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 27.09.2019. Unter "Eingänge und Mitteilungen" gab es nichts neues zu berichten. Darauf folgte die neue Gebühren-kalkulation für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung incl. Änderung der entsprechenden Satzungen. Zum 01.01.2019 werden folgende Gebühren festgelegt: normales Schmutz-wasser: 1,68 Euro/m³, Oberflächenwasser: 1,90 Euro/10 m², Starkverschmutzerzuschlag: 0,80 Euro/m³, Kleinkläranlagen: 40,00 Euro/m³ und abflusslose Gruben: 30,77 Euro/m³.  Ferner stimmt der Ausschuss einer Kostenerhöhung für das Bildungswerk Dammer Berge ab dem 01.01.2019 auf 1,50 Euro je Einwohner/Jahr zu. Bislang haben die beteiligten Kommunen diese Einrichtung mit 1 Euro/Jahr pro Einwohner unterstützt. Durch den Umzug und die steigenden Personal- und Einrichtungskosten ist diese Anpassung notwendig geworden.

    Unter Punkt 9 stimmte der Ausschuss der Übernahme der Erschließungsanlagen "Auf den Höften II" zu. Hier werden Straßen im Wert von 402.578,28 Euro, Beleuchtung im Wert von 24.905,35 Euro und öffentliche Flächen im Wert von 113.995,00 Euro von der Kommune übernommen. Zugestimmt hat der Ausschuss auch dem Antrag der CDU/IGNV Gruppe auf eine Erhöhung des Maximalbetrages der Förderung im 10-jahres-Zeitraum je Verein von 10.000 € auf 20.000 €. Als nächster Top stand der Zuschussantrag des IMV Neuenkirchen auf energetische Erneuerung und Renovierung des Probenraums: hier soll eine neue Tür, Fußbodenheizung, Dämmung und Estrich eingebaut und der Teppichboden und Wandanstrich erneuert werden, auf der Tagesordnung. Von der Investitionssumme in Höhe von 18.397,88 Euro sind 13.555,39 Euro förderfähig, da die Fußbodenheizung schon erneuert wurde. Der Anteil des Zuschusses auf die förderfähige Summe beträgt, bei einem 35,62%-igen Anteil der jungen Musiker, 4.842,27 Euro. Diesem Fördersatz konnte der Ausschuss seine Zustimmung erteilen. Nächster Punkt war der Zuschussantrag des BS Vörden: Hier soll die Kommune eine Kostenübernahme für Anschaffungen in 2019 bereit stellen. Eine Anschaffung von u.a. 4 neue Jugend-Tore inkl. Netze und Rollen sowie 2 bewegliche Herren-Tore inkl. Netze und Tore für den Spielbetrieb draußen ist geplant. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 6.423 Euro. Entsprechend der Richtlinie zur Vereinsförderung beträgt die max. Fördersumme 2.990 €. Diesem Punkt des Antrags hat der Ausschuss zugestimmt, im gleichen Zuge aber einen Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro für einen Kinderspielplatz abgelehnt. Dem Zuschussantrag des Fahr- und Reitvereins Neuenkirchen e.V. hat der Ausschuss unter folgender Prämisse zugestimmt: wenn der Rat die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden von 10.000 € auf 20.000 Euro beschließt, dann erhält der o.g. Verein 12.500 Euro im Falle einer Ablehnung nur 2.500 Euro.

    Als nächster Punkt stand das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 und die Haushaltssatzung 2019 nebst Haushaltsplan auf der Agenda. Das Investitions-programm umfasst für das Jahr 2019 Auszahlung für Investitionen in Höhe von 5.277.300 Euro und Einzahlungen in Höhe von 2.378.400 Euro. Auch für die Jahre 2020 und 2021 sind Investitionen von jeweils über 5 Mio. Euro geplant. Der Saldo für 2019 beträgt 2.898.900 Euro. Hierfür ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,59 Mio. Euro notwendig. Für 2019 sind ca. 564.000 Euro für Investitionen in Schulen und Sporthallen geplant. Für die Erweiterung der Kindergärten wurden 590.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für diverse Straßenbaumaßnahmen sind Bruttokosten in Höhe von rd. 1,45 Mio. Euro und für den Bereich der Abwasserbeseitigung 388.000 Euro eingeplant. Außerdem stehen für den Erwerb von Ausgleichsflächen bzw. Werteinheiten 220.000 Euro, für den Erwerb von Gewerbeflächen 325.000, für den Erwerb von Bauland 180.000 und 140.000 Euro für den Grunderwerb und die Vorplanung eines neuen Feuerwehrgerätehaus in Vörden. Zusätzlich sind ca. 300.000 Euro für ein neues Feuerwehrfahrzeug eingeplant. Aus dem Jahr 2018 stehen noch verschiedene Haushaltsreste u.a. 675.000 Euro für die Dorf-Erneuerung in Vörden zur Verfügung. Der Ergebnishaushalt umfasst ordentliche Erträge in Höhe von rd. 14,8 Mio. Euro und u.a. außerordentliche Erträge für den Verkauf des Wasserwerks in Vörden in Höhe von 1.149.000 Euro. Laut Aussage unserer Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock muss die Einnahme für das Wasserwerk komplett im Jahr 2019 verbucht- und kann nicht auf 2 Jahre aufgeteilt werden. Die geplante Tilgung der Kredite liegt bei ca. 403.000 Euro. Somit ergibt sich eine Nettoneuver-schuldung in Höhe von rd. 2,19 Mio Euro. Auch für die Jahre 2020 und 2021 wird mit einer weiteren Nettoneuverschuldung gerechnet. Der Schuldenstand könnte, wenn von den Ermächtigungen in voller Höhe Gebrauch gemacht wird, am Ende des Jahres 2019 bei 9,1 Mio. Euro liegen. Das sind >1000 Euro Prokopfverschuldung. Der Ausschuss hat dem Investitions- und Haushaltsplan mit einigen "Bauchschmerzen" zugestimmt. 

    Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung sprach sich der Ausschuss ein-stimmig für die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Feuerwehr Neuenkirchen-Vörden aus. Danach wird u.a. ein Fehlalarm statt wie bisher 102 € in Zukunft 750 Euro kosten!!.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

Abwassersatzung   Satzung Feuerwehr   Investitionsplan  Haushaltsentwurf

Zukunft der Buslinie 585 (Damme - Osnabrück) offen

Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 27.09.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    in der von Heinrich Brandt geleiteten Sitzung begrüßte er zunächst alle Ausschuss-Mitglieder aus Neuenkirchen-Vörden und im Anschluss die Mitglieder des Wirtschafts-, Finanz u. Kulturausschuss der Stadt Damme. Dazu begrüßte er den Herrn Schneider von der Weser - Ems - Bus GmbH, Herrn Gehrmann und Herrn Wegmann vom Landkreis Vechta, Herrn Hedemann (Reisedienst Hedemann) und den stellvertretenden Bürger-meister der Stadt Damme.

    Herr Schneider von der W-E-Bus GmbH führte aus, dass durch das unregelmäßige Fahrangebot und die langen Fahrtzeiten von Damme nach OS die Linie für das Bundes-unternehmen scheinbar nicht mehr interessant ist. Dazu kommt, dass die Fahrgastzahlen, bei den Zählungen, sehr niedrig waren. Einzig und allein der Schulbetrieb ermöglicht eine Auslastung der Linie ab Wallenhorst. Z. Zt. geht man durchschnittlich von 50 zahlenden Fahrgästen pro Tag aus. Die Linie wird in erster Linie morgens um 6:15 Uhr und Abends genutzt. In dieser Zeit machen die "Dammer Fahrgäste" etwa 3/4 und die in Vörden zu/aussteigenden Fahrgäste etwa 1/4 aus. Die Fahrgäste sind, bis auf 1 Person, keine Stammgäste. Die Fahrzeit beträgt etwas mehr als 1 Stunde und der Fahrpreis 9,00 Euro für 1 Hin- u. Rückfahrt. Der Landkreis Vechta beteiligt sich z. Zt. mit 14.000 Euro an den anfallenden Kosten. Alles in allem ist diese Linie, lt. Aussage von Herrn Schneider (Weser-Ems-Bus GmbH) finanziell nicht mehr sinnvoll und es wird Geld verbrannt. Auf die Frage, aus dem Mitgliederbereich, nach einer Marketingaktion für diese Linie konnte Herr Schneider keine glaubwürdige Antwort geben. Er führte weiter aus, dass sich im Südkreis Osnabrück die Kommunen teilweise mit mehr als 10 Euro/Jahr pro Einwohner an den Busverbindungen beteiligen. Auch die Stadt Wallenhorst würde schon einen erheblichen Teil der Verbindungskosten übernehmen.

    Als Optionen sieht Herr Schneider den Wegfall der Busverbindung nördlich von Wallenhorst, außerhalb der Schulzeiten, als eine mögliche Lösung. Zudem könnte der Ausbau des Moobil+ Dienstes, für die Verbindung Damme-Neuenkirchen und umgekehrt, eine Alternative sein. Hier würde man für die Fahrten, in den Hauptverkehrszeiten, zusätzliche Busse einsetzen. Dazu könnte sich ein Samstags-Fahrplan gesellen. Die Kosten für die Verbindung hat der Reisedienst Hedemann auf ca. 41.000 Euro/Jahr geschätzt. Die Krux an der Sache sind die Verspätungen der NWB, die in letzter Zeit häufiger auftreten. Der Moobil+ Bus kann in diesem Fall nicht auf die ankommenden Fahrgäste in Richtung Damme oder Vörden warten, da der Zeitplan für die Busverbindung sehr eng gesteckt ist. Wenn man die Linie 585 so weiterführt wie z. Zt, dann würden auf die Kommunen ca. 94.000 Euro an Kosten/Jahr entfallen. Diese Alternative war für den Referenten, Herrn Schneider von der W-E-Bus GmbH, nicht sinnvoll und nicht zu empfehlen. Herr Fehrmann (IGNV) fügte hinzu, dass aber eine alternative Verbindung, durch den wesentlich höheren Beförderungssatz der NWB (Nordwestbahn), auch keine Lösung sein kann.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Umgestaltung der Linie 585 zur Schnellbusverbindung im 2-Stunden Takt. Die Durchführung würde der Reisedienst Hedemann übernehmen. Dabei könnte, nach Fertigstellung der neuen Auffahrt, auch der Niedersachsenpark mit einbezogen werden. Einige kleine Haltestellen würden entfallen. In Wallenhorst, am Kreisel, wäre die letzte Haltestelle, bevor der Bus, über die B68, weiter nach Osnabrück fährt. In Osnabrück hätte man die Optionen die Linie entweder in der Innenstadt oder am Hauptbahnhof enden zu lassen. Bei einer Taktung zwischen 6:30 Uhr und 20:30 Uhr müssten die betroffenen Kommunen/Städte ca. 170.000 Euro/Jahr an Kosten übernehmen. In den ersten 3 Jahren könnte man eine Förderung des Landes Niedersachsen in Anspruch nehmen. Wenn man diese Verbindung nur in den Morgen- und Abendstunden anbieten würde, hätten die Kommunen oder Städte Kosten in Höhe von ca. 72.000 Euro/Jahr zu tragen.

    Der Landkreis Vechta sieht keine Verhältnismäßigkeit der Kosten zur Nutzung. Außerdem teilte ein Vertreter des Landkreises mit, dass eine Ausweitung der Moobil+ Dienste auf das Wochenende z. Zt. nicht geplant ist. Unser Bürgermeister, Herr Ansgar Brockmann, informierte den Ausschuss, dass am 30. Oktober 2018 ein Treffen zu der o.g. Thematik mit allen Bürgermeistern der betroffenen Kommunen und Städte geplant ist.

    "Nach meiner Meinung ist die Weser-Ems-Bus GmbH nicht an einer Fortführung der Linie 585 interessiert. Sie soll, in absehbarer Zukunft, wegrationalisiert werden. Dafür sprechen 1. die Aussagen des Herrn Schneider im Kreise der Ausschussmitglieder und die fehlenden Marketingaktionen in der Vergangenheit. Auch der Landkreis Vechta scheint das Interesse an dieser Linie zu verlieren. Für den Kreis ist der Moobil+ Dienst das Nonplusultra. Ob da in Zukunft noch Fördermittel fließen, bleibt abzuwarten."  

    Im weiteren Verlauf der Sitzung teilte unser Bürgermeister mit, dass die Firma Consserve eine neue Kalkulation zu den Abwassergebühren 2019/20 erstellen wird. Mit diesem Thema wird man sich in naher Zukunft beschäftigen. Die Beratung und Beschlußfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 nebst Nachtrags-haushaltsplan ergab, dass für unsere Kommune, lt. Aussage von Doris Suhrenbrock (Kämmerin) eine verbesserte Einnahmesituation vorliegt, man aber nicht von einer Entspannung sprechen kann. Der Haushalt ist ausgeglichen. Nachdem die neuen Steuerhebesätze für 2019 verabschiedet waren und es keine Einsparmöglichkeiten gab schloss der öffentliche Teil und es folgte ein nichtöffentlicher Teil.

Wasserversorgung in Neuenkirchen-Vörden weiter in den Händen des OOWV

Bericht von der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.08.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Heinrich Brandt geleiteten Sitzung wurde die ordnungs-gemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom  11.06.2018 festgestellt und einstimmig verabschiedet.

     Danach erfolgte die Pflichtenbelehrung für unser neues Rats- und Finanzausschussmitglied Heinz Fehrmann. Unser Bürgermeister, Ansgar Brockmann, begrüßte und informierte Herrn Fehrmann (IGNV) über seine Rechte und Pflichten, übergab ihm einige Formulare zur Unterschrift mit dem abschließenden Wunsch einer guten Zusammenarbeit.  

     Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" berichtete unsere Kämmerin, Frau Doris Suhrenbrock, dass die Zinsbindung für einen Kredit mit Stand 01.08.2018: 88.147,65 Euro ausgelaufen ist. Dieser Kredit wird, bei der KFW, mit einem Zinssatz von 0,66% p. a. und einer Laufzeit bis Februar 2028 fortgeführt. Die turnusmäßige Untersuchung der Wasserqualität im Dorfteich (Naturbad) Vörden ergab eine erhöhte Phosphorbelastung. Die Badetauglichkeit ist aber nicht eingeschränkt - im Gegenteil: die Wasserqualität hat sich in diesem Jahr weiter verbessert.  

     Unter Top 5 stellte der Oldenburgisch Ostfriesische Wasserverband (OOWV), auf Einladung des Finanzausschusses, seine Geschäftsfelder, Management und ein Geschäftsmodell für Neuenkirchen-Vörden vor. In unserem Ort sind z. Zt. ca. 1.400 Haushalte an das OOWV Netz angeschlossen. Das jährliche Volumen umfasst  z. Zt. ca. 260.000 m³. Der OOWV hat das größte Leitungs- und Liefernetz in Deutschland. 15 Wasserwerke haben sich diesem Verband angeschlossen. Die Verwaltung der OOWV liegt in erster Linie in der Hand der Städte und Kommunen. Der Wasserpreis beträgt, seit 26 Jahren gleichbleibend, 0,90 Euro je m³. Durch die hohe Zahl der Abnehmer können Investitionen auf viele Schultern verteilt werden. Somit sollte dieser Preis auch in Zukunft Bestand haben. Der OOWV arbeitet z. Zt. an einem Konzept zur Klärschlammverwertung. Hier soll, in naher Zukunft, die Möglichkeit einer Klärschlamm-Verbrennung geschaffen werden. Auf Anfrage von K.-H. Rohe (CDU) erklärte Kay Schönfeld (OOWV), dass freie Kapazitäten auch von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden genutzt werden können. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verband. Zum Abschluss sprach sich der Finanzausschuss für die weitere Mitgliedschaft in dem OOWV aus. Weitere Info`s hier  

     Danach entschied sich der Finanzausschuss mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme für die Beteiligung an der EWE Netz mit dem Mindesteinsatz in Höhe von 10.097 Euro. Für diese Beteiligung wird die Kommune keine Kredite in Anspruch nehmen. Die Rendite beläuft sich auf ca. 3 % p.a.. Weitere Info`s siehe hier und weiter Unten.

     Zum Abschluss der Sitzung berichtete unsere Kämmerin über die Zahlen und Entwicklungen im Haushalt Neuenkirchen-Vörden zum 30.06.2018. Alle Städte und Kommunen sind aufgefordert vierteljährlich eine Zwischenbilanz zu erstellen. Die genauen Zahlen hier

     Auf die abschließende Frage des Ausschussvorsitzenden Heinrich Brand nach Einsparmöglichkeiten herrschte Ratlosigkeit. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil.  

Anschlussgebühren bleiben unverändert

Bericht von der Sitzung des Finanzausschusses vom 11.06.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Heinrich Brandt geleiteten Sitzung wurde die ordnungs-gemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom  09.04.2018 festgestellt und einstimmig

verabschiedet.

     Nachdem der Punkt "Eingänge und Mitteilungen" ohne Inhalt blieb, stellte Herr Niemann, von der EWE, eine kommunale Netzbeteiligung vor. Die EWE bietet den Kommunen eine Beteiligung an der Tochtergesellschaft KNN an. Das Netz dieser Gesellschaft umfasst bei Strom 82000, bei Gas 55000 und im Bereich der Telekommunikation (Internet usw) 38000 Kilometer. An dieser Gesellschaft sind u.a. einige Kommunen aus dem Kreis Vechta beteiligt. Unsere Gemeinde kann sich mit mindestens 10.098 - max. 2,4 Mio. Euro beteiligen. Dabei hat die EWE eine Dividende von 3,75 Prozent in Aussicht gestellt. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf kann unsere Kommune ihre Anteile verkaufen. Risiken bestehen dabei in einer möglichen Insolvenz oder einem Wertverlust der EWE. Unser Bürgermeister hält es für sinnvoll "Einen Fuß in der Tür zu haben". Herr Wessel hält die EWE für einen guten Partner der Gemeinde und bevorzugt die Beteiligung mit 10.098,- Euro an dem Tochterunternehmen KNN. Auf die Frage nach dem zukünftigen Glasfaserausbau in unserer Gemeinde erwartet Herr Niemann, dass der Bereich Ortskern Neuenkirchen/Vörden schon in naher Zukunft mit dieser Technik versorgt ist. Im Außenbereich sieht er das Problem, dass diese Technologie a) teuer und b) nur langfristig umzusetzen ist.

    Danach stellte Herr Holtkamp, von der Firma Consserve Invest, die zukünftige Entwicklung der Anschlusskosten für die Entsorgung des Oberflächen-, Abwasser- und Kleinkläranlagenanfalls vor. Eine Kalkulation der Anschlussgebühren ist z. Zt. problematisch. So ist es für die Kommunen schwierig die Anschlussbeiträge zu erhöhen wenn die Vermarktung der Baugebiete nicht komplett in der Hand der Kommune liegt. Dadurch kann sie keinen Aufwand nachweisen. Wenn z. B. ein Baugebiet durch eine Bank vermarktet wird, so ist es üblich der Gemeinde die Ober-flächenentwässerung und Kanalisation unentgeltlich zu überlassen. Die Krux an der ganzen Sache ist, dass unsere Kommune, für selbst ausgewiesene Baugebiete, nicht mehr die realen Kosten für die Entsorgungseinrichtung von den Käufern der Grundstücke verlangen kann und somit auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Der Ausschuss beschloß abschließend einstimmig, dass die Anschlussgebühren in Höhe von 5,11 Euro/m² für den Abwasseranschluss und 1,88 Euro/m² für die Oberflächenentwässerung unverändert bleiben.

     Unter Top 6 hat der Ausschuss einstimmig dafür plädiert, die Erschließungsgebühren für das Baugebiet "Auf der Koppelheide" in Vörden anzuheben. Der Grund sind überplanmäßige Ausgaben für die nachstehenden PSP-Elemente in Höhe von insgesamt 165.498,08 Euro:

                  Schmutzkanal:             15.413,29 Euro

                  Regenwasserkanal:     39.214,85 Euro

                  Rückhaltegräben:       36.170,40 Euro

                  Baustraße:                    74.107,00 Euro

     Danach stand die Bezuschussung der Erneuerung der Weihnachts-beleuchtung im Bereich der Osnabrücker Str. / Lindenstraße in Vörden auf der Agenda. Hier hat der Ausschuss einstimmig die Empfehlung an den Rat gegeben hierfür 9.865,07 Euro einzuplanen.

    Als letzter Punkt der Tagesordnung stand die Fortführung der Einrichtung "moobil+" bis zum Jahr 2025/2030 zur Debatte. Der Betrieb wurde im November 2013 aufgenommen und 2015 für weitere 4 Jahre verlängert. Die genauen Daten finden Sie hier. Sie hat sich mittlerweile als fester Bestandteil unserer Gemeinde etabliert. Gerade für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Lande ist es oftmals die einzige Möglichkeit um den Arzt, Apotheke, Supermarkt usw. zu erreichen. Der Ausschuss hat dieses Projekt als sehr erfolgreich gelobt und Mittel für die jährliche Beteiligung in Höhe von 29.800 in Aussicht gestellt. Dieses mit der Einschränkung, dass sich der Landkreis Vechta auch in Zukunft beteiligt. Viele andere Kommunen, in unserem Umfeld, haben sich diese Möglichkeit der Mobilität angesehen und werden in Zukunft ähnliches anbieten. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

Sanierung der Schulstraße im Rahmen der Dorferneuerung Vörden auf Eis gelegt

Bericht von der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.04.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Heinrich Brandt geleiteten Sitzung wurde die ordnungs-gemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2017 festgestellt und mit einer Enthaltung verabschiedet. 

   Unter Eingänge und Mitteilungen teilte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann mit, dass die Ortssanierung im Bereich der Schulstraße in Vörden in diesem Jahr keine Zuschüsse aus dem Fördertopf erhält und somit auf Eis gelegt ist. Das Projekt unserer Gemeinde stand an 38. Stelle der Dringlichkeitsliste. Nur die ersten 30 Projekte haben eine Förderzusage erhalten. Einige beantragte Projekte, anderer Kommunen, waren sehr umfangreich und somit ist unsere Gemeinde leer ausgegangen. Bis zum 15.09.2018 bleibt die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.    

    Nachdem der JahresabschlussPrüfbericht des Landkreises und die Stellungnahme der Gemeinde, für das Jahr 2014, einstimmig abgesegnet waren, stellte unsere Kämmerin das neue kommunale Rechnungswesen (NKR) - unterjähriges Berichtswesen vor. Gem. §21 (1) Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung soll zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend der örtlichen Bedürfnisse u.a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen eingeführt werden. Hiermit soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegebenenfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vornehmen zu können. Zum Stichtag 31.03.2018 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsführung siehe hier.  

   Zum Abschluss der Sitzung stand der Punkt "Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen" auf der Agenda. Hier ging es um die unentgeltliche Übertragung des Schmutz- und Regenwasserkanals einschl. Regenrückhaltebecken im Baugebiet "Auf den Höften III" im Wert von insgesamt 132.064,96 Euro. Diese Schenkung wurde einstimmig angenommen. Unter Einsparmöglichkeiten gab es keine neuen Vorschläge und so endete der öffentliche Teil dieser Sitzung.