IGNV - Interessengemeinschaft Neuenkirchen-Vörden

"Es kommt nicht darauf an, wie der Wind weht sondern wie die Segel gesetzt werden"

Bauausschuss


Hier informieren wir Sie regelmäßig über alle Bauausschuss-Sitzungen im Rathaus Neuenkirchen-Vörden



Neu - Themen: Erweiterung Niedersachsenpark, Sondergebiet, Windenergie und Baugebiet "Hinterste Flage I" 

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 25.11.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nachdem Herr Andreas Frankenberg die Sitzung eröffnet, alle Anwesenden begrüßt und das Protokoll der letzten Bauausschussschusssitzung seine Zustimmung gefunden hatte, Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass im Oktober diesen Jahres der Rasen auf dem "Spielfeld 3", im Rahmen der Sportanlage Vörden, eingesät worden ist. Damit sind die Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen. Um die Pflege und Bewässerung, bis zur Übergabe, kümmert sich die Firma Heller. Die Abnahme des Platzes ist für März 2025 geplant. Spätestens im Juni 2025 sollte der Platz bespielbar sein. Noch ein Hinweis: bis zur Übergabe darf das Spielfeld nicht betreten werden. Weiter führte er aus, dass das Förderprogramm "DE Vörden" im Rahmen der Dorfentwicklung Vörden, ausgelaufen ist. Als letzte öffentliche Maßnahme gilt die Sanierung des Rathauses in Vörden und die Herrichtung der Außenanlage. Fristgerecht gestellte private Förderanträge können noch bis Ende 2025 realisiert werden. 

Es folgte unter Top 4 der Aufstellungsbeschluss im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Niedersachsenpark" in Hörsten/Vörden. Im Rahmen der „Machbarkeitsstudie Niedersachsenpark“ wurden verschiedene Untersuchungsflächen geprüft und dabei mögliche Entwicklungsperspektiven für die Flächennutzung des Niedersachsenparks sowie die zugehörige Flächenbilanzierung aufgezeigt. Die Studie wurde in einer Informationsveranstaltung für Ratsmitglieder aller beteiligten Kommunen am 06.08.2024 in Rieste präsentiert und näher erläutert. Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat daraufhin in seiner Sitzung am 01.10.2024 verschiedene Beschlüsse gefasst insbesondere die Absicht zur Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes. Auf die Beschlussvorlage Nr. 82/2024 wird verwiesen.

In der Machbarkeitsstudie wurden die Entwicklungsoptionen aufgezeigt. Es besteht eine Erweiterungsmöglichkeit des Niedersachsenparks auf der Ostseite der Autobahn um ca. 54 ha (Gesamtfläche mit Gemeinde Rieste ca. 84 ha). Die Erweiterungsfläche als mögliche Industrie- und Gewerbefläche wird im Norden durch das gesetzliche Überschwemmungsgebiet „Rote Rieden“ und im Süden durch die Waldfläche begrenzt. Weitere Restriktionen wie z.B. Schallimmissionen und Fauna sind im Laufe der Planung zu berücksichtigen. Die Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten sollen an den Anschlussstellen der Autobahn geplant werden. Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen im unmittelbaren Bereich der neuen Autobahnanschlussstelle Rieste kommt man somit dem Ziel der Raumordnung nach (Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Vechta).
Auf der Westseite der Autobahn kann die Herausnahme von Gewerbeflächen und im Wesentlichen von Abgrabungsflächen erfolgen. Dieser Bereich ist nahezu vollständig durch die Überschwemmungsgebiete Vördener Aue und Flöte überlagert. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht somit aus zwei Teilbereichen:

A) Herausnahme als Abgrabungsfläche und gewerbliche Baufläche (Umwandlung zu Flächen für die Landwirtschaft) – Größe ca.43 ha
B) Erweiterungsfläche Niedersachsenpark Ost (Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen zu einer gewerblichen Baufläche) – Größe ca. 54 ha
Mit dem Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann das öffentliche Bauleitplanverfahren offiziell eingeleitet werden. Mit der sich anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll über die Planung frühzeitig unterrichtet und dabei Gelegenheit gegeben werden, sich zu der Planung und den erforderlichen Umfang bzw. Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Dem schloß sich der Ausschuss mit einer Nein - Stimme an. 

Unter Top 5 stand der Aufstellungsbeschluss im Rahmen der 14. Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet / Anlagen der Energiewirtschaft" in Hörsten auf der Agenda. Dazu führte Herr Jürgen Rolfsen aus, dass im Rahmen der „Machbarkeitsstudie Niedersachsenpark“ verschiedene Untersuchungsflächen geprüft und dabei mögliche Entwicklungsperspektiven für die Flächennutzung des Niedersachsenparks aufgezeigt worden sind.(sh. Beschlussvorlage Nr. 82/2024). Nach der Beschlusslage des Rates der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden soll der Umring und somit die Zuständigkeit des Niedersachsenparks angepasst werden. Der in der Anlage dargestellte Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zukünftig nicht mehr dem Niedersachsenpark zugeordnet. Diese in dem Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche (und Flächen mit Aufschüttungen) wird insbesondere durch die Überschwemmungsgebiete (ÜSG) Vördener Aue und Flöte überlagert. Die Ausweisung und Entwicklung einer Gewerbefläche mit Hilfe eines Bebauungsplanes ist nach den wasserrechtlichen Vorschriften allerdings nicht möglich.

Nach den Vorstellungen der Verwaltung könnte dieser Bereich entlang der Autobahn A 1 und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Industriegebieten als zukünftiges „Sondergebiet Anlagen der Energiewirtschaft“ vorgehalten werden. In den letzten Jahren haben sich die Energiekosten, die Energieerzeugung und die planungsrechtlichen Zulässigkeiten von Energiequellen grundlegend geändert. Auf Basis des geänderten Bau- und Planungsrechts (z.B. Zulässigkeit von FFPV entlang der BAB, Windenergieanlagen im ÜSG) und bei Änderung weiterer gesetzlicher Grundlagen könnte der betreffende Planbereich perspektivisch als ein „Energiepark“ entwickelt werden. Zur Energiewirtschaft gehört die Gewinnung, Erzeugung, Speicherung und Bereitstellung von Energie. Das umfasst Kraftstoffe, Elektrizität oder Wärme und auch Kälteenergie. Das Plangebiet wird durch das klassifizierte Straßennetz (K 149 und BAB A 1) und das Industriegebiet Niedersachsenpark eingerahmt. Es hat eine Größe von ca. 37 ha. Im Rahmen der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die dargestellte Gewerbefläche in eine Sondergebietsfläche Anlagen der Energiewirtschaft umgewandelt werde. Anmerkung von Seiten der IGNV: gefordert ist ein Streifen mit einer Breite von 200 mtr. entlang der Autobahn A1, diese Fläche hat jedoch eine Breite von bis zu 500 mtr. Dem schloss sich der Ausschuss an. 

 

Unter Top 6 und 7 standen die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Auslegungs-beschluss für den Bebauungsplan Nr. 74 "Hinterste Flage I" in Neuenkirchen auf der Agenda: der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat in seiner Sitzung vom 12.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Hinterste Flage I“ beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 15.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Neben der Öffentlichkeit sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt worden (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage aufgeführt. Es sind auch verschiedene private Stellungnahmen eingegangen. Der Abwägungsvorschlag wird zur Kenntnis vorgelegt. Abwägungstabelle: hier

Die Verwaltung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ist der Ansicht, dass man im Ortsteil Neuenkirchen einen großen Nachholbedarf in Punkto Wohnbaugrundstücke hat. Das letzte Baugebiet wurde im Bereich der Schreinergasse ausgewiesen (2018). "Es besteht wohl, in erster Linie, eine hohe Nachfrage von Seiten der Investoren um dort Mehrfamilienhäuser zu errichten". H.B.M. Die Vorhabenträgerin Volksbank Dammer Berge eG hat mit Hilfe des Planungsbüros IPW Ingenieurplanung GmbH, Wallenhorst, das überarbeitete Bebauungskonzept für das Wohngebiet „Hinterste Flage I“ in einer Informationsveranstaltung des Rates am 08.08.2024 vorgestellt und näher erläutert. Es sollen grundsätzlich kleinere Baugrundstücke vorgehalten werden. Die verdichtete Bauweise, insbesondere durch die planungsrechtlichen Festsetzungen, führt zur Flächenersparnis. Zur Erhaltung des bestehenden Biotopes soll im nordöstlichen Bereich eine Wohnbaufläche zurückgenommen werden. Das faunistische Gutachten (Brutvögel und Fledermäuse) zur Bauleitplanung aus dem Jahr 2018 hat man überarbeitet und aktualisiert. Die avifaunistische Nachkontrolle erfolgte in diesem Jahr. Lt. Aussage des Bauamtsleiters Jürgen Rolfsen, versucht der Bebauungsplan, die Belange der verdichteten Bauweise zur Flächenersparnis, der Wirtschaftlichkeit des Bauprojektes und der Attraktivität des Wohngebietes angemessen darzustellen.      Unterlagen dazu: hier, hier, hier, hier, hier  

 

Es folgte eine kurze Erläuterung zum aktuellen Sachstand in Sachen Repowering des Bestandwindparks "Nellinghof": Die Bauleitplanung zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Windpark im Bornhorn" ist mit Ratsbeschluss vom 01.10.2024 abgeschlossen und nach Bekanntgabe rechtswirksam. Die planerische Zielsetzung besteht darin, dass man die vorhanden Windkraftanlagen durch 4 leistungsstärkere Windkraftanlagen mit einer Nominalleistung von je 4,26 MW ersetzen möchte. Der vom Bauherrn Alterric Deutschland GmbH mit Sitz in Aurich gestellte Antrag auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung liegt dem Landkreis Vechta vor. Es folgt die Durchführung der Behördenbeteiligung. Die neuen Anlagen sind mit einer Höhe bis zur Flügelspitze von 230 mtr. geplant. Die Genehmigung des Vorhabens soll im vereinfachten und beschleunigten Verfahren erfolgen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig. Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde NKV möchte die Bürger jedoch weiter über den Stand des Genehmigungsverfahrens informieren. 

In Punkto Neuausweisung "Sondergebiet Windenergie" in Nellinghof / Bieste ist mit Ratsbeschluss vom 18.06.2024, der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Die Vorbereitungen für die Durchführung des Bauleiplanverfahrens laufen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für Anfang 2025 geplant. Weiter führte er aus, dass die "Antragskonferenz", unter Beteiligung des Planungsamtes, untere Naturschutzbehörde, Gutachter, Vorhabenträgerin und Gemeinde, für die Ausweisung der Windenergieflächen beim Landkreis Vechta durchgeführt worden ist. Dioe Prüfung der Erschließungssituation läuft derzeit, die Kartierungen zu Brut- und Gastvögel ist abgeschlossen. Es gab keine grundlegenden Bedenken. Derzeit werden noch die genauen Standorte der Windkraftanlagen, anhand von Bodengutachten, geprüft. 

Der aktuelle Sachstand für die Neuausweisung des "Sondergebiets Windenergie" in Vörden: der Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde, mit dem Ratsbeschluss vom 18.06.2024, auf den Weg gebracht. Die Vorbereitungen für die Durchführung des Bauleitverfahrens laufen. Die Öffentlichekeits- und Behördenbeteiligung ist für Anfang 2025 geplant. Die "Antragskonferenz", unter Beteiligung des Planungsamtes, untere Naturschutzbehörde, Gutachter, Vorhabenträgerin und Gemeinde, für die Ausweisung der Windenergieflächen beim Landkreis Vechta durchgeführt worden ist. Die Prüfung der Erschließungssituation läuft derzeit, die Kartierungen zu Brutvögel ist abgeschlossen, die Kartierungen zu Rastvögel / Fledermäusen dauert noch an. Es gab keine grundlegenden Bedenken. Derzeit werden noch die genauen Standorte der Windkraftanlagen, anhand von Bodengutachten, geprüft. Artenschutzrechtliche Konflikte im östlichen Waldgebiet haben sich bestätigt. 

Unter Top 9 stand die Überquerung der Landesstraße L76 im Bereich der Wiesentalsiedlung in Hörsten auf der Agenda. Herr Klaus Kramer macht sich seit Jahren für eine gesicherte Überquerung der L 76 durch eine Ampelanlage im Bereich Strietweg stark. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, hat man Seitens der CDU-Fraktion die Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Überquerungssituation im Bereich L 76/Strietweg beantragt. In dem als Anlage 1 beigefügten Vermerk ist die rechtliche Situation für die Anordnung von Überquerungshilfen dargestellt worden. Die Prüfung hat ergeben, dass bei der im fraglichen Bereich geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h die Anordnung einer Lichtsignalanlage rechtlich mangels ausreichendem Überquerungsverkehr nicht zulässig ist. Die für die verkehrsbehördliche Anordnung einer Lichtsignalanlage geforderten Zahlen werden dort nicht ansatzweise erreicht.

Es ist weiterhin angefragt worden, ob eine Verlagerung der Bushaltestelle von der südlichen Einfahrt in die Wiesentalsiedlung in den Bereich der nördlichen Einfahrt dieser Siedlung die rechtliche Situation soweit verändern würde, dass die Anordnung einer Lichtsignalanlage rechtlich möglich würde. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta würde das bloße Vorhandensein einer Bushaltestelle rechtlich keine Ausweisung einer zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung z.B. auf 50 km/h mit sich bringen. Ob eine Bushaltestelle höhere Überquerungszahlen für den Bereich nach sich ziehen würde, könnte man letztendlich nur nach Umsetzung der Verlagerung durch Zählungen verbindlich feststellen, eine Abschätzung würde allerdings eine signifikante Steigerung der Überquerungszahlen nicht vermuten lassen.

Die Bushaltestelle wird von den Buslinien 620 und 625 bedient. Während es sich in Bezug auf die Buslinie 625 um eine Bedarfshaltestelle bei vorheriger telefonischer Anmeldung handelt, wird über die Buslinie 620 der Bahnhof
Neuenkirchen und das Schulzentrum Neuenkirchen von Vörden aus angefahren. In beiden Fällen zeigen die bisher erhobenen Nutzerzahlen nur vereinzelte Nutzer der Buslinie an der Bushaltestelle, so dass eine deutliche Erhöhung der Überquerungszahlen der L 76 nicht zu erwarten ist. Die geringe Bedeutung der Bushaltestelle zeigt sich auch durch die Einordnung in die Kategorie 3 des Nahverkehrsplans für den Landkreis Vechta. Eine Verlagerung der Bushaltestelle würde aufgrund der geringeren Entfernung die Siedlung „Auf dem Bolle“ besser an den ÖPNV anbinden und könnte darüber zusätzliches Kundenpotential für diese Bushaltestelle erschließen. Ob das tatsächlich so wäre, ließe sich ebenfalls nur durch eine Verlagerung ermitteln. Hier wäre allerdings zu bedenken, dass für eine Verlagerung der Bushaltestelle Kosten in Höhe von ca. 205.000 Euro für Grunderwerb und Errichtung anfallen würden (Anlage 2). Ob hierzu eine Kostenbeteiligung des Landes Niedersachsen und des Landkreises Vechta erfolgen würde, hängt von der Anzahl der Einsteiger ab.

Erst wenn nach einer Verlagerung der Bushaltestelle die Überquerungszahlen so stark ansteigen würden, dass eine Lichtsignalanlage verkehrsbehördlich angeordnet werden würde, könnte sich die Situation verändern. Allerdings würde der Landkreis Vechta im Falle der verkehrsbehördlichen Anordnung einer Lichtsignalanlage die Errichtung einer Nebenanlage zur Anbindung an das innerörtliche Verkehrsnetz fordern. Die Herrichtung dieser Nebenanlage von der L 76 bis zur Einmündung der Siedlungsstraße „Auf dem Bolle“ würde weitere Kosten in Höhe von rd. 125.000 Euro zur Folge haben.

Damit vertritt man den Standpunkt, in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sind in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen tödliche Unfälle bei Überquerungen von Landesstraßen zu verzeichnen gewesen, so im Bereich der Bushaltestelle Kapelle Hinnenkamp an der L 846, an der Bushaltestelle Riester Damm an der L 78 und im Bereich des Autohofs an der L 76. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden täte gut daran, sich an den verkehrsbehördlichen Vorgaben zu orientieren und keine Einzelfallentscheidungen anzustreben, die nachvollziehbar weitere Handlungsnotwendigkeiten an anderen Stellen herbeiführen würden. Am Ende war sich der Ausschuss einig, dass man das Ansinnen einer Errichtung einer Ampelanlage nicht weiter verfolgen werde, die Verlagerung der Bushaltestelle vom südlichen in den nördlichen Bereich der Wiesentalsiedlung (Strietweg), aber im Auge behalten wolle. Unterlagen zu der Thematik: hier, hier

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stand die Vorstellung und Erläuterung zu 3 Bauanträge / Bauvoranfragen auf der Tagesordnung:  

 

Neubau einer Halle zur Aufbereitung von Maschinen einschl. Bürotrakt durch die Firma Grimme Landmaschinenfabrik in Höhe des Mammutsees im nördlichen Bereich der Teststrecke entlang der Autobahn,

Antrag zum Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung der historischen Hofstelle "Zur Müße 2", der BW Invest GmbH & Co.KG. Man plant dort den Neubau eines Produktionsgebäudes mit kleinem Laden und den Neubau einer Remise.

Antrag des Herrn Franz-Josef Lahrmann, Wahlde 7 in Neuenkirchen-Vörden auf Neubau eines Ferienhauses als Ersatzbau für einen Schweinestall, Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses als Ersatzbau für einen Schweinestall un die Nutzungsänderung eines Bullenstalls zum Pferdestall.

 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 

 

Entwicklungsmöglichkeiten des Niedersachsenparkes sorgen für Zündstoff im Ausschuss

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 16.09.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Eröffnung der Sitzung, zu der, trotz Antrag der IGNV, keine Mitglieder des Umweltausschusses eingeladen waren, obwohl einige Themen die Belange der Umwelt betreffen, der Begrüßung aller Anwesenden und der Genehmigung der Protokolle der letzten Bauausschussitzungen, übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass es im Zuge des 6 streifigen Ausbaus der A1 in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 13.10.2024 zu einer Vollsperrung der K 276 zwischen Grapperhausen und Damme kommen wird. Der Grund sind Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk BAB A1. Weiter führte er aus, dass die Vollsperrung der Riester Straße L76 zwischen der Gaststätte Weidehof und der Abzweigung zum Alfsee noch bis zum 30.10.2024 aufrecht erhalten wird. Im Anschluss an diese Sperrung wird der Bereich zwischen der Stickteichkreuzung in Bieste und dem Weidehof voll gesperrt. Eine weitere Vollsperrung betrifft die BAB A1. In der Zeit von Freitag dem 27.09.2024 22:00 Uhr bis Montag, dem 30.09.2024 5:00 Uhr wird die neue Brücke im Zuge des Riester Damms installiert. Dazu ist es erforderlich beide Fahrtrichtungen zu sperren. Die weiträumige Umleitung in Richtung Süden erfolgt ausgehend von der Abfahrt Holdorf über Bersenbrück, Bramsche bis zur Auffahrt Osnabrück Nord. Die Umfahrung in Richtung Norden beginnt an der Abfahrt Bramsche und führt über die Engterstraße und Vörden hin zur Auffahrt Neuenkirchen-Vörden. Hier ist mit Verkehrsstörungen und Lärmbelästigungen zu rechnen. An der Osnabrücker Straße in Vörden gilt in dieser Zeit ein absolutes Halteverbot. 

Ferner führte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen aus, dass die Fertigstellung des 2. Sportplatzes in Vörden abgeschlossen sei. Die Übergabe an den Sportverein BS-Vörden erfolgte am 05.08.2024. Die Sanierung des dritten Sportplatzes wird durch eine Firma aus Bielefeld realisiert. Hier rechnet man mit der Fertigstellung im Oktober 2024. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 500.000 Euro. Die Firma Amprion lädt für den 26.09.2024 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr zu einem Bürgerinfomarkt im Rathaus Neuenkirchen-Vörden ein. Es geht um das Thema "Höchstspannungsleitung BalWin 1 und 2. Der Bürgerinfomarkt dient der Vorbereitung des Planfeststellungs-verfahrens im Jahr 2025. Die Inbetriebnahme von BalWin 1 ist für 2030 und BalWin 2 für 2031 geplant. 

Unter Top 6 folgten die Erläuterungen durch unserem Bürgermeister Ansgar Brockmann in Punkto Erweiterungs-möglichkeiten des Niedersachsenparkes: Wie schon aus den Medien bekannt, plant die Niedersachsen Park GmbH eine Umstrukturierung des Industrie- und Gewerbeparks mit dem Schwerpunkt östlich der Autobahn A1, im Bereich des Riester Damms. Grundsätzlich geht es darum, dass man sich wohl geeinigt hat die Fläche des Niedersachsenparks neu zu ordnen. Es handelt sich u. a. um einen Streifen zwischen der Aue und der Bebauung (Wiesentalsiedlung) an der Landesstraße (Autobahnzubringer). Insgesamt soll es sich um Flächen in einer Größenordnung von 145 Hektar handeln, die aus dem Bebauungsplan NDS Park herausgenommen werden. Dazu soll auch der ehemalige Gewerbebetrieb Kruse in Hörsten gehören, jetzt Standort des Bauhofs Neuenkirchen. Da stellt sich uns, von der IGNV, die Frage: was ist mit den freigewordenen Flächen? - ist dort die Realisierung eines gemeindeeigenen Gewerbegebiets möglich?. Es ist, für die Zukunft unserer Gemeinde, unabdingbar um die Herausforderungen der nächsten Jahren zu meistern!. Im Gegenzug beabsichtigt man weitere Flächen, in einer Größenordnung von 84 Hektar, östlich der Autobahn im Bereich der neuen Autobahnauffahrt / nördlich und südlich des Riester Damms (K149) als Gewerbe- und Industrieflächen im Rahmen des NDS-Parks auszuweisen. Hier ein paar Unterlagen aus dem Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Bersenbrück die das Ganze noch umfangreicher darstellen als die Unterlagen von unserer Gemeinde: Entwicklungsstudie_Niedersachsenpark, Gesellschaftervertrag, Lageplan Trinkwasserschutzgebiet Wittenfelde, Überschwemmungsgebiete, NaturschutzgebietePraesentation_NDS_Park_GmbH_gemeinsame_Info_Veranstaltung_06_08_2024,   Stellungnahme_Landvolk_zu_NSP_und_FFPVStellungnahme_Nabu_zur_Erweiterung_NSP

Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: 

1. Als Mitgesellschafterin der Niedersachsenpark GmbH stimmt die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden dem Ergebnis der am 06.08.2024 vorgestellten Machbarkeitsstudie zu.
2. Die Samtgemeinde Bersenbrück und die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden werden gebeten, parallel die Verfahren zur Änderung der Flächennutzungspläne zu beginnen.
3. Einer Anpassung des Umrings sowie einer Verlängerung der Laufzeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum Jahr 2045 stimmt die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden grundsätzlich zu. Darüber hinaus bleiben die in der Vereinbarung genannten Regelungen unverändert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

Besonders um Punkt 3 entbrannte, nach der Vorstellung der Entwicklungsmöglichkeiten und der Beschlussempfehlung, ein heftiger Streit. Herr Sven gr. Sextro (IGNV) sah den Punkt 3 eher als Angelegenheit für den Finanzausschuss. Es geht hier um die finanzielle Zukunft der Kommune. Dem schloss sich Herr Helmut Steinkamp (CDU) an. Herr Karl-Heinz Rohe war in diesem Punkt anderer Meinung: "Punkt 3 gehört in den Bauausschuss". Weiter führte Herr gr. Sextro aus, dass wir auf sehr viel Geld verzichten, wenn wir die gemeindeeigenen Flächen nicht selbst entwickeln. So sah es auch Herr Linus Wülner von der CDU. Für ihn war auch der Aspekt der Laufzeitverlängerung in Punkto Niedersachsenpark bis zum Jahr 2045 ein wichtiges Thema: damit bindet sich unsere Gemeinde für einen Zeitraum von 21 Jahren an die Niedersachsenpark GmbH. Nach seiner Meinung ein sehr langer Zeitraum angesichts der bevorstehenden Herausforderungen für unsere Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Entwicklung. Es sollte die Möglichkeit eingeräumt werden aus dem Niedersachsenpark auszusteigen: "wir sollten im Sinne unserer Gemeinde verhandeln". Hier wäre eine Option angebracht. Darauf entgegnete unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, das die Verteilung der Gewinne im Rahmen der öffentlich - rechtlichen Vereinbarung geregelt sei. Der Kauf der Flächen und die Erschließung würde unsere Gemeinde vor einer unlösbaren Aufgabe stellen. Man rechnet mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich. Herr Andreas Frankenberg (SPD) war der Meinung, dass man der Beschlussempfehlung zustimmen sollte: "der Niedersachsenpark ist für uns alle vorteilhaft". Am Ende sprachen sich 5 Mitglieder des Ausschusses für die Beschlussvorlage aus, 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme.

Hier noch ein paar Hintergrundinformationen: unsere Gemeinde teilt ihren Anteil von 33 % an den Einnahmen aus dem Niedersachsenpark, mit der Stadt Damme um ihr den Zugang zum Niedersachsenpark zu ermöglichen. Somit erhalten wir nur 1/6 tel der Einnahmen. Die vergangenen Jahre waren geprägt von der Rückzahlung der Erschließungskosten. In dieser Zeit konnte die Gemeinde nur im geringen Umfang vom Niedersachsenpark profitieren. Das hat sich in den letzten 2 Jahren geändert, in denen die Rückzahlung entfiel. Mit der Erschließung der neuen Flächen im Bereich Riester Damm kommen auf unsere Gemeinde erneut hohe Kosten zu, die einen Teil der Einnahmen verschlingen. Von daher ist der Niedersachsenpark, außer im Bereich der Arbeitsplätze, alles andere als ein Erfolgsmodell. Besonders dann, wenn, wie zuletzt im NDS Park ersichtlich, nur Lagerhallen entstehen die für die Einnahmen eher marginal sind. Zusätzlich fordern wir die Niedersachsenpark Verwaltung auf nur Betriebe anzusiedeln, die im Park ihre Steuern zahlen. Gleichzeitig hat unser Mitglied Heinrich Hoppe darauf hingewiesen, dass der neu zu erschließende Teil am Riester Damm zur Vogelfluglinie gehört. So muss man das faunistische Gutachten abwarten. 

Es folgte unter Top 6 und 7 der Tagesordnung die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 "im Bornhorn" in Nellinghof durch den Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Herr gr. Sextro stellte die Frage nach der Beteiligung der Bürger. Unser Bürgermeister Ansgar Brockmann entgegnete, dass die Beteiligung erst nach der Genehmigung des BImSchG Antrags relevant wird. Es liegt im Ermessen des Investores. Unterlagen zur diesem Thema finden Sie: hier, hier, hier                                                                Nachdem der Ausschuss diesen Punkten zugestimmt hatte, folgte die Zustimmung zu dem Abwägungsbeschluss und Satzungs-beschluss für den Bebauungsplan Nr. 80 "Im Nörtebruche" in Vörden. Das Bild auf der linken Seite zeigt die überarbeitete Fassung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Dezember 22 / Januar 2023 statt. Hier gab es kaum Anregungen und Bedenken. Auch die Beteiligung der Behörden ergab weder Bedenken noch Anregungen. Einzig hinsichtlich des WA3-Gebiets verändert sich, auf Anregung des Landkreises Vechta, das Planungsgebiet. Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 3 ha, es sind nur noch 2 unterschiedliche WA-Gebiete vorgesehen. Im WA1-Gebiet sind normale Einfamilienhäuser wie bereits üblich vorgesehen. Die Anzahl der Wohneinheiten liegt bei 2 pro Gebäude und maximal 1 pro Doppelhaushälfte. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,4. Das WA2-Gebiet ist Mehrfamilienhäusern vorbehalten. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,3. In beiden Wohnbereichen sind nur maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hierhier,hier,hier,hier

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stand noch die Einzelfallentscheidung zur Bauleitplanung im Bereich "Bergstraße/BAB1" für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen und einige Bauanträge auf der Agenda. Im Fall der Freiflächen PV-Anlage hat sich die Gemeinde im Jahre 2023 darauf geeinigt, dass man Freiflächen PV-Anlagen nur in einem 200 mtr. breiten Streifen entlang der Autobahn BAB 1 zulassen werde. Aktuell liegt der Gemeinde ein Antrag auf eine FFPV Anlage im erweiterten Gebiet nördlich der Hakenstraße vor. Der blau gekennzeichnete Bereich ist die Vorrangfläche, der mit einer roten Linie umrissene Bereich die Erweiterung. Im Grundsatz hat man sich in diesem speziellen Fall für die Ausnahme in Punkto Erweiterung der Vorrangfläche ausgesprochen. Unterlagen dazu finden Sie: hier, hier, hier, hier, hier 

Bei den Bauvoranfragen, Baugenehmigungen und Bauanträgen handelt es sich um den Umbau und die Sanierung der Grundschule in Neuenkirchen im Herrengarten 20, 


Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern durch Herrn Enneking an der Osnabrücker Str. 14/14A, ehemals Geschäft Oevermann


Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 23 WE, Anbau eines Technikgebäudes, Neubau von 3 Nebengebäuden und Errichtung von Einstellplätzen durch die Wiebold Immobilien GmbH, Schaffnergasse 1 in Neuenkirchen,

Errichtung eines Gustav-Gustavson Höfe; Luft- und Apartmenthaus an der Osnabrücker Str. 33 A in Vörden durch die Firma Marco Möller.



Neu - Erweiterung der Windparks nimmt Formen an - ein bitterer Beigeschmack durch den Abstand von 600 m bleibt

Bericht von der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 30.05.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Eröffnung der Sitzung, zu der auch die Mitglieder des Umweltausschusses eingeladen waren und der Begrüßung aller Anwesenden, übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass es im Zuge des 6 streifigen Ausbaus der A1 zu dringend notwendigen Brückensanierungen kommen wird. Folgende Brücken werden, für eine Dauer von jeweils 4 Wochen, davon betroffen sein: Hörster Schulweg, Hakenstraße und Grapperhauser Mark. Die Sperrung der Brücke im Zuge der Hakenstraße (Severinghausen) ist für die Zeit vom 06.06.2024 - 20.06.2024 vorgesehen, die Sperrung der Brücke bei Kruse, im Zuge des Hörster Schulwegs und der Brücke Grapperhauser Mark, erfolgt in der Zeit vom 24.06.2024 bis 19.07.2024. Weiter führte er aus, dass die Sanierung (Verlegung) des Sportplatzes in Vörden durch den hohen Grundwasserstand unterbrochen war. Aktuell hat man die Baumaßnahmen wieder aufgenommen. Für den hinteren Teil des Sportplatzes in Richtung Aue ist die Ausschreibung abgeschlossen. Man rechnet für den Juni diesen Jahres mit der Auftragsvergabe. Die Umsetzung ist für den Zeitraum Juli bis November 2024 geplant. Der Bewilligungszeitraum für die Landesförderung wurde verlängert. 

Neuer Windpark in Bieste / Nellinghof

     Unter Top 3 und 4 folgte der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes für Windenergieanlagen im Bereich Vörden und "Biester Feld / Deepen Brooke" in Bieste / Nellinghof. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes neben den beiden Sondergebieten für die Windenergie in Nellinghof und Vörden in dem Jahr 2016 auch die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das restliche Gemeindegebiet festgelegt. Im Außenbereich außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete sind grundsätzlich keine weiteren Windenergieanlagen (WEA) zulässig. Die angestrebten Änderungen des Flächennutzungsplanes für den weiteren Ausbau der Windenergie heben die Ausschlusswirkung nicht auf.


Neuer Windpark in Vörden südlich der Straße Campemoor

Durch Regelungen des Bundes (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) und des Landes Niedersachsen (NWindBG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen als zuständige Regionalplaner verpflichtet worden, bis zum 31. Dezember 2032 bestimmte Flächen für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat bis heute schon ca 1,5 % seiner Gemeindefläche für Windparks ausgewiesen und bebaut. 

Nach langer Diskussion und einer Bürgerversammlung hat man sich letztendlich für 2 Flächen entschieden, die zusätzlich zu den schon bebauten Flächen für Windkraft ausgewiesen werden, für die ein Bauleitverfahren eingeleitet wird. Es handelt sich um die Fläche 2: Nellinghof / Bieste (ca. 60 ha) und die Fläche 6, südlich der L76 (Campemoorstraße) mit einer Größe von 50,8 Hektar. Auf der Fläche in Nellinghof / Bieste sollen 6 und auf der Fläche südlich der Campemoorstraße 3 neue Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen Flügelspitzenhöhe von 235 m. entstehen. In beiden Fällen hat sich die Vorhabenträgerin "Landwind, Grevensleben" einen wesentlichen Teil der Grundstücke gesichert und kartiert. Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. In der anschließenden Diskussion betonte Herr Josef Schönfeld von der IGNV, dass am Ende der Mensch im Vordergrund stehen müsse, Herr Helmut Steinkamp schloss sich dem an und fügte hinzu, dass die Bürger die Chance nutzen sollten um Einspruch zu erheben. Herr Peter Herzog vom Nabu Neuenkirchen-Vörden betonte, dass man auch den Zugvögeln gewisse Rechte einräumen müsse. So sollten die Anlagen, bei Vogelzug, automatisch abgeregelt werden. Das "Helgoländer Papier" gebe hier eine klare Orientierung bei Artenschutzkonflikten in der Windkraftplanung. Dazu kommt die Möglichkeit der Belästigung durch Schlagschatten entgegenzuwirken indem Anlagen, in der Zeit des Schattenwurfs, abgeregelt werden. Am Ende fand diese Thematik die Zustimmung der Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses. Unterlagen dazu: hier, hier  

     Nach der Abstimmung über den Lärmschutzplan im Zuge der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Umbenennung einer Straße in Nellinghof auf den Namen "Dreuge Mesk", der durch den Wegfall eines Bahnübergangs  und damit der Zuwegung zu einem Wohnhaus notwendig geworden ist, folgte der nächste Punkt auf der Agenda: Abwägungs und Satzungsbeschluss im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 79 "Hörster Kämpe" in Vörden: im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung vom 15.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 und der öffentlichen Auslegung (Zeitraum vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023) wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Neben der Öffentlichkeit sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt worden.

Bebauungsgebiet "Hörster Kämpe"

Es ging, im Rahmen dieser Sitzung, in erster Linie um die Fertigstellung des Kreisels und die Erschließung der Flächen im nördlichen Bereich der L76. Auf einer der Flächen soll das neue Feuerwehrgerätehaus Vörden entstehen. Man rechnet mit der Fertigstellung des Kreisels, der Erschließungsstraße im nördlichen Teil des Bebauungsplans 79 incl. Regenrückhaltebecken, für Mitte 2025. In diesem Zeitraum soll auch die neue Stickteichkreuzung im Bereich Alfhausener Str/Zubringer BAB fertiggestellt sein. In dem vorliegenden Abwägungsvorschlag sind sämtliche eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Beteiligungs-verfahren enthalten. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 79 „Hörster Kämpe“ in Vörden ist nun nahezu abgeschlossen. Nach dem Abwägungsbeschluss haben die Mitglieder des Bauauschusses auch dem  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Die Rechtskraft erlangt der Bebauungsplan erst mit der Bekanntmachung. Noch ein Hinweis: wenn auch das Augenmerk in der gestrigen Sitzung des Ausschusses auf den nördlichen Bereich des Baugebiets "Hörster Kämpe" lag, so wird mit der Zustimmung zum Satzungsbeschluss der Bebauungsplan als Ganzes auf den Weg gebracht. Das bedeutet, dass die Flächen südlich der L 76 als Wohnbaugebiet ausgewiesen sind. Dabei ist es egal wer es am Ende umsetzt. Unterlagen dazu: hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier

Zum Abschluss des öffentlichen Teils teilte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen mit, dass die Baugesellschaft Schreivogel & Wehri mit Sitz in Steinfeld einen Antrag auf Neubau eines Reihenhauses mit 5 Wohneinheiten im Baugebiet Koppeln Süd in Vörden gestellt hat. Unterlagen dazu: hier, hier

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Erweiterung der Windparks stößt auf Unverständnis - Bebauung in zweiter Reihe schwierig

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 08.04.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Neue Stromtrasse Balwin 1 + 2

Nach der Eröffnung der Bauausschusssitzung, zu der auch die Mitglieder des Umweltausschusses eingeladen waren, durch Herrn Andreas Frankenberg (SPD) und der Begrüßung aller Anwesenden, übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass im Zuge der Baumaßnahme der Stromtrassen BalWin 1 und 2 die landesplanerische Feststellung als Beschluss des Raumordnungsverfahrens durchgeführt worden ist. Es folgt das Planfestellungsverfahren mit erneuter Beteiligung der Anlieger ab 2025. Das Ziel des Verfahrens ist die Klärung der endgültigen Trassenführung. Im Hinblick auf die angespannte Verkehrssituation in Neuenkirchen, Bericht in der OV am 30.03.2024, teilte unser Bauamtsleiter mit, dass die von der Bürgerinitiative geforderten und eingeführten Verkerhsmaßnahmen wie eine 30 er Zone und Piktogramme auf den Straßen von einigen Stellen kritisch gesehen werden und als nicht zielführend eingestuft worden sind. Die Straßenbaulastträger und die untere Verkehrsbehörde sind involviert. Weiter führe er aus, dass die Baumaßnahme zum Umbau des Knotenpunktes "Stickteichkreuzung" für Ende 2024 / Frühjahr 2025 geplant ist. 

     Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung zur gemeinsamen Abstimmung mit dem Umweltausschuss war der, nach Ansicht der Gemeindeverwaltung, notwendige Ausbau der Windkraftanlagen in Neuenkirchen und Vörden. Dazu führte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen aus: Im November 2023 fand eine Bürgerversammlung statt in der es um rechtliche Rahmenbedingungen, die Gesamtsituation im Landkreis Vechta, die aktuelle Situation in Neuenkirchen-Vörden, PV-Freiflächenanlagen und die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung ging. Bis Ende Oktober war man noch davon ausgegangen, dass das Land Niedersachsen die Zielvorgabe des Bundes bis zum 31.12.2026 umsetzen wollte. Aktuell geht man davon aus, dass bis zum 31.12.2027 nur 1,7 % der Landesfläche und bis zum 31.12.2032 die restlichen 0,5 % auf dann 2,2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Der Grund könnte in den allgemeinen Problemen in Punkto Beschaffung liegen. H.B.M. Die Gesamtsituation im Landkreis Vechta stellt sich wie folgt da: Teilflächenziel des Landkreises = 1,56 %, Bestandsflächen des Landkreises = 0,49%, Differenz: 1,07%. Das bedeutet, 1,07 % der Kreisfläche = umgerechnet ca. 870 Hektar die zusätzlich zu den vorhandenen Flächen für Windparks ausgewiesen werden müssen. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat schon heute ca 1,5 % seiner Gemeindefläche für Windparks ausgewiesen und bebaut. Damit hat unsere Gemeinde ihren Beitrag zum Ausbau geleistet. Trotz dieser Tatsache verfolgt unsere Gemeindeverwaltung ihre Ideologie zur Erweiterung der Windparks weiter. Nach Aussage Herrn Jürgen Rolfsen sind folgende Flächen weiterhin grundsätzlich gut bzw. bedingt für die Ausweisung für Windenergie nutzbar:

• Fläche 2: Nellinghof/Bieste (ca. 60 ha)
• Fläche 3: Hörsten (ca. 6,7 ha),
                   (Die Fläche ist durch die Lage an der Autobahn ebenfalls                            privilegiert für FFPV-Anlagen)
• Fläche 4: Nördlich der L 76 (107 ha),
                 (Aufgrund des artenschutzrechtlichen Potentials ist                                     voraussichtlich nur die westliche Teilfläche zur Größe                                  von ca. 34 ha nutzbar)
 • Fläche 6: Erweiterung Windpark Vörden südlich der L 76 (100 ha), Aufgrund des artenschutzrechtlichen                                         Potentials ist voraussichtlich nur die westliche Teilfläche zur Größe von ca. 50,8 ha nutzbar)
   Fläche 7: Flugplatz Vörden Teilgebiet „Mühlendamm“ (Teilfläche A): (12,6 ha)

In der anschließenden Diskussion stellte Herr Günter Plohr die Forderung, dass die Anwohner der Windkraftanlagen entschädigt werden sollen. Herr Karlheinz Rohe betonte in seinem Statement, dass unsere Gemeinde verpflichtet sei Flächen für die Stromerzeugung durch Wind zur Verfügung zu stellen. In der nächsten Sitzungsschiene werde man die endgültigen Projektierungsflächen festlegen. Herr Josef Schönfeld, von der IGNV, betonte, dass unsere Gemeinde schon heute genügend Flächen für die Windkraft ausgewiesen und bebaut habe. Wir haben unser Soll erfüllt. Zudem fordere er für neue Windparks einen Abstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung. Die Gemeinde beabsichtigte aber, nach seiner Aussage, einen Abstand von 600 Meter zuzulassen. Herr Andreas Frankenberg wies darauf hin, dass ein Abstand von 1.000 Metern nicht realistisch umsetzbar sei. Herr Heinrich Hoppe IGNV sieht in dem vorhanden Windpark Bernholm, Vörden und den Windparks in Kalkriese schon eine Verschlechterung der Wohnlage incl. Belastung der Menschen. Ein weiterer Ausbau der Windparks entlang der L76 würde dafür sorgen, dass in Zukunft ein 8,8 Kilometer langer Streifen, bestehend aus Windrädern, den Vogelzug und die Natur beeinträchtigen könnte. Für ihn ein absolutes No-Go. Am Ende stimmte die Mehrheit der Mitglieder beider Ausschüsse für die Beschlussvorlage. Damit endete die Sitzung für die Mitglieder des Umweltausschusses.

Es wirkt beängstigend und macht einen als Beobachter traurig, wenn man sieht wie hier teilweise Politik ohne Rücksicht auf die Bürger gemacht wird. Demokratie und damit Politik zum Wohle des Volkes geht anders. H.B.M.

Carre am Erlenweg

     Nachdem man das Protokoll der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 13.02.2024 mit der Mehrheit abgesegnet hatte, folgte die Namensvergabe für die neue Stichstraße im Baugebiet "Westlich der Holdorfer Straße" in Neuenkirchen, besser bekannt als "Carre am Erlenweg" des Investors Wiebold Immobilien GmbH. Nach kurzer Diskussion einigte man sich auf die Bezeichnung: "Schaffnergasse" für den Privatweg.

     Es folgte die einstimmige Zustimmung der Ausschussmitglieder zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 "Im Bornhorn" in Nellinghof, hier: Behandlung der Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Es geht hier um das "Repowering Nellinghof", der Windkraftanlagen im Bornhorn im Bereich Bieste, Wenstrup und Gehrde. Dazu übernahm der Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen das Wort: er führte aus, dass im Zuge der Maßnahme 6 alte Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 6 MWh durch 4 neue Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 16 MWh ersetzt werden sollen. Die alten Anlagen hatten eine Höhe von 140 Meter, die neuen WKA werden eine Höhe von 230 Meter aufweisen. Vertragspartner in dem Städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) ist die "Alterric Windpark GmbH & Co. Tornado KG, Aurich". Die Erschließung soll ausschließlich über das Gemeindegebiet Gehrde erfolgen. Öffentliche, asphaltierte Wege der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sollen nicht in Anspruch genommen werden. Die o.g. Firma übernimmt die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für die Feldwege im Planungsgebiet. Für die Gewährung der Wegenutzung im Plangebiet wird eine Gebühr von 0,43 Euro je m² Wegegrundstück gezahlt. Im Rahmen des EEG erhält die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Wir von der IGNV sind der Meinung, dass man eine Strafzahlung, für den Fall einer widerrechtlichen Wegenutzung im Gemeindegebiet Neuenkirchen-Vörden, hätte festsetzen sollen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich viele Beteiligte nicht an die Auflagen halten. In der anschließenden Diskussion betonte unser Fraktionssprecher Sven große Sextro noch einmal die Wichtigkeit die Bürger an den Planungen zu beteiligen. "Hier geht es u. a. auch um die Höhe der neuen Windräder und deren Auswirkung auf die Lebensqualität der Anwohner". Dazu kommt ein möglicher Wertverlust ihrer Immobilien. Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hier, hier, hier

   Unter Top 8 folgte die von vielen Zuhörern erwartete planungsrechtliche Beurteilung der "Wiesental-Siedlung". Herr Rolfsen, Bauamtsleiter der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, äußerte sich in der Form, dass man einen Fachanwalt zu dieser Thematik mit den Möglichkeiten einer Nachverdichtung in zweiter Reihe beschäftigt habe und seinen Rat eingeholt habe. Die Nachverdichtung von bestehenden Wohnsiedlungen ist grundsätzlich eine Möglichkeit, weitere Flächen für Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen, ohne zusätzlich landwirtschaftlich oder anderweitig genutzte Flächen in Anspruch zu nehmen. In der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat die Verwaltung insbesondere die Gebiete „Kleiner Esch“, „Nördlich Lindenstraße“ und „Vörden Mitte“ einer Nachverdichtung zugeführt. Für eine kurz- oder mittelfristige Flächenaktivierung ist dieses Instrument allerdings nicht geeignet, weil die entsprechenden Flächen - wenn überhaupt – nur nach und nach dem Markt zur Verfügung gestellt werden. Mit Antrag vom 14.12.2021 hat die IGNV das Bauen in zweiter Reihe für die Wiesental-Siedlung thematisiert. Im Gegensatz zu den oben genannten Gebieten ist das Gebiet der Wiesental-Siedlung nicht durch einen Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch überplant, sondern die Bebauung unterliegt den Regelungen des § 34 Baugesetzbuch (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Diese rechtliche Situation findet sich auch im Bereich der Siedlungsstrukturen in Grapperhausen (Wittenberg/Steinberg sowie Im Obstgarten) und Nellinghof (Dreuge Mesk) wieder. In diesen Gebieten hat sich ein Bauvorhaben lediglich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Dabei sind Um- und Anbauten bestehender Wohnhäuser bzw. Abriss/Neubau grundsätzlich auch ohne Bauleitplanung möglich, eine Bebauung in zweiter Reihe ist jedoch ausgeschlossen. Auf einen abschließenden Beschluss verzichtet der Ausschuss. Man möchte zunächst den Bewohnern der Siedlung die Möglichkeit einräumen sich Gedanken über das weitere Vorgehen zu machen. Es folgte ein Vortrag über den Lärmaktionsplan (EU-Umgebungslärmrichtlinie); hier: öffentliche Auslegung. Unterlage dazu finden Sie: hier 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil H.B.M.

  

Baumaßnahmen im Zuge des Ausbaus der A1 sorgen für Verkehrsbehinderungen, div. Bauvoranfragen

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 13.02.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Innerörtliche Umleitungsstrecke

Nachdem der Vorsitzende Andreas Frankenberg (SPD) die Anwesenden begrüßt- und das Protokoll der letzten Bauausschusssitzung am 27.11.2023 die Mehrheit des Ausschusses gefunden hatte, übernahm unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen das Wort: unter "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass die Dach - Sanierung des alten Rathauses in Vörden, im Rahmen der Dorferneuerung Vörden, in der 8 KW startet. Die Ausschreibung für die Außenanlagen im Bereich altes Rathaus Vörden, erfolgt in Kürze. Die Sanierung der Außenanlagen soll im Mai 2024 beginnen. Ferner teilte unser Bauamtsleiter mit, dass die Bauarbeiten für die neue Anschlussstelle A1 "Rieste" angelaufen seien. Im Zuge der Maßnahmen wird die Brücke im Verlauf des Riester Damms über die A1 mit dem 19.02.2024 für den Verkehr gesperrt. Der Abbruch der Autobahnbrücke ist für den Zeitraum vom 08.03. - 10.03.2024 geplant. Für die Zeit des Abbruchs der Brücke wird die BAB A1 in beiden Richtungen voll gesperrt. Die Fertigstellung und Freigabe des Riester Damms ist für den 19.12.2025 vorgesehen. Eine weitere Maßnahme, die in Kürze startet, ist der Umbau des Knotenpunkts L 76 (A1 Anschlussstelle Neuenkirchen/Vörden). Hier sind noch einige Arbeiten notwendig. So wird die gesamte Anschlussstelle einschließlich Auf- und Abfahrten in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 22. April 2024 für den Verkehr voll gesperrt. Der Verkehr wird in dieser Zeit weiträumig umgeleitet. Für den innerörtlichen Verkehr (Schulverkehr, NdsPark usw. wird eine Umleitungsstrecke als Einbahnstraße eingerichtet. 

Ein weiterer Punkt seiner Ausführungen bestand in der Vorstellung des Umbaus des Knotenpunktes "Stickteich Kreuzung", Neuenkirchen/Rieste. Hier hat man die Durchführung der Planfeststellung nach dem NStrG auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist hier die Aufweitung des Kreuzungsbereiches sowie die Installation einer Lichtsignalanlage. Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren L76+L107 sind in der Zeit vom 20.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ausgelegt. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Stellungnahmen können bis spätestens 18.03.2024 bei der Gemeinde eingereicht werden. 

     Unter Top 4 und Top 5 folgte die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Niedersachsenpark A1-Nr.:2" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in Hörsten; hier Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Es geht hier um eine Fläche nördlich der Firma Grimme, die die Firma Grimme erworben und für den Neubau einer Montagehalle und einer Gebrauchthalle nutzen möchte. Es folgte die einstimmige Zustimmung der Mitglieder des Bauausschusses. Herr Karlheinz Rohe fügte noch hinzu, dass diese Investitionen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden im Falle einer Beendigung der Niedersachspark GmbH unserer Gemeinde zugute kommen würden. Unterlagen zu dieser Thematik finden Sie: hier, hier, hier.

Es folgte eine kurze Excursion in Sachen Windparks Neuenkirchen - Vörden. Man hat noch einmal die möglichen Abstände zur Wohnbebauung berechnet. Ein Abstand von 1000 Metern sei nicht umsetzbar, ein Abstand von 800 Metern aber durchaus denkbar, so Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen. 

 

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung standen noch einige Bauanträge/Bauvoranfragen auf der Agenda. Herr Heinrich Finke möchte an der großen Straße 11 in Neuenkirchen (ehemals Seep) das vorhandene Gebäude abreißen und an seine Stelle ein neues 8 Familienhaus errichten. Entlang der Großen Straße wird das neue Gebäude auf den alten Fundamenten errichtet. Das bedeutet, dass sich in Bezug auf die Breite des Fuß- und Radweges in diesem Bereich nichts ändert. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier

Mit dem Abriss der Gaststätte Seep verschwindet wieder einmal ein ortsprägendes Gebäude. Herr Finke hat seine Pläne für das 8 Familienhaus vorgestellt. Ich bin der Meinung, dass zumindest die Straßenfront an die hier übliche Bebauung angepasst werden sollte. Ein reiner Klinkerbau ist hier fehl am Platze. Bezüglich des Abstands zur Straße und dem Freiraum für Fussgänger und Radfahrer kann man nichts mehr ändern. Hier hat man vor Jahren den Fehler gemacht eine Bebauung auf den alten Grundmauern zuzulassen. Jetzt ist die Gemeinde am Zug!!. H.B.M.

In Bezug auf den Neubau der Kita (4 Regel und 2 Krippengruppen) am Mühlendamm in Vörden steht der Baubeginn unmittelbar bevor. Weiter führte Herr Rolfsen aus, dass die Firma Spitzer&Spitzer, im Bereich der alten Viehverwertung Alfhausener Str. 5, den Anbau eines Bürogebäudes sowie Umbau der Viehverladerampe in eine Lagerhalle plant. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.




Lärmaktionsplan, Bebauungsplan "Butcher" und neue Erkenntnisse beim "Ausbau regenerativer Energie"

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 27.11.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden Andreas Frankenberg (SPD), der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung übernahm unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen das Wort. Er teilte mit, dass die Aufhebung des ungesicherten Bahnübergangs in Nellinghof-Schierberg für die Woche vom 11.12. - 15.12.2023 geplant ist. Gleichzeitig soll der Rückbau der Absperrelemente der Gemeinde erfolgen. Die Kosten trägt die Bahn. Weiter teilte er mit, dass im Bereich des Neubaugebiets "Hörster Kämpe" beidseitig der Lindenstraße vor dem Ortseingang Vörden eine "Prospektion" durchgeführt wird. Erstmalig hat die Gemeinde den Hinweis erhalten, dass in diesem Bereich achäologische Grabungen im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz durchgeführt werden. Ab dem 04.12.2023 startet die Maßnahme, im Zuge dessen streifenförmige Ausgrabungen auf der Agenda stehen. Schon heute kann man anhand der gesetzten Markierungen das Ausmaß der Ausgrabungen erahnen. Die Dauer der Ausgrabungen wird auf 4 - 6 Wochen beziffert. 

     Unter Punkt 4 folgte ein Vortrag durch Herrn Arthur Hamm, von der Verwaltung, über den Lärmaktionsplan im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union eine Regelung zur Betrachtung von Schallemmissionen getroffen. Dabei werden die Staaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen a) strategische Lärmkarten zu erstellen, b) Aktionspläne aufzustellen um ggf. Lärmbelastung zu reduzieren, c) die EU- Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren. Die Überprüfung der Lärmkarten und Aktionsplanung soll alle 5 Jahre erfolgen. Den letzten Lärmaktionsplan hat man im Jahr 2020 abgesegnet. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie: hier 

     Ein weiterer Punkt auf der Agenda war, nach der Einziehung einer Teillänge des Gemeindewegs Nr. 54 in Nellinghof, der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 83 "Kahler Wall" in Vörden. Der Bebauungsplan "Kahler Wall" bezieht sich auf das Gelände ehemals Sickendick, noch Family Butchers in Vörden. Da, wie allgemein bekannt, das Werk zum 30.04.2024 schließt, möchte man, als Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, den aktuell gültigen Bebauungsplan nachschärfen um mehr Einfluss auf die spätere Nutzung des Geländes mit einer Größe von 2,2 Hektar zu erhalten. So soll eine gewerbliche Nutzung nur möglich sein, wenn die Art der Nutzung beibehalten wird. Eine Änderung der Nutzung wäre im Umkehrschluss genehmigungspflichtig. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier, hier

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stand auch in diesem Gremium die aktuelle Entwicklung in Punkto "Ausbau regenerativer Energie" auf der Agenda. Dazu referierte unser Bürgermeister, dass die Bürgerversammlung am 16.11.2023 in Hörsten ein voller Erfolg war. Ca. 150 Teilnehmer verfolgten eine, nach seiner Aussage, ruhige und sachliche Veranstaltung. Entgegen den Befürchtungen gab es keine emotionalen Fragen und Redebeiträge. In der Bürgerversammlung ging es um rechtliche Rahmenbedingungen, die Gesamtsituation im Landkreis Vechta, die aktuelle Situation in Neuenkirchen-Vörden, PV-Freiflächenanlagen und die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung. Bis Ende Oktober war man noch davon ausgegangen, dass das Land Niedersachsen die Zielvorgabe des Bundes bis zum 31.12.2026 umsetzen wollte. Aktuell geht man davon aus, dass bis zum 31.12.2027 nur 1,7 % der Landesfläche und bis zum 31.12.2032 die restlichen 0,5 % auf dann 2,2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Der Grund könnte in den allgemeinen Problemen in Punkto Beschaffung liegen. H.B.M. Die Gesamtsituation im Landkreis Vechta stellt sich wie folgt da: Teilflächenziel des Landes: 1,56 %, Bestandsflächen des Landkreises: 0,49%, Differenz: 1,07%. Das bedeutet, 1,07 % der Kreisfläche = umgerechnet ca. 870 Hektar die zusätzlich zu den vorhandenen Flächen für Windparks ausgewiesen werden müssen. In Punkto Beteiligung der Bürger und Kommunen sind aktuell folgende Regelungen aus dem Entwurf des Landes Niedersachsen bekannt: verpflichtende Zahlung einer Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,2 Cent je kWh an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometer um die Anlagen, Verpflichtung, den betroffenen Bürgern im Umkreis von 2,5 Kilometer um die Anlagen, ein weiteres angemessenes Angebot zur finanziellen Beteiligung zu unterbreiten. Dabei bleibt dem Vorhabenträger die Wahl der Art der Beteiligung freigestellt. Die Gemeindeverwaltung sieht eine Beteiligung an der Wertschöpfung als Grundvorraussetzung für eine Akzeptanz in Punkto Windkraftanlagen. So sollte wie im Beispeil Windpark Bernholm in Vörden, jedem Bürger ein Sparbrief, die jährliche Ausschüttung an die Bürgerstiftung und die Beteiligung der Investoren am Straßenausbau zugesichert werden. Zusätzlich steht die Gründung einer Energiegenossenschaft, wie im Beispiel der Energiegenossenschaft Bakum, im Raum, um den Bürgern u.a. günstige Strompreise zu ermöglichen. Eine Potenzialflächenanalyse für unsere Gemeinde, aus dem Jahr 2016 finden Sie hier

Potenzialflächen lt. Land Niedersachsen
Potenzialflächen lt. Land Niedersachsen
Kartenausschnitt NKV
Kartenausschnitt NKV

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Potenzialflächen zur Erzeugung von Windenergie fordern die Bürger heraus

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 19.09.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Eröffnung der Ausschusssitzung durch den Vorsitzenden Herrn Andreas Frankenberg (SPD), der Begrüßung aller Anwesenden und der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung übernahm unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen das Wort. Er teilte mit, dass aktuell an der Einleitung des Raumodnungsverfahrens gearbeitet wird. Im großen und Ganzen geht es um zwei Leitungssysteme von Hilgenriedersiel (LK Aurich) nach Wehrendorf im Osnabrücker Land und Westerkappeln. Dabei setzt man für die 390 Kilometer lange Strecke ausschließlich auf Erdverkabelung. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geplant. Der Zeitplan für das Vorhaben sieht im Sommer 2025 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und im Sommer 2026 den Baubeginn vor. Für das Jahr 2029 ist die Fertigstellung von "BalWin1" und für das Jahr 2030 die Fertigstellung von BalWin2 geplant. Man hat einige Korridore in die engere Wahl genommen wovon 1 Korridor, nach Meinung von Amprion, die günstigsten Bedingungen für den Bau darstellt. Unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen betonte, dass jeder Korridor in die engere Wahl kommen könnte. Daher wäre es sinnvoll bis zum 12.10.2023 Einwendungen und Stellungnahmen für alle Korridore bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg (ArL) einzureichen. Grundsätzlich unterstützt die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden den Weg für ein klimaverträgliches Energiesystem. Dabei ist zu beachten, dass es keine gesetzlichen Abstandsregelungen zwischen Erdkabeln und Wohnhäusern gibt. Die abschließende Prüfung und Festlegung der Stromtrasse erfolgt durch die Genehmigungsbeörde ArL Oldenburg. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier

     Weiter teilte Herr Rolfsen mit, dass vom 22.09., 21 Uhr bis zum 25.09.2023, 5 Uhr die Autobahn A1 in beide Richtungen gesperrt wird. Der Grund liegt im Abbau des Tragegerüstes für die neue Brücke im Bereich der Auf- und Abfahrt Neuenkirchen-Vörden. In Richtung Bremen wird der Verkehr über die Abfahrt in Richtung Vörden und weiter in Richtung Damme, Holdorf umgeleitet. In Richtung Osnabrück erfolgt die Umleitung über die Abfahrt Neuenkirchen-Vörden in Richtung Rieste, Alfhausen in Richtung Bramsche. Der Punkt "Entwidmung einer Teillände des Gemeindeweges Nr. 123 in Hörsten war schnell abgehandelt. Hier liegt ein Einspruch eines Bürgers vor, der sich ganz klar gegen die Entwidmung positioniert. Mit dem Schreiben wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Feldweg aus verschiedenen Gründen nicht entbehrlich sei. So folgte die Beschlussvorlage: Die Entbehrlichkeit des Gemeindeweges Nr. 123 (Teilstück) konnte nicht bestätigt werden. Die beabsichtigte Einziehung des Teilstückes des Gemeindeweges Nr. 123 kann somit nicht vollzogen werden. Dem schlossen sich die Mitglieder des Ausschusses an. 

     Der nächste Punkt auf der Agenda befasste sich mit dem Umgang mit den bereits ermittelten Potentialflächen zur Erzeugung von Windenergie. Um die Erfüllung der dem Landkreis Vechta vorgegebenen Flächenziele in dem Zeitraum bis 31.12.2026 zu unterstützen, sollen die in der bestehenden Windenergieflächen-potentialanalyse 2016 ermittelten Potenzialflächen für eine Ausweisung als Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden oder im regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta auf ihre Realisierungsmöglichkeit geprüft werden. Für den Landkreis Vechta wurde ein Flächenziel bis 2026 von 1,56 % der Kreisfläche festgesetzt. Bis 2033 könnte der Flächenanteil auf 2,2 % steigen. Unsere Gemeinde hat aktuell 0,8 % der Gemeindefläche für Windkraft ausgewiesen. Für unsere Kommune stellt sich die Situation wie folgt dar: am 20.09.2016 hat man die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden beschlossen, mit der im Gemeindegebiet zwei Vorranggebiete für die Erzeugung von Windenergie ausgewiesen wurden. Für diese Bauleitplanung hatte man eine umfassende Windenergiepotentialflächenanalyse erstellen lassen. Sie ergab  ein deutlich höheres Potenzial für Windkraftanlagen als erwartet. Diesen Fakt hat man damals jedoch, im Rahmen des Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, nicht weiter verfolgt. Aus diesem Grund wird nun seitens der Verwaltung empfohlen, die neu geschaffenen Möglichkeiten im BauGB zu nutzen und mit den vorhandenen Potenzialflächen weiterzuarbeiten. In Anbetracht der rechtlichen Notwendigkeit, das vorgegebene Flächenziel in einem kurzen Zeitraum zu erfüllen ist es, nach Meinung der Verwaltung, unumgänglich sich kurzfristig mit diesen Flächen zu beschäftigen und zu prüfen, ob sie weiterhin geeignet sind um als Windvorranggebiete ausgewiesen zu werden. Dabei soll auch Flächen in Überschwemmungsgebieten oder wiedervernässte Moorflächen auf ihre Eignung geprüft werden. Bei den festgestellten Potentialflächen handelt es sich um Flächen im Bereich Hörsten (Niedersachsenpark), im Bereich südlich von Vörden beidseitig der L 76 sowie im Bereich Campemoor, siehe Karte. Im Bereich Nellinghof/Bieste haben potenzielle Investoren bereits Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt und vorbereitende Kartierungsarbeiten vorgenommen. In den anderen Bereichen befinden sich die Gespräche mit den Grundstückeigentümern in Vorbereitung. Daher sieht die Verwaltung die Notwendigkeit sich als Gemeinde Neuenkirchen-Vörden in einem Grundsatzbeschluss zum Umgang mit diesen Potentialflächen zu positionieren, als gegeben. Der Beschluss soll in einer Bürgerinformationsveranstaltung im November 2023 vorgestellt und erläutert werden. Danach können weitere Beschlüsse folgen.

Laut Jürgen Rolfsen ist die Belastung der Bürger im Bereich Damme und Neuenkirchen-Vörden schon am höchsten. Herr Steinkamp (CDU) sieht die Entwicklung kritisch, die Bürger in Umfeld eines Windparks werden nicht nur durch Lärmemissionen und Schlagschatten sondern auch durch einen Wertverlust ihrer Anwesen benachteiligt. Daher sollte der Abstand zu Wohnbebauungen mindestens 800 Meter, besser noch 1000 Meter betragen. Daher könnte er der Beschlussvorlage nur unter "Bauchschmerzen" zustimmen. Das Land Niedersachsen hat den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung mittlerweile, um den Ausbau regenerativer Energie zu forcieren, auf 400 Meter (2H) gekürzt. Wir von der IGNV fordern einen Abstand von min. 1.000 Metern. Nur in Ausnahmefällen könnte man 800 Meter zulassen. Der Ausbau der Windkraft darf, nach unserer Meinung, keinen Einfluss auf die Lebensqualität unserer Bürger haben. Zusätzlich gilt es einen Wertverlust der betroffenen Immobilien zu verhindern. Herr Andreas Frankenberg (SPD) befasste sich in seinem kurzem Statement mit einem jüngst erschienen Artikel in der OV, in dem Herr Karl-Heinz Rohe als Interviewpartner die Notwendigkeit zusätzlicher Windparks in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden betonte. Herr Frankenberg war über das Interview erstaunt und betitelte es als vollkommen überhastet und daneben. "Die CDU ist mal wieder weiter als der Rest des Rates" lautete seine Aussage. Nach meiner persönlichen Meinung, macht in den Reihen der CDU und darüber hinaus nur eine Person Politik, Herr Karl-Heinz Rohe!!. So funktioniert keine Demokratie. Zudem könnte man sein Vorpreschen und die Art und Weise wie er in dem Interview mit den Interessen der Anwohner umgeht, als Ohrfeige für die betroffenen Anwohner deuten. Dazu kommt wohl noch eine gewisse Sympathie zu den Interessen des Investors, die ihm als gewähltes Ratsmitglied nicht zustehen würde. gez. Heinr.-Bernh. Münzebrock. Am Ende stand die Zustimmung zu der Beschlussvorlage. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen, es gibt noch viel Gesprächsbedarf. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier

      Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stellte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen eine  Bauvoranfrage des BS Vörden für den Neubau eines Soccer-Courts an der Schulstraße 9 in Vörden vor. 

Es fogte ein nichtöffentlicher Teil. H. B. M.

 

"Im Nörtebruch" in Vörden, mögliche Erweiterung des Niedersachsenparks östlich der A1 vorgestellt

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 20.06.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Eröffnung der Ausschusssitzung durch den etwas angeschlagen wirkenden (Schützenfest) Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Andreas Frankenberg (SPD), der Begrüßung aller Anwesenden und der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung übernahm unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen das Wort. Er teilte mit, dass in den Ortsteilen Bieste, Hörsten, Vörden und Hinnenkamp Splitmaßnahmen durchgeführt werden. Die Kosten für diese Maßnahme sind mit 103.000 Euro veranschlagt. Weiter teilte er mit, dass in der Zeit vom 26.06.23 bis zum 15.09.2023 Sanierungsarbeiten an der Brücke über die Vördener Aue im Bereich der Kläranlage Ovobest durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollsperrung notwendig. Die Kosten belaufen sich auf ca. 130.000 Euro. In Bezug auf den Ausbau der Windenergie hat der Landkreis Osnabrück ein regionales Raumordnungsprogramm erlassen. Unterlagen dazu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück: hier. In die gleiche Kerbe schlägt auch das Land Niedersachsen. Hier soll die Landesfläche für Windkraftanlagen auf 2,2 % ausgeweitet werden. Die Planungen sehen die Erweiterung bis Ende 2026 vor. Der Landkreis Vechta hat sich auf eine Fläche von 1,56 % geeinigt. Unsere Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat aktuell ca. 0,48 % der Gemeindefläche für Windkraft ausgewiesen. Das bedeutet, dass auch in unserer Gemeinde weitere Windparks angesiedelt werden. Dazu passt auch die Meldung, dass eine vorgezogene Inbetriebnahme der Offshore Netzanbindungssysteme für 2029 geplant ist. Die offizielle Einleitung des Verfahrens ist für Ende Juli/Anfang August 2023 geplant. Neben der Online-Einsichtnahme in die Planungsunterlagen ist in unserer Gemeinde eine Infoveranstaltung durch die Firma Amprion geplant. 

     Es folgte der Auslegungsbeschluss gemäß § 84 NBauO und die Vorstellung der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplans Nr. 80 "Im Nörtebruch" durch die damit beauftragte Planungsgesellschaft NLG. Das Bild auf der linken Seite zeigt die überarbeitete Fassung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Dezember 22 / Januar 2023 statt. Hier gab es kaum Anregungen und Bedenken. Auch die Beteiligung der Behörden ergab weder Bedenken noch Anregungen. Einzig hinsichtlich des WA3-Gebiets verändert sich, auf Anregung des Landkreises Vechta, das Planungsgebiet. Die hier vorgesehene Fläche für die KITA wird zur Gemeindebedarfsfläche. Der Wasserverband BSB hat noch einmal darauf hingewiesen, dass die Versorgung mit Trinkwasser knapp werden könnte. Als Reaktion hat die Gemeinde, lt. Jürgen Rolfsen, ein Gespräch mit dem Wasserverband Bersenbrück geführt, indem man sich darauf geeinigt hat die Reserve aus der Vorhaltung für die Tierhaltung aufzulösen. Laut unserem Bauamtsleiter ist eine Erhöhung der Förderleistung im Wasserwerk Vörden nicht geplant. Für die Versorgung mit Löschwasser beabsichtigt die Gemeinde neue Löschwasserbrunnen anzulegen. Zusätzlich soll der eine oder andere Löschteich die Wasserversorgung im Fall eines Brandes sichern. Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 3 ha, es sind nur noch 2 unterschiedliche WA-Gebiete vorgesehen. Im WA1-Gebiet sind normale Einfamilienhäuser wie bereits üblich vorgesehen. Die Anzahl der Wohneinheiten liegt hier bei 2 pro Einzelhaus und maximal 1 pro Doppelhaushälfte. Die Grundflächenzahl liegt hier bei 0,4. Das WA2-Gebiet ist Mehrfamilienhäusern vorbehalten. Die Grundflächenzahl liegt hier bei 0,3. In beiden Wohnbereichen sind nur maximal 2 Vollgeschosse zulässig. An die Stelle des WA-3 Gebiets tritt die Gemeindebedarfsfläche Kindertagesstätte (KITA). In der anschließenden Diskussion forderte Herr Heinrich Brandt (CDU) eine zusätzliche Ein/Ausfahrt zum Baugebiet. Sie sei notwendig um ein Verkehrschaos in diesem Bereich durch die Elterntaxis zu vermeiden. Für Herrn Sven große Sextro (IGNV) stand die vorhandene Baumreihe am Kluesweg und Mühlendamm im Interesse. Auf Nachfrage teilte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen mit, dass die Baumreihe am Klusweg voll und ganz erhalten bleibt. Lediglich am Mühlendamm müssten ein paar Bäume weichen. Auf Nachfrage betonte Herr Rolfsen, dass in diesem Baugebiet Schottergärten erlaubt sind. Bei der abschließenden Abstimmung gab man, für das weitere Vorgehen, grünes Licht. Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hier, hier, hier, hier, hier

     Nächster Punkt auf der Tagesordnung war die Behandlung der Stellungnahmen und der Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan Nr. 79 "Hörster Kämpe" in Vörden. Dazu führte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen aus, dass hierzu keine privaten Stellungnahmen eingegangen sind. So habe es keine grundlegenden Bedenken gegeben. Es besteht weiter Abstimmungsbedarf mit der Vorhabenträgerin und Denkmalbehörde. Das Erschließungskonzept erfolgte in Abstimmung mit dem Straßenbauträger, die Zustimmung zur Verlegung der Ortsdurchfahrts-Grenze liegt vor. Die gesamte Anlage soll sehr naturnah und mit einem hohen Anteil an Lebensqualität konzipiert werden. Es ist neben Gründächer die Nutzung von Regenwasser auf den eigenen Grundstücken vorgesehen. Außerdem sind öffentliche Grünflächen und ein Spielplatz oder Mehrgenerationenplatz vorgesehen. Ein ehemaliger Graben, im mittleren Bereich (Finger) der Anlage soll freigelegt-, renaturiert und mit Gehölzen aufgewertet werden. Ein natürlicher Verlauf mit Bögen und natürlichen Hindernissen ist denkbar. Der Graben soll in einem Regenrückhaltebecken südlich des Hörster Schulwegs enden. Die Baumreihe entlang des Hörster Schulwegs soll erhalten bleiben.Um jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten sich ihren Traum vom eigenen Haus zu erfüllen, möchte man mehr Reihenhäuser plazieren. Dazu werden kleinere Baugrundstücke angeboten. Im Randbereich dieses Gebiets soll aber die Siedlungsstruktur mit konventionellen Eigenheimen erhalten bleiben. Weiter führte der Bauamtsleiter aus, man nach langer Überlegung zum Schluss gekommen sei, maximal 4 Wohneinheiten pro Reihenhaus zuzulassen. Ein Beispiel wie so etwas aussehen könnte finden Sie hier . Unter dem Punkt Auslegungsbeschluss führte er aus, das der vorliegende Planentwurf von der Konzeptvorstellung der Landbau West GmbH abweicht. Die Begrenzung der Wohneinheiten für die Hausgruppen wird auf maximal 4 festgelegt, die Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 auf 0,4 ist vollzogen, die Geschossflächenzahl (GFZ) wird geringfügig angepasst, der Wunsch nach einer weiteren Erhöhung der Anzahl von Reihenhäusern blieb unberücksichtigt. Dem schloss sich der Ausschuss an. Unterlagen dazu: hier, hier, hier, hier, hier, hier

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils stand, nachdem der Ausschuss der Einziehung einer Teillänge des Gemeindewegs Nr. 54 in Nellinghof zugestimmt hatte, der Punkt 8: Erweiterung des Niedersachsenparks auf die Ostseite der Bundesautobahn A1, hier Zeitschiene / Grundsatzbeschluss, auf der Agenda. Dazu führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass der Neubau der Autobahnanschlusstelle an der A1 im Bereich Riester Damm beschlossene Sache sei. Aktuell werden Vorbereitungen für die Durchführung der Maßnahme getroffen. Im 1. Halbjahr 2025 rechnet man mit der Fertigstellung der Anschlussstelle A1, gleichzeitig erfolgt die Verlängerung (Umlegung) der Straße Riester Damm (K149) aus dem Niedersachsenpark über die neue Autobahnbrücke auf die L78 Vörden/Engter in Höhe Schützenstraße. Dort entsteht ein Kreisverkehr. Am 16.03.2023 fand eine Informationsveranstaltung für die Räte der Gesellschafter des Niedersachsenparks statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hat man sich über die potenziellen Entwicklungsmöglichkeiten des Niedersachsenparks auf der Ostseite der A1 informiert. Dabei haben sich die Gesellschafterkommunen geeinigt, bis zur Sommerpause eine grundsätzliche Beschlussfassung zur Erweiterung des Niedersachsenparks auf die Ostseite der A1 herbeiführen zu wollen. Die abschließende Beschlussempfehlung fand die Zustimmung aller Ausschussmitglieder. Das Bild auf der linken Seite zeigt, in Rot dargestellt, die mögliche Fläche (ca. 23 ha.) der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Die Beschlussempfehlung finden Sie hier. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Neues Baugebiet "Hörster Kämpe" in Vörden vorgestellt

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 18.04.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Andreas Frankenberg (SPD) und der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung folgte die Vorstellung des neuen Baukonzepts für das Wohngebiet "Hörster Kämpe" im Bereich vor der Siedlung Hopfengarten in Vörden. Dazu stellten Herr Felix Kronlage von der Vorhabenträgerin Landbau-West GmbH sowie ein Mitarbeiter des Ingeneurbüros Kuhn & Partner in Gevensleben das neue Baugebiet und ein paar Änderungen vor. Die gesamte Anlage soll sehr naturnah und mit einem hohen Anteil an Lebensqualität konzipiert werden. Es ist neben Gründächer die Nutzung von Regenwasser auf den eigenen Grundstücken vorgesehen. Außerdem sind öffentliche Grünflächen, ein Spielplatz oder Mehrgenerationenplatz vorgesehen. Ein ehemaliger Graben, im mittleren Bereich (Finger) der Anlage soll freigelegt werden, renaturiert und mit Gehölzen aufgewertet werden. Ein natürlicher Verlauf mit Bögen und natürlichen Hindernissen ist denkbar. Der Graben soll in einem Regenrückhaltebecken südlich des Hörster Schulwegs enden. Die Baumreihe entlang des Hörster Schulwegs soll erhalten bleiben. Durch die zwischenzeitlich eingetretene Zinswende, hohen Material- und Lohnkosten, hat, nach Aussage von Felix Kronlage, die Nachfrage nach Bauplätzen einen Dämpfer erhalten. Um jungen Menschen trotzdem eine Möglichkeit zu bieten sich ihren Traum vom eigenen Haus zu erfüllen, möchte man den rot umrandeten Bereich umstrukturieren. Hier sollen kleinere Baugrundstücke angeboten werden, um z. B. Reihenhäuser anzusiedeln. Im Randbereich dieses Gebiets soll aber die Siedlungsstruktur mit konventionellen Eigenheimen erhalten bleiben.

     Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung bestand in dem Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplan Nr. 68 "Sondergebiet Lindenstraße" in Vörden. Hier sollen zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten für Vörden angesiedelt werden. Unser Bauamtsleister betonte dazu, dass sich der Ortsteil Vörden sehr positiv entwickelt hat und von der Einwohnerzahl dem Ortsteil Neuenkirchen annähert. Aus diesem Grunde ist es durchaus logisch, dass man den Bewohnern Vörden mehr Einkaufsmöglichkeiten bietet. Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen an. Unterlagen dazu finden Sie: hier, hier

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils stand die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Ortskern Vörden - Nordost" im beschleunigten Verfahren auf der Agenda. Es geht hier um den Bereich "Combi Markt" in Vörden. Hier soll eine Veränderungssperre gelten. Das vorhandene Gebäude in dem sich der Combi Markt befindet steht unter Bestandsschutz, darf aber an Ort und Stelle nicht mehr erweitert werden. Unterlagen dazu finden Sie: hier, hier. Dem schloss sich der Ausschuss an. Weiter führte Herr Rolfsen aus, das in der Zwischenzeit eine Förderzusage, bezüglich der Sanierung des Rathauses Vörden, durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Oldenburg eingegangen ist. Die Ausschreibung der Maßnahme befindet sich in Vorbereitung. Außerdem liegt die Baugenehmigung für die Herrichtung der Außenanlagen (Parkplatz) am Rathaus Vörden vor. Bezüglich der Voranfrage für die naturnahe Umgestaltung der Vördener Aus durch die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat man eine Voranfrage zur verbindlichen Prüfung der naturnahen Umgestaltung bei Landkreis Vechta eingereicht. Außerdem hat der Heimat- und Verschönerungsverein e.V. Neuenkirchen eine Voranfrage zur Errichtung eines Aussichtsturms auf dem Gelände des Steigenbergs eingereicht. Der Turm soll als Metallkonstruktion realisiert werden und eine Höhe von ca. 25 m aufweisen.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Bewohner Riester Damm vor großer Herausforderung - Gemeindeweg Nr. 90 sorgt für Zündstoff

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 09.02.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Andreas Frankenberg (SPD) und der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort: er führte aus, dass im Zuge des sechspurigen Ausbaus der A1 ein neuer Lager- und Brechplatz in der Nähe der Autobahnbrück am Riester Damm eingerichtet wird. In dieser Woche haben die vorbereitenden Arbeiten begonnen, ab der KW 07 (13.02.2023 bis 03.03.20223) beginnt die Anlieferung des Tragschichtmaterials. Dazu werden täglich ca. 60 - 80 Sattelzüge das entsprechende Material über die Straße Riester Damm anliefern. Eine Anlieferung über den Niedersachsen Park ist nicht möglich da die Autobahnbrücke nur für max. 16 to. freigegeben ist. Die Lieferungen finden von Montags bis Freitags statt, witterungsbedingte Abweichungen sind möglich. 

Weiter führte er aus, dass am 15.02.2023 die Herstellung eines Parkstreifen und die Fahrbahnsanierung "Reutestraße" in Vörden beginnt. Dazu hat man die Firma Volkmann aus Damme beauftragt. In der Zeit der Baumaßnahmen wird der Bereich zwischen der Einfahrt zum Combi und dem Weidenkamp gesperrt.

     Als nächster Punkt stand die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Niedersachsenpark A1 - Nr. 2 in Hörsten, hier Auslegungsbeschluss gemäß § 13 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf der Agenda. In diesem Bereich möchte die Firma Grimme ihren Betrieb erweitern. Im ursprunglichen Bebauungsplan waren dort Erschließungsstraßen vorgesehen, die mit der Erweiterung überflüssig werden. Unterlagen dazu hier, hier, hier. Es folgte der Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 "Niedersachsenpark A1 - Striewiesen". Hier möchte man, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rieste, weitere Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe anbieten. Herr gr. Sextro (IGNV) verwies in diesem Zusammenhang auf das Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten Vogelart, der Goldammer. In dem o.g. Bereich haben sich 4 Paare angesiedelt, die vor der Erschließung des Gebiets umgesiedelt werden müssen. Für die Umsiedlung hat man eine Fläche im Überschwemmungsgebiet zwischen der Aue und der Flöte vorgesehen.Für die Umsiedlung ist ein Zeitraum von 3 Jahren einzuhalten, damit die bedrohten Vögel genügend Zeit finden sich dort niederzulassen. Aus diesem Grund mahnte Herr große Sextro an, dass man für diesen Zweck eigens Zeiträume in den Bebauungsplänen festgelegt hatte, die aber nicht eingehalten worden sind. Aus diesem Grund müsse die Kompensation unverzüglich erfolgen und sollte Teil der Beschlussempfehlung sein. Das sahen die übrigen Mitglieder des Bauausschusses anders, es sei keine Notwendigkeit gegeben, und stimmten den Vorlagen in der ursprünglichen Fassung zu.Unterlagen dazu hier, hier, hier 

Für mich stellt sich zudem die Frage: will die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wieder nur zuschauen wie Gewerbebetriebe aus der Kommune in den Niedersachsenpark abwandern, weil man ihnen auf dem Gemeindegebiet keine entsprechenden Flächen anbieten kann? - in der Folge würde ein weiterer Teil unserer Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen. Die Einnahmen aus dem Niedersachsenpark sind dagegen nur marginal. H.B.M. 

    Unter Top 7 stand der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 "Hörster Kämpe" in Vörden auf der Tagesordnung. Hier möchte man im Bereich von der Autobahn kommend, vor der Siedlung "Hopfengarten" und entlang der Siedlung bis zum Hörster Schulweg, neben einem Gewerbegebiet ein zusätzliches Baugebiet erschließen. Die Unterlagen dazu finden Sie hier, hier. Weitere Punkte waren die Einziehung einer Teillänge des Gemeindeweges Nr. 123 in Hörsten / Astrup und der Endausbau der Straße "Am Hollersbach" an der Alfhausener Straße in Neuenkirchen. Das Teilstück des Gemeindewegs Nr. 123 wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr als Überwegung genutzt. Der Endausbau "Am Hollersbach" soll als Pflaster ausgeführt werden. Dem schloss sich der Ausschuss an.

     Der letzte und damit strittigste Punkt auf der Tagesordnung bestand in dem Sanierungsvorhaben des Gemeindeweges Nr. 90 in Hörsten. Dazu führte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen aus: der Streckenabschnitt des Gemeindesweges in Hörsten ist auf einer Länge von 750 Meter sanierungsbedürftig. Schon im Jahre 2019 hatte man für diese Maßnahme einen Förderantrag gestellt, der aber abgelehnt worden ist. Mittlerweile sind die Fördertöpfe nicht mehr vorhanden. Die vorhandene 3 Meter breite Fahrbahn soll auf 3,50 mtr. aufgeweitet werden. Der parallel verlaufende Graben in diesem Bereich wird in diesem Zuge verlegt. Gleichzeitig soll auch die östliche Kreuzung im Bereich des Fischteiches in die Sanierung integriert werden.Unterlagen dazu: hier, hier. In der anschließenden Diskussion sah man die Notwendigkeit einer Sanierung. Herr Sven große Sextro (IGNV) forderte, angesichts der Kostensteigerungen und der damit steigenden Anliegerbeiträge eine frühzeitige Anliegerversammlung um die Projektierung und Umsetzung der Maßnahme vorzustellen. Sie sollte, nach seiner Meinung, noch vor der nächsten Ratssitzung stattfinden. Dem gegenüber sprach sich unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, angesichts der noch nicht vorhandenen Kalkulationsgrundlage, für eine Anliegerbeteiligung im März 2023 aus. In der anschließenden Abstimmung sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses bei einer Enthaltung für das geplante Vorgehen aus. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

 

Campingplatz in Nellinghof sorgt für viel Unmut und Diskussionen

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 28.11.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Andreas Frankenberg (SPD) und der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung übernahm unser Bauamtsmitarbeiter Herr Arthur Hamm das Wort: er führte aus, dass die Bauarbeiten für den Radweg in Wenstrup begonnen haben und bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein sollen. Ferner teilte er mit, dass der Rückbau des unbeschrankten Bahnübergangs in Höhe km 73,3 auf Holdorfer Gebiet und die Sanierung des beschrankten Bahnübergangs im Bereich in Nellinghof abgeschlossen sind.    

Fuerboll / Birkenweg
Biotop Erlenweg

     Nachdem die Mehrheit des Ausschusses der Einziehung einer Teilfläche des Nordweges in Neuenkirchen (Bereich zwischen der Bahn und dem kath.Friedhof) zugestimmt hatte, folgte unter Punkt 5 die Vorstellung eines städtebaulichen Konzepts für den Bereich "Am Fuerboll/Birkenweg" in Neuenkirchen. Hier geht es um die Anpassung der städtebaulichen Zielsetzung die Bebauung in 2. Reihe (Lückenbebauung) zuzulassen. Die Kommune verspricht sich von dem Vorgehen eine bessere Nutzung der vorhanden Flächen. Dem schloss sich der Ausschuss an. Es folgte die Debatte um die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Südlich Erlenweg). Dazu führte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen aus, dass man sich schon lange mit der Thematik beschäftigt und die Einwände und Anregungen sorgfältig zur Kenntnis genommen und abgewägt habe. Jetzt sei man zu dem Schluss gekommen, dass das Biotop in diesem Bereich erhalten werden muss. Es sind dort keine Baumaßnahmen geplant. Einzig eine Anbindung an den Erlenweg im östlichen Teil und ein Rückhaltebecken im westlichen Bereich der Fläche mit Anbindung an den Biester Bach sind vorgesehen. In der anschließenden Diskussion stellte Herr Sven gr. Sextro (IGNV) das Rückhaltebecken in diesem Bereich in Frage. Es würden sich genügend andere Standorte für das Regenrückhaltebecken anbieten, die wesentlich besser geeignet sind als der vorgesehene Standort. Zudem habe die IGNV Bedenken, dass das Biotop, im Zuge der Baggerarbeiten, nachhaltig geschädigt wird. Ein weiteres Problem ist nach seiner Aussage der Biester Bach, dessen Kapazität (Aufnahmefähigkeit) schon heute an seine Grenze stößt. Herr Karl - Heinz Rohe von der CDU sieht die Umsetzbarkeit der Maßnahmen in der Hand des Landkreises Vechta. Dort wird das letzte Wort gesprochen. So fand der Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss am Ende die Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses.   

     Unter Punkt 8 und 9 stand die 9. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (Gewerbe Lindenstraße) in Vörden auf der Agenda. Hier möchte man vor Vörden von der BAB kommend, beidseitig der Lindenstraße, Raum für Gewerbeansiedlungen schaffen. Anfragen für dieses Gebiet liegen bereits vor. Aus diesem Grund soll das Areal zeitnah auf dem Weg gebracht werden. Zusätzlich ist eine Wohnbebauung südlich der Landesstraße bis zum Hörster Schulweg geplant. Hier sind Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Gründächer sollen für die Regenwasserrückhaltung sorgen, öffentliche Grünflächen einschließlich Spielplatz / Mehrgenerationenplatz sind vorgesehen. Die Baumreihe entlang des Hörster Schulwegs soll erhalten werden. Stellungnahmen hat man eingeholt und beantwortet. Um das Vorhaben umzusetzen, ist es erforderlich einen neuen Kreisverkehr im westlichen Bereich der Maßnahme zu etablieren. Der Kreisverkehr eröffnet der Kommune die Möglichkeit die vorhandene Ortsgrenze von Stahl an den neu zu schaffenden Kreisverkehr zu verlegen. Dadurch erhalten alle Flächen eine Anbindung an die dann innerörtliche Straße. In der anschließenden Diskussion war man sich einig, dass der Kreisverkehr kommen muss um die Ansiedlung der Gewerbebetriebe, der Feuerwehr und des Handels zu gewährleisten. Die Kosten für den Kreisel würden sich die Gemeinde und ein Investor teilen. So sprach sich der Ausschuss für den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss in dieser Sache aus. 

So könnte der Kreisverkehr aussehen


     Als nächter Punkt stand die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Campingplatz) in Nellinghof auf der Agenda. Hier hat Herr Guido Oevermann vor einiger Zeit das gesamte Objekt Hödebeck erworben. Nach langer Suche hat sich ein Interessent bei ihm gemeldet. Er möchte gerne das gesamte Areal pachten um dort eine Campinganlage zu errichten. Dort sollen 35 Campingplätze plus Infrastruktur entstehen. In den vergangenen Wochen und Monaten hatten die Anwohner und Bewohner Nellinghofs Gelegenheit sich zu informieren und zum Meinungsaustausch. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemüter erregt- und die Diskussionen zum Teil sehr kontrovers geführt worden sind. Dieses Bild ergab sich auch in der Ausschusssitzung, an der zahlreiche Anwohner teilnahmen. Nachdem unser Bürgermeister Herr Ansgar Brockmann in einem Statement die gesamte Thematik und das Für und Wider noch einmal darstellte und einige Ausschussmitglieder ihre Zustimmung signalisierten, übernahm Herr Sven große Sextro (IGNV) das Wort. Er stellte dabei ganz klar die Meinung der IGNV heraus, dass es für einen Campingplatz an dieser Stelle keine Unterstützung seitens der IGNV geben wird. Herr Karl Heinz Rohe (CDU) befürwortet den Campingplatz stellte jedoch den Antrag auf geheime Abstimmung in dieser Sache. Diesem Antrag schloss sich der Ausschuss mehrheitlich an. So ergab die Auszählung 4 Ja- und 3 Nein Stimmen. Damit befürwortet der Ausschuss die Änderung des Flächennutzungsplanes.

     Unter Top 11 stand die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 "Im Bornhorn" in Nellinghof auf der Agenda. Hier sollen einige Windkrafträder abgebaut und durch 4 neue Windkrafträder mit einer Nabenhöhe von 160 m und Gesamthöhe von 230 m ersetzt werden. Die Zufahrt soll über das Gemeindegebiet Gehrde erfolgen. Herr Sven gr. Sextro (IGNV) sieht durch die Höhe der neu zu errichtenen Windräder eine zusätzliche Belastung der Anwohner durch Schattenschlag. Er spricht sich für eine Beteiligung der Bürger aus. Ein weiterer Punkt auf der Agenda war der Aufstellungsbeschluss der Änderung des Bebungsplanes Nr. 53 "Niedersachsenpark A" in Hörsten. Hier wird im Rahmen der Ansiedlungen im Niedersachsenpark ein neuer Bereich für die Firma Grimme ausgewiesen. Dem stimmte der Ausschuss zu wie auch der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Westlich Holdorfer Straße / Erlenweg", hier Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Infos zu dieser Thematik finden Sie weiter Unten auf dieser Seite. Zum Abschluss des öffentlichen Teils stand das Thema Straßensanierung und -unterhaltung auf der Agenda. Herr Jürgen Rolfsen stellte hier eine Erhöhung der Leistungen für die Straßenunterhaltung auf 200.000 und für die Unterhaltung der Brücken in Höhe von 150.000 Euro für 2023 in Aussicht. Man war sich einig, dass viele Straßen im Außenbereich in schlechtem Zustand sind, dass mehr gemacht werden muss und 200.000 Euro nicht reichen werden. Herr Frankenberg betonte, dass die Preise für Material und Löhne immer weiter steigen. Für Herrn Jürgen Rolfsen steht die Sanierung des Gemeindewegs Nr. 90 in Severinghausen / Westrup als dringendste Maßnahme im nächsten Jahr auf der Agenda. Herr Sven gr. Sextro forderte ein Kataster über die Umsetzung der Straßensanierungsmaßnahmen der letzten Jahre. 

Es folgt ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 

Neubaugebiet Koppeln Süd Teil II in Vörden auf den Weg gebracht

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 29.09.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Andreas Frankenberg(SPD) und der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort: er führte aus, dass die Ersatzbrücke an der Auffahrt der Autobahn A1 am letzten Wochenende fertiggestellt worden ist. Es fehlen noch die Zufahrten. So rechnet man mit der Inbetriebnahme im Zeitraum ab Mitte Oktober. Da sie nur für den PKW- und LKW Verkehr freigegeben wird, müssen Fussgänger und Radfahrer, nach Beginn der Abrissarbeiten an der alten Brücke, die Brücke bei Kruse (Hörster Schulweg) nutzen um die Autobahn zu überqueren. Weiter führte er aus, dass man bei einer neuen statischen Überprüfung der Brücken festgestellt hat, dass zahlreiche weitere Brücken marode sind und in Zukunft nur noch einspurig und mit einer Begrenzung auf 16 Tonnen genutzt werden können. Dazu gehören die Brücken: Hörster Schulweg, Hakenstraße, Grapperhauser Mark, K276. Aus diesem Grund wird die Fahrspur mit Warnbaken eingeschränkt und die Geschwindigkeit auf Gemeindestraßen auf 30 km/h und auf Kreisstraßen auf 50 km/h begrenzt. In der Zeit vom 10.10.2022 bis zum 13.10.2022 sind abschnittsweise Vollsperrungen der Ortsdurchfahrt Vörden für eine punktuelle Sanierung der Osnabrücker Str. zwischen L78 und L76 geplant. Bei dem Stromnetzausbauprojekt hat man sich auf den Korridor B festgelegt. Der Landkreis Vechta wird davon nicht betroffen sein. 

     Unter Punkt 4 und 5 stand der Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung im Bebauungsplan Nr. 81 "Koppeln Süd, Teil II" in Vörden und die Vergabe eines Straßennamens auf der Agenda. Herr Jürgen Rolfsen führte aus, dass die Größe dieses Bereichs unter 10.000 m² liegt und man aus diesem Grund das beschleunigte Verfahren ohne Umweltbegutachtung auf dem Weg bringen möchte. Herr Sven gr. Sextro (IGNV) forderte in einem Antrag aber ein Umweltgutachten auch für diesen Bereich. Herr Steinkamp (CDU) sieht darin keinen Sinn. Bei der anschließenden Abstimmung fand der Antrag keine Zustimmung. So hat man den Aufstellungsbeschluss und die Namensgebung für die Straße (Torfmoosweg) in diesem Bereich auf den Weg gebracht. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung standen die Bauanträge bzw. Bauvoranfragen von Herrn Guido Oevermann und der Bauherrengemeinschaft Oesting & Bosche auf der Agenda. Herr Guido Oevermann möchte im Bereich "Hörster Heide 6", Spielhalle, Aral an der Ab/Auffahrt BAB auf einer Fläche von 7000 m² eine Ausstellungs- und Verkaufsfläche eines Maschinenhandels errichten. Die Bauherrengemeinschaft plant im Bereich "Zur Müße" / "Bahnhofstraße" in Neuenkirchen den Neubau einer Pflegeeinrichtung mit 24 Pflegplätzen sowie 7 Appartments für betreutes Wohnen. Hier hat man sich mit der Gemeinde geeinigt, dass die Zufahrt zu dem Gelände von der Bahnhofstraße aus erfolgen soll. In diesem Bereich sollen auch einige Parkplätze entstehen. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.    

  

Vorstellung der Neugestaltung des Anwesens "Dortelmann" in Vörden

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 21.06.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   In Vertretung von Herrn Andreas Frankenberg (SPD) übernahm an diesem Tag Herr Günter Plohr (SPD) die Leitung der Sitzung. Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Bauausschusssitzung vom 10.05.2022 teilte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen unter "Eingänge und Mitteilungen" mit, dass im Bereich "Dreuge Mesk" in Nellinghof noch 4 Baugrundstücke zu vergeben sind. Die Größe der Grundstücke liegt zwischen 788 und 1.039 m². Interessenten mit einem Bezug zu der Bauernschaft Nellinghof oder Wenstrup können sich an Frau Hildegard Bultmann von der Gemeindeverwaltung unter Tel. 05493 / 987163 wenden. 

Unter Punkt 4 der Tagesordnung folgte die Vorstellung des Umbaus, Sanierung und Erweiterung der Gebäude Osnabrücker Straße 40-42 in Vörden (ehemals Bäckerei Dortelmann) durch die RB Projektbau GmbH in Steinfeld. Hier befindet sich z. Zt. der Altbau an der Osnabrücker Str. (ehemals Bäckerei) im Umbau. Das Gebäude wird energetisch saniert, hat ein neues Dach und erhält ein neues Outfit. In dem Haus werden 3 Wohnungen nach Standard KFW 40 etabliert. Hinter dem Gebäude hat man bereits einige alte Gebäude abgerissen. Dort entsteht ein neues Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten nach KFW 40. Die Scheune im rechten Bereich des Grundstücks soll noch abgerissen- und durch einen Neubau ersetzt werden. In diesem Neubau wird, neben 4 Wohnungen, an der Stirnseite zur Osnabrücker Straße hin eine neue Bäckerei (Overmeyer) incl. 5 Parkplätze eingerichtet. Auf Nachfrage teilte man mit, dass der Mietpreis für die Wohnungen  aktuell bei 8 Euro je m² liegen soll. Auf der linken Seite des Grundstücks werden zusätzlich 24 neue Parkplätze geschaffen. Am Ende der Vorstellung war allen klar, dass es eine sehr gelungene Planung ist und zum Ortsbild in Vörden passt. Begrüßt hat man auch die Auflockerung der Gebäudestrukturen und den zusätzlichen Raum für die Natur. Nachfolgend einige Bilder: 1. Bild Gebäude rechts mit Bäckerei, 2. Bild vorh. Gebäude usw.:


Nachdem die Mehrheit des Ausschusses der Einziehung einer Teilfläche des Nordweges in Neuenkirchen (Bereich zwischen der Bahn und dem kath.Friedhof) zugestimmt hatte, folgte der Punkt 6: Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbe Lindenstraße) in Vörden. Hier möchte man vor Vörden von der BAB kommend, beidseitig der Lindenstraße, Raum für Gewerbeansiedlungen schaffen. Anfragen für dieses Gebiet liegen bereits vor. Aus diesem Grund soll das Areal zeitnah auf dem Weg gebracht werden. Stellungnahmen hat man schon eingeholt und beantwortet und so hat der Ausschuss dem Auslegungsbeschluss gemäß §3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange seine Zustimmung erteilt. In der Diskussion zu diesem Thema wurde deutlich, dass trotzdem noch ein paar Diskrepanzen vorliegen. So äußerte sich ein Mitglied, dass der Landkreis Vechta darauf hingewiesen hätte, dass schon genügend gemeindeeigene Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Eine Fläche in dem Gebiet entspricht nicht den Vorgaben des RROP. Dazu kommt, dass der Wasserverband Bersenbrück noch einmal eindringlich die Wasserversorgung in Vörden in Frage gestellt hat. Herr Jürgen Rolfsen entgegnete darauf, dass wir auch ortsnahe Gewerbegebiete anbieten müssen. Es sei wichtig, dass man ortsansässige Betriebe hält damit sie nicht in den Niedersachsenpark abwandern. Man würde dabei aber nicht die Ortskerne vergessen, die auch in Zukunft weiter gefördert werden müssen. 

    Zum Abschluss der Sitzung stand noch die Dorferneuerung in Vörden auf der Agenda. Hier laufen derzeit Vorbereitungen für einen Förderantrag auf Sanierung des Rathauses in Vörden. Dafür sind Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen. Für die Auftragsvergabe sind Aspekte des Denkmalschutzes, barrierefreier Zugang und die Begutachtung der Außenrisse, Absackungen, Dacheindeckung, Verstärkung des Firstes usw. zu beachten. Das Ganze läuft unter ständiger Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Der Arbeitskreis DE Vörden wird sich dazu Anfang September 2022 treffen und ein Konzept erarbeiten, das der Politik im September 2022 vorgestellt werden soll. Abgabefrist für den Förderantrag ist der 30.09.2022. Die Sanierung der Friedhofskapelle in Vörden soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Statt den ursprünglich veranschlagten 300.000 Euro rechnet man jetzt mit 550.000 Euro an Kosten. Die Fertigstellung der Containeranlage für den neuen Kindergarten Neuenkirchen ist für Oktober 2022 anvisiert. Herr Jürgen Rolfsen berichtete weiter, dass der Gemeinde ein BiMSchG - Antrag der Firma Cirkel in Hörsten vorliegt. Die Firma stellt hier den Antrag, den täglichen Umschlag der Güter von 399 to. auf x zu erweitern. Höheres Verkehrsaufkommen und eine steigende Wasserentnahme sind die Folge. Genaue Daten blieben aus. Wir von der IGNV sehen diese Entwicklung kritisch, da das Wasserwerk Bersenbrück schon seit Monaten auf die grenzwertige (knappe) Wasserversorgung in Vörden hinweist. Solange hier nicht nachgebessert wird, sollte man eine Genehmigung auf Eis legen.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.



 


Carre westlich der Holdorfer Straße in Neuenkirchen erhitzt die Gemüter

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 10.05.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    nach der Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden Herrn Andreas Frankenberg (SPD), folgte die einstimmige Genehmigung des Protokolls der letzten Bauausschusssitzung vom 07.02.2022. Unter "Eingänge und Mitteilungen" teilte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen mit, dass die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle Neuenkirchen-Vörden im Oktober 2022 abgerissen- und vorübergehend durch eine Ersatzbrücke ersetzt wird. Man geht davon aus, dass die neue Brücke bis zum Oktober/November 2023 fertiggestellt ist und dem Verkehr übergeben werden kann.  

     Unter Top 4 folgte die Vorstellung des Bebauungsgebiets "Carre am Erlenweg" im Bereich Erlenweg / alter Hof Bockhorst durch den Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen, dem Investor Moritz Wiebold und dem beauftragten Architekten. Hier möchte der Investor auf der linken Seite, entlang des Bahndamms, ein Altenwohnheim und auf der rechten Seite (Hähnchenstall) ein Gebäude u.a. für die Tagespflege errichten. Getrennt durch eine Baumreihe sollen im 2. Teil des Grundstücks 4 Sechs- bis Achtfamilienhäuser entstehen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks am Kreisverkehr Sattlerweg sind 2 Vierfamilienhäuser geplant. Der Investor, die Firma Wiebold Immobilien GmbH, Neuenkirchen, hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Anpassung von Baugrenzen, Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,4 auf 0,6, GFZ 0,8 auf 1,2, Änderung der Firsthöhe von 8,50 bzw. 9,5 m auf 11 bzw. 12,7 m gestellt. Dazu kommt der Antrag auf Aufhebung eines Gewässers im Bereich des Kreisverkehrs Sattlerweg, Erhöhung der Zahl der zulässigen WE von 4 auf 6 - 8 und die Änderung des Verkehrskonzepts durch eine Anbindung des Grundstücks an den Sattlerweg. Nach der neuesten Fassung des Bebauungsplans soll entlang der Bahnlinie eine dreigeschoßige Bauweise- und entlang der vorhandenen Siedlung "Holdorfer Str. I" eine 2,5 geschossige Bauweise zugelassen werden. Der Grünstreifen (Bäume) zwischen dem neuen Baugebiet und der vorhandenen Bebauung "Holdorfer Str. I" bleibt erhalten. Die Versorgung mit Energie und Wärme soll durch eine Holzhackschnitzelanlage und PV Anlagen auf den Gebäuden gewährleistet werden. Dabei strebt man eine komplette Autarkie an. 


Es folgte eine hitzige Debatte um die genaue Ausgestaltung oder Festlegung des Bebauungsplans. Herr Sven große Sextro (IGNV) bemängelte, dass einige Unterlagen zur Sitzung erst 2 Stunden vor Sitzungsbeginn vorlagen. Herr Kurt Grefenkamp (CDU) bemängelte, dass die Traufenhöhe nicht für alle Gebäude festgelegt worden sei. Einzig die Firsthöhe sei festgelegt, aber das reicht nicht. So bliebe dem Investor sehr viel Raum für die Gestaltung der Dächer. Dabei wäre eine einheitliche Bedachung wünschenswert. Auch sollte man die Dachbereiche für die angedachte Begrünung festlegen. Herr Plohr von der SPD vertrat dagegen die Meinung, dass die Firma Wiebold ihre Hausaufgaben gemacht hat und der Ausschuss den Planungen zustimmen sollte. Dem schloss sich unser Bürgermeister Herr Brockmann an. Herr Andreas Frankenberg (SPD) sieht es als Vorteil, dass der Investor aus Neuenkirchen-Vörden stammt und sich mit den Gegebenheiten auskennt. Er betonte, dass der Investor das Projekt weiterentwickeln müsse aber der Ausschuss schon heute seine Zustimmung signalisieren sollte. Obwohl noch einige Hintertüren offen bleiben, stimmte der Bauausschuss mit einer Enthaltung für den Bebauungsplan Nr. 63. Unterlagen dazu finden Sie: hier   

     Zum Ende des öffentliche Teils der Sitzung, erfolgte die Einziehung der Gemeindewege Nr. 135,139 und 85 (Teilstück) in Hörsten (Niedersachsenpark). Hier möchte ein Investor seinen Betrieb erweitern. Für das neue Baugebiet "Koppeln Süd" erfolgte die Vergabe der Straßennamen. Unterlagen dazu: hier, hier                               Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Neues Altenwohnheim und Mehrparteienhäuser in Neuenkirchen geplant

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 07.02.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nachdem Herr Andreas Frankenberg (SPD) die Sitzung eröffnet- und die Anwesenden begrüßt hatte, das Protokoll der letzten Sitzung die Zustimmung aller Ausschussmitglieder fand, übernahm unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen das Wort. Unter Eingänge und Mitteilungen führte er aus, dass sich ein Teilstück des Radwegs linksseitig der K275 von der großen Kreuzung in Nellinghof in Richtung Gehrde in der Planung befindet. Es geht hier um einen Neubau mit einer Länge von 900 Meter, der für das Jahr 2023 in Aussicht gestellt wird. In Bezug auf den Neubau eines Gemeinschaftsradwegs an der Holdorfer Str. L852 zwischen Nellinghof und Fladderlohhausen hat unsere Gemeinde die Förderzusage des Bundes erhalten. Die Förderung beläuft sich auf 2,144 Mio. Euro. Die betroffenen Anlieger sind bereits schriftlich informiert und Verhandlungen zum Grunderwerb werden zeitnah aufgenommen. Weiter teilte er mit, dass ein Bahnübergang in Nellinghof bei Kilometer 73,3 aufgehoben wird. Der Rückbau ist noch in 2022  geplant. Der Bahnübergang befindet sich unmittelbar an der Grenze zum Holdorfer Gemeindegebiet. 

     Unter Top 4 folgte die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 63 "Westlich der Holdorfer Straße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Neuenkirchen. Es geht hierbei um den Bereich zwischen dem Baugebiet Holdorfer Str. I und der Bahntrasse, ehemaliger Hof Bockhorst in Neuenkirchen. Hier soll im vorderen Bereich, kommend von dem Erlenweg, auf der linken Seite, entlang des Bahndamms, ein Altenwohnheim und auf der rechten Seite (Hähnchenstall) ein Gebäude u.a. für die Tagespflege errichtet werden. Getrennt durch eine Baumreihe sollen im hinteren Bereich des Grundstücks bis zum Kreisverkehr Sattlerweg 4 Achtfamilienhäuser und 2 Sechsfamilienhäuser in 3 geschossiger Bauweise entstehen. Insgesamt sollen hier 80 Wohneinheiten entstehen. Der Investor, die Firma Wiebold Immobilien GmbH, Neuenkirchen, hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Anpassung von Baugrenzen, Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,4 auf 0,6, GFZ 0,8 auf 1,2, Änderung der Firsthöhe von 8,50 bzw. 9,5 m auf 11 bzw. 12,7 m gestellt. Dazu kommt der Antrag auf Aufhebung eines Gewässers im Bereich des Kreisverkehrs Sattlerweg, Erhöhung der Zahl der zulässigen WE von 4 auf 8 und die Änderung des Verkehrskonzepts durch eine Anbindung des Grundstücks an den Sattlerweg. Laut Aussage von Hern Jürgen Rolfsen (Bauamtsleiter) ist dabei folgendes zu beachten: die Nachbarbelange / Vertrauensschutz, Lärmschutz Bahnlinie, Geländehöhenunterschied von ca. 1,75 bis 2,40 m und der Erhalt des vorhandenen Pflanzstreifens (Bäume). Außerdem hat die Verwaltung Bedenken in Punkto Verkehrsbelastung auf dem Sattlerweg. Er betonte, dass es bei dem aktuellen Beschluss zunächst nur um die Festlegung des Umriss der Bebauung geht. Die Ausführung muss präzisiert werden. In der anschließenden Diskussion sprachen sich alle Fraktionen für den Umriss aus. Herr Karlheinz Rohe von der CDU Fraktion gab jedoch zu Bedenken, dass die Genehmigung einer dreigeschossigen Bauweise zum Präzedenzfall für spätere Investitionen werden könnte.  

     Es folgte die Vorstellung des Antrags, gestellt durch Herrn Jürgen Hillen, Vechta auf Ausweisung einer Wohnbaufläche in Astrup. Im nördlichen Bereich von Vörden an der Straße Astrup möchte Herr Hillen auf einer Fläche von 1,9 Hektar ein Baugebiet mit 20-25 Bauplätzen ausweisen. Die Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier. Herr Rolfsen betonte, dass die Verwaltung diesem Antrag kritisch gegenübersteht, da in diesem Bereich eine nördliche Umgehung von Vörden geplant sei. Man könne sich aber vorstellen einen kleinen Teil der Fläche als Baugebiet auszuweisen. Hier sollten bevorzugt einheimische Bürgerinnen und Bürger bauen dürfen. Da dieser Punkt ohne Beschlussvorlage blieb, ging es im weiteren Verlauf um Bauanträge und Bauvoranfragen. Hier hat die Firma Gramoflor in Vörden, aufgrund vorliegender Verträge, angekündigt in naher Zukunft weitere 80 Hektar für den Torfabbau in Anspruch zunehmen. Die Flächen werden vertragsgemäß nach dem Abbau renaturiert bzw. wiedervernässt. Weitere Punkte waren die Erweiterung der Kita St. Elisabeth in Vörden, Neubau einer Lagerhalle mit Schlammeindickungsanlage bei der Kläranlage in Neuenkirchen und der Neubau eines Soccercourts auf der Sportanlage in Bieste. Hierüber werde ich erst später berichten, da ich die Sitzung vorzeitig,aus terminlichen Gründen, verlassen musste.

"Unter Wiedervernässung werden im Naturschutz und in der Landschaftspflege Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes in Feuchtgebieten wie Mooren, Feuchtwiesen oder Flussauen mit dem Ziel der Wiederherstellung oder Renaturierung dieser Ökosysteme verstanden." Dadurch kommen in dem Bereich einige Herausforderungen auf unsere Landwirte zu. Daher sehen wir es als Aufgabe für die Kommune an, die Landwirte in Zukunft zu begleiten um eine landwirtschaftliche Nutzung, in welcher Form auch immer, zu ermöglichen. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Neu - Neuer Campingplatz in Nellinghof geplant

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 30.11.2021

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Andreas Frankenberg (SPD) und der Begrüßung der Mitglieder im Bauausschuss übernahm der Architekt Herr Frank Oevermann das Wort zu dem 1. Thema des Abends, der Vorstellung des neuen "Nutzungskonzepts Campingplatz" in Nellinghof: es geht hier um die Gaststätte Hödebeck in Nellinghof. Herr Guido Oevermann hat vor einiger Zeit das gesamte Objekt erworben. Nach langer Suche hat sich ein Interessent bei ihm gemeldet. Er möchte gerne das gesamte Areal pachten um dort eine Campinganlage zu errichten. Wie auf den Bilder ersichtlich sollen dort ca. 35 Stellplätze entstehen. Dazu kommt die erforderliche Infrastruktur.  

Die vorhandenen Gebäude werden zu 3 Wohneinheiten umgestaltet. Dazu kommt ein Laden, sanitäre Einheiten usw.. Herr Oevermann betonte, dass der Platz bevorzugt den Campern Ü 40 vorbehalten sein soll. Der Pächter der Anlage sieht den zunehmenden Trend zum Camping, Wohnmobile und Wohnanhänger als Anlass hier einen Anlaufpunkt zu schaffen. Dammer Berge, Dümmer, Alfsee usw. bieten genügend Attraktionen um den Urlaub zu einem Erlebnis zu machen. Ausflüge mit dem Fahrrad bieten sich an. Dazu kommt, dass in unmittelbarer Nähe ein gutes Speiselokal auf neue Gäste wartet. Eine "Win-win" Situation. Die Mitglieder des Ausschusses sehen in dem Nutzungskonzept Campingplatz durchaus gute Ansätze. Sie sprachen sich dafür aus, betonten aber, dass man auch die Anlieger und sonstige Behörden mit ins Boot holen sollte. Für die Umsetzung müsste, lt. Jürgen Rolfsen, eine Änderung des Flächennutzungsplans und im weiteren Schritt die Bauleitplanung eingeleitet werden.

     Unter "Eingänge und Mitteilungen" teilte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen mit, dass in dem Windpark in Vörden in absehbarer Zeit die dauerhafte Befeuerung durch eine bedarfsgerechte Hindernisbefeuerung ersetzt wird. Diese Befeuerung wird durch die neue Radarstation Hardinghaus gesteuert und nur bei sich nähernden Flugzeugen aktiviert. Es folgte die Abstimmung über den Bebauungsplan Nr. 71 "Koppeln Süd" in Vörden incl. städtebaulichen Vertrag mit der LZO. Hier soll ein neues Baugebiet entlang der Straße "Campemoor" entstehen. Es schließt sich an das Baugebiet "Auf den Koppeln" an. Auf der Fläche sind insgesamt 100 Baugrundstücke in einer Größe von 600 - 1.237 m² mit ca. 150 Wohneinheiten geplant. Der Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist für Frühjahr/Sommer 2022 geplant. 50 % der Grundstücke sind für Investoren, Bau von Mehrfamilienhäusern, vorbehalten. Unser Bauamtsleiter spricht immer wieder von dem großen Bedarf an Wohnungen und entwickelt entsprechend viele Baugebiete, die in erster Linie den Investoren vorbehalten sind damit das Bevölkerungswachstum in unserer Gemeinde weiter geht und unsere Kommune in absehbarer Zeit Stadtrechte erhält. In dem neu in der Planung befindlichen Baugebiet "Am Mühlendamm" in Vörden werden außer dem neuen Kindergarten nur Investoren angesiedelt. Die Beteiligung der Bürger, Firmen und Stellen der öffentlichen Belange ergab einige Defizite. Auf die Nachfrage von Herrn Sven große Sextro, IGNV, wie man mit dem Einwand des Wasserverbands Bersenbrück bezüglich der Wasserversorgung in den neuen Gebieten umgeht, folgte die Antwort, dass man nach einer Lösung suchen werde. In der abschließenden Beschlussvorlage steht: "in dem vorliegenden Abwägungsvorschlag sind sämtliche eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Beteiligungsverfahren enthalten. Grundlegende Bedenken bestehen nicht."

Baugebiet Koppeln Süd
Baugebiet Koppeln Süd
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Baugebiet Koppeln Süd Vermarktungsgebiete
Baugebiet Koppeln Süd Vermarktungsgebiete


     Unter Top 7 und 8 stand die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Wohnquartier Am Mühlenhof" in Vörden auf der Agenda. Während das alte Wohnhaus im Bereich der Osnabrücker Straße abgerissen wird, weil es auf einer Moorblase steht und damit an Standfestigkeit eingebüßt hat, ging es hier die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten an gleicher Stelle. Zunächst waren hier 11 Wohneinheiten geplant, da aber der Markt für große Wohnungen schwierig ist, möchte man etwas kleinere Wohnungen errichten. Herr Kurt Grefenkamp (CDU) stellte in diesem Zusammenhang die Frage ob man nicht das neue Gebäude im Stil des alten errichten könnte. Herr Wüllner (CDU) bemängelte, dass die Dächer der Wohnanlage nicht für energetische Zwecke genutzt werden. Herr Rolfsen betonte, dass das neu zu errichtende Mehrfamilienhaus im gleichen "modernen" Stil errichtet wird wie die vorhandenen Gebäude. Eine Anlage zur Energiegewinnung auf den Dächern sei wohl in Planung. Für die Versorgung mit Wärme stehen eine oder mehrere Pelletheizungen zur Verfügung.

     Im Fall des Bebauungsplans Nr. 76 "Niedersachsenpark A1 - Strietwiesen" in Hörsten hat unsere  Gemeinde keine grundlegenden Bedenken. In Höhe der Kaffeerösterei Joliente möchte der Niedersachsenpark ein eigenes Gewerbegebiet ausweisen um den Betrieben der umliegenden Gemeinden die Möglichkeit zu geben sich dort anzusiedeln. Der Anteil unserer Kommune an diesem Gewerbegebiet beträgt 1,8 Hektar. Mit der Ansiedlung u. a. der Firmen aus den angrenzenden Gemeinden, verlieren die Kommunen ca. 5/6 der Gewerbesteuereinnahmen. Auf der anderen Seite erhält unsere Kommune nur 1/6 (17%) der Einnahmen die im Niedersachsenpark anfallen. Es wäre ein herber Verlust. H.B.M.

    Der letzte Punkt auf der Agenda bestand in dem beschleunigten Verfahren im Bebauungsplan Nr. 77 "Zur Müße" nach § 13 a BauGB in Neuenkirchen. Die Investorengruppe Bosche/Östing hat hier schon einige Mehrfamilienhäuser realisiert, möchte aber noch weitere Doppelwohnhäuser mit je 2 Wohneinheiten an der Straße Zur Müße errichten. Nach der Beteiligung der Bürger, Firmen und Stellen der öffentlichen Belange kommt man im Abwägungsbeschluss in der Beschlussvorlage zu der lapidaren Aussage: "die eingereichten Hinweise bzw. Anregungen sind im Rahmen der Abwägung in den Planunterlagen berücksichtigt worden". Wenn der Bebauungsplan auch im Rat seine Mehrheit findet, wovon man ausgehen kann, ist es beschlossene Sache. Herr Kurt Grefenkamp (CDU) forderte, dass das Verkehrskonzept für die Johanniter Straße dringend überarbeitet werden muss. Durch die Bebauung steigt auch das Verkehrsaufkommen. Gerade im Einmündungsbereich "Vördener Straße" sieht er dringenden Handlungsbedarf. 

Es folgte wie immer ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Auf unsere Gemeinde kommen unruhige Zeiten zu.

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 28.09.2021

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Markus Grote (CDU) und die Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 29.06.2021 übernahm Herr Rainer Otte, von der Nabu Ortsgruppe Neuenkirchen - Vörden, das Wort. In seinem anschließenden Vortrag ging es um die Konzeptvorstellung eines neu anzulegenden Waldlehrpfad im Habichtshorst in der Siedlung "kleiner Esch" in Neuenkirchen. Anhand eines Übersichtplans und einiger Fotos von Insektenhotels usw., skizzierte er die Möglichkeiten wie so ein Waldlehrpfad aussehen kann. Es soll für Jung und Alt ein Erlebnispfad werden. Die endgültigen Maßnahmen werden in den nächsten Wochen mit der Gemeinde abgestimmt. Wir von der IGNV würden es begrüßen, wenn sich die Gemeinde an diesem Vorhaben beteiligt. Wenn man bedenkt, dass der Habichtshorst, vor nicht langer Zeit, der Kettensäge zum Opfer fallen sollte, ist diese Entwicklung bemerkenswert. Unser Dank gilt hier besonders dem Nabu Neuenkirchen-Vörden.

     Als nächster Punkt stand die Unterschriftensammlung der Bürger*innen zu der Thematik des hohen Verkehrs- und hier besonders zu dem hohen LKW-Aufkommen in unserer Gemeinde. Es sind teilweise unzumutbare Zustände. An einem Tag staute sich der Verkehr auf mehrere 100 Meter, da sich 2 LKW, in Höhe Gasstätte Seep, gegenseitig blockierten. Aus diesem Grund hat man in dem Ortsteil Neuenkirchen über 400 Unterschriften gesammelt um sie, unter Begleitung der Medien, an die Gemeindeverwaltung, vertreten durch Herrn Jürgen Rolfsen, zu überreichen. Herr Rolfsen betonte, dass man schon vorher persönliche Gespräche mit einigen Beteiligten geführt hat. Er betonte aber, dass es nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden liegt, diesen Forderungen nachzukommen. Man strebe eine dauerhafte Ausweisung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und die Installation von Schutzbügeln im gefährdenden Bereich an. Eine abschließende Prüfung und die entsprechende Umsetzung von Maßnahmen unterliegt dem Landkreis Vechta. Er verspracht, dass man das Thema nicht aus den Augen verlieren wird und weitere politische Beratungen zu diesem Thema folgen. Dazu eine Anmerkung: schon seit Jahren liegen Pläne für eine neue Umgehungsstraße im östlichen Bereich von Neuenkirchen von der Gaststätte Fehrenkamp aus, über den grünen Feldweg vor Kuhlmann, zur Bergstraße und weiter bis zur Holdorfer Straße in der Schublade unserer Verwaltung. Auf die mehrfache Nachfrage der IGNV nach der Umsetzung der Maßnahme gab es keine Antwort. Da die Baumaßnahmen auf der A1 mit ihren Auswirkungen auf den Verkehr schon seit Jahren bekannt sind, ist das Vorgehen der Verwaltung schon sehr fragwürdig. 

Doch jetzt kommt der Hammer: die Landesstraße L76 wird vom 18.10. bis zum 29.10.2021 saniert. Aus diesem Grund wird beginnend bei der Kreuzung Alfhausener Straße bis zur Einmündung des Strietwegs eine Vollsperrung eingerichtet. In diesem Zuge wird der Strietweg für den Verkehr, bis auf Fußgänger und Radfahrer, gesperrt. Die Umleitung soll über Rieste und den Niedersachsenpark erfolgen. Denkbar ist aber auch, dass der Durchgangsverkehr unseren Ort als Umleitung nutzt. Der Super-Gau wäre eine Sperrung der A1. Dann ist ein Verkehrschaos vorprogrammiert. Dagegen sind die aktuellen Zustände peanuts!. Ich bin der Meinung, dass man die Baustelle einspurig ausführen könnte um den Verkehr durch eine Ampelregelung weiter auf der L76 zu halten. H.B.M. 

   Ein weiter Punkt auf der Agenda war der Beitritt zum Wasserverband Bersenbrück mit der Teilaufgabe Klärschlammentsorgung. Unser Bürgermeister Ansgar Brockmann (CDU) führte dazu aus, dass in den nächsten Jahren die Verbringung von Klärschlamm auf die Felder der Landwirte nicht mehr erlaubt sein wird. Aus diesem Grund hat man sich nach anderen Möglichkeiten der Klärschlammverwertung umgesehen. Schon vor geraumer Zeit war klar, dass dafür der Klärschlamm, durch eine Separierungsanlage, auf 25 % Trockensubstanz gebracht werden muss um ihn in eine Verbrennungsanlage zu verbringen. Man hatte zunächst eine eigene Separierungsanlage geplant. Es stellte sich aber schnell heraus, dass für diese Aufgabe sehr hohe Investitionen notwendig sind und unsere Gebühren für Abwasser entsprechend belasten würden. In der Zwischenzeit hat aber der Wasserverband Bersenbrück den Entschluss gefasst, bis zum 01.01.2024 eine eigene und entsprechend dimensionierte Separierungsanlage zu bauen. Der Einzugsbereich des Wasserverbands Bersenbrück ist sehr groß und die anfallenden Mengen an Klärschlamm entsprechend. Sie ist wirtschaftlich zu betreiben und bietet unserer Gemeinde eine einmalige und zukunftsfähige Chance auf die Entsorgung unserer Abfallstoffe. In diesem Sinne beabsichtigt unsere Verwaltung ein entsprechendes Abkommen (Vertrag) mit dem Wasserverband Bersenbrück zu unterzeichnen. Die Mitglieder des Ausschusses schlossen sich den Ausführungen an. 

   Unter Top 6 und 7 stand der Bebauungsplan Nr. 74 " Hinterste Flage I" in Neuenkirchen auf der Agenda. Hier Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Wie allgemein bekannt, möchte die Volksbank Dammer Berge nördlich der Mühlensiedlung und westlich der Bahnstrecke ein neues Baugebiet erschließen. Es soll zunächst auf einer Fläche von 10 Hektar entwickelt werden. Es sind Bereiche für Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Bereiche für EFH liegen vorwiegend im nördlichen- und südlichen Teil des Planungsgebietes. Der Anteil der Grundstücke für Investoren liegt bei mehr als 40 %. Für die Entsorgung des Oberflächenwassers ist ein Rückhaltebecken im Biotop am Erlenweg vorgesehen. Wenn man dort schon nicht bebauen kann, lässt man die Bagger rollen um ein Rückhaltebecken zu schaffen. Das dabei das Biotop vernichtet wird, ist zweitrangig. Für den Klimaschutz stellt man im nördlichen Bereich Gründächer und im südlichen Bereich Zisternen in Aussicht. Als Verbindung zwischen dem alten und neuen Baugebiet soll ein Fuß- und Radweg dienen. Wir von der IGNV haben uns für einen Anteil für die Investoren von max. 20 % ausgesprochen. Wir möchten mehr Familien die Chance geben in den Baugebieten zu siedeln. Es ist sicherlich wichtig und richtig, dass eine Gemeinde wächst um eine Zukunft zu haben, aber ist sie dabei zukunftsfähig?. Gesundes Wachstum ist anzustreben um die damit verbunden Infrastrukturmaßnahmen wie Kindergärten im Auge zu behalten. Unsere Verwaltung strebt jedoch immer noch ein Wachstum um jeden Preis an. Investoren werden bevorzugt und so lässt man dem Entwickler (Volksbank) des Baugebiets bei der Gestaltung alle Freiheiten. Wer am Ende davon profitiert kann sich jeder selbst ausmalen. Für uns stellt sich noch die Frage: wo werden die Ausgleichsmaßnahmen (Kompensation) für diese Baumaßnahme umgesetzt?. 

   Und weil der Wohnraum so knapp ist, Aussage von unserem Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen, wird im Ortsteil Vörden, als Verlängerung des Wohngebiets "Auf den Höfften" aktuell auf einer Fläche von 3,5 Hektar ein weiteres Baugebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 80 "Im Nörtebruch" in Vörden fand ebenso wie der Bebauungsplan Nr. 74 die volle Zustimmung der Ausschussmitglieder. Neben der Bebauung mit Mehr- und Einfamilienhäusern soll dort auch ein neuer Kindergarten entlang des Mühlendamms seinen Platz finden. Die genauen Planungen liegen der Öffentlichkeit noch nicht vor.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Neu - Änderung Flächennutzungsplan "Erlenweg" mit den Stimmen der CDU und SPD auf den Weg gebracht.

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 29.06.2021

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Als Ort für diese Sitzung hatte man den Saal Wellmann in Vörden gewählt. Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Markus Grote (CDU), übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Unter Punkt 3 führte er aus, dass die Aufhebung der Bahnübergänge in Km 73,315 in Nellinghof für das Jahr 2022 geplant ist.  Ein Übergang befindet sich zwischen der Gaststätte Pohlmann und dem Hof Thamann, ein anderer an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Holdorf. In diesem Zuge soll der Bahnübergang bei der Gaststätte Pohlmann saniert und umgebaut werden. Weiter führte er aus, dass im Zuge des Ausbaus der A1 auf sechs Spuren die Brücke "Am Hollo" in nächster Zeit komplett gesperrt, abgerissen und erneuert wird. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier, hier. Ein weiterer Punkt war die, für die Zeit ab dem 19.07.2021 bis zum 01.09.2021, geplante Sanierung der Straße L846 von Vörden nach Damme. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Kreisverkehr in Höhe der Volksbank, Vörden saniert. Dazu wird eine Vollsperrung eingerichtet. Infos hier, hier.    Wir von der IGNV sehen diese Maßnahme sehr kritisch. Während des Ausbaus der A1 eine Umleitungsstrecke zu sperren ist organisatorisch ein Schuss ins Knie. Da sind Verkehrsbehinderungen bis hin zu einem Verkehrschaos vorprogrammiert.

   

    Es folgte Top 4, die Richtlinie zur Förderung von Regenwasserzisternen in unserem Gemeindegebiet. Dazu führte unser Bauamtsleiter aus, dass diese Förderung Bestandteil aller neuen Baugebiete und auch vorhandener Baugebiete sein soll. Weitere Infos finden Sie hier, hier, hier, hier, hier. Abschließend hat man sich darauf geeinigt, dass auch im Außenbereich Anträge auf Förderung gestellt werden können. Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war das neue regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta (RROP). Infos dazu finden Sie hier, hier, hier, hier, hier, hier. Z. Zt. gibt es noch Konflikte in Punkto Repowering der Windparks in Bieste und Bernholm in Vörden. Es besteht hier die Möglichkeit, dass einige Windräder, aus Umweltschutzgründen, nicht erneuert werden können. Es besteht noch Klärungsbedarf. Dagegen ist es aber zulässig, dass unsere Kommune an anderen Stellen in der Gemeinde neue Standorte für Windparks festlegt. Es gab schon einige Anfragen von Investoren in diese Richtung. Hier tut sich etwas!!. Weiter wird im RROP darauf hingewiesen, dass der Niedersachsenpark in Zukunft schwerpunktmäßig der Ansiedlung von Unternehmen der Logistik dienen soll. Er soll dabei eine Schlüsselrolle übernehmen. Das RROP sieht eine vorrangige Ansiedlung dieser Branche in Autobahnnähe vor. So steht auch der Bereich der möglichen neuen Autobahnauffahrt in Rieste im Fokus. Der Niedersachsenpark soll weiter wachsen.

   

Lt. Aussage J. Rolfsen ist das Bild Baugebiet Mühlensiedlung II "noch ein grobes Konzept" Man beachte die Bauplätze für Investoren.

Richtig zur Sache ging es bei den Punkten 6 und 7: Änderung des Flächennutzungsplans (Südlich Erlenweg) in Neuenkirchen. Unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen führte aus, dass die Fläche am Erlenweg benötigt wird um eine Anbindung an das neue Baugebiet "Mühlensiedlung II" zu ermöglichen. Man hatte dort ursprünglich auch eine Wohnbebauung geplant. Davon sei man abgerückt und die Nutzung auf die Zufahrt und eine mögliche Neuanlage eines Regenrückhaltebeckens beschränkt. Er versprach, dass es dort niemals zu einer Wohnbebauung kommt. Das "W" in dem Flächennutzungsplan sei nur symbolisch. Herr Heinrich Hoppe (IGNV) widersprach ihm und forderte eine mögliche Bebauung von vornherein auszuschließen. Dazu sollte der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Fläche ist, nach seinen Worten, nicht als Wohnbebauung darstellbar. Dagegen stellte Herr Bernhard Wessel (CDU) fest, dass es absolut Sinn macht die Nutzungsänderung durchzuführen um das neue Wohngebiet mit dem Erlenweg zu verbinden. Herr Andreas Frankenberg (SPD) ging noch einen Schritt weiter: er sagte, dass die Volksbank einpacken kann, wenn die Fläche am Erlenweg nicht in die Entwicklung des Baugebietes einfließen kann. Insgesamt sprachen sich die CDU und SPD für die Änderung des Flächennutzungsplanes Erlenweg aus. "Ein Schritt, der gemacht werden muss". Einzig Herr Heinrich Hoppe (IGNV) enthielt sich. 

  

    Im weiteren Verlauf stand die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Industriegebiet Hörsten II" auf der Agenda. Hier geht es um zwei Betriebsgrundstücke an der Straße "An der Leuchtenburg" in Hörsten. Die Eigentümer möchten ihr Betriebsgrundstück bis zur Straße bebauen. Das war aber in dem alten Bebauungsplan nicht vorgesehen. Hier hatte man einen naturbelassenen Saum entlang den Straßen geplant. Der Bauausschuss sieht hier keine Problematik und stimmte der Änderung zu. Wir sind der Meinung, dass hier eine vorschnelle Entscheidung getroffen wird, die die zukünftige Trassenführung einer Umgehungsstraße zwischen der Gaststätte Fehrenkamp und der Dammer Straße beeinträchtigen könnte. 

 

   Ein weiterer Punkt auf der Agenda war die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Wohnquartier Am Mühlenhof" in Vörden auf der Tagesordnung. Hier möchte der Investor die Bebauung entlang der Osnabrücker Straße dahingehend ändern, dass statt 2 * 4 WE insgesamt 11 Wohneinheiten entstehen. Dazu soll ein Altgebäude abgerissen- und durch ein neues Gebäude entlang der Osnabrücker Str. ersetzt werden. Details entnehmen Sie bitte der Karte. Diesem Punkt und dem Punkt Bebauungsplan Nr. 75 "Vörden Mitte" stimmten die Mitglieder des Bauausschusses zu. Im Bereich Vörden Mitte sollen die Bauvorschriften überarbeitet werden. Dort möchte ein Investor ein Bestandsgebäude abreißen und durch mehrere Wohnblöcke ersetzen. In Punkto Klimawandel und im Bereich Bauanträge/Bauvoranfragen gab es keine Neuigkeiten. So schloss der öffentliche Teil. 

Es folgte, wie immer, ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.     

 

Teil des "Hörstener Schulwegs" wird entwidmet und gesperrt

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 16.02.2021

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Herr Markus Grote (CDU), leitete an diesem Tag wieder einmal eine Sitzung, die ganz im Zeichen von Corona stand. Auch dieses mal fiel die Wahl auf die große Sporthalle an der Oberschule in Neuenkirchen. Für die Zuschauer keine gute Lösung, da die kleine Leinwand kaum ablesbar war und man ein Fernglas benötigt um alles lesen zu können. Auch in Punkto Akustik muss sich einiges verbessern: durch die Maskenpflicht ist die Aussprache der Teilnehmer eingeschränkt und auf der Besuchertribüne kaum zu deuten. Von Seiten der Gemeindeverwaltung hat man zugesagt, Abhilfe zu schaffen. Nach der Sitzungseröffnung durch Herrn Grote, übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Er führte aus, dass das neu geplante Einzelhandelsgebiet am Ortseingang von Vörden durch den Landkreis Vechta genehmigt worden ist. Diese Genehmigung ist für den Ortsteil Vörden von großer Bedeutung, darüber waren sich die Ausschussmitglieder einig. Für einige Bushaltestellen bekommen wir Zuschüsse für die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen. Ein weiteres Thema war die Aufhebung des Bahnüberganges in Km 73,315 in Nellinghof. Dazu teilte unser Bauamtsleiter mit, dass man anstrebt 2 Bahnübergänge stilllegen zu lassen. Ein Übergang befindet sich zwischen der Gaststätte Pohlmann und dem Hof Thamann, ein anderer an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Holdorf. Die Stilllegung bedarf aber noch der Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes. In diesem Zuge soll der Bahnübergang bei der Gaststätte Pohlmann überarbeitet bzw. geändert werden. Außerdem liegt ein Antrag auf Errichtung eines neuen Funkmastes mit einer Höhe von 40 mtr. im Bereich der LBD in Nellinghof vor. 

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Bebauungsplan "Dreuge Mesk" in Nellinghof. Hier soll östlich der Straße "Dreuge Mesk" ein neues Baugebiet entstehen. Laut Aussage von Herrn Jürgen Rolfsen ist dort nur eine eingeschoßige Bauweise mit max. 2 Wohneinheiten erlaubt. Man rechnet mit der Erschließung im 2. Halbjahr diesen Jahres. Anmerkung der IGNV: es ist ein Baugebiet, dass in Eigenregie von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden erschlossen und vermarktet wird. Das ist leider eine Ausnahme. Wir sind, als Kommune, nicht in der Lage Baugebiete im großen Stil zu erschließen und zu vermarkten. Wir müssen es den Banken überlassen und damit auch die Strategien zur Entwicklung und die Einnahmen. 

Als nächste Punkt stand die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Industriegebiet Hörsten II" auf der Agenda. Hier möchte die Firma Finke ein neues Gebäude entlang der Straße "Feldbrügge" errichten. Bislang war im alten BP26 vorgesehen, dass entlang der Straßen ein Bereich für die Bepflanzung mit Bäumen und anderen Pflanzen vorgehalten werden muss. Durch die Änderung wird dieser Passus gestrichen und somit der Firma Finke die grenznahe Bebauung genehmigt. Entlang der Straße "Fehrenkamp" soll jedoch eine Bebauung nur mit einem Abstand von 5 mtr. zur Straßengrenze zulässig sein und somit ein Streifen für die Natur verbleiben. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes übernimmt die Firma Finke. Herr Bernhard Wessel (CDU) regte an, dass in diesem Zuge eine Fassadenbegrünung eingeplant werden sollte. Der Ausschuss stimmte einstimmig diesem Tagesordnungspunkt und den vorgenannten Tops zu. 

Unter Punkt 9 der Agenda stand die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden Teil 2" zur Diskussion. Hier möchte die Firma Ovobest ihr Firmenareal in Richtung Vördener Aue ausweiten und einige Lagerhallen mit einer Höhe von bis zu 30 mtr. errichten. Das Thema war schon Bestandteil der letzten Bauausschusssitzungen und so stimmte der Ausschuss, bei einer Enthaltung durch den Ratsherrn Heinz Fehrmann (IGNV), für die Umsetzung der Maßnahme. Es folgte der Bebauungsplan Nr. 77 "Zur Müße": hier möchte die Investorengruppe Bosche/Östing, in dem farblich gekennzeichneten Bereich, entlang des Fuß- und Radwegs "Zur Müße", zwischen den vorhandenen Wohnobjekten und dem alten Hof einige neue Immobilien errichten. Die Ausführung wird im Rahmen der schon vorhandenen Wohnhäuser liegen. Der Ausschuss sieht hier keine Probleme und stimmte dem Vorhaben zu. 

Etwas hitziger ging es im Rahmen des nächsten Tagesordnung zur Sache, als es um die Entwidmung eines Teils des Hörstener Schulwegs ging. Unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen führte dazu aus, dass die Erweiterung des Firmenareals der Firma Ovobest in Richtung Vördener Aue, dazu führen wird, dass vermehrt die besagte Straße für den betrieblichen Ablauf genutzt werden muss. Aus diesem Grund hat die o.g. Firma den Antrag gestellt einen kleinen Teil des Hörstener Schulwegs zu kaufen und als Firmengelände zu nutzen. Unsere Kommune hat dem entsprochen und so stand die Entwidmung des Teilstücks auf der Agenda. Herr Jürgen Rolfsen führte weiter aus, dass im Zuge der Ausweisung des neuen Gewerbegebiets, südlich des Hörstener Schulwegs, gegenüber von Aral und der Firma Cirkel ohnehin der Werksverkehr zunehmen- und die Nutzung des Schulwegs mehr und mehr einschränken könnte. Aus diesem Grund ist geplant einen neuen Fuß- und Radweg von der Brücke bei Kruse entlang der Aue bis nach Vörden zu bauen. Diese Maßnahme bedarf jedoch einiger Genehmigungen der Behörden und den Erwerb von Flächen. Aus diesem Grund wird die Gemeinde im März diesen Jahres einen provisorischen Fuß- und Radweg in Betrieb nehmen, der zunächst als Umleitung dienen soll. In der anschließenden Diskussion sahen die Mitglieder des Ausschusses die Notwendigkeit eines neuen Fuß- und Radwegs in diesem Bereich. Man begrüßt die Absicht der Gemeindeverwaltung hier entsprechend zu agieren um unseren Kindern usw. eine sichere Verbindung zwischen den Gemeindeteilen zu gewährleisten. Ein Nutzung des Radweges entlang des Autobahnzubringers wird von allen Beteiligten abgelehnt, da der Einmündungsbereich beim Rasthof Aral als sehr gefährlich eingestuft worden ist.

So könnte die Lösung aussehen: hier  

Als letzter Punkt der Tagesordnung standen die Erweiterung der Sportanlage in Vörden und der Antrag der Bietergemeinschaft BiGe A1 Lohne-Bramsche auf befristete Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lager-, Brech- und Mischplatzes an der Straße "Feldbrügge" auf der Agenda. In Vörden wird der alte Trainingsplatz des BS Vörden in westliche Richtung erweitert. Man hat das Teilstück erworben und die Genehmigung der Behörden für die Umnutzung eines Teils des Überschwemmungsgebiets eingeholt. Das Vorhaben soll zeitnah umgesetzt werden. Der Ausbau der A1 auf eine sechsspurige Trassenführung steht vor der Tür. In diesem Zuge werden, entlang der betroffenen Abschnitte, Lagerstätten eingerichtet. Eine davon liegt im Bereich A1 / Feldbrügge. Im Plan ist erkennbar, welche Bereiche betroffen- und was an Infrastruktur vorgesehen ist. Wichtig ist, dass laut Aussage von Herrn Jürgen Rolfsen die An- und Abfahrten zum Gelände nur über die Baustelle von der A1 erfolgen wird und somit die regionalen Straßen nicht belastet werden. Im Zuge des Ausbaus wird auch die Brücke im Bereich der Autobahn Auf- und Abfahrt Neuenkirchen-Vörden erneuert. Im Plan ist die Ersatzmaßnahme ersichtlich. Die Terminierung ist uns leider nicht bekannt.  

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.   


Dorferneuerung in Vörden geht in die Verlängerung

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 12.11.2020

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Herr Markus Grote (CDU), leitete an diesem Tag eine Sitzung, die ganz im Zeichen von Corona stand. Durch die aktuellen Vorschriften und Auflagen war die Gemeindeverwaltung gezwungen eine neue Location für diese Sitzung zu finden. Die Wahl fiel auf die große Sporthalle an der Oberschule in Neuenkirchen. Es war, nach meiner Meinung, eine gute Wahl mit einer Einschränkung: durch die erheblichen Abstände muss die Akustik verbessert werden. Nach der Sitzungseröffnung durch Herrn Grote, übernahm unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen das Wort. Er hatte eine gute Nachricht zu vermelden: unsere Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wird für      weitere 3 Jahre Mittel aus dem Fördertopf zur Dorferneuerung erhalten. Weiter führte er aus, dass die Straße Nr. 152 in Hinnenkamp, angefangen bei der Kapelle bis zum Ortsteil Ahe, in diesem Jahr nicht mehr fertiggestellt wird. Die Firma Dallmann, als ausführendes Unternehmen, hat keine entsprechenden Kapazitäten frei. Somit stellte Herr Rolfsen die Baumaßnahme für den März / April kommenden Jahres in Aussicht. Im Bereich der Tankstelle an der Braunschweiger Straße, im nördlichen Bereich des Niedersachsenparks, hat der Betreiber einen BImsSchg Antrag auf Errichtung einer LNG (Erdgas) Tankstelle gestellt. Ferner führte er aus, dass im Bereich der Aral Tank- und Rastanlage die Neuerrichtung einiger E-Ladesäulen durch die Firma BP (Europa) geplant ist.  

    Anschließend stand der Haushalt 2021, hier Teilhaushalt 3 - Bauamt, auf der Agenda. Herr Rolfsen betonte, dass einige Posten im Jahr 2021 unabdingbar sind, andere aber auch teilweise oder ganz in das Jahr 2022 verschoben werden könnten. Herr Bernhard Wessel (CDU) appellierte dabei auf die Wiederaufnahme des Förderprogramms zum Straßenausbau im Außenbereich. Der Haushalt 2021 war schon Thema in den Fraktionen und in einer gesonderten Ratssitzung. Somit votierten die Mitglieder des Ausschusses einstimmig für den vorliegenden Haushalt. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung beinhaltete die Planungen im Bereich Lindenstraße / westlich Ortseingang Vörden. Dort hat man auf der linken Seite, von der BAB kommend, ein Sondergebiet für den Einzelhandel ausgewiesen. Zusätzlich möchte die Gemeinde, in diesem Zuge, im Bereich vor dem Sondergebiet, nördlich der Lindenstraße bis zur Siedlung Astruper Straße, ein neues Mischgebiet ausweisen. Gleichzeitig soll südlich der Lindenstraße, vor der Siedlung Herrengarten, ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Hier zeigt eine Firma, mit Sitz in Vörden, Interesse den Firmensitz in dieses neu zu schaffende Gewerbegebiet zu verlagern. Auch dieser Punkt fand die Zustimmung der anwesenden Ausschussmitglieder.

    Als nächster Punkt stand der Bebauungsplan Nr. 75 "Vörden Mitte" auf der Agenda. Da in diesem Bereich in  Zukunft einige Bauvorhaben oder Veränderungen anstehen könnten, möchte die Gemeinde die örtlichen Bauvorschriften nach § 84 NBauO (Verfahren nach § 13 a BauGB) anpassen. Unterlagen dazu hier, hier. Ein weiterer Top auf der Tagesordnung bestand in dem Bebauungsplan Nr. 76 "Niedersachsenpark A1 - Strietwiesen" in Hörsten. Hier soll in der Nähe des Cafe Joliente, ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Betroffen ist eine Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und eine größere Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier. Beide Tagesordnungspunkte passierten den Ausschuss einstimmig.

Wir von der IGNV sehen dieses Vorhaben kritisch. Es besteht die Gefahr, dass sich unsere Gewerbesteuer-Einnahmen negativ entwickeln. Der Grund liegt im Ansinnen des Niedersachsenparks, durch die Ausweisung dieses o. g. Gewerbegebietes, Firmen aus den benachbarten Gemeinden in den Park zu locken. Dadurch würden sich für uns die Gewerbesteuereinahmen dieser Firmen auf ein Sechstel reduzieren. Schon in der Vergangenheit mussten wir Einbußen durch die Übersiedlung einiger Firmen, aus unserem Gemeindegebiet in das Gewerbegebiet im nördlichen Bereich des Niedersachsenparks, hinnehmen. Damals konnten wir es nicht verhindern, da keine Gewerbeflächen verfügbar waren. Das ändert sich aktuell. Wir sind in absehbarer Zeit in der Lage, eigene Gewerbeflächen anzubieten. 

  Zum Abschluss referierte Herr Jürgen Hamm, Bauamt Neuenkirchen-Vörden, unter dem Punkt "Klimawandel" über die installierte Leistung erneuerbarer Energien in Neuenkirchen-Vörden.

Es folgte, ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 

 

Gemeinde hat Redebedarf 

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 22.09.2020

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Der Vorsitzende des Bauausschuss, Herr Markus Grote (CDU), leitete an diesem Tag eine umfangreiche und teilweise emotionale Sitzung. Zunächst berichtete unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen, dass einige Bürger an der Landesstraße 76, im Bereich des Landkreises Osnabrück, eine Beschwerde zum sehr schlechten Zustand der Straße eingereicht haben. Weiter führte er aus, dass das Brückenrestaurant Dammer Berge unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Zu den besorgten Anfragen einiger Bürgerinnen und Bürger zum Thema Windpark in Nellinghof / Bieste teilte Herr Rolfsen mit, dass keine Ausweitung des Parks geplant ist. Einzig eine Erneuerung einzelner Windräder (Repowering) an Ort und Stelle ist denkbar. Wir von der IGNV sind der Meinung, das der Betreiber, in diesem Zuge, auch die Straßen in diesem Gebiet erneuern sollte. Im Bernholm, südlich vom Ortsteil Vörden, sind keine weiteren Aktivitäten zu erwarten. Im gesamten restlichen Gemeindegebiet ist eine Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig. 

     Als nächste Punkte standen die Baugebiete Nr. 58 (Ovobest) und Nr. 72 "Gewerbegebiet südlich Aral und Cirkel", südlich des Hörster Schulwegs, auf der Agenda. Zunächst referierte Herr Meier, vom Planungsbüro NWP, zu den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in Sachen Baugebiet Ovobest. Er führte aus, dass es Einwendungen zur Höhe der geplanten Gebäude, zur Umnutzung des Hörster Schulweg durch die Firma Ovobest, zur Eingrünung, Kompensation und sonstige die Naturbelange gab. Zu der Frage, ob die zukünftigen Gewerbeflächen vom Hochwasser betroffen sein könnten, führte er aus, dass die in Planung befindlichen Gebiete nicht vom Hochwasser betroffen sein werden und auch nicht zu den Risikogebieten gehören. Somit führen diese Stellung-nahmen, laut Aussage von Herrn Meyer (IPW), zu keinen großen Änderungen der Planungen. Ein Bürger hatte eine Ampel im Bereich der Firma Ovobest vorgeschlagen, um den Verkehr auf dem Hörster Schulweg für den Werksverkehr zu regeln. Diese Lösung ist für ihn aber nicht Zielführend. Einzige Änderungen, im Gegensatz zu den bisherigen Planungen, ergeben sich in der Verlegung des kleinen Grabens entlang des Hörster Schulwegs, im Bereich der Firma Ovobest. Hier soll der Graben umgeleitet werden und eine direkte Anbindung an die Vördener Aue erhalten. Weiter ist geplant, im südlichen Bereich des Baugebiets Ovobest und des Gebiets südlich von Aral und Cirkel einen 5 m breiten Grünstreifen anzulegen. Wir von der IGNV sind der Meinung, dass dieser Streifen eine Breite von mindestens 9-10 m haben sollte. Herr Jürgen Rolfsen bedankte sich bei Herrn Meier für die Ausführungen. Er fügte noch hinzu, dass der Stellenwert des Hörster Schulwegs für Radfahrer und Fußgänger bekannt sei und die Gemeinde eine Lösung suchen werde. So soll, beginnend von der Brücke bei Kruse, ein neuer Rad und Fußweg entlang der Aue bis zum Ortsteil Vörden geplant und gebaut werden. Dazu will man eine qualifizierte Planung in Angriff nehmen. Erste Grundstücksverhandlungen haben schon stattgefunden. Unterlagen zur dieser Thematik finden Sie: hier, hier, hier, hier, hierhierhierhier

    Im Anschluss befasste sich der Bauausschuss mit den Anträgen der Gruppe "Klimaschutz" zu der o.g. Thematik. Zu dieser Gruppe gehören Helga Globisch (SPD), Rainer Duffe ( CDU), Günter Plohr (SPD), Anke Lefferenz- Lehnert und Heinrich Hoppe, beide IGNV. Sie fordern für das Baugebiet Nr. 72 (südlich Aral und Cirkel), dass dort für neu zu errichtende Gebäude eine Dachbegrünung und für die Fassaden in Richtung Aue eine Fassadenbegrünung zwingend vorgeschrieben wird. Zur Begründung wird auf folgendes hingewiesen: um die Versiegelung von Flächen zu kompensieren sollen Gründächer vorgeschrieben werden. Gründächer tragen zum Erhalt der Artenvielfalt bei, vermeiden das Aufheizen der Umgebung von Gebäuden, halten Regenwasser zurück und helfen so den sich verändernden Klimabedingungen gerecht zu werden. Die o. g. Begrünung der Fassaden in Richtung Aue wird wie folgt begründet: die Festsetzung der Bauhöhe auf 30 m stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds dar, da diese Höhe nicht mehr durch die üblichen Anpflanzungen retuschiert werden kann. Da eine Aufwertung der Vördener Aue durch Renaturierung, sowie die Verlegung des Radwegs vom Hörster Schulweg hin zur Aue geplant ist, stehe eine Erhöhung der maximalen Bauhöhe dem mit der Aufwertung der Aue geplanten Landschaftserleben entgegen. Eine Fassadenbegrünung kann die Auswirkungen in dieser Hinsicht mildern und sollte daher im B-Plan festgelegt werden. Herr Andreas Frankenberg (SPD) hält diese Maßnahmen für nicht mehr umsetzbar, da die Planungen schon zu weit fortgeschritten sind. Für Herrn Bernhard Wessel (CDU), ist diese Denkweise nachvollziehbar, aber man sollte noch ein paar Anpassungen vornehmen. Er spricht sich dafür aus, dass die Thematik noch einmal in den einzelnen Fraktionen besprochen wird. Unser Bürgermeister, Ansgar Brockmann, betonte, dass man zunächst abwarten müsse, wie sich die Ansiedlung, in diesem Bereich, entwickelt. Zusätzlich sieht er weiteren Gesprächsbedarf, auch mit den möglichen Investoren. So hat man die Anträge zur Kenntnis genommen und an die Fraktionen weiter geleitet. Zum Abschluss sprach sich der Bauausschuss einstimmig für die Umsetzung der Bebauungspläne Nr. 58 und Nr. 72 aus. 

    Es folgte die Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Einzelhandel Vörden". Hier plant die Gemeinde im Bereich Lindenstraße, Ortseingang Vörden von der BAB kommend links, eine Fläche zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben auszuweisen. Herr Rolfsen betonte noch einmal die Wichtigkeit dieser Ansiedlung um dem Ortsteil Vörden mehr Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Im weiteren Verlauf stand die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Alfhausener Straße auf der Tagesordnung. Es handelt sich hierbei um den Bereich der ehemaligen Viehverwertung in Neuenkirchen. Herr Rolfsen führte aus, dass der ursprüngliche Bebauungsplan grundsätzlich nicht geändert werden soll. Einzig bei der Nutzung sollen jetzt Beherbergungsbetriebe und sonstige Betriebe zulässig sein. Dem schloss sich der Ausschuss an. 

    Es folgte der Tagesordnungspunkt 12: Außenbereichssatzung "Dreuge Mesk" in Nellinghof. hier hat man die Durchführung der öffentlichen Auslegung unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange auf den Weg gebracht. In diesem Bereich sollen 9 Bauplätze südlich der Straße "Dreuge Mesk" geschaffen werden. Die Wohngebäude dürfen nur in eingeschossiger Bauweise und für max. 2 Wohneinheiten gebaut werden. Hier ist auch geplant, als Abschluss zum Acker einen 5 m breiten Grünstreifen anzulegen. Außerdem müssen die Gebäude einen Abstand von mindestens 5 m zur Grundstücksgrenze einhalten. 

    Ein weiteres Thema dieser Sitzung war der erneute Verlängerungsantrag für die Dorferneuerung im Vörden für weitere 3 Jahre. Der Antrag muss zeitnah gestellt werden. In diesem Jahr ist es erstmalig möglich Fördermittel für die Sanierung der Friedhofskapelle in Vörden zu beantragen. Außerdem sollen Mittel für die Umgestaltung des Dorfplatzes in Vörden zu einem Mehrgenerationenplatz, für einen Rundwanderweg Schillerstraße / Osnabrücker Straße, einen Rundwanderweg Osnabrücker Straße / Dorfteich, Sanierung des Rathauses in Vörden incl. Außenbereich usw. beantragt werden. In diesem Rahmen hat der BS Vörden am 14.09.2020 einen Antrag auf Neugestaltung des Parkplatzes im Bereich Sportplatz gestellt. Im Anschluss stand der Antrag der SPD Fraktion auf die Errichtung von Mehrgenerationenplätzen in Neubaugebieten auf der Agenda. Hier sieht die SPD Fraktion die Notwendigkeit nicht mehr, wie bisher, drei kleine Spielplätze in einem Neubaugebiet zu etablieren, sondern einen Mehrgenerationenplatz für Jung und Alt. Vom Grundsatz her wird dieser Vorschlag begrüßt, ist aber in Wohngebieten mit Eigenheimen schwer vorstellbar, da viele Hausbesitzer ihre eigenen Spielmöglichkeiten auf ihrem Grundstück vorhalten. In Neubausiedlungen, mit Mehrfamilienhäusern, ist es aber durchaus vorstellbar. Am Ende haben sich die CDU und IGNV Gruppe darauf geeinigt, diesen Mehrgenerationenplatz innerhalb des Ortes Neuenkirchen zu etablieren. Abschließend berichtete Herr Hamm, Mitarbeiter Bauamt Neuenkirchen-Vörden, dass die Hegeringe Neuenkirchen und Vörden in diesem Jahr ca. 10 Hektar Blühfläche angelegt haben. Ein guter Beitrag gegen das Insektensterben. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

   

Keine Mehrfamilienhäuser in "Dreuge Mesk", Ortsteil Nellinghof

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 09.06.2020

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Markus Grote (CDU) berichtete unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen, dass z. Zt. eine punktuelle Sanierung der Straßen im Außenbereich unseres Gemeindegebiets durchgeführt wird. Weiter führte er aus, dass die SPD/FDP Fraktion einen Antrag auf Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes im neuen Baugebiet "Mühlensiedlung III" gestellt hat. Die Verwaltung unterstützt diesen Antrag und lt. Aussage von Herrn Jürgen Rolfsen soll in dem neuen Baugebiet mehr Freiraum für die Natur geschaffen werden. Dazu gehören auch Spielplätze. Da stellt sich uns die Frage: warum muss erst ein Naturreservat am Erlenweg weichen um an anderer Stelle Natur zu etablieren? - die Deutsche Glasfaser ist z. Zt. im Ortsteil Neuenkirchen in Action um einige Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen. Dazu wird an der Oberschule in Neuenkirchen eine Schaltzentrale eingerichtet. Im Anschluss an den Ortsteil Neuenkirchen, folgt der Ortsteil Vörden. Hier soll die Schaltzentrale im Bereich der Grundschule Vörden etabliert werden. Eine weitere Maßnahme, in diesen Sommer, ist die Erneuerung der Brücke über die Aue im Bereich Mußteilswall. Der Gemeindeweg 90 im Bereich Hörsten / Astrup wird in diesem Jahr nicht saniert. Den Antrag beim Land Niedersachsen auf Zuschüsse zu dieser Maßnahme hat das Land abgelehnt. Für diese und andere Straßensanierungen wird die Gemeinde im nächsten Jahr einen neuen Antrag auf Zuschüsse stellen.

     Für die Verkehrsflächen im Wohnbaugebiet "Auf den Höfften III" in Vörden werden in absehbarer Zeit die Namen vergeben. Im weiteren Verlauf hat der Bauausschuss den Bebauungsplan Nr. 69 "Auf der Röte" in Vörden auf den Weg gebracht. Hier möchte ein privater Investor einige Wohnobjekte errichten. Ein weiteres Thema war die Aussenbereichssatzung für "Dreuge Mesk" in Nellinghof. Hier soll ein neues Baugebiet auf der anderen Seite der Straße als Spiegelung des vorhandenen Baugebiets entstehen. Durch die Ausweisung dieses Gebiets mit 8 Bauplätzen will man den Bewohnern der Siedlung die Möglichkeit geben dort ansässig zu werden. Herr Rolfsen betonte dabei, dass dort der Bau von Mehrfamilienhäusern nicht zugelassen wird. Herr Bernhard Wessel (CDU) sieht hier einen erheblichen Bedarf um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Ortsteils Nellinghof zu gewährleisten. Dem schlossen sich die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig an.    

     Zum Abschluss der Sitzung referierte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen, dass die Firma Gramoflor in Campemoor einen BImSchG Antrag auf Erweiterung ihrer Betriebsfläche gestellt hat. Außerdem möchte der Tennisclub Neuenkirchen-Vörden, im Bereich der Tennisanlage an der Johanniterstraße in Neuenkirchen, sein Tennisheim sanieren und ein Lager errichten. Diese Maßnahme ist notwendig geworden, weil vor einigen Jahren die Unterkunft bei einem Brand beschädigt wurde. Der Ausschuss signalisierte hierzu und zu dem Vorhaben der Firma Gramoflor seine Zustimmung. Abschließend übernahm unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, das Mikrofon und das Wort. Er führte aus, dass am 09.06.2020 der Vertrag mit dem ev. luth. Kirchenkreis Bramsche zwecks Übernahme der Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte St. Christopherus in Vörden geschlossen wurde. Die Unterschrift unter dem Mietvertrag für die neuen Räume steht noch aus. In dem Gebäude soll eine Regelgruppe mit 25 Plätzen und eine Krippengruppe mit 12 Plätzen entstehen. Der Bauantrag für den Umbau der Räume ist gestellt. Man rechnet mit der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte am 01.01.2021. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Weitere Ausweisungen und Genehmigungen von Baugebieten und Bauvorhaben

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 27.02.2020     (für weitere Unterlagen klicken Sie bitte auf die blaue Schrift)

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Markus Grote (CDU) referierte Herr Jürgen Rolfsen, Bauamtsleiter unserer Gemeinde, zunächst zur Situation der unbeschrankten Bahnübergänge im Bereich Nellinghof. Hier gibt es aktuell keine neuen Erkenntnisse. Eine pragmatische Lösung ist z. Zt. nicht ersichtlich. Eine mögliche Variante wird aber z. Zt. geprüft. Zur Sanierung der Schulstraße in Vörden, im Rahmen der Dorferneuerung, werden in Kürze die Aufträge vergeben. Man rechnet mit dem Beginn der Baumaßnahmen im Frühjahr 2020. Die gesamten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf ca. 560.000 Euro. Einen Teil davon trägt das Land Niedersachsen. 

     Im Bezug auf die geplante Einzelhandelsfläche an der Lindenstraße in Vörden im Bereich Ortseingang, führte unser Bauamtsleiter aus, dass es dringlich notwendig sei hier eine Sonderfläche auszuweisen. Eine Wohn-bebauung ist in diesem Bereich unzulässig. Um eine Genehmigung zu erlangen muss die Fläche als gehobener Standort für die Nahversorgung eingestuft werden. Dazu gehört auch die Erstellung eines Verträglichkeits-gutachtens. Die ersten Stellungnahmen wurden eingeholt und die Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht. Hinweis: man beachte die weiteren Wohnbauplanungen im Eingangsbereich von Vörden.  Ein weiteres Thema war die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Füerboll" in Neuenkirchen. Hier plant die Investorengruppe "Bosche/Oesting" südlich der Straßen "Am Füerboll" und "Zur Müße" eine einreihige Bebauung mit Doppelhäusern in 1,5 geschossiger Bauweise. Die Planungen wurden in Zusammenarbeit mit der Firma Thamann aufgenommen. Man hat sich im Kontext darauf geeinigt, dass die Firma Thamann ihre Lagerhaltung in östliche Richtung erweitern und im Gegenzug die o.g. Investorengruppe ihre Planungen umsetzen kann. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie eingeholt. Sie steht im Konsens zu den Bauvorhaben. Zusätzlich hat man, im Januar dieses Jahres, die Nachbarn in die Planungen involviert. 

    Danach stimmte der Ausschuss, mit einer Enthaltung, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Südlich Erlenweg). Diese Fläche (Dauergrünland) befindet sich zwischen dem Erlenweg in Neuenkirchen und dem geplanten Neubaugebiet "Mühlensiedlung II". Sie soll zusätzlich als Baugebiet ausgewiesen werden um den Verkehrsanschluss zum Erlenweg incl. Wohnbebauung zu ermöglichen. In der Vorlage heißt es: "Für die Realisierung und Vorbereitung der Wohnbausiedlung ist grundsätzlich die Änderung des Flächennutzungs-planes erforderlich. Die Bauleitplanung sieht zunächst vor, die landwirtschaftliche Fläche in eine Wohnbaufläche zu ändern". Somit würde ein Lebens- und Rückzugsraum für viele Tierarten wie z. B. Steinkautze entfallenWir von der IGNV sehen diese Vorgehensweise kritisch zumal es andere Möglichkeiten der Anbindung gibt. Dazu kommt, dass hier Natur, gerade in Zeiten des Klimawandels, vernichtet wird. Wir fordern schon seit Jahen die Einbindung von Natur oder Oasen in Wohngebieten um die Lebensqualität zu verbessern. Dieses Vorgehen ist dabei kontraproduktiv. 

     Im weiteren Verlauf der Sitzung war die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Alfhausener Straße" in Neuenkirchen ein Thema. Es geht hierbei um eine Umnutzung der alten "Viehverwertung" an der Alfhausener Str. Nr. 3  mit anliegendem Wohngebäude in Richtung "Beherbergung". Das Anwesen steht schon lange zum Verkauf. In jüngster Zeit konnte ein möglicher Käufer gefunden werden, der im o.g. Bereich investieren möchte. Lt. Jürgen Rolfsen ist dazu eine Änderung des Bebauungsplanes unter gleichzeiter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange notwendig. Diesem stimmte der Ausschuss zu. Ein weiterer Punkt bestand in der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden Teil 2". Hier möchte die Firma Ovobest ihre Betriebsfläche in südliche Richtung bis zum Überschwemmungsgebiet Aue ausweiten. Durch die Ausweitung der Produktionsvielfalt ist die Errichtung neuer Lagerstätten auf diesem Areal notwendig geworden. In diesem Zuge soll der alte "Hörster Schulweg" entwidmet und in die zukünftige Betriebsfläche der Firma Ovobest integriert werden. Die max. Bauhöhe der Lagerstätten soll bei 30 mtr. liegen. Der Ausschuss signalisierte seine Zustimmung. Gleichzeitig wurde aber die Möglichkeit eines neuen Fuß- und Radweges entlang der Aue in Planung genommen.

     In Sachen Bebauungsplan Nr. 67 "Stoffers Weg" in Neuenkirchen hat der Ausschuss den Abwägungs-  und Satzungsbeschluss verabschiedet. Herr Jürgen Rolfsen, Bauamtsleiter in Neuenkirchen-Vörden, referierte, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde. In den Stellungnahmen hatte der Landkreis Vechta folgendes angemerkt: "Im Kurzbericht des TÜV Nord werden Annahmen über den Betriebsablauf und die Nutzung des Betriebsgeländes getroffen (Betriebszeiten, Stellplätze, LKW-Verkehr), die nicht genehmigte Nutzungsänderungen darstellen. Um die Immissionsrichtwerte einzuhalten, wird der Betrieb im Gutachten eingeschränkt. Solange diese Einschränkungen nicht realisiert sind, ist der Immissionskonflikt nicht gelöst. Der B-Plan kann nicht aufgestellt werden, weil er gegen das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung und Abwägungsgebot verstößt". Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds bezüglich dieser Stellungnahme führte Herr Rolfsen aus, dass der Landkreis nicht immer auf dem richtigen Weg sei. Einzelne Stellungnahmen der Anlieger bezüglich des zu erwartenden hohen Verkehrs-aufkommens in diesem Bereich wurden nicht erörtert. Herr Andreas Frankenberg (SPD) forderte aber, dass die Eltern ihre Kinder nicht mit dem PKW zum Kindergarten bringen- oder den Parkplatz an der Bersenbrücker Straße nutzen sollten. Herr Wessel (CDU) betonte, dass in Neuenkirchen-Vörden ein sehr hoher Bedarf an Wohnungen besteht aber nur begrenzte Wohneinheiten zur Verfügung stehen, sodass dieses Bauvorhaben umgesetzt werden muß. Wörtlich: "Wir müssen damit leben". 

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils befürwortete der Ausschuss den Bebauungsplan Nr. 72 "Gewerbegebiet im neuen Teil II" in Hörsten. Hier soll im südlichen Bereich des alten "Hörster Schulwegs" in Höhe des Autohofs Aral und der Firma Cirkel ein ca. 7 - 8 ha. großes Areal für gewerbliche Ansiedlungen erschlossen werden. Unterlagen dazu finden Sie hier. 

Hinweisen möchten wir noch auf die Umweltwoche des Landkreises Vechta vom 23.28.03.2020. Anmeldungen sind bis zum 11.03.2020 bei der Gemeinde möglich. H.B.M. 


Ortsumgehung Neuenkirchen ist in Planung - neues Baugebiet auf den Weg gebracht

Bericht von der Sitzung des Bauausschusses vom 12.11.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   Unter dem Vorsitz von Markus Grote (CDU) berichtete unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass das Planfestellungsverfahren für die neue Autobahnauf- abfahrt "Rieste" im Dezember anläuft. In Punkto "Haushalt 2020 - hier: Teilhaushalt Bauamt" führte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen aus, dass im Jahr 2020 einige Investitionen anstehen, die teilweise von 2019 auf 2020 verschoben wurden. So sind ca. 140.000 Euro für einen neuen Schlepper für den Bauhof eingeplant, für den ländlichen Wegebau (ZILE-Förderprogramm) im Bereich Weg Nr. 28 in Bieste, Nr. 90 in Hörsten und Weg Nr. 274 in Campemoor sind insgesamt ca. 1.075.000 Euro vorgesehen. Unsere Kommune rechnet für die Wege 28 und 90 mit ca. 50 % Fördermittel vom Land. Außerdem werden 25.000 Euro für eine neue Fußgängerbrücke im Bereich "Mußteilswall" in Vörden bereitgestellt. Für den Erwerb von Kompensationsflächen zum Ausgleich der neuen Baugebiete sind ca. 250.000 Euro eingeplant. 50 % der Ausgleichsmaßnahmen sollen durch Flächenzukauf und ca. 50% durch Erwerb von Werteinheiten vom Landkreis Vechta erfolgen. "Werteinheiten bedeuten Kompensationsmaßnahmen (Begrünung usw.) außerhalb unseres Gemeindegebietes. Damit geht die Gemeinde den leichtesten Weg. Wir von der IGNV fordern Ausgleichs-maßnahmen im Bereich unserer Kommune, damit unsere Bürger davon profitieren und die Lebensqualität verbessert wird". Bezüglich der Kläranlage Neuenkirchen ist eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Klärschlammentsorgung in Vorbereitung. Hier sind zukünftige Investitionen in eine neue Lagerhalle mit entsprechender Technik zu tätigen. 

     Das Land Niedersachsen hat das Förderprogramm GVFG für Straßenbaumaßnahmen neu aufgelegt. Unsere Verwaltung plant schon seit 2013 eine Umgehungsstraße für Neuenkirchen im östlichen und nördlichen Bereich des Ortsteils. Dazu soll ein Verkehrsentwicklungskonzept erstellt werden. Wie in den hier verlinkten Karten ersichtlich wird diese Maßnahme ein langfristiges Projekt. Die grün und blau gestrichelten Linien sind wohl innerhalb der nächsten 10 Jahre umsetzbar, die rot gestrichelte Straßenführung erst danach. Unsere Kommune plant im Februar 2020 Fördermittel für das gesamte Vorhaben zu beantragen. Das Verfahren für die Zukunft wird sein, dass nach einer Planungszeit von 2-3 Jahren der Gemeinderat die Abfolge und Fertigstellung von Teilabschnitten beschließt. Die Kommune muss hierbei zunächst in Vorleistung treten. Wir von der IGNV begrüßen dieses Vorhaben

     Unter Top 7 stand der Antrag der IGNV/CDU Gruppe vom 29.08.2019 auf Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanungen der Kommune auf der Agenda. Unsere Verwaltung sieht hier zunächst nur die Notwendigkeit einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Herr Heinrich Hoppe (IGNV) sieht hier aber die Chance Eingriffe in die Bauleitplanungen, wie auch in anderen Kommunen üblich, der kommenden Jahre zu ermöglichen. Die Verwaltung steht dieser Forderung jedoch skeptisch gegenüber. "Nach meiner Meinung haben sie den Sinn dahinter, Natur und damit Lebensqualität in unserer Gemeinde zu etablieren, nicht erkannt. Für sie zählt wohl nur der Kommerz. H.B.M." 

     Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 40 "Ortskern Neuenkirchen" war der nächste Punkt auf der Agenda. Im Detail geht es um das Bauvorhaben des Herrn Guido Oevermann auf dem Areal des Anwesens "Faber" an der Johanniter Str. - 3 neue Wohnhäuser mit je 8 Wohneinheiten und ent-sprechende Parkmöglichkeiten zu errichten. Die erlaubte Firsthöhe wird, laut Aussage von Herrn Rolfsen, zu diesem Zweck von 9,5 auf 11 mtr. angehoben. Von den zuständigen Stellen wurden Stellungnahmen eingeholt. Eine Anwohnerin bemängelt hier den erheblichen Verlust an Wohnqualität in unmittelbarer Umgebung des Objekts. Sie bewohnt das Nachbargrundstück. Weiter führt sie aus, dass diese Mehrfamilienhäuser sich aufgrund ihrer Größe und kompakten Bauweise nicht in die durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägte Umgebung einfügen werden. Herr Bernhard Wessel (CDU) sieht die Bebauung mit insgesamt 24 Wohneinheiten kritisch. Nach seiner Meinung müssen im Rat zunächst konkrete Pläne vorgestellt werden. Da bislang nur alte Pläne vorliegen, gibt es hier Nachholbedarf seitens der Verwaltung. Am Ende fanden die Beschlüsse jedoch, mit einer Enthaltung, die Zustimmung des Ausschusses.   

     Es folgte der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplan Nr. 71 "Koppeln Süd" in Vörden. Hier soll im Bereich zwischen dem Wohngebiet Koppeln und der Campemoorstraße ein neues Baugebiet entstehen. Durch die Zustimmung des Rats und der Erstellung der vorläufigen Planungsunterlagen kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Der Geltungsbereich ist in den Karten blau umrandet.Es folgte der Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 73 "Wohnquartier Am Mühlenhof" in Vörden. Mit dem einstimmigen Beschluss wird der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung rechtskräftig. Die neu erstellte Straße in diesem Bereich wird den Namen "Mühlenhof" tragen. In diesem Zuge hat man sich auch auf den Straßennamen für das Baugebiet "Nördlich Bohnenkamp" geeinigt. Sie wird den Namen "Roseneck" bekommen. Auf dem Anwesen des Herrn Bernhard Wessel wird die Roweba GmbH & Co. KG die vorhandene Scheune zu einer Tagespflege umbauen. 

     Abschließend stand der Antrag der Firma Jürgens in Vörden auf der Tagesordnung: Die Firma Jürgens möchte auf ihrem Betriebsgelände, im nördlichen Teil, abgegrenzte Lagerstätten und Schüttboxen einrichten. Die gesamte Lagerkapazität würde bei ca. 5.440 to. liegen. "Wir von der IGNV sehen hier die Notwendigkeit einer Lärmschutz-maßnahme. Auf dem Gelände kommt es täglich zu Lärm- und Staubemissionen. Da liegt es nahe, im Zuge des o. g. Vorhabens, entsprechend zu handeln." 

Es folgte, wie immer, ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Neue Bebauungspläne verabschiedet

Bericht von der Sitzung des Ausschusses für Bauen vom 09.09.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Unter dem Vorsitz von Herrn Markus Grote (CDU) berichtete unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass für die Sportstättensanierung in Vörden in diesem Jahr keine Fördergelder fließen. Man wird im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen. Die neue 380 KV Stromtrasse ist endgültig, lt. Raumordnungsplanung vom 05.07.2019, für den Bereich in der Nähe von Ankum und Merzen geplant. Somit wird unser Ort von dieser Überlandleitung nicht betroffen sein. Das Ortsschild an der Holdorfer Straße im Bereich Wittenberg-Siedlung darf im Rahmen der Sanierung der Straße nicht versetzt werden. Ebenso hat der Landkreis eine Ausweisung einer Tempo 30 Zone, in diesem Bereich, eine Absage erteilt. Außerdem wird Neuenkirchen-Vörden nicht erneut für das im letzten Jahr durchgeführte Interessenbekundungsverfahren Tempo 30 zugelassen. Herr K.-H. Möller hat einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Vörden für sein Objekt in der großen Hinterstraße gestellt. Dort soll das vorhandene Gebäude zu einer Ausstellungshalle umgebaut werden. Ebenso hat die Familie Kampsen, Ahe, Antrag auf Fördergelder für eine neue Scheune und ein Backhaus gestellt. Die Firma S+W Immobilien aus Hasbergen hat einen Antrag auf Fördergelder zur Umnutzung der vorhandenen Gebäude im Bereich Mühlenhof Vörden gestellt. In diesem Zuge wurde eine neue Bauplanung vorgestellt in der die bislang für Erholungszwecke ausgewiesenen Bereiche als Parkflächen definiert wurden. In dem Zusammenhang sind dort ca. 70 PKW - Parkplätze für die Bewohner der 50 Wohneinheiten geplant. 

     Im Anschluss folgte ein Vortrag durch die Gartengestaltung - Baumpflege GmbH & Co.KG Braukmann, Rastede und Herrn Knüppe aus Neuenkirchen-Vörden zum Thema "Fachgerechte Baum- und Strauchpflege". Hier sind z.B.  große Anschnittflächen bei der Baumpflege ein Problem. Man sollte immer nur kleine und nicht nebeneinander liegende Schnitte in einem Jahr durchführen. Besser ist es die Pflege auf mehrere Jahre zu verteilen. Auch bei der Wurzelpflege des Baumes können Fehler gemacht werden indem man einen Teil der Wurzeln kappt. Hier sollte man versuchen die Wurzeln tiefer zu legen oder nur in geringem Maße zu kürzen. Gerade in den trockenen Jahren sieht man oft die Folgen einer nicht fachgerecht durchgeführten Pflege. 

     Unter Top 7 stand der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 67 "Stoffers Weg" in Neuenkirchen auf der Agenda. Hier möchte der Investor Friedrich Wiebold parallel zur Straße "Stoffers Weg" 2 Doppelhäuser mit jeweils 2 Wohnungen und quer zur Straße 2 Vierfamilienhäuser errichten. Zusätzlich hat die Familie Flotemesch einen Antrag auf Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern auf ihrem Grundstück gestellt. Die dazu gehörenden PKW-Stellplätze sind auf dem Baugrundstücken ausgewiesen. Der Landkreis Vechta muss jedoch entscheiden ob die ausgewiesenen Parkflächen praktikabel und ausreichend sind. Die Bewohner der Immobilien dürfen nicht die Straße "Stoffers Weg" als Parkfläche nutzen. Herr Andreas Frankenberg, von der SPD, sieht eine Drehung der Doppelhaushälften quer zur Straße als vorteilhaft damit die Bewohner nicht rückwärts auf die Straße ausparken müssen. Den o.g. Beschlüssen hat der Ausschuss seine Zustimmung signalisiert. 

     Es folgte der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 69 "Auf der Röte" in Vörden. Im Bereich der Straßen Im Bohnenkamp / Am Reuteteich sollen zusätzlich zur vorhandenen Bebauung 4 - 6 neue Bauplätze ausgewiesen werden. Die Fläche befindet sich in der Hand eines privaten Investors. Herr Rolfsen betonte dabei, dass wir in Neuenkirchen-Vörden dringend neue Bauplätze vorhalten müssen um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Weiter soll, lt. Bebauungsplan Nr. 72 "Gewerbegebiet im neuen Teil II", ein neues Gewerbegebiet entlang der Vördener Schulstraße gegenüber der Firmen Cirkel und Aral mit einer Größe von ca. 7 Hektar (70.000 m²) entstehen. Hier ist nur im vorderen Bereich entlang der Straße eine Bebauung möglich. Im hinteren Bereich entlang der Aue ist ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Nach Meinung der IGNV hätte unsere kommunale Verwaltung schon vor 10 Jahren weitere gemeindeeigene Gewerbegebiete ausweisen müssen damit nicht, wie jetzt geschehen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe in den Niedersachsenpark abwandern. Den genauen Hintergrund zu dieser Aussage werden wir im nächsten Infobrief der IGNV im November 2019 thematisieren.    

     Im Anschluss folgte das Thema "Einzelhandelsentwicklungskonzept Neuenkirchen-Vörden". Herr Jürgen Rolfsen, Leiter des Bauamts Neuenkirchen - Vörden, führte dazu aus, dass in diesem Jahr eine neue Kundenbefragung in unserem Ort durchgeführt wurde. Dabei hat man festgestellt, dass ca. 30 % der Kaufwilligen in Vörden nicht ortsansässig sind. Somit ergibt sich die Möglichkeit ein Sondergebiet "Vörden" auszuweisen um die Verkaufsfläche auf ca. 1400 m² zu erhöhen. Die Kommune Neuenkirchen-Vörden plant in diesem Sinne, im Bereich der Lindenstraße in Vörden, eine Fläche für Investoren auszuweisen. Die Ausschussmitglieder schlossen sich den Ausführungen des Bauamtsleiters an. 

     Im weiteren Verlauf stellte Herr Jürgen Rolfsen einige aktuelle Bauanträge / Bauvoranfragen vor. Es liegt 1 Antrag von Frau Aida Herzog, Vörden, auf Nutzungsänderung und Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Wohnhaus mit 3 Wohnungen an der Lindenstraße in Vörden vor. Die Familie Berling, in Neuenkirchen, hat einen Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses gestellt. Von der Familie Hemker, in Campemoor, liegt ein Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses als Altenteil vor. Herr Dortelmann, Vörden möchte auf seinem Grundstück an der  Straße "Im Diek" in Vörden ein Einfamilienhaus errichten. Dabei ist uns aufgefallen, dass nicht alle Bauanträge oder Bauvoranfragen im öffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzungen vorgestellt werden. Das sollte sich in Zukunft ändern. Gleiches Recht für Alle. Zum Abschluss war der Klimawandel ein Thema. Hierzu hat die Verwaltung aufgeführt, dass etliche Straßenlaternen auf LED umgerüstet wurden. Dadurch wurde CO² reduziert. Weitere Ideen und Konzepte werden in den nächsten Sitzungen Thema sein. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem nächsten Infobrief im November 2019. Viele interessante Themen und Hintergrundwissen warten auf Sie.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Ländlicher Wegebau (ZILE) ein Thema im Bauausschuss

Bericht von der Bauauschusssitzung vom 06.06.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Im Rahmen der öffentlichen Bauausschusssitzung im Ratssaal des Rathauses Neuenkirchen-Vörden teilte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann mit, dass die Bahnstrecke Neuenkirchen - Wildeshausen ab Juli 2019 saniert wird. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Betrieb in der Zeit vom 26.07.-05.08.2019 komplett eingestellt und durch einen Schienenersatzverkehr (Busse) ersetzt. Für die Sportanlage in Vörden wurde ein Förderantrag in Höhe von 203.525 Euro gestellt. Die Erweiterung der 30 km-Zone in Vörden bis zur Hunteburger Str. wird z. Zt. vom Landkreis Vechta geprüft. Im Bereich des Neubaugebietes "Holdorfer Str. I" wird in der Zeit vom 11.06.-17.06.2019 der Endausbau der Straßen durchgeführt. Daher ist der Siedlungsbereich, in diesem Zeitraum, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

     Im Bereich des Schulhofes der Grundschule Vörden hat man am 06.06.2019 einige Exemplare der Eichenprozessionsspinner gesichtet. Da die Berührung mit diesen Tieren u.a. zu allergischen Reaktionen führen kann, ist der Schulhof bis auf weiteres gesperrt. Zusätzlich wurden die Behörden, wie z.B. das Gesundheitsamt, in Kenntnis gesetzt.

     Nachdem der Abwägungs- und der Satzungsbeschluss der 2. der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Der kleine Esch" in Neuenkirchen abgesegnet war, stand der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Nördlich Bohnenkamp" in Vörden auf der Agenda. Hier möchte Herr Bernhard Wessel seine Scheune in eine Tagesstätte ändern. In diesem Zuge ist eine neue Erschließungsstraße mit angrenzendem Baugebiet auf dem Grundstück des Herrn Wessel geplant. Die Bebauung in dem neuen Baugebiet wird auf 4 Wohneinheiten je Bauplatz begrenzt. Diesen Änderungen hat der Bauaus-schuss seine Zustimmung signalisiert.

     Im Bezug auf den Bebauungsplan 40 "Ortskern Neuenkirchen" (3. Änderung der Innenentwicklung) stand der Aufstellungsbeschluss und der Auslegungsbeschluss unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf der Agenda. Hier soll, in einem beschleunigten Verfahren, ein Teil des o.g. Bebauungsplans vorrangig umgesetzt werden. Es geht um den Bereich "Faber / Bellut" an der Johanniterstr. in Neuenkirchen.  Ein Investor plant dort die Errichtung von 2 - 3 Wohngebäuden mit jeweils 8 Singlewohnungen. Die Gebäude dürfen, lt. Aussage von Jürgen Rolfsen, Bauamtsleiter der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, nur  zwei-geschossig errichtet werden. Es folgte die Zustimmung des Bauausschusses.  

      Unter Top 10 stand der Bebauungsplan Nr. 75 "Vörden Mitte" Innenentwicklung auf der Agenda. Lt. Herrn Jürgen Rolfsen muss der 30 Jahre alte Bebauungsplan für diesen Bereich den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Diese Maßnahme ist notwendig geworden, da hier ein Investor einige Neubauten plant. Weiter führte Herr Rolfsen aus, dass die Sanierung der Gemeindestraße 152 zwischen der Kapelle und Ahe nicht förderfähig ist. Der Ausschuss hat der Änderung des Bebauungsplans und der Ausbauplanung zugestimmt.

     Ein weiteres Thema war der ländliche Wegebau (ZILE). Folgende Straßen sind betroffen: Gemeindestr. Nr. 28 in Bieste angefangen bei der alten Gaststätte Feldkamp bis zur Hühnerfarm Bieste. Die Kosten liegen bei ca. 550.000 Euro (Länge ca. 2.740 m). Gemeindestraße Nr. 185 in Vörden von der Campemoorstr. bis zum Bernholm. Kosten ca. 350.000 Euro ( Länge ca. 1.800 m) und die Gemeindestraße Nr. 90 in Hörsten angefangen bei der Hofstelle Hermann Kramer bis zur Hofstelle Hoffmann in Astrup. Kosten hierfür liegen bei ca. 240.000 Euro (Länge ca. 1.250 m). Entsprechend der ZILE-Richtlinie sollen Fördergelder für diese Maßnahmen beantragt werden. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist für die Jahre 2020/21 geplant.

     Mit einer Nein-Stimme hat man die Sanierung der Schulstraße auf den Weg gebracht. Hier sollen neue Parkplätze mit Betonpflaster errichtet werden. Der Fahrbahn-Belag im Bereich des Naturbads Vörden soll in rotem Asphalt erneuert werden. Zusätzlich wird eine kleine Sportanlage zur multifunktionalen Nutzung im Bereich der Grundschule entstehen. Bei dem Bodenbelag, für diese Anlage, hat man sich auf Kunststoff geeinigt, da dieser witterungsbeständiger und haltbarer als Tennenbelag ist. Für die anstehende Ausführung kann die Gemeinde, im Rahmen der Ortssanierung, Fördergelder des Landes in Anspruch nehmen.

     Unter Punkt 14 "Bauanträge/Bauvoranfragen" führte Herr Rolfsen aus, dass die Firma S+W (Mühlenhof) in dem alten Stallgebäude an der Osnabrücker Straße im Erdgeschoss Räume für Büros, Dienstleistungsunternehmen oder Gewerbe zur Verfügung stellen wird. Im 1. Obergeschoß sollen 3 Wohneinheiten entstehen. Im Bereich der Kläranlage wird ein neuer Behälter errichtet. Zudem plant die Familie Wieghaus/Vorwerk die Errichtung eines Altenteilers auf ihrem Hofgelände. Der Antrag für den Neubau ist eingegangen. Nach der Sommerpause ist, im Rahmen der Agenda Klimawandel, im Ratssaal der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ein Vortrag über die Pflege von Bäumen, Büschen usw. geplant. Die Presse wird darüber berichten. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 


Dachbegrünungen ein Thema der Bauausschussitzung

Bericht von der Bauauschusssitzung vom 09.05.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Im Rahmen der öffentlichen Bauausschusssitzung am 09.05.2019 um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses NeuenkirchenVörden referierte Frau Jutta Holtmeyer von der Firma ZinCo in Nürtingen zu dem Thema "Gründach-Systeme". Gründach-systeme eignen sich hervorragend zur Niederschlagsregulierung. Sie nehmen die Niederschlagsmenge auf und geben sie zeitverzögert wieder ab. Ein weiterer positiver Effekt bietet die zusätzliche Isolierung: im Sommer wird es kühler und im Winter wird die Wärme konserviert. Frau Holtmeyer stellte in diesem Rahmen die verschiedenen Möglichkeiten wie z.B. die extensive Dachbegrünung vor. Diese eignet sich für Dächer bis zu 25 % Dachneigung. Flachdächer sind für eine Begrünung besonders geeignet. Im extensiven Verfahren wird eine ca. 10 cm hohe Begrünung mit trockenstressresistenten Pflanzen angelegt. Dieses Verfahren lässt sich auch unter Solaranlagen platzieren um die Temperatur der Solarzellen zu senken. Eine andere Möglichkeit bietet die intensive Begrünung mit z.B. Rasen, Pflanzen, Bäume usw. Die zusätzliche Dach-Last liegt bei der extensiven Variante bei 50-150 kg / m² und bei der intensiven Variante können > 500 kg pro m²  erreicht werden. Kosten für die extensive Dachbegrünung liegen bei ca. 40-50 Euro pro m² und bei der intensiven bei > 80 Euro je m². Einige Kommunen und Städte bieten für die Einrichtung dieser umweltschonenden Maßnahme ihre Unterstützung an.     Weitere Info`s hier.

     Im weiteren Verlauf erklärte Herr Jürgen Rolfsen, Bauamtsleiter Neuenkirchen-Vörden,  dass der Landkreis Osnabrück ein Überschwemmungsgebiet "Hase" von OS bis Quakenbrück plant. Unsere Kommune wird davon nicht betroffen sein. Weiter stellte Herr Rolfsen eine Bauvoranfrage des Herrn Jörg Herzog vor: Im Bereich der Lindenstraße 8 in Vörden möchte er ein vorhandenes Gebäude umbauen um Wohneinheiten für Arbeitnehmer zu schaffen. Herr Detlev Enneking hat einen Antrag auf Neuerrichtung eines 6-Familienhauses mit Eigentumswohnungen an der Ecke Große Hinterstraße / Koppelstraße gestellt. Hier soll das vorhandene Gebäude abgerissen und ein neues Gebäude, im Stil des Mehrfamilienhauses Finke, mit einem Abstand von 5 mtr. von der Straße errichtet werden. Für die Altgebäude des "Mühlen-hofes" in Vörden wurde ein Bauantrag auf Umgestaltung zu Mehrfamilienhäuser gestellt. Die Volksbank Neuenkirchen wird auf ihrem Parkplatz östlich der Bank, im Zuge der Umbaumaßnahmen,  Container zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und für die Automaten aufstellen. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M


Beginn des Ausbaus der Holdorfer Straße in 2019?!`

Bericht von der Sitzung des Bauausschuss vom 01.04.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Zunächst berichtete unser Bürgermeister, Ansgar Brockmann, dass in diesem Jahr wieder Fördermittel für den ländlichen Wegebau 2020/21 zur Verfügung stehen. Ein Antrag muss zum Stichtag 15.09.2019 gestellt werden. Im weiteren Verlauf der Sitzung, nach dem Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes "Reitsportanlage Vörden", stellte Herr Jürgen Rolfsen, Leiter des Bauamtes Neuenkirchen, den städtebaulichen Vertrag (sog. Erschließungsvertrag) der Gemeinde mit Herrn Bockhorst vor. Herr Bockhorst möchte auf seinem Grundstück zwischen der Bahnstrecke und dem Neubaugebiet "Holdorfer Str. I" ein Baugebiet mit 4 Grundstücken erschließen. Die Zuwegung soll, abzweigend vom Kreisel im o.g. Baugebiet, in Richtung Bahn erfolgen. Diesem Vorhaben signalisierte der Ausschuss, ohne eine Reglementierung der Bebauung, seine Zustimmung.

     Im weiteren Verlauf stand der Ausbau und die Sanierung der Holdorfer Strzwischen der Einmündung "Dammer Str." und der Einmündung "Wittenberg" auf der Agenda: Hier soll eine neue ca. 5,50 mtr. breite Fahrbahn entstehen. Dazu gesellt sich, entlang der Siedlung "Wittenberg", ein Fuß- und Radfahrfahrweg incl. Beleuchtung. Die Ortstafel wird in Höhe Einfahrt "Wittenberg" platziert. Ferner ist ein sog. "Baumtor", Fahrbahnverengung zur Verkehrs-beruhigung, mit einer Breite von 3,50 mtr. zwischen der "Böttchergasse" und der Straße "Wittenberg" vorgesehen. Dort ist auch eine Ampel geplant, da Entlang der Siedlung Holdorfer Str. I u. II kein Fuß- und Radweg in Planung ist. Die Sanierung der Kreuzung "Dammer Str." / "Holdorfer Str." ist z. Zt. kein Thema. Die gesamte Maßnahme ist Teil des Haushalts 2019.

    Das Einzelhandelskonzept für Neuenkirchen-Vörden war ein weiteres Thema der Sitzung: Zunächst stellte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen fest, dass beim Landkreis Vechta z. Zt. kein Raumordnungsprogramm vorliegt. Neuenkirchen wurde als Grund- und Nahversorgungszentrum in unserer Gemeinde deklariert. Hier ist eine zusätzliche Erweiterung des Einzelhandelangebots nur innerhalb der Ortslage möglich. Anders sieht es in Vörden aus: Der Ort ist kein Grundversorgungszentrum. Laut unserem Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen, wird es in unserer Gemeinde kein Nebeneinander von 2 Grundversorgungszentren geben. Weiter führte er aus, dass in Vörden z. Zt. kein Bedarf für einen zusätzlich Supermarkt besteht. Dazu erklärte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass durch die zeitnahe Entwicklung dieses Ortsteils in Puncto Bevölkerungszunahme, "mit etwas Phantasie", ein großes Potenzial für einen weiteren Supermarkt oder mehr besteht. Dabei betonte er ausdrücklich, dass von Seiten der Verwaltung, für die nächsten Jahre bis 2036, eine exorbitante Steigerung der Einwohnerzahl in unserer Gemeinde erwartet wird.  

     Zum Abschluss der Sitzung berichtete Herr Rolfsen über Bauanträge bzw. Bauvoranfragen in unserer Gemeinde. Hier liegt u.a. ein Antrag durch Frau von der Assen, Vörden auf Nutzungsänderung der alten Molkerei in Vörden zu einer Steinmetz- und Bildhauerwerkstatt vor. Der Lichtblick e.V. hat den Neubau eines Wintergartens zwischen den vorhanden Gebäuden in Wahlde beantragt. Die Tischlerei "Beckermann", am Tor zum Niedersachsenpark, möchte ein zusätzliches Stockwerk auf der vorhandenen Ausstellungshalle erstellen. Im Bereich "Ahe 50" wird Herr Josef Enneking einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwhg und Garage errichten. Die Eheleute Kampsen haben die Errichtung eines Backhauses als Nebenanlage auf ihrem Grundstück Ahe 23 beantragt. Herr Bernhard Wessel möchte im Bereich der Campemoorstraße/Aue, auf seinem Grundstück, eine Kompensationsfläche für das Projekt "Nördlich Bohnenkamp" anlegen.  Die Volksbank hat eine Fassadenänderung an der Hauptstelle Neuenkirchen beantragt. In Punkto Klimawandel ist im Mai 2019 ein Vortrag im Rathaus zum Thema "Dachbegrünung" geplant. Es folgt ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  

 

 Heftige Diskussion im Bau- und Umweltausschuss

Bericht über die Bauausschusssitzung vom 07.02.2019

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nachdem der Vorsitzende Markus Grote die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom  26.11.2018 festgestellt hatte führte unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen aus, dass die Genehmigung des Haushalts 2019 durch den Landkreis Vechta vorliegt. Zudem hat man eine Ausschreibung für den Wegebau der Ortsstraße Nr. 193 in Campemoor auf den Weg gebracht. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch das Leitungsnetz für Wasser saniert werden.

    Die LZO Filiale in Vörden wird in diesem Jahr saniert und umgestaltet. Die Pläne für dieses Vorhaben stellten, im Rahmen der Sitzung, 2 Mitarbeiter der LZO vor. Das Gebäude bleibt in der aktuellen Form bestehen. Der Eingang soll von der Nordseite auf die Südseite (Parkplatz) verlegt werden. Durch diesen Zugang erreicht man die neu gestaltete "Dialoghalle". In diesem Bereich wird zeitweise ein/e Mitarbeiter/in als Anlaufpunkt dienen. Im vorderen Bereich soll im Bereich der Begegnung ein Tisch aufgestellt werden. Im hinteren Bereich sind 3 kleine Räume für Einzelgespräche vorgesehen. Im Bereich des alten Eingangs wird ein Geldautomat plaziert. Der Clou ist aber ein separater Raum, angrenzend an der Dialoghalle. Dieser Raum "Amelie" wird, im Rahmen der sog. "Bank. 4" Maßnahme, den Kunden über einen Bildschirm den visuellen Kontakt mit einem Mitarbeiter/in in einer Zentrale ermöglichen. So können die Kunden, in einem persönlichen Gespräch, alle Bankgeschäfte wie z.B Überweisungen abwickeln.

     Weiter führte Herr Jürgen Rolfsen aus, dass diverse Um- und Anbauten durch den Lichtblick e.V. in Wahlde 6 geplant sind. In diesem Zuge sollen auch neue Parkplätze auf der Hofanlage entstehen um die Parkmöglichkeiten auf einer alten "Siloplatte" zu ersetzen. Ein weiterer Punkt war der geplante Ausbau der Straße Mühlendamm in Vörden. Hier ist zwischen der Kreuzung "Kahler Wall"  (Sickendick) und "Höfftenweg" eine Baumaßnahme zur Erstellung eines Fuß- und Radfahrweges in 2019 geplant. Dieser soll ca. 2,25 mtr breit und entlang der bebauten Flächen geführt werden. Weiter ist geplant eine Beleuchtungsanlage (LED`s) entlang des Fuß- und Radweges zu installieren. Man hat im Vorfeld einige Gespräche mit den Anliegern geführt und wird dieses Projekt unmittelbar nach Genehmigung durch den Rat in Angriff nehmen.

     Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Der kleine Esch" wurde vom Bau- und Umweltausschuss genehmigt. Hier soll es für die künftige Bebauung klare Regeln geben. U. a. soll eine max. Traufhöhe von 4,50 mtr. und eine max. Firsthöhe von 8,70 mtr. vorgeschrieben werden. Zudem ist geplant, je Gebäude max. 3 Wohneinheiten zuzulassen.

     Im Bezug auf den Antrag des Herrn Heinz-Gerd Thien, Steinfeld auf Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 17 "Alfhausener Straße" in Neuenkirchen (ehemalige Viehverwertung) möchte die Gruppe IGNV/CDU eine Änderung des Bebauungsplans nur nach Bedarf durchführen. Erst wenn sich ein potenzieller Käufer findet, wird der Rat über Änderungen der Bauvorschriften abstimmen. Die anwesenden Mitglieder der SPD schlossen sich der CDU/IGNV Gruppe an.

     Dem Auslegungsbeschluss gemäß §3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zuge Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Nördlich Bohnenkamp" stimmten alle Ausschussmitglieder zu. Hier möchte Herr Bernhard Wessel (CDU) eine Scheune zu einer Tagespflege umbauen. Dazu wird der Investor eine neue Erschließungsstraße, abgehend von der Straße "Bohnenkamp" errichten. Die Straße und die anliegenden Flächen sollen als Baugebiet ausgewiesen werden. Das zwischenzeitlich eingeholte Immissions-gutachten der Landwirtschaftskammer ergab keine Bedenken im Bezug auf die vorhanden landwirtschaftlichen Betriebe.

     Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Ortskern Neuenkirchen" umfasst nur noch den Bereich der katholischen Kirche, das Rathaus, der "großen Straße", der Straße "An der Bleiche" und die Volksbank. Hier hat der Ausschuss dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss seine Zustimmung signalisiert. Es geht vorrangig um das neu geplante Altenwohnheim der St. Bonifatiusstiftung Neuenkirchen in der Nähe der katholischen Kirche. Für eine endgültige Genehmigung des Landkreises Vechta ist die Zustimmung des Rates zur Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils stand der Bebauungsplan Nr. 73 "Wohnquartier am Mühlenhof" in Vörden auf der Agenda. Hier soll eine Wohnanlage am Ortsausgang Vörden gegenüber der Firma Klarmann mit bis zu 50 Wohneinheiten entstehen. Die erste Vorstellung des Projekts erfolgte bereits im Jahre 2018. Da auch einige bestehende Gebäudeteile involviert sind, hat man u.a. einen Antrag auf Zuschüsse im Zuge der Ortssanierung Vörden gestellt und eine Zusage erhalten. Um die Zuschüsse in Anspruch zu nehmen muss der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Insgesamt begrüßt der Bau- und Umweltausschuss ausdrücklich dieses Vorhaben. Es wird das Ortsbild abrunden. Die gesamte Anlage soll durch Bäume, Grünanlagen und einer Dachbegrünung der Carports ergänzt werden. Eine heftige Diskussion entbrannte darüber ob man die Anzahl der Bäume für ein Bauvorhaben vorschreiben kann oder nicht. Einige Mitglieder des Ausschusses sind für die Vorgabe der Anzahl oder Art der Bäume durch die Gemeinde, andere sehen keine Notwendigkeit. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil.   H.B.M.

Dazu mein Kommentar: Die IGNV/CDU Gruppe möchte in Zukunft, bei den Bauleitplanungen, neue Wege gehen: Es gibt Überlegungen die Erwerber von Bau-Grundstücken zu verpflichten ihren Beitrag für die Natur- und Lebensqualität zu leisten. Dazu könnte z.B. die Anpflanzung einer bestimmten Anzahl von Bäumen in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße gehören. In vielen Kommunen und Städten in unserem Landkreis ist diese Vorgabe schon üblich. Nur die SPD, eine Partei mit grünem Anstrich, sieht hier keine Notwendigkeit. Auf der anderen Seite fordern sie Insektenhotels, E-Ladestationen, Umrüstung unserer kommunalen Fahrzeuge auf E-Betrieb usw.. Wenn sich eine Partei Umweltaspekte auf ihre Fahne geschrieben hat, dann sollte sie diese, bei der Planung der Baugebiete, nicht aus den Augen verlieren!. H.B.M. 

  

Zahlreiche Bebauungspläne in öffentlicher Bauausschusssitzung

Bericht von der Bauausschusssitzung vom 26.11.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   In der von Markus Grote geleiteten Sitzung wurde die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09.2018 festgestellt und einstimmig verabschiedet. Unter "Eingänge und Mitteilungen" berichtete unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen, dass einige Änderungen im Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet "Dammer Berge" vorliegen. Weitere Info`s hier hier hier.

    Ein weiterer Punkt, auf der Tagesordnung, war die Sicherheit an Bahnübergängen in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden: es geht hier um 2 unbeschrankte Bahnübergänge im Bereich Nellinghof "Auf dem Schierberg/Thamann". Es gibt es nur 3 Alternativen:    1. Sicherung durch Schrankenanlage (ca. 400.000 Euro), 2. Übergänge nur für Fußgänger oder 3. Schließung der Bahnübergänge. Es bleibt hierbei den betroffenen Anliegern freigestellt den entsprechenden Bahnübergang in Privatbesitz zu übernehmen. Der Ausschuss hat sich auf die Schließung der Übergänge geeinigt und fordert die Bahn auf bei dem Eisenbahnbundesamt ein entsprechendes Verfahren zu beantragen.

     Im weiteren Verlauf stand der Haushalt 2019 - hier Teilhaushalt3 - Bauamt - auf der Agenda. U.a. werden im Jahr 2019:

für die Dorferneuerung Vörden (Seitenraumgestaltung der Schulstraße und Vorplatz Naturbad) ca. 0,675 Mio. €,

für den ländlichen Wegebau (Weg Nr. 152 in Hinnenkamp (L846 bis Kreuzung Hörnschemeyer, Weg 346 in Nellinghof (Malteser bis Heerweg) und Weg Nr. 193 in Campemoor (L76 bis Kreisgrenze Kalkriese) 0,565 Mio. €,

Sanierung der Holdorfer Str. von der Feuerwehr bis zur Straße Wittenberg 1,2 Mio. €, Grunderwerb für Gewerbeentwicklung nahe Aral und Wohnbau-Entwicklung 2. Bau-abschnitt Koppelheide 1,5 Mio. €,

Kläranlage Neuenkirchen (ohne Leitungsnetz) 0,2 Mio. €. bereit gestellt.

    Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "kleiner Esch" ist lt. Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen notwendig geworden,  weil in der nahen Vergangenheit ein Bauantrag auf Errichtung eines 5 Familienhauses im Bereich Amselstraße/Drosselweg gestellt wurde. Nach dem alten Bebauungsplan waren Baumaßnahmen ohne Einschränkungen der Art und Bebauung möglich. Um diesen "Wildwuchs" zu verhindern ist es Sache der Politik den Bebauungsplan zu ändern. Es sollten, lt. Rainer Duffe (CDU) max. 3 Wohneinheiten je Grundstück zugelassen werden. Außerdem wird die Bauhöhe auf max. 2 Geschoße limitiert. Auch die Anzahl der vorzuhaltenden Parkplätze wird neu reglementiert.

    Zu dem Thema Bebauungsplan Nr. 38 "Nördlich Bohnenkamp" in Vörden hatten sich einige Zuhörer auf der Empore des Ratssaals eingefunden. Hier ging es um die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes. Herr Bernhard Wessel möchte in diesem Bereich eine Scheune zur Pflegeeinrichtung umbauen. Er hat dazu einen Förderantrag, im Rahmen der Dorferneuerung Vörden, gestellt. Um das Baugebiet künftig restriktions-frei zu nutzen hat man die Ortsgrenze von Vörden in den Bereich der Einmündung der Straße "In den Kämpen" verschoben. So entfällt der Mindestabstand von 20 mtr. zur L846. Die Zufahrt zur Pflegestätte wird nicht über die Straße "In den Kämpen" sondern über eine neue Stichstraße mit Wendehammer, abgehend von der Straße "im Bohnenkamp", erfolgen.

    Top 8 der Tagesordnung: Bebauungsplan Nr. 73 "Wohnquartier Am Mühlenhof" in Vörden. Hier hat die Firma S+W Immobilien GmbH & Co. KG (Winkelmann Hasbergen)einen Antrag auf Umgestaltung der vorhandenen Gebäude und Neuerrichtung von  Eigentumswohnungen auf dem gut 1 ha. großen Grundstück an der Osnabrücker Str. 64 (gegenüber der Firma Klarmann und Sohn) gestellt. Die alten Gebäude sollen mit Hilfe von Fördermitteln umgebaut werden. Dort könnte u.a. ein Cafe entstehen. Die vorhandenen Gebäude unterliegen nicht dem Denkmalschutz. Zusätzlich sollen, je nach Bedarf, 3 neue Gebäude mit Eigentumswohnungen errichtet werden. Im Bereich des "Innenhofs" ist, außer den Parkplätzen, eine kleine Anlage und im hinteren linken Bereich des Grundstücks ein kleiner Sportplatz geplant. Alles in allem sind hier 24 Wohnungen vorgesehen. Eine kleine WohnOase in Vörden. Der Ausschuss hat dem Vorhaben seine Zustimmung erteilt. Plan dazu hier

    Als nächster Punkt stand die Errichtung einer Teststrecke parallel zur Autobahn A1 auf der Agenda: Hier soll, auf dem Grundstück der Firma Grimme im Niedersachsenpark, direkt entlang der Autobahn A1 eine 650 mtr. lange Teststrecke und eine 120 mtr. lange Strecke mit Schlaglöchern für eine starke Beanspruchung des Materials entstehen. Hierfür hat die Firma Grimme einen Genehmigungsantrag und Immissionsantrag zur Errichtung und Betrieb gestellt. Plan dazu hier

    Abschließend stand das Thema "Klimawandel"  auf der Tagesordnung. Hier hatte unser Ratsmitglied Heinrich Hoppe (IGNV) den Antrag gestellt, für diesen Bereich eine Fachgruppe einzurichten. Herr Hoppe sieht den Klimawandel als sehr wichtigen Faktor im Bereich der zukünftigen Entwicklung unserer Kommune. Hier kann man, z.B. im Bereich der Wohnbebauung, einige Weichen stellen um klimaneutrale oder klimaschonende Maßnahmen wie z.B. Dachbegrünungen zu unterstützen. Der Ausschuss wird dieses Thema weiter verfolgen. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

Öffentliche Bauausschuss-Sitzung nach 25 Minuten beendet

Bericht über die Bauausschusssitzung vom 25.09.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   In der von Bernhard Wessel geleiteten Sitzung begrüßte er zunächst alle Ausschussmitglieder aus Neuenkirchen-Vörden und im Anschluß die Mitglieder des Bauausschuss Rieste. Der Punkt "Eingänge und Mitteilungen" ergab keine neuen Erkenntnisse.

    Unter dem Punkt Bauanträge/Bauvoranfragen stellte Herr Jürgen Rolfsen, Leiter des Bauamtes Neuenkirchen-Vörden, das Vorhaben alte Arztpraxis Dr. Westermann in Vörden vor: dort sollen die Räume zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle umgenutzt werden. Dabei soll der Eingang von der Osnabrücker Str. nach Hinten an den vorhandenen Parkplatz verlegt werden. Weiter führte Herr Rolfsen aus, dass der Sportplatz in Vörden, in der Nähe des ehemaligen Altenheims, im Rahmen einer Sanierung nach Hinten in Richtung Aue verschoben wird. Außerdem ist eine neue Einzäunung und eine neue Flutlichtanlage vorgesehen. Das Sportlerheim soll kernsaniert- und einen einseitigen Ausbau im Obergeschoß erhalten. Dort wird u.a. eine zusätzliche Umkleidekabine für die Schieds- und Linienrichter eingerichtet. Ferner führte unser Bauamtsleiter aus, dass eine Bauvoranfrage des Landwirts Schwarze, Damme vorliegt. Er möchte auf der alten Hofstelle Brockmann, an der Landesstraße von der A1 nach Vörden, 2 Wohneinheiten errichten. Die Hofstelle wird z. Zt. von einem Motor-radclub genutzt. Herr Rolfsen betonte dabei, dass die Errichtung einer Tierhaltungs-anlage, an dieser Stelle, ausgeschlossen ist.

    Zum Abschluss des öffentlichen Teils stellte Herr Rolfsen die Bauvoranfrage von Frau Maria Purtik, Johanniter Str. 10 in Neuenkirchen-Vörden vor: sie beabsichtigt die alte Schreinerei an der Kreuzung Johanniter Str. abzureißen um an dieser Stelle zwei Wohneinheiten zu errichten. In der Bauleitplanung, für dieses Gebiet, war ein Abstand, für Neubauten, von 8 Metern bis zur Grenze der vorhandenen Straße vorgesehen. Die bestehende Baumasse hat aber einen wesentlich geringeren Abstand zur Straße. Herr Rolfsen befürwortet, nach einem Termin vor Ort, dass Frau Purtik eine Baugenehmigung für 2 Wohneinheiten auf dem Grundriss der alten Schreinerei (Tischlerei) erhält. Mit dieser Thematik wird sich der Bauausschuss und der Rat in Zukunft weiter beschäftigen.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil unter Mitwirkung des Bauausschusses aus Rieste 

Bericht über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.06.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Markus Grote geleiteten Sitzung wurde die ordnungs-gemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2018 festgestellt und einstimmig verabschiedet.

     Unter Punkt 4 "Dorferneuerung Vörden - Förderantrag Schulstraße" stellte Frau Vieth, von der IPW Ingeneurplanung Wallenhorst, mögliche Einsparungen für den nächsten Förderantrag im Sept. 2018 vor. Der Antrag aus 2017 hatte nicht genügend Punkte bekommen und war abgelehnt worden. Einsparpotenzial besteht u.a. darin andere Materialien wie z.B. Betonsteine zu verwenden. Dazu gehört auch der Bereich der Grundschule Vörden wo Material, wie es auf Tennisplätzen verwendet wird, zum Einsatz kommen könnte. Möglich ist auch der Erhalt der vorhanden Teerstraße. Davon riet Frau Vieth aber ab weil die alte Teerdecke nicht überall plan ist. Insgesamt könnte man ca. 50.000-60.000 Euro an Kosten einsparen. Der Ausschuss bedankte sich für die Ausführungen. Am Ende der Aussprache stand der Beschluss fest, dass der Antrag in der alten Fassung erneut gestellt wird, die mögliche Durchführung aber erst im Laufe einer 2 - Jahresfrist erfolgen soll. Eine Ausschreibung könnte im Herbst erfolgen um mehr und kostengünstigere Angebote zu erhalten.

      Top 5 "Änderung des Flächennutzungsplanes Ortskern Vörden" hier hat der Landkreis Vechta die Kommune aufgefordert einen Nachweis für Ausgleichsflächen vorzulegen.  Unter Top 6 und 7 "Änderung Flächen-nutzungsplan Strietweg und Reitsportanlage Vörden" ging es um die Erläuterung der Stellungnahmen und den Auslegungsbeschluss. Diese wurden einstimmig verabschiedet.

      Unter Top 8 + 9 ging es um die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Ortskern Neuenkirchen" hier waren die Einwendungen einiger Bürger und Anlieger kein Thema. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass einige landwirtschaftl. Betriebe im Umfeld des Bebauungsplanes angesiedelt sind. Die Landwirtschaftskammer soll beteiligt werden um die Emissionen der Betriebe und deren Auswirkungen auf das o.g. Baugebiet festzustellen. Das Bebauungskonzept ist in Bearbeitung, das Verkehrskonzept ist noch nicht geklärt. Der vorhandene Bolzplatz kann erhalten werden aber möglicherweise an anderer Stelle. Die Durchlässe des Krebsbaches müssen erweitert werden. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig verabschiedet.

     Einstimmig hat man auch den Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 61 "Ortskern Vörden - Nordost" befürwortet und an den Rat weitergeleitet. Danach war der Bebauungsplan Nr. 70 "Westlich der Holdorfer Str. II" in Neuenkirchen ein Thema: den städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag), den Abwägungs- und Satzungsbeschluss hat der Ausschuss einstimmig abgesegnet. Dazu führte Herr Rolfsen aus, dass man für dieses Baugebiet erstmalig den neuen §13b für die Bebauung im Aussenbereich angewandt hat.

     Unter Top 15 "Bauanträge / Bauvoranfragen" berichtete unser Bauamtsleiter, Herr Jürgen Rolfsen, dass die Tagespflege an der Küsterstr. (ehemals Schlecker) weiter ausgebaut wird. Es sollen dort statt 10 künftig 15 Plätze vorgehalten werden. Die Bürgerstiftung wird in ein neues Domizil umziehen. Ferner führte er aus, dass ein neuer Breitbandfunkturm im Bereich der A1 Brücke am Hollotal in Grapperhausen errichtet wird. Dieser soll eine Höhe von ca. 45 Meter haben. Zum Schluss berichtete Herr Rolfsen von dem Vorhaben der St. Bonifatiusstiftung in Neuenkirchen, dass alte Vikariat/Pastorat an der Küsterstr. in Neuenkirchen abzureißen um dort ein neues Haus mit 12 kleinen Wohnungen in einer Größe von max 50 m², pro Wohnung, zu errichten. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil.  

Dazu mein Kommentar:

bei dem Vorhaben gibt es eine große Problematik "Krebsbach": dieser Fluss stößt schon Heute, bei Starkregen, an die Grenze seines Aufnahmevermögens. Überschwemmungen der angrenzenden Grundstücke waren in der Vergangenheit zu beobachten. Dazu der Klimawandel mit immer heftigeren Ereignissen. Die Kommune weiß um diese Umstände und hat bei Escher ein Rückhaltebecken gebaut. Dieses Becken ist aber an falscher Stelle errichtet worden. Es hält das Ablaufwasser in Richtung Aue zurück, hat aber keine Auswirkungen auf das zulaufende Wasser aus den Dammer Bergen und den versiegelten Flächen in Neuenkirchen. Wenn jetzt noch der Bereich "Hedemann" versiegelt wird, dann werden wir, bei Regen, ein Fiasko erleben. Eine Lösung wäre eine Entlastung des Krebsbaches durch eine Rohrleitung die direkt in das Rückhaltebecken bei Escher führt. H.B.M

IGNV fordert Aufklärung im Fall Baugebiet "Westlich Holdorfer Str. I"

ein Kommentar von Heinr.-Bernh. Münzebrock  

    In einem Schreiben der IGNV an den Bürgermeister Ansgar Brockmann bittet sie die Volksbank Neuenkirchen-Vörden e.G., in der nächsten öffentlichen Ratssitzung, um Stellungnahme damit diese Angelegenheit endgültig geklärt- und die Konsequenzen daraus gezogen werden. Dabei geht es nicht um Peanuts wie unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, einige Ratsmitglieder und Markus Alwes von den Bramscher Nachrichten die Lage einschätzen:

    die Volksbank Neuenkirchen-Vörden e.G. hat 2016 den Auftrag von der Kommune erhalten, Bauplätze im o.g. Baugebiet zu vermarkten. Insgesamt waren 42 Baugrundstücke zu vergeben. Davon sollten 6 Grundstücke für 4-Familienhäuser und 5 Grundstücke für 2-Familienhäuser an Investoren in Mietobjekte vermarktet werden. Für die restlichen Grundstücke war, durch den Städtebaulichen Vertrag festgelegt, diese nur an Bauwillige zu veräußern, wenn sie selbst einziehen. Bei einem 2-Familienhaus ist es zulässig eine Wohnung zu vermieten. Nachdem die Volksbank den Kaufinteressenten dieses Baugebiet im "Schwarzen Ross", mit diesen Vorgaben, vorgestellt hatte, fanden sich einige Käufer. Die Richtlinien des Bebauungsplans wurden eingehalten.

    Nicht eingehalten wurde aber die Vermarktung an Eigenheimbesitzer. Nach Angaben der Volksbank war die Nachfrage der o.g. Gruppe rückläufig. So hat man weitere 7 Grundstücke an Investoren, mit der Absicht 2-Familienhäuser als Mietobjekte zu errichten, verkauft. Das war, nach meiner Meinung, Betrug an die Bürgerinnen und Bürger die in diesem Gebiet ein Eigenheim errichtet hatten oder errichten werden. Man hat ihnen etwas versprochen aber am Ende nicht eingehalten. Ihre Lebensqualität und auch der Wert der Immobilie leiden darunter.

    Jetzt den schwarzen Peter allein bei der Volksbank zu suchen, ist wohl falsch: angefangen beim Bauamt, dort werden die Bauanträge eingesehen, bis zur Verwaltung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden scheint diese Vetragsverletzung geduldet zu sein. Das es eine Vertragsverletzung ist, ist Fakt. Warum macht man einen Städtebaulichen Vertrag wenn er das Papier nicht wert ist wo er draufsteht. Das müssen auch einige Politiker unserer Gemeinde einsehen. Die IGNV fordert dabei, im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, nur das Recht auf Einhaltung des o.g. Vertrages und zukünftiger Verträge ein. Das hat nichts mit Populismus, geschwätziger Panikmache, internen Machtkampf auf Kosten des Bürgers usw. zu tun.

    Abschließend möchte ich festhalten, dass ich den Eindruck habe, dass für die Verwaltung und einige Politker, unserer Kommune, nur noch Bevölkerungs-zuwachs mit allen Mitteln ohne nach Links oder Rechts zu schauen, ohne Rücksicht auf Verträge und Lebensqualität wichtig ist. H.B.M. 

Antrag der IGNV-Fraktion auf Stellungnahme der Volksbank eG in der nächsten Ratssitzung hier 

Offenbar kein Verstoß gegen Bebauungsplan in Neuenkirchen

Volksbank EG weist Kritik zurück

(BN Beitrag vom 01.05.2018)

Neuenkirchen-Vörden. Im noch jungen Baugebiet „Westlich Holdorfer Straße I“ werde nicht gegen den geltenden Bebauungsplan verstoßen. Das haben Vertreter der Volksbank eG und der Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden erklärt. mehr 

Übersichtskarte Baugebiet "Westlich der Holdorfer Str. 1" hier  

Dazu meine Meinung: Es hat sich wohl herausgestellt, dass sich die Volksbank Neuenkirchen eG, im Wesentlichen, an die Bauleitplanung für das o.g. Baugebiet gehalten hat. Ob man an Investoren aus anderen Gemeinden vermarkten kann oder muss sei dahingestellt. Die Bebauung, so wie sie vorhanden ist, entspricht den Vorschriften. Damit müssen sich die Bewohner der Siedlung wohl abfinden. Hinzu kommt, dass in der heutigen Zeit die Immobilien, selbst für 1 - 2 Familien, immer größer werden. Das einige Immobilien vermietet werden ist auch normal. Am Ende verweise ich auf das Baugebiet "Auf dem Bolle" (alter Sportplatz). Dort ist die Bebauung ähnlich wie in der o.g. Siedlung, mit Ausnahme der 4 - Familienhäuser. Begrüßen möchte ich ausdrücklich, dass die Volksbank eG die Mehreinnahmen aus den Grundstücksverkäufen an Investoren für soziale Projekte, z.B. Spielplätze usw., zur Verfügung stellen wird. H.B.M.

 

 Zu viele Mehrfamilienhäuser in Neuenkirchener Baugebiet?

Scharfe Kritik von Bauherren und IGNV

(BN Beitrag vom 26.04.2018)

Neuenkirchen-Vörden. Um das noch junge Baugebiet Westlich Holdorfer Straße I gibt es Ärger und Diskussionen. Insbesondere um das Verhältnis von Einfamilien- zu Mehrfamilienhäusern wird inzwischen in Neuenkirchen öffentlich gestritten. Unter anderem beschwerten sich mehrere Bauherren während der Gemeinderatssitzung am Dienstagabendmehr

Gewerbeaufsichtsamt genehmigt Gefahrstofflager bei Rieste

Bauvorbereitungen im Niedersachsenpark

(BN Beitrag vom 09.02.2018)

Rieste. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat die geforderte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gefahrstofflagers im Niedersachsenpark an der A1 erteilt. Die Firma Imperial kündigte daraufhin den baldigen Start erster Erdarbeiten auf dem 2,8 Hektar großen Gelände an. mehr

    Die Fa. plant den Baubeginn für Anfang der 7. Woche. Parallel zu der Baumaßnahme der Fa. Imperial wird die Niedersachsenpark GmbH die notwendigen Erschließungsarbeiten (Straßenbau, Regenrückhaltung) vornehmen lassen. Details wird Schumacher am 27.02.2018 in der Ratssitzung erläutern

Bericht über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.01.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Markus Grote geleiteten Sitzung wurde die ordnungs-gemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2017 festgestellt und einstimmig verabschiedet. Unter Punkt 3 "Eingänge und Mit-teilungen" stellte die SPD einen Antrag auf Kreis- und Kommunale Unterstützung bei der Anlage von extensiv genutzeten Flächen, Insektenhotels usw.. Vertreter der CDU/IGNV betonten, dass dieses Anliegen nicht zu den Aufgaben einer Kommune gehört. Ein weiterer Punkt war der vorliegende Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Signal Anlage für die Dammer Straße im Bereich des Kindergartens Sonnenland.    

    Unter Top 5 stand die Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche Einzelhandel Vörden) auf der Tagesordnung. Da die Bevölkerungszahl steigt und damit der Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten größer wird, soll an der Lindenstraße, von der BAB kommend in Richtung Vörden, kurz vor dem Ortschild auf der linken Seite ein Sondergebiet für Supermärkte und ähnliche Geschäfte ausgewiesen werden. Für die Umsetzung wird ein Zeitraum von 3 Jahren veranschlagt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.   

    Unter Top 6 und 7 stand der Bebauungsplan Nr. 70 "westlich der Holdorfer Straße II") auf der Agenda. In diesem Bereich soll eine Erschließungsstraße mit Anbindung an die Holdorfer Straße gebaut werden. Es ist lt. Plan die Ansiedlung von 11 Ein/Zweifamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser geplant. Für die Mehrfamilienhäuser, die vom Vorbesitzer des Bauareals geplant sind,  ist eine Fläche am Ende der Erschließungsstraße vorgesehen. Dort ist zusätzlich ein Wendehammer und eine Anbindung für Fahrräder und Fußgänger an das Baugebiet "westlich der Holdorfer Straße I" geplant. Der Aufstellungsbeschluss und Auslegeungsbeschluss wurden einstimmig verabschiedet.   

    Als letzten Punkt des öffentlichen Teils der Sitzung stand die Umnutzung einer Scheune an der Straße "In den Kämpen" in Vörden durch Herrn Bernhard Wessel (CDU). Herr Wessel möchte die Scheune einer Hofstelle in eine Tagespflegestätte ausbauen. Herr Rolfsen, vom Bauamt, stellte das Vorhaben vor und erläuterte die Lage des Objekts. Dort ist im Zuge des alten Bebauungsplans 38 festgelegt worden, dass die Scheune im Emissionskreis der benachbarten landw. Betriebe liegt und somit nicht für Wohn- oder gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Trotz der bestehenden Notwendigkeit einer solchen Einrichtung hat der Ausschuss das Vorhaben einstimmig abgelehnt.  Es folgte ein nichtöffentlicher Teil.

     

 

Bausektor westlich Holdorfer Straße soll wachsen

Ausschuss in Neuenkirchen-Vörden tagt

(BN Beitrag vom 26.01.2018)

Neuenkirchen-Vörden. Verwaltung und Gemeinderat wollen die Ausweisung neuer Baumöglichkeiten im Ortsteil Neuenkirchen konsequent voranbringen. Für das angekündigte Gebiet „Westlich Holdorfer Straße II“ soll nun ein Bebauungsplan mit der Nummer 70 aufgestellt und (zeitnah) dessen Auslegung beschlossen werden. mehr  

 


Abgeordneter Pott zum Antrittsbesuch in Neuenkirchen-Vörden

Treffen mit Bürgermeister Brockmann

(BN Beitrag vom 15.01.2018)

Neuenkirchen-Vörden. Die Hoffnung, dass das Land Niedersachsen finanziell weiterhin bei der Dorferneuerung in Vörden hilft, die Mittel für den ländlichen Wegebau nicht ganz auf null stellen möge und beim Radweg-Lückenschluss in Nellinghof hilft, waren nur drei von mehreren Wünschen, die Vertreter der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden an MdL Guido Pott herantrugen. mehr