IGNV - Interessengemeinschaft Neuenkirchen-Vörden

"Es kommt nicht darauf an, wie der Wind weht sondern wie die Segel gesetzt werden"

 

Umwelt


Hier informieren wir Sie regelmäßig über alle Sitzungen des Umweltausschusses im Rathaus Neuenkirchen-Vörden:


Neu - Themen der Sitzung: Starkregen und die gemeinsame Entwicklung von Perspektiven im Campemoor

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 19.11.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Rainer Duffe und der Begrüßung aller Anwesenden, stand die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 10.09.2024 auf der Agenda. Unter Eingänge und Mitteilungen führte Herr Hamm, Mitarbeiter des Bauamts Neuenkirchen-Vörden, aus, dass man von Seiten der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit Herrn Marco Schmieder zwei Nutzungsverträge, für die Pflege der Obstbäume im Gemeindegebiet, geschlossen habe. Herr Schmieder ist fachkundiger Baumkontrolleur und soll den Bauhof entlasten. Passend zu den Jahreszeiten sollen auch Kurse für den ordentlichen Baumschnitt angeboten werden. Im Gegenzug erhält Herr Schmieder die Rechte zur Nutzung des Fallobstes für die Zeit des Vertrages. Weiter führte er aus, dass am 19.11.2024, also am gleichen Tag die Verleihung der Klimaschutzpreise durch die Westenergie erfolgte. Der 1. Preis in Höhe von 500 Euro ging an den Kindergarten Sonnenland für Projekte im Jahre 2023. Zu den Projekten gehörten Kresse- und Naschbeete auf dem Kindergartenspielplatz, Kunstprojekte, das Aufstellen eines Insektenhotels im Vorgarten der Kita und eine Blühwiese unterhalb des Insektenhotels. Der 2. Preis in Höhe von 300 Euro ging an Herrn Hermann Junghans aus Ahe. Zu seinen Verdiensten zählte die Umgestaltung eines privaten Bolzplatzes, das Anlegen einer Blumenwiese mit Obstbäumen und das Aufstellen eines Insektenhotels. Auch im Namen der IGNV: Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner.

Ein weiterer Punkt war das "Netzwerk Wasser 3.0". Hier hat man einen Maßnahmenkatalog für das Wassermanagement in Form von 23 Maßnahmen erarbeitet. Die Verwaltung wird sich weiter mit dem Thema beschäftigen und mindestens einmal jährlich im Bau- und Umweltausschuss darüber berichten. In Bezug auf die Mobilitätsstation am Bahnhof in Neuenkirchen hat man einen Antrag auf Förderung gestellt, der lt. Aussage der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen förderfähig sei. Es müssen jedoch noch einige Punkte geklärt werden. Aus diesem Grund hat die LNVG die Maßnahme nicht in das Förderprogramm für 2025 aufgenommen. Man hat der Gemeindeverwaltung jedoch zugesichert, dass der Antrag, nach Klärung der offenen Punkte, ins Förderprogramm für 2026 aufgenommen wird. Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes berichtete unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass die Auslieferung des neuen Feuerwehrautos HLF 20 im Ortsteil Vörden für den 28.11.2024 geplant sei. Da die Durchfahrtshöhe in der vorhandenen Feuerwehrzentrale in Vörden zu gering sei, habe man eine mobile Halle aufgebaut, in der das neue Fahrzeug bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgeräte-hauses in Vörden untergebracht wird. Über den Baubeginn für das neue Feuerwehrgerätehaus hatten wir schon an anderer Stelle berichtet. 

Es folgte ein Vortrag durch Herrn Kay Schönfeld vom OOWV über die Starkregenereignisse im Einzugsbereich des OOWV und den damit verbundenen Gefahren. Gleichzeitig stellte er eine Karte für die Bereiche Neuenkirchen und Vörden vor, in der alle durch Starkregen gefährdete Bereiche blau gekennzeichnet sind. Die Karte finden Sie hier, bitte gehen Sie auf das blaue Feld "Wasser" unten rechts, und danach auf "Starkregengefahrenkarten" um die Karten aufzurufen. Dazu kommt noch ein Flyer des OOWV mit wichtigen Hinweisen zu Starkregenereignissen. 

Im Vorfeld zum Vortrag durch die Herren Stoltenberg vom LK Osnabrück und Dr. Galle vom LK Vechta, zum Thema "Kooperationsprojekt Gemeinsame Entwicklung von Perspektiven im Großen Moor/Campemoor", folgte ein kurzer Bericht durch unseren Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen zu der aktuellen Entwicklung in Punkto Torfabbau im Campemoor durch die Firma Gramoflor. Er führte aus, dass sich die Torfabbaustätte Campemoor lt. LROP im Vorranggebiet zur Rohstoffgewinnung befindet. Der Antrag auf den Abbau von Torf stammt schon aus dem Jahr 2014 (Neuanträge für den Torfabbau sind nicht mehr zulässig). Die Genehmigung zum Abbau von Torf, nach dem Ndr. Naturschutzgesetz, wurde durch den LK Vechta mit Bescheid vom  18.10.2024 erteilt. Der Abbau ist auf einen Zeitraum von 25 Jahren befristet. Die Abbauflächen haben eine Größe von ca. 75 Hektar. Im Zuge des Torfabbaus sind umfangreiche klimabezogene Kompensations- und landschaftspflegerische Maßnahmen erforderlich. Im anschließenden Vortrag ging es in erster Linie um die Zukunft und Entwicklungsmöglichkeiten in Punkto Moore. Aufgrund der Bedeutung der Moore für den Klima- und Artenschutz arbeiten im "Arbeitskreis gr. Moor / Campemoor" Akteursgruppen aus beiden Landkreisen gemeinsam an der Entwicklung dieses Gebietes. Mitglieder des Arbeitskreises sind die Kreisverwaltungen des Landkreises Vechta und des Landkreises Osnabrück, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, die in diesem Gebiet liegen, Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung sowie Akteure aus dem Naturschutz, der Kreislandvölker sowie der Landwirtschaftskammer, der Gewässerunterhaltung und der Erdenindustrie aus beiden Landkreisen. Man hob in der anschließenden Diskussion noch einmal hervor, dass das weitere Vorgehen nur in enger Abstimmung mit den Landwirten erfolgen soll. Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hier, hier, hier, hier

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Festsetzung der Friehofsgebühren und Satzung stand im Vordergrund einer lebhaften Sitzung

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 01.02.2024

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Nach der Eröffnung einer außergewöhlichen Sitzung zu der auch die Mitglieder des Finanzausschusses geladen waren, durch Herrn Rainer Duffe und der Begrüßung aller Anwesenden, stand die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 23.11.2023 an. Die Mehrheit der Mitglieder des Umweltausschusses schloss sich dem Protokoll an. Unter Eingänge und Mitteilungen führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass die Gemeinde in naher Zukunft das Thema "Hochwasserschutz" angehen werde. Die Ereignisse um die Jahreswende hätten gezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die Aussagen der Hochwasseranalyse aus 2022 haben sich bestätigt. Es sei zu Überschwemmungen im südlichen und nördlichen Bereich von Vörden gekommen, wobei der Ort Vörden selbst verschont geblieben ist. So sei eine Nachbesprechung der beteiligen Organisationen um Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten geplant. 

     Es folgte die Vorstellung der der neuen Friedhofsgebühren-kalkulation der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, hier Friedhof in Vörden für den Zeitraum 2024-2026 durch Herrn Sebastian Hagedorn von der GKN Gebührenkalkulation und Kommunalberatung Niedersachsen. In seinem Vortrag stand zunächst die Nachkalkulation für die Jahre 2020-2022 auf dem Programm. Demnach kommt man zu dem Ergebnis, dass nur 50 % der angefallenen Kosten durch die Friedhofsgebührenordnung gedeckt war. Für die Jahre 2020-2022 zeigte die Nachkalkulation für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden eine Unterdeckung in Höhe von 26.700 Euro pro Jahr auf. So ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Friedhofsgebühren für den Friedhof in Vörden. Festzuhalten bleibt, dass die Gebühren deutlich ansteigen. So steigen die Gebühren für einen Nutzungs-Zeitraum von 20 Jahren für einem verlängerbares Wahlgrab mit bis zu 10 Plätze, von 320 auf 636,14 Euro pro Platz. Für ein Reihengrab steigen die Kosten von 352 auf 531,26 Euro pro Grab. Für die Nutzung der Friedhofskapelle incl. Kühlraum werden statt 348 Euro in Zukunft 450 Euro fällig. Trotz Anpassung der Nutzungsgebühren für die Friedhofskapelle bleibt für die Gemeinde immer noch eine jährliche Unterdeckung von rund 18.200 Euro. In der anschließenden Debatte mahnte Herr Heinrich Brand an, dass die Gebühren zu hoch gegriffen seien. Andere Ausschussmitglieder forderten eine Anpassung der Gebühren im Bereich Wahl- und Reihengrab, wieder andere forderten eine Neuansetzung dieser Thematik in der nächsten Finanzausschusssitzung. Herr Hagedorn, von der GKN Niedersachsen, betonte dabei, dass die hier veranschlagten Gebühren für den Friedhof in Vörden, im Vergleich zu anderen Kommunen, noch relativ günstig seien. Im Bereich der Nutzungskosten für die Friedhofskapelle müsse man die Gebühren an den Einzelfall anpassen. So könnte eine Urnenbestattung eine andere Kalkulation erfordern als eine Sargbestattung. Am Ende waren sich alle einig, dass eine neue Gebührenordnung notwendig werde um den gestiegenen Kosten nachzukommen. So stimmte die Mehrheit des Umweltausschusses für alle Punkte dieser Tagesordnung. In der anschließenden Abstimmung des gleichzeitig anwesenden Finanzausschusses brachte die Abstimmung ebenfalls eine Mehrheit für die Änderung der Kalkulationen. Auch im Fall der Abstimmung über den Punkt "Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden" fand sich die Zustimmung der Mehrheit des Umweltausschusses. Unterlagen zu dieser Thematik finden Sie: hier, hier, hier

Potenzialflächen 2024

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stand eine Kurzfassung der Vorstellung der Ergebnisse der Grobuntersuchung von Potenzialflächen für Windenergie in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden auf der Agenda. Die hellblau gekennzeichneten Flächen sind die Flächen die jetzt in die engere Auswahl gekommen sind. Einzelheiten zu dieser Thematik finden Sie: hier, hier 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.



Neu - Themen waren Flächenpool, Wärmeplanung und zukünftige Entwicklung der Windparks

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 23.11.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nachdem der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Rainer Duffe (CDU) die Sitzung eröffnet- und alle Anwesenden begrüßt hatte, stand die Vorstellung des Maßnahmenkonzepts zum "Flächenpool Pfahlberg" durch den OOWV und das Planungsbüro NWP auf dem Programm. Südwestlich der Autobahnraststätte "Dammer Berge" in der Nähe der Kapelle hat der OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) schon vor Jahren einige Flächen aufgekauft um den Gemeinden Neuenkirchen-Vörden und Holdorf Ausgleichsflächen (Werteinheiten) für ihre Kompensationsmaßnahmen anzubieten. Es handelt sich hierbei um drei Flurstücke mit insgesamt ca. 8,5 Hektar. Der Flächenpool liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets LSG VEC 1 Dammer Berge. 2 Teilflächen sind schon aufgeforstet, jetzt geht es um die Umnutzung der restlichen Teilfläche. Zielzustand der geplanten Maßnahmen ist eine Ansaat von artenreichem Grünland incl.einer Wiesennutzung (1 bis 2 Mahdtermine), alternativ ist auch eine Nutzung als Weide möglich. Weiter ist entlang des bestehenden Sandwegs die Anpflanzung einer dornenreichen Strauchhecke auf einer Länge von 400 Meter und einer Breite von 6 mtr, und die Anpflanzung von 10 Solitäreichen in einem Abstand von mindestens 50 mtr. incl. Verbissschutz durch Weißdorn geplant. Bei hohem Wilddruck soll ein Wildschutzzaun errichtet werden. Soweit der Vortrag des OOWV.  

     Im Anschluss an die Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 31.08.2023 übernahm unser Bürgermeister Ansgar Brockmann das Wort. Er führte aus, dass der Landkreis Vechta ein KFA (Klimafolgenanpassungskonzept) beschlossen hat. Das Konzept beinhaltet Maßnahmen in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern und mit unterschiedlichsten Zuständigkeitsbereichen. Landrat und Bürgermeister haben beschlossen, das Thema zur "Chefsache" zu machen und eine Steuerungsgruppe zu bilden. Weiter führte er aus, dass sich das "Netzwerk Wasser 3.0" auf dem Weg befindet. Die Maßnahmen hat man in der Sitzung am 31.08.2023 vorgestellt und an den Landkreis Vechta weitergegeben. Der Landkreis hat die Meldungen aus den beteiligten Kommunen gesammelt, kategorisiert und in der Sitzung des Netzwerks am 10.10.2023 vorgestellt. Aufgrund der Vielzahl der Meldungen konnte dort nur ein Teilbereich behandelt werden. Die nächste Sitzung ist für den 29.11.2023 geplant. Für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wird Herr Arthur Hamm, von der Verwaltung, teilnehmen. Ein weiterer Punkt in seinen Ausführungen war das Projekt "5G Nachhaltige Agrarwirtschaft" des Landkreises Vechta. Der Einsatz von 5G soll einen bedeutenden Technologiesprung und bessere Voraussetzungen für eine Transformation der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Punkto Tierhaltung und Lebensmittelproduktion und zugleich ein nachhaltiges Wertschöpfungssystem der Zukunft darstellen. Damit will man mehr Tierwohl, mehr Tiergesundheit und mehr geschützte Transparenz erreichen. Eine Projektion des Projekts ist für den 07.12.2023 von 13 bis 16 Uhr in den Räumlichkeiten des Landkreises Vechta geplant. Anmeldung bis zum 29.11.2023. Man hofft auf eine rege Beteiligung von Seiten der Landwirte. 

     Unter Top 5 stand die "Kommunale Wärmeplanung" auf der Agenda. Dazu führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass zunächst eine Bestandsanalyse (Ermittlung des Status Quo) erfolgen soll. In dieser Analyse soll der Wärmebedarf, THG (Treibgasminderungsquote) für Emissionen und die Gebäude- und Versorgungsstruktur festgestellt werden. In der Folge soll eine Potenialanalyse hinsichtlich regenerativer Energien, Abwärme und in Frage kommende Gebäude erfolgen. Als nächstes ist die Aufstellung eines schrittweisen Zielszenarios geplant. In dieser Aufstellung soll die notwendige Versorgungsstruktur dargestellt werden, mit dem Ziel einer klimaneutralen Bedarfsdeckung. Die daraus resultierende Wärmestrategie wird, nach Abschluss der Erhebung, in einem Bericht / Fachgutachten dargestellt. Weitere Informationen erhalten Sie hier  

     Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stand die aktuelle Entwicklung in Punkto "Ausbau regenerativer Energie" auf der Agenda. Dazu referierte unser Bürgermeister, dass die Bürgerversammlung am 16.11.2023 in Hörsten ein voller Erfolg war. Ca. 150 Teilnehmer verfolgten eine, nach seiner Aussage, ruhige und sachliche Veranstaltung. Entgegen den Befürchtungen gab es keine emotionalen Fragen und Redebeiträge. In der Bürgerversammlung ging es um rechtliche Rahmenbedingungen, die Gesamtsituation im Landkreis Vechta, die aktuelle Situation in Neuenkirchen-Vörden, PV-Freiflächenanlagen und die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung. Bis Ende Oktober war man noch davon ausgegangen, dass das Land Niedersachsen die Zielvorgabe des Bundes bis zum 31.12.2026 umsetzen wollte. Aktuell geht man davon aus, dass bis zum 31.12.2027 nur 1,7 % der Landesfläche und bis zum 31.12.2032 die restlichen 0,5 % auf dann 2,2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Der Grund könnte in den allgemeinen Problemen in Punkto Beschaffung liegen. H.B.M. Die Gesamtsituation im Landkreis Vechta stellt sich wie folgt da: Teilflächenziel des Landes: 1,56 %, Bestandsflächen des Landkreises: 0,49%, Differenz: 1,07%. Das bedeutet, 1,07 % der Kreisfläche = umgerechnet ca. 870 Hektar die zusätzlich zu den vorhandenen Flächen für Windparks ausgewiesen werden müssen. In Punkto Beteiligung der Bürger und Kommunen sind aktuell folgende Regelungen aus dem Entwurf des Landes Niedersachsen bekannt: verpflichtende Zahlung einer Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,2 Cent je kWh an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometer um die Anlagen, Verpflichtung, den betroffenen Bürgern im Umkreis von 2,5 Kilometer um die Anlagen, ein weiteres angemessenes Angebot zur finanziellen Beteiligung zu unterbreiten. Dabei bleibt dem Vorhabenträger die Wahl der Art der Beteiligung freigestellt. Die Gemeindeverwaltung sieht eine Beteiligung an der Wertschöpfung als Grundvorraussetzung für eine Akzeptanz in Punkto Windkraftanlagen. So sollte wie im Beispeil Windpark Bernholm in Vörden, jedem Bürger ein Sparbrief, die jährliche Ausschüttung an die Bürgerstiftung und die Beteiligung der Investoren am Straßenausbau zugesichert werden. Zusätzlich steht die Gründung einer Energiegenossenschaft, wie im Beispiel der Energiegenossenschaft Bakum, im Raum, um den Bürgern u.a. günstige Strompreise zu ermöglichen.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.     


Windkraftanlagen werden zur Herausforderung für Neuenkirchen-Vörden

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 31.08.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Herrn Rainer Duffe (CDU), der Begrüßung aller Anwesenden und der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.04.2022, stand unter Eingänge- und Mitteilungen der Klimaschutzpreis 2023 auf der Agenda. Für den von der Westenergie ausgelobten Preis können noch bis zum 15.09.2023 Vorschläge eingereicht werden. Im vergangenen Jahr ging der Preis an die Nabu Ortsgruppe Neuenkirchen-Vörden. Sie erhielt den Preis für ihren neuen Waldlehrpfad im Wäldchen Habichtshorst.

Stromtrassen

      Als nächster Punkt stand die Entwicklung der Landkorridore zur Anbindung der Offshore Windparks auf der Agenda. Hier wird aktuell an der Einleitung des Raumodnungsverfahrens gearbeitet. Im großen und Ganzen geht es um zwei Leitungssysteme von Hilgenriedersiel (LK Aurich) nach Wehrendorf im Osnabrücker Land und Westerkappeln. Dabei setzt man für die 390 Kilometer lange Strecke ausschließlich auf Erdverkabelung. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geplant. Der Zeitplan für das Vorhaben sieht im Sommer 2025 die Einleitung des Planfest-stellungsverfahrens und im Sommer 2026 den Baubeginn vor. Für das Jahr 2029 ist die Fertigstellung von "BalWin1" und für das Jahr 2030 die Fertigstellung von BalWin2 geplant. Man hat einige Korridore in die engere Wahl genommen wovon 1 Korridor, nach Meinung von Amprion, die günstigsten Bedingungen für den Bau darstellt. Unser Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen betonte, dass jeder Korridor in die engere Wahl kommen könnte. Daher wäre es sinnvoll bis zum 04.10.2023 Einwendungen und Stellungnahmen für alle Korridore bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg (ArL) einzureichen. Grundsätzlich unterstützt die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden den Weg für ein klimaverträgliches Energiesystem. Dabei ist zu beachten, dass es keine gesetzlichen Abstands-regelungen zwischen Erdkabeln und Wohnhäusern gibt. Die abschließende Prüfung und Festlegung der Strom-trasse erfolgt durch die Genehmigungsbeörde ArL Oldenburg. Unterlagen dazu finden Sie hier, hier, hier.

Potenzielle Flächen für Windkraft in NKV

Der nächste Punkt auf der Tagesordnung befasste sich mit dem Thema Windkraft. Der Grund bestand darin wie die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit bereits ermittelten Potenzialflächen zu Erzeugung von Windenergie umgehen soll. Um die Erfüllung der dem Landkreis Vechta vorgegebenen Flächenziele in dem Zeitraum bis 31.12.2026 zu unterstützen, sollen die in der bestehenden Windenergieflächenpotentialanalyse 2016 ermittelten Potenzialflächen für eine Ausweisung als Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden oder im regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta auf ihre Realisierungsmöglichkeit geprüft werden. Für den Landkreis Vechta wurde ein Flächenziel bis 2026 von 1,56 % der Kreisfläche festgesetzt. Bis 2033 könnte der Flächenanteil auf 2,2 % steigen. Unsere Gemeinde hat aktuell 0,9 % der Gemeindefläche für Windkraft ausgewiesen. Für unsere Kommune stellt sich die Situation wie folgt dar: am 20.09.2016 hat man die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden beschlossen, mit der im Gemeindegebiet zwei Vorranggebiete für die Erzeugung von Windenergie ausgewiesen wurden. Für diese Bauleitplanung hatte man eine umfassende Windenergiepotentialflächenanalyse erstellen lassen. Sie ergab  ein deutlich höheres Potenzial für Windkraftanlagen als erwartet. Diesen Fakt hat man damals jedoch, im Rahmen des Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, nicht weiter verfolgt. Aus diesem Grund wird nun seitens der Verwaltung empfohlen, die neu geschaffenen Möglichkeiten im BauGB zu nutzen und mit den vorhandenen Potenzialflächen weiterzuarbeiten. In Anbetracht der rechtlichen Notwendigkeit, das vorgegebene Flächenziel in einem kurzen Zeitraum zu erfüllen ist es, nach Meinung der Verwaltung, unumgänglich sich kurzfristig mit diesen Flächen zu beschäftigen und zu prüfen, ob sie weiterhin geeignet sind um als Windvorranggebiete ausgewiesen zu werden. Dabei soll auch Flächen in Überschwemmungsgebieten oder wiedervernässte Moorflächen auf ihre Eignung geprüft werden. Bei den festgestellten Potentialflächen handelt es sich um Flächen im Bereich Hörsten (Niedersachsenpark), im Bereich südlich von Vörden beidseitig der L 76 sowie im Bereich Campemoor, siehe Karte. Im Bereich Nellinghof/Bieste haben potenzielle Investoren bereits Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt und vorbereitende Kartierungsarbeiten vorgenommen. In den anderen Bereichen befinden sich die Gespräche mit den Grundstückeigentümern in Vorbereitung. Daher sieht die Verwaltung die Notwendigkeit sich als Gemeinde Neuenkirchen-Vörden in einem Grundsatzbeschluss zum Umgang mit diesen Potentialflächen zu positionieren, als gegeben. Der Beschluss soll in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und erläutert werden. Danach können weitere Beschlüsse folgen. Laut Jürgen Rolfsen ist die Belastung der Bürger im Bereich Damme und Neuenkirchen-Vörden schon am höchsten. Unser Mitglied Heinrich Hoppe warnte davor den Ausbau zu übertreiben, sonst könnten die Windräder irgendwann wie eine Wand wirken. Nach kurzer Diskussion schloss sich der Umweltausschuss den Ausführungen des Bauamtsleiters an.

Das Land Niedersachsen hat den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung mittlerweile, um den Ausbau regenerativer Energie zu forcieren, auf 400 Meter (2H) gekürzt. Wir von der IGNV fordern einen Abstand von min. 1.000 Metern. Nur in Ausnahmefällen könnte man 800 Meter zulassen. Der Ausbau der Windkraft darf, nach unserer Meinung, keinen Einfluss auf die Lebensqualität unserer Bürger haben. Zusätzlich gilt es einen Wertverlust der betroffenen Immobilien zu verhindern. 

     Der letzte Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung, befasste sich mit dem Netzwerk Wasser 3.0. Aufgrund des Klimawandels mit seinen Auswirkungen hat der Landkreis Vechta dieses Netzwerk ins Leben gerufen. Zu der Auftaktveranstaltung am 27.06.2023 waren Vertreter aller Kommunen, der Naturschutzverbände sowie alle in diesem Themengebiet relevanten Organisationen und Verbände eingeladen. Die Beteiligung war überwältigend. Alle Beteiligten haben die Aufgabe bekommen, in ihrem Zuständigkeitsbereich Steckbriefe für Maßnahmen zu bestimmten Themenbereichen der nationalen Wasserstrategie zu erstellen und bis zur 36. KW beim Landkreis Vechta einzureichen. Folgende Themenbereiche aus der nationalen Wasserstrategie sind vorgesehen:

  • Vorbeugung vor Wasserknappheit und Zielkonflikten
  • Gewässerverträgliche Flächennutzung
  • Nachhaltige Gewässerbewirtscahftung
  • Begrenzung von Risiken durch Stoffeinträge
  • Wasserinfrastrukturen
  • Stärkung des Bewusstseins für die Ressource Wasser
  • Nachhaltiger Schutz der globalen Wasserressourcen

Bis heute sind bei der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden rd. 30 Steckbriefe eingegangen. Der Landkreis Vechta wird alle Steckbriefe sichten und eine Vorkategorisierung und Priorisierung vornehmen. Am Ende wird die Politik darüber entscheiden welche Projekte unterstützt werden.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  


Neu - Busverbindung 585 von Damme nach Osnabrück geht in die Verlängerung

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 17.04.2023

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Rainer Duffe (CDU), Begrüßung aller Anwesenden und der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.11.2022, stand das Thema Stärkung des ÖPNV auf der Agenda. Herr Harald Schulte, von der Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GmbH, referierte dazu über die Fortführung der Buslinie 585 von Damme über Vörden nach Osnabrück. Er betonte, dass die Busverbindung für die Region an Bedeutung gewonnen habe, sehr gut angenommen wird und die Fahrgastzahlen steigen. Da aber die Kosten, vor allem im Bereich Treibstoffe, gestiegen sind, ist es notwendig geworden die Förderung der beteiligten Kommunen und des Landkreis Vechta anzupassen. Für unsere Gemeinde erhöht sich der Anteil von jährlich 20.000 Euro auf 31.048,31 Euro. Auf die Frage nach den Auswirkungen des 49 Euro Tickets gab es keine konkrete Antwort. Hier ist man sich noch nicht über die Folgen einig. Der Ausschuss betonte noch einmal den Stellenwert dieser Verbindung und schloss sich den Ausführungen einstimmig an. Weitere Infos finden Sie: hier  

     Unter Top 5 standen neue Wege in der Energieversorgung (intelligente Nahwärmenetze) auf der Agenda. Hier hat die SPD/FDP Fraktion einen Antrag gestellt damit sich die Gemeindeverwaltung mit dieser zukunftsträchtigen Energie beschäftigt. Es geht um Ansätze und Lösungen im Bereich Neubaugebiete und vorhandene Wohngebiete. Unser Bürgermeister versprach, dass sich die Verwaltung mit diesem Thema beschäftigen wird. Herr Plohr von der SPD plädierte dafür über entsprechende Vorträge weitere Informationen einzuholen. Weitere Infos hier. Als nächster Punkt stand die Fallstudie zur Schaffung von attraktiven Radwegeverbindungen im Niedersachsenpark auf der Tagesordnung. Dazu sollen einige neue Übergänge über die L76 geschaffen werden um eine gefahrlose Überquerung zu gewährleisten. Vorgesehen ist ein Übergang im Bereich Instrumentalverein IMV Neuenkirchen/Bahnhofstraße. Weiter soll der Kreisel am Niedersachsenpark durch sichere Übergänge für Fahrradfahrer und Fussgänger ergänzt werden. Für den Bereich Vörden hat die Verwaltung vorgesehen den Radweg entlang der L76 von Vörden kommend auszubauen. Weitere Infos hierWir von der IGNV sind der Meinung, dass es, angesichts des hohen Verkehrsaufkommens auf der L76, sinnvoller wäre den Hörster Schulweg auch für diese Anbindung zu nutzen. Er stellt eine ideale Verbindung zwischen Vörden und dem Niedersachsenpark dar. Selbst wenn die Firma Ovobest ihre Lagerhallen bauen- und der Hörster Schulweg in diesem Bereich entfallen würde, steht eine sehr gute Möglichkeit zur Umfahrung dieses Bereichs zur Verfügung.  

   In Punkto aktuelle Rechtslage "Ausbau erneuerbare Energien" berichtete unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass wir als Gemeinde im Bereich Windkraft schon sehr gut aufgestellt sind. Ein weiterer Windpark wird z. Zt. nicht unterstützt. Einzige Änderung wird im Bereich des Windparks Nellinghof/Bieste das anstehende Repowering der Windkraftanlagen darstellen. Hier sollen die alten Windkraftanlagen durch einige Windkraftanlagen der neuesten Generation mit eine Höhe von max. 250 mtr. und 5 MW Leistung ersetzt werden. Zum Thema "Ausbau erneuerbare Energien durch Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen", sieht eine neue Vorgabe des Landes Niedersachsen vor, dass entlang der Autobahnen auf beiden Seiten, mit einer Breite von jeweils 200 Meter, PV Freiflächenanlagen errichtet werden. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Landschaftsschutz-, Bau-, Überschwemmungsgebiete, Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft und Kompensationsmaßnahmen von der Vorgabe ausgenommen sind. So bleibt in unserem Gemeindegebiet nur ein Streifen entlang der A1 im Bereich Hörsten übrig. Weitere Gebiete müssten durch eine Bauleitplanung ausgewiesen werden, was aber vom Ausschuss einstimmig abgelehnt worden ist. Weitere Infos finden Sie: hier

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.  


Neu - Satzungsänderungen auf den Weg gebracht - Erörterung der Hochwasserlage in Vörden

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 22.11.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Linus Wüllner (CDU), der Begrüßung aller Anwesenden und der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.09.2022, übernahm unser Bürgermeister Ansgar Brockmann das Wort: unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass man beabsichtige im Bereich Nellinghof Kompensationsflächen für den OOWV auszuweisen. Weiter teilte er mit, dass die Friedhofskapelle in Vörden fertiggestellt und in einer Feierstunde wiedereröffnet worden ist. Es fehlen noch ein paar Kleinigkeiten wie die Gestaltung des Fensters in Richtung Osten. Was lange währt wird endlich gut. Die erste Kostenschätzung für die Sanierung der Friedhofskapelle lag bei etwa 200 000 Euro. Mit der Zeit und den zunehmenden Veränderungs-wünschen, insbesondere nach der Zusage von Fördermitteln, stieg sie auf 475.000 Euro an. Von der Summe werden 63 % durch die Förderquote aus dem Dorferneuerungsprogramm übernommen.                                       Wir von der IGNV bedanken uns ganz herzlich bei der Architektin Frau Kopp dafür, dass sie das Projekt trotz einiger Hürden zum Erfolg geführt hat. 

    Im weiteren Verlauf der Sitzung äußerte sich der Bürgermeister zu einem Antrag der IGNV Fraktion bezüglich der Auflistung der durchgeführten- und ausstehenden Kompensationsmaßnahmen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden im Rahmen der Bebauungspläne vergangener Jahre. Nach seiner Aussage gibt es keine To-Do Liste in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Jeder interessierte Bürger könne sich auf dem Internetportal der Gemeinde informieren und die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen kontrollieren. Nach seiner Aussage sind seit seinem Amtsantritt alle notwendigen Kompensationsmaßnahmen der Gemeinde umgesetzt worden.Wir von der IGNV vermissen hierbei in erster Linie die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen im privaten und gewerblichen Bereich, die festgelegt, aber häufig vernachlässigt werden. 

   Unter den Punkten 4 bis 6 folgte die Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und Änderung im Bereich Verkehrssicherung durch die Feuerwehr bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Änderungen sind notwendig geworden weil einige Dienste in Zukunft unter der Umsatzsteuerpflicht fallen.Dem schloss sich der Ausschuss an. Unter Punkt 7 stand die Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden auf der Agenda. Die Amtszeit des aktuell stellvertretende Gemeindebrandmeister Ralf Bürger läuft am 28.02.2023 aus. An seine Stelle wird Herr Marco Möller, wohnhaft Bohnenkamp 20 in Neuenkirchen-Vörden, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandmeisters, den Posten für die Dauer von 6 Jahren bis zum 28.02.2029 übernehmen.

     Nachdem unter Punkt 8 die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 03.09.2022 abgehandelt war, folgte die Vorstellung einer möglichen Gewässerumgestaltung der Vördener Aue in Vörden. Nach der Vorstellung der Hochwasseranalyse des Ingenieurbüros Sönnichsen & Weinert am 08.09.2022 im Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, der Präsentation im Ratsinfosystem der Gemeinde Neuenkirchen und der Suche nach Lösungen und Maßnahmen zugunsten des Hochwasserschutzes ist man zum folgenden Ergebnis gekommen: Die Hochwasserproblematik im Ortsteil Vörden ist z. Zt. nicht akut, aber die Vördener Aue ist ökologisch in einem 
schlechten Zustand!. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine ökologische Verbesserung der Gewässer anzustreben. So ergeben sich zwei mögliche Maßnahmen / Vorschläge zur Gewässerumgestaltung der Vördener Aue in Vörden. Die Maßnahme A wäre im Bereich der Sportanlage Vörden vorstellbar. 

 Vorschlag A: Maßnahme unterhalb Vördens

Sehr umfangreiche Maßnahme (auf einer Länge von 280 m)

Kostenintensiv

Unsichere Flächenverfügbarkeit

Verhältnismäßig ineffizient   

Vorschlag B: Maßnahme im Bereich Mußteilswall 

Sehr umfangreiche Maßnahme

Kostenintensiv

Flächenverfügbarkeit ist gegeben

Steigerung der Lebensqualität


Der Ausschuss war sich schnell einig, dass Vorschlag B vorrangig als Lösung in Frage kommt. Herr Plohr (SPD) sieht in diesem Vorschlag eine gute und sinnvolle Möglichkeit die Hochwasserproblematik in den Griff zubekommen und die Anlage als Rückzugsort für Natur und Mensch zu nutzen. Herr Heinrich Hoppe (IGNV, im Ausschuss als beratendes Mitglied des Nabu) sieht hier die dringende Notwendigkeit gegeben dieses Projekt zeitnah umzusetzen. Herr Karl Heinz Rohe (CDU) warnte aber vor den hohen Kosten, die durch den Grunderwerb und Umsetzung auf die Gemeinde zukommen könnten und den ohnehin schon stark belasteten Haushalt zusätzlich herausfordern. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.


Fest angestellter Klimaschutzbeauftrager für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden soll kommen

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 22.09.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Rainer Duffe (CDU), der Begrüßung aller Anwesenden und der Verpflichtung des beratenden Mitglieds Mark Ellermann gemäß § 60 und § 40 durch unseren Bürgermeister Ansgar Brockmann, übernahm unser Bürgermeister das Wort. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" führte er aus, dass im November 2022 mit der Fertigstellung der Friedhofskapelle in Vörden incl. Außenanlagen gerechnet wird. Der Umbau der Haltestellen für den ÖPNV ist abgeschlossen. Die Aussschreibung für das neue Feuerwehrgeräte-haus in Vörden endet am 30.09.2022. Im November diesen Jahres rechnet man mit ersten Angeboten. Die Hochwasserproblematik und Analyse soll Thema der nächsten Sitzungsschienen sein.

     Als nächster Punkt stand die Implementierung eines Energiemanagers für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden auf der Agenda. Herr Nico Timphaus referierte zu diesem Thema: die Gemeinde beabsichtigt den Energieverbrauch in der Gemeinde zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren. Aus diesem Grund soll eine Firma mit der Einrichtung eines Energiemanagements beauftragt werden. Durch entsprechende Fördermittel und die zeitnahe Umstellung aller Verbraucher auf digitale Messeinheiten ist es ein Leichtes einen Überblick über die  Verbräuche zu bekommen und sie im Blick zu behalten. Damit wäre die Gemeinde für die Zukunft gerüstet. Dem schloss sich der Ausschuss an. Infos zu diesem Thema finden Sie hier

     Unter Top 5 stand die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden auf der Agenda. Dazu führte unser Bürgermeister aus, dass die Gesamtthematik „Klimaschutz“ in Politik und Öffentlichkeit einen immer größeren Raum einnimmt. Viele umliegende Kommunen haben bereits Klimaschutzkonzepte erstellt und setzen diese durch eingestellte Klimaschutzmanager um. Zwar versucht die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden z.B. bei Bauvorhaben oder Bauleitplanung immer mehr Aspekte des Klimaschutzes zu beachten, doch sind diese teilweise unkoordiniert und es fehlt eine klar definierte Strategie. Somit erscheint es sinnvoll, ein eigenes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zu erstellen.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bezuschusst in einem Förderprogramm die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager/innen. Mit dem Klimaschutzkonzept wird ganz konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommune bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde die Gelegenheit zu nutzen und umzusetzen. Dabei steht noch nicht fest ob es eine Ganztagsstelle oder Halbtagsstelle wird. In der anschließenden Diskussion betonten einige Mitglieder es Ausschusses, dass man schon vor geraumer Zeit einen Klimaschutzmanger gefordert hätte und zufrieden wäre, dass die Gemeindeverwaltung diese Thematik endlich umsetzen möchte. 

     Als letzter Punkt des öffentlichen Teils der Sitzung stand die Projektierung einer Mobilitätsstation am Bahnhof in Neuenkirchen auf der Agenda. Dazu führte Herr Nico Timphaus aus, dass die Gemeinde die Einrichtung dieser Station umsetzen möchte und dazu schon ein Gartengrundstück in diesem Bereich erworben hat. Als statistische Grundlage dient eine Messung des Fahrgastaufkommens der Bahn an normalen Werktagen. Man hat ca. 228 Menschen gezählt, die die Bahnverbindung tagtäglich nutzen. 30 % von ihnen gelangen mit Fahrrädern zum Bahnhof. Aus diesem Grund möchte man neue moderne und abschließbare Sammelschließanlagen errichten. 12 % der Nutzer nutzen einen PKW für ihren Weg zum Bahnhof. Aus diesem Grund sollen 23 PKW Stellplätze und zusätzlich 2 Behindertenstellplätze und 2 Car Sharing Stellplätze entstehen. Für die Nutzer von Bussen soll ein neuer Busbahnhof, abseits der Straße, auf dem Gartengelände entstehen. In der vorhandenen Garage könnte man einen Kiosk etablieren. Die Projektierung durch den Architekten ergab 3 Vorschläge. Am Ende hat man sich auf die 3. Variante geeinigt. Die Umsetzung ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Für diesen Zeitraum rechnet man mit Kosten in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Die Ausschussmitglieder begrüßten das Vorhaben. Ein Antrag lag schon seit einer geraumen Zeit vor und jetzt soll es endlich umgesetzt werden. Einige Mitglieder hatten Bedenken in Bezug der Größe und des Umfangs der Mobilitätsstation. Nach ihren Aussagen würde sie eher zu einer Stadt wie Bramsche oder Lohne passen. Am Ende sprachen sich die Mitglieder für die Umsetzung des Projekts aus. 

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.     


Neu - Politik macht den Weg frei für ein neues Feuerwehrgebäude in Vörden 

Bericht von der Umweltausschusssitzung vom 08.02.2022

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

     Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Rainer Duffe (CDU), der Begrüßung aller Anwesenden und der Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 und § 40 durch unseren Bürgermeister Ansgar Brockmann, übernahm Herr Nico Timphaus das Wort. Unter Eingänge und Mitteilungen führte er aus, dass man Anfang Januar diesen Jahres mit den Arbeiten zur Umgestaltung der Friedhofskapelle in Vörden begonnen hat. Mittlerweile ist sie komplett eingerüstet, die Treppenanlage ist entfernt und die Arbeiten im Außenbereich haben begonnen. Die Fertigstellung ist für Juni 2022 geplant. Zusätzlich sollen noch einige Wege ausgebessert- und die Infrastruktur auf dem Friedhof verbessert werden. Nach Beendigung der Maßnahmen wird man, im weiteren Verlauf, die Friedhofsgebühren neu kalkulieren müssen. Zu dem Antrag der IGNV Fraktion über die Umgestaltung der Bereiche der gemeindeeigenen Rückhaltebecken zu Multifunktionsflächen, teilte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann mit, dass bei den aktuell in Betrieb befindlichen Rückhaltebecken nur sehr wenig Platz für diese sicherlich sinnvolle Investition vorhanden ist. Die Funktion bei Starkregenereignissen sicherstellen hat oberste Priorität. Daher könne man diese Flächen nur im Randbereich der Becken ausweisen. Herr Heinrich Hoppe (Nabu) betonte, dass die Politik bei der Ausweisung zukünftiger Rückhaltebecken entsprechend Flächen ausweisen müsse. Dem schloss sich der Bürgermeister an. Es folgte die Vorstellung der neuen TLF Feuerwehrfahrzeuge durch die Feuerwehr Neuenkirchen:

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     Im Anschluss folgte die Beschlussfassung über die Realisierung des Feuerwehrgerätehauses in Vörden. Hier besteht schon seit Jahren ein dringender Bedarf für ein neues Feuerwehrgerätehaus. Mittlerweile sind die Planungen fortgeschritten und die Realisierung steht an. In dieser Sitzung stand die Eigenrealisierung durch die Gemeinde oder das TU-Modell "Das Totalunternehmen (TU) bietet alle Leistungen an, von der Planung bis zur Ausführung. Es unterhält Subverträge sowohl mit den Planenden als auch mit den Ausführenden. Richtungsweisend für die Wahl des Totalunternehmermodells ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe"  zur Wahl:

Am 20.01.2022 stellte Herr Schubert von der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH den Mitgliedern des Rates die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor. Die Plausibilisierung der Nutzungsflächen (NUF) gemäß Vorentwurf des Ingenieurbüros IBR ergab keine wesentlichen Abweichungen zu den Erfahrungswerten der VBD. Der Nutzungsflächenbedarf wurde nach Abstimmung mit der Gemeinde am 26. November 2021 gemäß Vorentwurf des Büros IBR für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung übernommen. Die von der VDB auf Grundlage von Umrechnungsfaktoren nach BKI ermittelte Bruttogrundfläche (BGF) ist allerdings um 125m² höher als in der Vorstudie, u.a. wegen eines höheren Anteils an Technikfläche. Die Plausibilisierung des Kostenrahmens ergab, dass allein aufgrund einer größeren BGF und der Kennwerte nach BKI 2021 aus vergleichbaren Projekten mit höheren Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu rechnen ist. Zum Stand II/2021 ist für das Vorhaben mit Baukosten (KG 200-700) von 5.258.000€ auszugehen. Dies entspricht auch aktuellen Ausschreibungsergebnissen der VBD. Um auch künftige Kostenentwicklungen zu berücksichtigen, wurden die Baukosten durch die VDB jeweils auf die Mitte der unterstellten Bauzeit indexiert. Damit ergeben sich Baukosten von ca. 6.045.000 Euro. Im Vergleich der beiden Beschaffungsvarianten wird von VDB eingeschätzt, dass der Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Rahmen eines Totalunternehmer (TU)-Modells für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden gegenüber einer konventionellen Eigenrealisierung zeitliche und andere wirtschaftliche Vorteile erwarten lässt. Unter Berücksichtigung der Bewertung übertragener Risiken lässt das TU-Inhabermodell einen Wirtschaftlichkeitsvorteil von rund 6 % erwarten, das entspricht nominal ca. 422.400 €. Auch ohne Berücksichtigung der Risikokosten wäre die TU-Realisierung wirtschaftlicher als die konventionelle Realisierung (55.774 €). Die zu erwartenden Vorteile ergeben sich lt. VDB aus der ganzheitlichen Ausschreibung, bei der durch die Anbieter die Planung unter wirtschaftlichen und funktionellen Gesichtspunkten, unter Beachtung der Standards und anderer Vorgaben optimiert wird, so dass günstige Investitionskosten erzielt werden können, durch kürzere Bauzeiten sowie einer optimalen Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer.

Im Vortrag wurde von VDB allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Realisierung über ein TU-Inhabermodell ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellen würde, dass nach den Vorschriften des NKomVG durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Vechta genehmigt werden müsste. Seitens der Verwaltung ist der Landkreis Vechta um eine erste Einschätzung zu dieser Thematik gebeten worden, eine Antwort liegt jedoch noch nicht vor. Ein möglicher Beschluss zu einer Realisierung des TU-Inhabermodells müsste daher immer unter Vorbehalt gefasst werden. Sollte das TU Modell weiter verfolgt werden, dann müssten eventuell Entschädigungszahlungen an verschiedene Bieter berücksichtigt werden, die am Teilnahmewettbewerb teilgenommen haben. Weiterhin sollte überlegt werden, zur Verringerung der jährlichen Belastungen den Finanzierungszeitraum im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (30 Jahre) zu strecken. Die Ausschussmitglieder sprachen sich einstimmig für das TU-Modell aus. Sobald der Landkreis seine Zustimmung signalisiert und der Gemeinderat entsprechend entscheidet, soll die Vergabe erfolgen. 

Nachdem Herr Nico Timphaus über den Ausbau der ÖPNV Haltestellen berichtet hatte, hier sollen im Bereich der Bushaltestellen in Neuenkirchen und Vörden Absenkungen der Bürgersteige erfolgen um den Zugang zu den Bussen zu erleichtern, folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M.

Anmerken möchte ich noch, dass unsere Gemeindeverwaltung im Juli 2021 nichtöffentliche Unterlagen und Informationen zu der Projektierung des Feuerwehrgerätehauses in Vörden an die Presse weitergeleitet hat. Zusätzlich hat man einen Artikel incl. Bilder aus der o.g. Sitzung auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Da frage ich mich, warum macht man diese Sitzung nicht gleich öffentlich, damit auch andere Interessierte daran teilnehmen können?. H.B.M.




















 

Alte Informationen über das Wasserwerk in Vörden:


Wasserwerk Vörden hat neuen Eigentümer

Bericht aus der OV vom 07.12.2018 hier 

 

Verkauf Wasserwerk Vörden vor Abschluß

Bericht von der Sitzung des Wasserausschuss NKV vom 27.11.2018

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

    In der von Hermann Schütte geleiteten Sitzung stimmte der Ausschuss der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und dem Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom  15.10.2018 mit 1 Enthaltung zu. Unter "Eingänge und Mitteilungen" teilte Herr Jürgen Rolfsen, Leiter des Bauamtes Neuenkirchen-Vörden,  mit, dass mit Schreiben vom 19.11.2018 der Landkreis Vechta der Übernahme des Wasserwerks Vörden durch den Wasserverband Bersenbrück zugestimmt hat. Im Vorfeld hatte der Wasserverband Bersenbrück seine Zustimmung signalisiert. Somit werden am 07.12.2018 im Beisein der Presse die Verträge unterzeichnet.

    Abschließend stellte ein Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Friederich & Collegen GmbH den Jahresabschluss 2017 vor: die Wasservermarktung stieg, im Jahr 2017, um 26.100 m³, die Rohwasserförderung sank um ca. 40.000 m³ auf 353.820 m³ und der Wasserverlust stieg um 3.300 m³. Durch die jahrelangen Versäumnisse in Bezug auf Erneuerung der Technik mussten zusätzlich um 147.000 Euro für den Materialaufwand veranschlagt werden. Dadurch erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende auf 178.000 €. Die Verbindlichkeiten ggü, der Trägerkommune stiegen um 37.000 € auf 229.000 Euro. Alles in allem ergibt sich zum Jahresende ein Verlust in Höhe von 139.000 Euro. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. 

Wasserausschuss stimmt für Beitritt zum Wasserverband BSB

Empfehlung an den Rat dem Beitritt zuzustimmen

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

Neuenkirchen-Vörden. In einer sehr sachlich geführten Sitzung des Wasserausschusses für das Wasserwerk Vörden stimmten am Ende alle Mitglieder des Ausschusses (einstimmig) für den Anschluss des o.g. Wasserwerks an den Wasserverband in Bersenbrück bis zum 31.12.2018. 

     Herr Bernhard Wessel, als Sprecher der IGNV/CDU Gruppe betonte, dass der Wasserverband BSB schon in der Vergangenheit eng verknüpft mit dem Wasserwerk Vörden war. Der Verband war immer Ansprechpartner und bei Problemen im Wasserwerk Vörden vor Ort. Nachdem Herr Schmutte in den wohlverdienten Ruhestand ging, hat der WVB BSB alle notwendigen Maßnahmen unternommen um den fortlaufenden Betrieb zu sichern. Somit lag die zukünftige Entwicklung unseres Wasserwerks auf der Hand.   

     Das zwischenzeitlich erstellte Wertgutachten für das Wasserwerk liegt den Beteiligten vor. Die OOWV hatte das Gutachten im Vorfeld akzeptiert. Die Zustimmung des WVB BSB liegt noch nicht vor.  H.B.M.

Eigenständigkeit des Wasserwerks Vörden endet 2018

Bericht über die Sitzung des Betriebsausschuss des Wasserwerks Vörden

von Heinrich-Bernhard Münzebrock

   In der von Hermann Schütte geleiteten Sitzung stellte Herr Heinrich Hoppe (IGNV) einen Antrag auf eine Einwohnerfragestunde im Rahmen dieser Sitzung. Diesem stimmte der Ausschuss zu. Danach wurde die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung festgestellt und einstimmig verabschiedet. Im Anschluss stellte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann die unterschiedlichen Modelle für die Zukunft des Wasserwerks Vörden vor:

    Als erster Punkt stand das Stadtwerkemodell zur Debatte: Herr Brockmann führte aus, dass die kommunale Einflußnahme und die Wertschöpfung vor Ort für unsere Gemeinde wichtig sind. Das Wasserwerk Vörden allein ist nicht für ein Stadtwerkemodell geeignet. Außerdem ist es schwierig entsprechendes Fachpersonal zu bekommen. Ein wirtschaftliches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Stadtwerkemodell, bestehend aus unserem Wasserwerk und der Kläranlage, maximal kostendeckend arbeiten würde. Zudem wäre eine Preissteigerung beim Wasser unumgänglich. Unter dem Strich gäbe es keine Vorteile für die Kommune. (Nach meiner Meinung kann man sich alles so ausrechnen, dass am Ende immer nur Verlust herauskommt.)     

    Danach die 1. Variante: Übernahme durch den OOWV (Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband) Brake auf der Agenda: der OOWV übernimmt alle Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Das betrifft die Technik des Wasserwerks und das Versorgungsnetz in Vörden und Umgebung. Dazu übernimmt der OOWV alle aktuellen und zukünftigen Auflagen des Landkreises Vechta. Unsere Kommune stellt eine direkte Mitgliedschaft als Bedingung. Wir würden 2 Vertreter unserer Gemeinde in den Verband entsenden und alle beteiligten Kommunen  zusammen  haben 75 % Stimmanteil. Der Wasserverband ist fachlich absolut kompetent. Der Wasserpreis würde, für einen 4 Personenhaushalt, bei ca. 182,88 Euro/Jahr liegen. Der Wasserpreis in Vörden und Umgebung liegt z. Zt. bei 211,01 Euro/Jahr. Die zulässige Wasserentnahme liegt bei 400.000 cbm. Eine Mehrentnahme ist nur dann zulässig, wenn die Abnahmemenge vor Ort steigt. Die Mitgliedschaft kann nach 20 Jahren gekündigt werden.

      Der Wasserverband Bersenbrück (2. Variante) übernimmt, wie auch der OOWV, alle Instandsetzungs-, Erhaltungsmaßnahmen und Auflagen durch den Kreis oder höheren Stellen. Die Kommune erhält je 182.500 cbm Fördermenge einen Sitz in dem o.g. Verband. Die jährlichen Kosten, für den Wasserverbrauch, liegen, bei Abnahme vom WVB, bei 179,49 Euro/Jahr für einen 4 Personenhaushalt. Die Integration in den o.g. Wasserverband ist zum Ende dieses Jahres möglich. Für beide Verfahren ist die Zustimmung des Landkreises Vechta notwendig. Der Landkreis Vechta ist, als Zulassungsbehörde für die Wasserentnahme, auch in der Lage die Fördermengen neu festzusetzen. 

    Es folgte die Fragestunde für die Bürgerinnen und Bürger auf der Besuchertribüne. Hier stellten einige besorgte Landwirte die Frage nach der zukünftigen Wasserentnahme in Vörden. Ein Bürger hinterfragte den Profit der für die Kommune entsteht wenn sie das Wasserwerk aus ihren Händen gibt. Ein Bürger gab zu Bedenken, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit, dazu gehört auch die außerordentliche Entnahme von ca. 240.000 Euro aus dem Wasserwerk Vörden im Zeitraum 2013/14, lernt und diese im Bezug auf die (noch) gemeindeeigene Kläranlage vermeidet. Herr Brockmann erklärte, dass die Wasserförderung, in Vörden, nach Oben gedeckelt werden soll. Die Frage nach dem Profit konnte oder wollte man nicht beantworten. Die Mahnung zur Zukunft der Kläranlage nahm man zur Kenntnis. Damit war die Bürgerfragestunde beendet.  

    Nachdem Herr Rainer Duffe (CDU) und Herr Martin Menke (CDU) in ihren Stellungnahmen den Beitritt zu einem Wasserverband befürworteten folgte ein Plädoyer des Vorsitzenden Hermann Schütte: Er führte aus, dass das Wasserwerk Vörden seit 59 Jahren besteht und immer in der Hand der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (früher Vörden) war. Das Wasserwerk gehört, nach seiner Meinung, immer in die kommunale Hand. Weiter bedauerte er, dass unsere Kommune keinen politischen Willen zum Eigenbetrieb hat. Ein Eigenbetrieb gehört zur Daseinsvorsorge.  

    Zum Abschluss der Sitzung stand die Abstimmung zur Zukunft des Wasserwerks Vörden auf der Tagesordnung. Mit 4 Ja zu 3 Nein Stimmen hat man den Anschluss an einen Wasserverband befürwortet und eine Empfehlung an den Rat verabschiedet. H.B.M.

Wie geht es weiter beim Wasserwerk in Vörden? 

Betriebsausschuss berät im April 2018 über die Zukunft des Wasserwerks

(Beitrag vom 11.03.2018 v. H.B. Münzebrock)

Neuenkirchen-Vörden.  Im April 2018 werden wohl die Weichen für die Zukunft des Wasserwerks Vörden gestellt. Es stehen z. Zt. zwei Modelle zur Debatte: ein Stadtwerkemodell unter Einbeziehung der Kläranlage und möglicherweise andere Projekte (z.B. Straßensanierung) der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und die Fusion des Wasserwerks mit einem Wasserverband (wahrscheinlich BSB).

    Zu der ersten Lösung ist für den 09.04.2018 um 19 Uhr eine öffentliche Ausschusssitzung im Rathaus Neuenkirchen geplant. Die zweite Variante wird öffentlich am 12.04.2018 ab 18 Uhr im Rathaus debattiert. Umfragen, in unserer Gemeinde, haben eindeutig die Eigenständigkeit des Wasserwerks Vörden favorisiert.

    Einige Politiker, in unserer Gemeinde, möchten den leichten Weg der Fusion gehen. Aber ist das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger? - es muss der beste Weg gesucht werden. Da kann auch ein Stadtwerkemodell die Lösung sein!!: hier